21 Tote durch Massenpanik auf der Loveparade in Duisburg

  • Ich habe heute Mittag einen Brief unserer Kreisverwaltung bekommen, die sich für den Einsatz bei der LoPa bedankt haben. Eine sehr schöne Geste finde ich.


  • Irgendwo in Nordhessen (bin jetzt zu faul zum googlen) ist dieser Suchdienst immer noch angesiedelt; d.h. die arbeiten heute noch daran (anonyme Soldatengräber, zwangsumgesiedelte Kleinkinder usw.)


    Der Internationale Suchdienst ist in Bad Arolsen beheimatet. Den Link


    http://www.its-arolsen.org/de/startseite/


    hatte ich schon weiter oben gepostet.



    Beim Elbehochwasser war das KAB übrigens aktiv. Da hatte ich mehrfach Kontakt mit denen.


    In Hessen wird derzeit an der engere Einbindung in die MANV/KatS-Strukturen gearbeitet. Es soll eigentlich in jedem Kreis ein KAB gestellt werden, so weit ich weiss klaffen da aber noch einige Lücken auf der Hessenkarte.


    Was allerdings den meisten KVs nicht klar ist, ist,wie anspruchsvoll diese Aufgabe aus Sicht der IuK-Infrastruktur ist. Da reichen im Zweifelsfall auch keine 10 Telefonleitungen. Ich befürchte, dass so gut wie kein KV einen vorbereiteten Einsatzplan hat, um das Anrufaufkommen sinnvoll über alle verfügbaren (und im Zweifelsfall immer zu wenigen) Abfrageplätze zu verteilen. Wenn ich mir vorstelle wie viele Anrufer versucht haben werden, in Duisburg die Hotline zu erreichen, dann komme ich zu dem Schluss, dass ein KAB alleine das gar nicht zeitgerecht abarbeiten kann, hier wäre die Vernetzung über mehrere KABs mit intelligenter Rufverteilung notwendig. Und natürlich eine Anbindung an alle registrierenden Einsatzabschnitten. Dadurch würde die TEL aber auch mächtig entlastet, was die Dokumentation angeht.
    Und wenn man das dann weiter denkt, dann macht auch die Einbindung der NFS/KIT in das KAB Sinn.

  • Was allerdings den meisten KVs nicht klar ist, ist,wie anspruchsvoll diese Aufgabe aus Sicht der IuK-Infrastruktur ist. Da reichen im Zweifelsfall auch keine 10 Telefonleitungen. Ich befürchte, dass so gut wie kein KV einen vorbereiteten Einsatzplan hat, um das Anrufaufkommen sinnvoll über alle verfügbaren (und im Zweifelsfall immer zu wenigen) Abfrageplätze zu verteilen. Wenn ich mir vorstelle wie viele Anrufer versucht haben werden, in Duisburg die Hotline zu erreichen, dann komme ich zu dem Schluss, dass ein KAB alleine das gar nicht zeitgerecht abarbeiten kann, hier wäre die Vernetzung über mehrere KABs mit intelligenter Rufverteilung notwendig.


    Und ich frage mich, wieso man hier das Rad neu erfinden will, wenn in München eine Einrichtung mit 400 geschulten Helfern und der notwendigen Infrastruktur besteht, welche das DRK erstens gar nicht aufbauen kann und die zweitens auch gar nicht notwendigerweise in jedem Kreis bestehen müsste. Wäre es nicht deutlich einfacher, ein bis zwei wirklich große Einrichtungen mit entsprechender Infrastruktur zu betreiben und diese bundesweit in die KatSchutzPläne einzupflegen?

  • Wäre es nicht deutlich einfacher, ein bis zwei wirklich große Einrichtungen mit entsprechender Infrastruktur zu betreiben und diese bundesweit in die KatSchutzPläne einzupflegen?


    Föderalismus ole ... Denk mal an die zahlreichen Giftnotrufzentralen - Das ist das gleiche Spielchen.


  • Und ich frage mich, wieso man hier das Rad neu erfinden will, wenn in München eine Einrichtung mit 400 geschulten Helfern und der notwendigen Infrastruktur besteht, welche das DRK erstens gar nicht aufbauen kann und die zweitens auch gar nicht notwendigerweise in jedem Kreis bestehen müsste. Wäre es nicht deutlich einfacher, ein bis zwei wirklich große Einrichtungen mit entsprechender Infrastruktur zu betreiben und diese bundesweit in die KatSchutzPläne einzupflegen?


    Welche Einrichtung meinst Du?

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Föderalismus ole ... Denk mal an die zahlreichen Giftnotrufzentralen - Das ist das gleiche Spielchen.


    Natürlich wären wenige Zentralen sinnvoller - und wohl auch wirtschaftlicher, wenn ich an Ausstattung und Ausbildung denke.


    Doch das KAB ist ja, wie ich bereits schrieb, die Nachfolge des Suchdienstes des RK.
    Dieser hat seit Bestehen der BRD hunderttausenfach mit den damals zur Verfügung stehenden "modernen" Methoden wie Radio (damals nannte man das noch Rundfunk) + Plakaten sowie eines umfangreichen Archivs gearbeitet.


    Noch kein Mensch dachte an EDV und PC; ein Telefon war ein kostspieliges Instrument und kein Massenprodukt und Stand der Dinge waren Brief und Postkarte.


    Deshalb hat dies primär mit dem Föderalismus wohl nichts zu tun, den ich ja bekanntlicherweise oft genug anprangere.
    Es war eine Einrichtung, geboren und ausgestattet aus der Erfordernis der Zeitperiode.
    Das wohl niemand an den Fortschritt bzw. an die Notwendigkeit in einer Friedenzeit gedacht hat, kann ich verstehen.


    Wenn ich den groben Zeitbedarf für nur ein Telefonat bedenke, in dem ein suchender Angehöriger eine möglichst genaue Beschreibung (Personaldaten, Geschlecht, Grösse/Gewicht/Schuhgrösse, auffällige Merkmale wie z.B. Narben, Tätowierungen, Haarfarb/Frisur, Garderobe/Schmuck etc.) geben soll, dann sind wohl mehr wie vier Anrufe pro Stunde nicht drin.
    In dieser Schätzung sind psych. Ausnahmesituationen der suchenden Personen noch nicht berücksichtigt.
    Weiter kommt hinzu ggf. sprachliches Unvermögen bei nichtdeutschsprachigen AnruferInnen.


    Allein aus diesem Grund sind wohl gewissermaßen flächendeckend arbeitende Einrichtungen mit Anrufweiterschaltung an noch freie Plätze sinnvoller als bisher bei derartigen Szenarien immer wieder eingerichteten "Hot-Lines", wo der suchende/verzweifelte Anrufer dann stundenlang in der Warteschleife (wie jetzt in Duisburg geschehen) festhängt.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Das gute alte Telefon...
    Wie wäre es mit einem Webservice, bei dem man seine Vermißtenanzeige online abgeben kann.
    Das ist zeitgemäßer als ein Callcenter.


  • Ich denke er meint die GAST-EPIC am Flughafen München. Aber auch die haben primär nur 24 Annahmeplätze(!) und wären bei der Lage wohl auch "abgesoffen".


    Das KAB hat mit Rad neu erfinden usw. nichts zu tun, das gibt es seit den 50ern eigentlich in ganz Deutschland. Callcenter zu betreiben ist auch gar nicht die Aufgabe sondern primär vor Ort die Daten zu sammeln und je nach Bundesland in GSLweb oder eine andere Lösung zu schaffen. Gerade aus GSLweb könnte dann z.B. die GAST-EPIC durchaus mit dem KABs einen solchen Einsatz abarbeiten. Selbst und alleine kann ein KAB nur kleine Lagen wie einen Reisebusunfall abarbeiten.


    Für größere Lagen gibt leider (*Föderalismus sei Dank*) unterschiedliche Lösungen, in NRW scheinbar die "PASS NRW" (in Münster- Zeitungsartikel) und in BaWü sind gerade sogenannte Ü-KAB (eines je RP) im Aufbau.


    Die geschaltene Hotline war scheinbar eine der Stadt Duisburg wobei ich meine mal mitbekommen zu haben dass dort DRK und Stadt kooperieren (unbestätigt!).


    Zitat von Jörg

    Ich gehe nicht davon aus, dass ein Spontan-/Akutbetrieb eines KAB möglich und intendiert ist.


    Tendiert ist dies absolut, über die praktische Umsetzung vor Ort könnte man mal reden. In MA für waren die nicht-DRK'ler bisher schwer zu entdecken da eigentlich nur bei Großsanitätswachdiensten und nicht bei Einsätzen aktiv. Aber zumindest das KAB aus HD sollte problemlos über unsere ILS alarmierbar sein und die stellen künftig auch das Ü-KAB für das RP KA.

  • ... aber als Helfer klagen ??? Auf welcher Grundlage ?
    Weil man tun musste wofür man im Grunde da war ?

  • ThorstenH
    keine Ahnung, er hatte nur verlauten lassen, dass er und Kollegen drüber nachdenken


    @Peter: Sammelklagen: auf der Homepage ist so einiges erklärt, k.A was genau die da gedenken, bin leider kein Jurist, habe das nur gefunden

  • von einer Sammelklage steht da nichts, das wurde nur von ceejay hier so eingeführt.


    Von der Page:

    Zitat

    ...Zwar müssen Ansprüche Einzelner - etwa auf Schmerzensgeld - im deutschen Zivilrecht individuell erstritten werden. Doch das Sammelverfahren verteilt das Klagerisiko auf mehrere Schultern und vereinfacht so möglicherweise eine außergerichtliche Einigung...


    Man kann sich das etwa so vorstellen: Man reicht 50 Klagen ein, bestreitet ein Verfahren und bittet in den anderen 49 Verfahren darum, den Ausgang von Verfahren Nr. 1 abzuwarten. Wie dies in der Zivilprozessordnung genau geregelt ist, weiß ich nicht.


    Sinn dieses Verfahrens: Man buttert viel Aufwand in das Verfahren Nr. 1 und wartet das Ergebnis ab. In den Verfahren 2-50 hofft man im Siegesfall darauf, dass der Gegner zur Vermeidung weiterer Kosten auf außergerichtliche Einigung drängt, im Fall einer Niederlage überlegt man sich, ob man ein weiteres Verfahren startet oder ob die anderen 49 Klagen zurückgezogen werden, bevor sie richtig Kosten produzieren.


    Andere Möglichkeit ist die Bildung einer Streitgenossenschaft, §§ 59ff ZPO, was jedoch eigentlich zu unnötigen Risiken führen würde: Der Streitwert (und damit die Kosten) steigen enorm, man haftet gemeinschaftlich, es ist eine enorme Prozessführung zu bewältigen, um allen Einzelnen gerecht zu werden.

    Zitat

    Ein prozessualer Zwang zur gemeinsamen Klageerhebung besteht grundsätzlich nicht. Dem Kläger steht frei, getrennt oder zusammen zu verklagen.
    Weth in: Musielak, ZPO, 7. Auflage 2009, § 60 Rn 5



    Mich wundert übrigens, dass in dem PDF der Kanzlei nicht laut darüber nachgedacht wird, AXA als Versicherer der Love Parade zu verklagen. Wenn die eine derartige Unterversicherung übernehmen, müsste man doch zumindest prüfen, ob da nicht Schadensersatzansprüche entstanden sind. AXA dürfte ja ähnlich solvent sein wie die öffentlich-rechtlichen Gegner, die derzeit im Fokus der Anwälte stehen.


  • CH 53 stehen schon noch in Rheine, der GRH wurde aber schon vor 2-3 Jahren abgeschafft. Der GRH aus Laupheim ist Ende letzten Jahres "gefallen", wobei die Dienstzeiten der Maschinen schon immer nur Montag bis Freitag zwischen Sonnenauf- und -untergang waren.
    In Laupheim wie in Rheine lagern aber immer noch die Rüstsätze, welche mit einer Vorlaufzeit von ca. 6-7 Stunden eingebaut werden können.


    Angeblich waren wohl doch 2 GRH im Einsatz - Aussage eines Kollegen der einen extrem ruhigen BHP 50 vor Ort mitgeführt hat. Aussage in einem anderen Forum war auch, dass der Christoph Euro 2 im Einsatz war; konnte aber noch keiner bestätigen.