Castor: Gewalttätiger Sanitäter

  • ...Nur ein BP mich auf einer Landesstraße außerhalb seines Aufgabenbereichs nicht kontrollieren darf, weil er hier in die konkurierende Gesetzgebung von Bund und Land eingreift...

    Ist zwar sehr OFF-Topic aber deshalb trotzdem zu korrigieren.
    Deshalb heisst es eben BUNDESPOLIZEI - die dürfen überall kontrollieren und amtshandeln - direkt Organmandate einheben nur in deren "Gebiet", z.B. der zuständigen BH.

  • @ cicero & saniAT:
    wenn ihr von der Bundespolizei redet, meint IHR BEIDE dann die deutsche Bundespolizei (ehemals BGS) oder die österreichische Bundespolizei (da ihr beide ja aus dem östlichen Alpenland stammt) ?


    Denn auch der Begriff "Bundespolizei" wird unterschiedlich verwendet:
    (mich würde die Bundespolizei (FEDPOL) nur bei Einsätzen im Parlament, auf dem Gelände von Atomkraftwerken und bei Geldwäsche, sowie bei staatenübergreifenden Interessen tangieren).


    Nur zum Verständnis für mich Unwissenden.

  • Das Sperren von Straßen ist illegal, auch im Rahmen der Demonstrationsfreiheit.
    Für Demos werden bestimmte Korridore genehmigt und für diesen Bereich ist Demonstrieren legal.
    Demonstrationen sind Genehmigungspflichtig und in diesem Rahmen auch die Route. Sollten durch Demonstranten Straßen blockiert werden, ist die Polizei berechtigt und im Interesse der öffentlichen Ordnung auch verpflichtet, diese Straßensperrung aufzulösen.

  • Ich spreche da der Castor sich nicht durch Österreich bewegte von der BP vormals BGS und nicht von dem österreichischen BP aus der Polizei und Gendarmie seit 2005. Da in Österreich nur das Bundesinnenministerium Polizeieinheiten aufbietet und nicht das Land Steiermark usw.
    Bei Berlin ist es in Deutschland schon passiert das Angehörige des GSG-9 in die Läufe geladener MPi's eines SEK der brandenburger Polizei sahen, weil sie vergessen hatten die Übung anzumelden.
    Das Sperren von Straßen ist nicht illegal wenn es vorher durch ein Gericht dieses Recht bestätigt wurde, denn die Exekutivorgane haben wie der Name schon sagt zu Exekutieren und nicht zu richten oder politische Entscheidungen zu fällen. Nur leider vergessen viele Polizisten, dass sie nur Diener des Rechts sind aber keinerlei rechtssprechende Funktion haben, denn diese steht allein der Judikative zu.

  • Wenn die Demonstranten z.B. die Straße sperren, was im Rahmen der Demonstrationsfreiheit legal ist und die Polizei eigene Kräfte mit RTW's durch die Sperre bringt, so handelt es sich hierbei um den Mißbrauch von Treu und Glauben und eine Schädigung des Ansehens des Schutzzeichens, auch wenn es juristisch nicht zu ahnden ist, weil Gorleben noch keinen Bürgerkrieg darstellt.

    Ohne auf die vorigen, verwirrenden und falschen Darstellungen einzugehen, stelle ich anhand dieser Äusserungen mal ein paar Fragen:


    1. Woraus entnimmst du, dass das Sperren einer Straße durch die "Demonstrationsfreiheit" (gemeint ist wohl eher die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG) legitimiert ist?


    2. Wieso liegt ein Missbrauch von Treu und Glauben vor?


    3. Schädigung des Ansehens des Schutzabzeichens? ... ziemlich weit hergeholt...


    Im Übrigen zeugt der Vergleich von den Geschehnissen um Gorleben und einem Bürgerkrieg nicht gerade davon, dass du weisst was du schreibst... Sowas entspricht eher unterem Stammtischniveau...


    Zitat

    Das Sperren von Straßen ist nicht illegal wenn es vorher durch ein
    Gericht dieses Recht bestätigt wurde, denn die Exekutivorgane haben wie
    der Name schon sagt zu Exekutieren und nicht zu richten oder politische
    Entscheidungen zu fällen. Nur leider vergessen viele Polizisten, dass
    sie nur Diener des Rechts sind aber keinerlei rechtssprechende Funktion
    haben, denn diese steht allein der Judikative zu.

    Ähm, würdest du deine Aussage mal näher präzisieren?


    Die Exekutivorgane haben dort einzugreifen, wo widerrechtliche Handlungen vorgenommen werden, um die Allgemeinheit vor daraus hervorgehenden Gefahren zu schützen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass im Rahmen der Anmeldung einer solchen Versammlung, das Sperren von Straßen zugelassen wird, weshalb eine solche Handlung eben widerrechtlich wäre.


    Die Pauschalabkanzlung der Polizisten halte ich für völlig verfehlt und beruht wohl kaum auf Tatsachenkenntnis, denn eher auf unterirdischem Stammtischgeplapper.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Mal kurz ein dummes
    HÄH?
    in den Raum geworfen...


    Will man mir jetzt erzählen, dass die Kollegen aus NDS in NRW nichts zu melden haben??
    OK....
    Super Sache!
    Wohne im 3-Länder-Eck NRW-NDS-NL (also Holland für die Nichtwissenden)...
    Hier kommt es sehr wohl vor, dass bei einem Einsatz jeglicher Art Kollegen der Polizei aus allen 3 Ländern (also 2 Bundesländer und 1 Ausland) dabei sind und eingreifen und tätig werden!
    Zuletzt sehr schön und pressewirksam war das in der letzten Woche zu sehen, als man einen Schützen wegen versuchten Mordes überwältigt hat...
    Da waren komische schwarze Jungs mit der Aufschrift Polizei und mit der Aufschrift Politie mit gezogenen Waffen und am Täter im Einsatz...
    So, und nun, mein lieber Freund, erkläre mir, warum das so nicht geht...
    Und beim Castor waren x Bundesländer beteiligt...
    Würde ja, Deinen Mutmaßungen entsprechend, auch nicht gehen....


    *kopfschüttel*


    Gruß,


    Marcus
    PS: Übrigens sind auch die Kollegen der BP (Ex BGS) ab und an mal mit den Kollegen der Länder-Pol hier im Einsatz....

  • Das Bundes oder Landeswappen sehe ich nicht als ausreichendes Unterscheidungsmerkmal zum zivilen Rettungsdienst und würde hier die Rettungsdienstanbieter in der Pflicht sehen, ihre Mitarbeiter vor möglichen Verwechslungen mit Polizeikräften zu schützen, da Polizisten in einem anderen Gehalts und Gefahrenzulagenschema sind. Sorry aber eine Polizist ist wie ein Soldat durch seinen Eid gebunden sei Leben nötigenfalls einzusetzen, dies ist bei einem zivilen Sani nicht der Fall!
    Dies soll nichts gegen Polizeisanis sein nur sie erhalten wesentlich mehr als 1.300 â?? Netto und wenn durch eine vermeidbare Verwechslung einer zivilen Rettunskraft ein Schaden entsteht haben sie davon nichts.
    Ich sehe auch die Aufschrift Polizei auf den Uniformen der Bundespolizei für rechtlich bedenklich, weil die Aufgaben der BP andere sind als der Landespolizei und das Erkennen des Hoheitsadlers erst im absoluten Nahbereich gegeben ist.
    Nur ein BP mich auf einer Landesstraße außerhalb seines Aufgabenbereichs nicht kontrollieren darf, weil er hier in die konkurierende Gesetzgebung von Bund und Land eingreift. So hat ein sächsischer Polizist auch keine Rechte in Brandenburg mir gegenüber. Es sei denn er hätte mich auf frischer Tat ertappt und ich hätte dann die Landesgrenze passiert. Deutschland ist nun einmal eine Föderation und es muss jedem Bürger auch auf Entfernung ersichtlich sein, wer welche Rechte hat um sich vor dem Vorwurf des Wiederstands gegen die taatsgewalt zu schützen. Bei Castortransporten würde dies lustig, aber ich war ja nicht für die Föderation. Denn Primär müßte jeder Polizist eines anderen Bundeslandes eine Armbinde tragen "Befugt zur Ausübung polizeilicher Gewalt in den Ländern ... und im Bereich der Bundespolizei." Zusätzlich ist an der Einsatzbekleidung weder der Dienstgrad noch die Herkunft außerhalb des direkten Konfrontationsbereichs gegeben.
    Wenn die Demonstranten z.B. die Straße sperren, was im Rahmen der Demonstrationsfreiheit legal ist und die Polizei eigene Kräfte mit RTW's durch die Sperre bringt, so handelt es sich hierbei um den Mißbrauch von Treu und Glauben und eine Schädigung des Ansehens des Schutzzeichens, auch wenn es juristisch nicht zu ahnden ist, weil Gorleben noch keinen Bürgerkrieg darstellt.

    Wenn Du Dich derart ausführlich zu einem solch komplexen Thema äußerst solltest Dich vorher mal etwas näher mit unserem politischen System (GG, Polizeigesetze etc. ) und deren Organe befassen... .


    Deine Ausführungen sind befremdlich! :dash:

  • Für gesetzestreue Demonstranten sollte das kein Problem darstellen.



    Ich habe saniAT anders verstanden:
    Wenig refklektierende Zeitgenossen könnten den mangelnde Unterschied in Optik und Handeln zwischen Polizei und Rettungsdienst bei Großereignissen auf "normale" Situationen (=RD-Alltag) übertragen.


    Insofern ist das vorrangig ein Problem des Rettungsfachpersonals.

  • Bei den Polizeigesetzen der Länder würde ich in 90 % anempfehlen der Bundesverfassungsgericht anzurufen, weil juristisch in fast jedem ein Verstoß gegen höherwertiges Recht (Bundesrecht oder EU-Recht) zu verorten ist. Dies ist in vielen Fällen auch schon passiert und es wurden Teile der Polizeigesetze durch die Gerichte kassiert, denn Politiker räumen Polizei und Militär Rechte ein, welche nicht gesetzlich legitimiert werden können.
    Weil einige die hier für die Polizei Stellung beziehen, würden auch das Luftsicherheitsgesetz für rechtskonform halten. Nur das deutsche Recht kennt den übergesetzlichen Notstand und dieser kann wie der Name schon sagt nicht in Gesetze gegossen werden, auch wenn Politiker dies wollen.
    Ich lehne es zwar ab sich mit Exekutivbeamten zu schlagen, nur der Vergleich mit einem Bürgerkrieg ist für den Außenstehenden durch den Einsatz gepanzerten Transport und Unterstützungsfahrzeuge, als auch Wasserwerfern durch die Exekutivorgane zu erheben. Ich für meinen Teil ziehe es vor die Polizei im Rahmen der Versammlungs und Demonstrationsfreiheit zu juristisch anzuzweifelnden Schritten vor den Gerichten zu provozieren und dann Polizeipräsidenten und ähnliche exponierte Personen juristisch anzugreifen und zu vernichten. Dauert zwar länger als Brandflasche zu werfen, was auch eher an einen bürgerkriegsartigen Charakter erinnert ist aber Wirkungsvoller, weil ich nach einem Urteil eine mediale Verallgemeinerung herbeiführen kann und Presse und Wahrheit haben nun einmal nichts miteinander zutun. Entweder mißbrauchen Politik und Polizei die Medien oder die Gegenseite und dies spricht auch für einen Krieg, denn in diesem ist bekannter Maßen die Wahrheit das erste Opfer.
    Was ich allerdings meine ist, dass der RD einer unnötigen Gefährdung durch die nicht eindeutige Erkennbarkeit der Exekutivorgane ausgesetzt werden. Wegen ausländischer Polizisten schrieb selbst die österreichische Presse, dass hier fanzösischen "Elitepolizei" auf deutschem Boden gegen deutsche Bürger eingesetzt wurde und dies erzeugt ein sehr ungutes Gefühl in der Bevölkerung.

  • Zitat

    Wegen ausländischer Polizisten schrieb selbst die österreichische Presse, dass hier fanzösischen "Elitepolizei" auf deutschem Boden gegen deutsche Bürger eingesetzt wurde und dies erzeugt ein sehr ungutes Gefühl in der Bevölkerung.


    Nein, tut es nicht. Dafür ist die EU und grenzüberschreitende Zusammenarbeit da. Dafür kostet sie ja auch einen Haufen Geld...

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

  • Wegen ausländischer Polizisten schrieb selbst die österreichische Presse, dass hier fanzösischen "Elitepolizei" auf deutschem Boden gegen deutsche Bürger eingesetzt wurde und dies erzeugt ein sehr ungutes Gefühl in der Bevölkerung.


    Aus östereichischer Sicht mag die franz. CRS eine "Elite" sei.
    Ansonsten ist die Ansicht über diese Truppe sehr differenziert.


    Es sei auch erwähnt, daß selbst die neutrale Schweiz schon auf ausländische Polizeiverbände zurückgegriffen hat, um internationale Politikertreffen besser schützen zu können...

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Aus östereichischer Sicht mag die franz. CRS eine "Elite" sei. Ansonsten ist die Ansicht über diese Truppe sehr differenziert.


    Immerhin wird von Ulrich Wickert die CRS als Schlägertruppe bezeichnet.
    Ansonsten ist die CRS nichts anderes als eine kasernierte Polizei.

  • Es sei auch erwähnt, daß selbst die neutrale Schweiz schon auf ausländische Polizeiverbände zurückgegriffen hat, um internationale Politikertreffen besser schützen zu können...


    zum Beispiel beim World Economic Forum in Davos ! Im Gegenzug dafür war die Kantonspolizei Bern bei der WM in Deutschland.

  • Bei den Polizeigesetzen der Länder würde ich in 90 % anempfehlen der Bundesverfassungsgericht anzurufen, weil juristisch in fast jedem ein Verstoß gegen höherwertiges Recht (Bundesrecht oder EU-Recht) zu verorten ist. Dies ist in vielen Fällen auch schon passiert und es wurden Teile der Polizeigesetze durch die Gerichte kassiert, denn Politiker räumen Polizei und Militär Rechte ein, welche nicht gesetzlich legitimiert werden können.

    Nachdem du ja ein echter Experte zu sein scheinst, frag ich mich, wie du zu solch einer Aussage kommst. Kannst du diese bitte mal konkret darlegen? Ansonsten ist das nicht mehr als hohles Stammtischgeschwätz was du von dir gibst und als solches verdammt peinlich.


    Zitat

    Weil einige die hier für die Polizei Stellung beziehen, würden auch das
    Luftsicherheitsgesetz für rechtskonform halten. Nur das deutsche Recht
    kennt den übergesetzlichen Notstand und dieser kann wie der Name schon
    sagt nicht in Gesetze gegossen werden, auch wenn Politiker dies wollen.

    Sag mal, liest du eigentlich was du hier schreibst, bevor du es abschickst? ich vermag nicht zu erkennen, wie das Luftsicherheitsgesetz hier eine Rolle spielt, oder dass sich jemand hierüber ausgelassen hätte.


    Vernichten, juristisch? Nach deinen bisherigen Postings, dürfte es ein leichtes sein, dich juristisch fundiert auf alle Ewigkeit zu demontieren.


    Zitat

    Entweder mißbrauchen Politik und Polizei die Medien oder die Gegenseite
    und dies spricht auch für einen Krieg, denn in diesem ist bekannter
    Maßen die Wahrheit das erste Opfer.

    Der sogenannte Mißbrauch der Medien ist eher eine gefärbte Darstellung der eigenen Position aber meiner Ansicht nach kein Mißbrauch. Und der Vergleich mit dem Krieg macht die Darstellungen nicht besser... Weisst du eigentlich von was du sprichst, wenn du das Wort "krieg" in den Mund nimmst?


    :growup:


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Zitat

    Qualifikation: Rettungssanitäter (Österreich)
    Wohnort: Österreich


    ... nur der Vergleich mit einem Bürgerkrieg ist für den Außenstehenden ... zu erheben. (...) Entweder mißbrauchen Politik und Polizei die Medien oder die Gegenseite und dies spricht auch für einen Krieg, denn in diesem ist bekannter Maßen die Wahrheit das erste Opfer.


    Zitat von Komm süsser Tod


    Berti: Krieg, super !
    Brenner: und das im Zivildienst !
    Berti: ich hab' nie gesagt, dass ich etwas gegen Krieg hab', ich möcht' ihn nur nicht im österreichischen Bundesheer erleben


    :-D ich weiss, hat eigentlich nichts mit dem Thema zu tun, aber ich konnte nicht anders. (und habe damit diesen Threat näher an den Kaffeeklatsch gebracht)