Auch für die Überschreitung der Hilfsfrist bei den RTW muss die RLS ein Protokoll anfertigen. So sind jedenfalls meines Wissens die Vorgaben aus dem Innenministerium.
Aha. Das ist mir neu! O.k. werde ich mal nachhaken. Finde ich jetzt mal nicht das Schlechteste. Die Vorgabe für das NEF kam meines Wissens nach noch vom "alten Sozialministerium". Oder?