Stellungnahme des MdB Ackermann sorgt für Diskussionen

  • Eine Stellungnahme des MdB Jens Ackermman mit dem Titel "Rettungsdienst als Gemeinschaftsgut - keine hoheitliche Aufgabe!" sorgt derzeit für viel Aufruhr unter dem Personal der Rettungsdienstes - insbesondere unter den Mitarbeitern der großen Hilfsorganisationen.
    Ackermann plädiert in seiner Stellungnahme dafür, den Rettungsdienst nicht mehr exklusiv an die Hilfsorganisationen zu vergeben, wie es in vielen Regionen Deutschlands gang und gäbe ist, sondern den Rettungsdienst zu privatisieren. "Der Rettungsdienst ist ein Gemeinschaftsgut und keine hoheitliche Aufgabe.", so Ackermann.
    Inzwischen erntet das Mitglied des Deutschen Bundestages auf vielen Seiten harsche Kritik für seine Forderung und einmal mehr ist durch seine Stellungnahme eine Diskussion bezüglich dem Ehrenamt im Rettungsdienst entstanden.


    Die Stellungnahme kann unter der Adresse http://www.jens-ackermann.info/medien-detail-2.html abgerufen werden.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Was für ein Minister?



    und: was erwartest du von einem Sohn eines privaten Rettungsdienstunternehmers? Die Forderung nach Rekommunalisierung aus den Reihen der FDP war ja nun wirklich nicht zu erwarten...

  • Hallo!!


    wer wenig Ahnung vom RD hat-wird ihm warscheinlich den Unsinn glauben der da steht(zum bsp..Pkt.8 u 6)... :negativ:


    Grüsse Daniel

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Hallo!!


    wer wenig Ahnung vom RD hat-wird ihm warscheinlich den Unsinn glauben der da steht(zum bsp..Pkt.8 u 6)... :negativ:


    Grüsse Daniel

    Nun gut, dann habe ich halt keine oder wenig Ahnung vom Rettungsdienst, aber bei Pkt. 8 stimme ich ihm voll und ganz zu.

  • Ich nicht. Bei Nettolöhnen von rund 900 Euro bei einigen Privaten ist 7,20 Euro/h nun wirklich keine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten der armen Privaten. Ich bezweifle ja gar nicht, dass es auch gut zahlende Privatanbieter gibt, aber wer die negativen Seiten eines anderen als Argument heranzieht, muss sich an seinen eigenen negativen Auswüchsen messen lassen.

  • In meinen Augen ist die Stellungnahme durchsetzt von Polemik, die in vielen Punkten leider nicht durch Fakten untermauert ist und sehr viel Basis für Spekulation bietet. Es liest sich ein bisschen wie eine Stammtischparole.


    Wo ich ihm allerdings Recht geben muss ist Punkt 9. Qualität und Angebot sollten entscheiden, nicht die Organisation.

  • Immerhin ist Herr Ackermann ein Mitglied des Bundetages.


    und .....


    eine überwiegende Mehrheit der im Rettungsdienst Tätigen ist nicht mal gewerkschaftlich organisiert geschweige denn in einem Berufsverband.


    Zitat

    wer wenig Ahnung vom RD hat-wird ihm warscheinlich den Unsinn glauben der da steht

    Dann wäre doch mal eine Umfrage unter den Abgeordneten an der Reihe.



    es grüsst der 2071 :rtw:

  • Bei Nettolöhnen von rund 900 Euro bei einigen Privaten ist 7,20 Euro/h ...


    Nun... so lange es Hilfsorganisationen gibt, die ausgelernte RA als studentische Aushilfskräfte für 5 Euro/Stunde anstellen oder eine 20-prozentige Ehrenamtsquote im Rettungsdienst nutzen, müssen die Privaten ja Lohndumping betreiben, um wettbewerbsfähig zu bleiben. :ironie:

  • Nun... so lange es Hilfsorganisationen gibt, die ausgelernte RA als studentische Aushilfskräfte für 5 Euro/Stunde anstellen oder eine 20-prozentige Ehrenamtsquote im Rettungsdienst nutzen, müssen die Privaten ja Lohndumping betreiben, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

    Sagen wir es mal so:


    Die privaten Rettungsdienste haben auch die Möglichkeit studentische Aushilfskräfte einzustellen. Zusätzlich haben diese auf Seiten der Verwaltung meist bessere Bedingungen und arbeiten mit besserem Personal effizienter. Und die privaten Unternehmen sind im Gegensatz zu den Hilfsorganisationen vorsteuerabzugsberechtigt, was häufig übersehen wird. Auch wenn die HiOrgs keine meist keine Gewerbesteuer zahlen müssen.

  • Und die privaten Unternehmen sind im Gegensatz zu den Hilfsorganisationen vorsteuerabzugsberechtigt,


    Vorsteuerabzugsberechtigt ist jeder, der umsatzsteuerpflichtig ist, wenn ich mich noch richtig an meine Vorlesungen erinnere. Das kann eine HiOrg auch erreichen.

  • Vorsteuerabzugsberechtigt ist jeder, der umsatzsteuerpflichtig ist

    Ein Privatmann muss auch Umsatzsteuer in Form der MwSt zahlen, wenn er Waren erwirbt. Trotzdem ist er nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Allerdings muss ich gestehen, dass ich mir nicht 100%ig sicher bin, ob HiOrgs oder Vereine vorsteuerabzugsberechtigt sind, da die Gewinnerzielungsabsicht fehlt. Laut UStG schon, laut EStG nicht. Vielleicht hat da jemand mehr Ahnung.


    edit: Laut eines Positionspapiers des DRK sind gemeinnützige Vereine (HiOrg) nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Die Frage ist nur, ob das dann auch für die Abtl. Rettungsdienst zählt.

    2 Mal editiert, zuletzt von lumberjack ()

  • Mal zurück zum Ausgangsthema und weg von steuerlichen Diskussionen:
    das die von MdB vertretene Politikrichtung "freie Wirtschaft" auf allen Ebenen propagiert, dürfte wohl bekannt sein.
    Eine völlig neutral-sachliche Haltung ist deshalb von keinem Politiker - egal welcher Richtung zu erwarten.
    Fachkenntnisse - egal in welchem Bereich - werden oft genug ausschließlich durch die rosarote Parteibrille aus betrachtet.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • laut EStG nicht


    Niemand ist nach dem EStG vorsteuerabzugsberechtigt, das ist nur im UStG geregelt. Naheliegenderweise.


    Wenn eine HiOrg den Vorsteuerabzug geltend machen möchte, muss sie ihren Rettungsdienst nur in eine GmbH ausgliedern.

  • ...Privat oder HiOrg hat mit Umsatzsteuer nichts zu tun !
    Wer Umsatzsteuer ausweisen muss (nach Art des Gewerbes und des "Produktes"), der ist auch Vorsteuerabzugsberechtigt.
    Wer im Krankentransport tätig ist, fällt da komplett raus. Egal wie er heisst und ob er eine GmbH betreibt.


    Grüße aus Moskau,
    ThorstenH

  • Nun, ich finde seine Argumentation schllüssig. Weil es kann mir immer noch keiner Erklären warum HiOrgs anders behandelt werden als "Private". Unternehmer sind sie beide. Daher ist es nur konsequent das zu ändern. Und da er bei der FDP ist sind das Kernforderungen seiner Partei.


    Es gibt aber noch eine zweite Konsequenz die man ziehen könnte: Ausschluß der HiOrgs aus dem Rettungsdienst und somit die komplette Rekommunalisierung. Das wäre dann auch wieder in Ordnung. Das wird dann aber wohl eher von Leuten aus der LINKS Partei gefordert werden.


    Insgesamt ist es aber so, das momentan eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung bestimmten Anbietern vorliegt. Und es gibt eben - wie immer - mehrere Wege das zu ändern. Und einen hat der Herr von der FDP aufgezeigt.


    Und mal noch ne Frage: Als Falck bekannt gegeben hat das Sie in Deutschland Fuß fassen wollen und gesagt hat sie halten sich an den DRK Tarifvertrag hat sich kaum jemand beschwert. Aber über das Papier vom Ackermann geht es schon jetzt ab. Ich frage mich warum?

  • Niemand ist nach dem EStG vorsteuerabzugsberechtigt, das ist nur im UStG geregelt.

    Es ging hierbei um den Begriff des Unternehmers, der an sich vorsteuerabzugsberechtigt ist. Der ist im EStG anders definiert als im UStG.


    Wenn ich das also jetzt richtig verstanden habe, wird auf Leistungen aus dem Krankentransport / Rettungsdienst keine MwSt erhoben?



    maverick:
    Das private Unternehmen hat die Absicht, einen Gewinn zu erzielen. Die HiOrg per Satzung nicht, mögliche erzielte Gewinne werden in andere Teile der HiOrg investiert oder verwendet und kommen somit der Gemeinschaft zu Gute (zumindest sollte es so sein).


    Ich finde schon, dass dies bei gleicher Qualität usw. für eine andere Behandlung reicht.


    @Schmunzel:
    Wenn diese den Rettungsdienst in eine GmbH ausgliedert, ist sie ja praktisch mit einem privaten Rettungsdienst gleichzusetzen, so dass die Argumentation des MdB berechtigt wäre. Ob da das g vor der GmbH was bringt, ist eine andere Frage.

  • Wenn ich das also jetzt richtig verstanden habe, wird auf Leistungen aus dem Krankentransport / Rettungsdienst keine MwSt erhoben?


    Genau: § 4 Nr. 16 b) UStG.


    @Schmunzel:
    Wenn diese den Rettungsdienst in eine GmbH ausgliedert, ist sie ja praktisch mit einem privaten Rettungsdienst gleichzusetzen,


    Genau.

  • Und mal noch ne Frage: Als Falck bekannt gegeben hat das Sie in Deutschland Fuß fassen wollen und gesagt hat sie halten sich an den DRK Tarifvertrag hat sich kaum jemand beschwert.

    Du hast den Grund doch schon angesprochen: der DRK-Tarifvertrag ist besser als nichts. Instinktiv verbindet man mit den "bösen" Privaten vermutlich eher irgendwelche Haustarifverträge und Nettolöhne im Bereich der schon angesprochenen 900â??.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.