Hamburg: Feuerwehrauto kollidiert mit Bus - zwei Tote

  • Das mag die Familie der Betroffenen anders sehen. In D herscht fast Straffreiheit solange man seine Vergehen in oder mit einem Auto begeht. Mit 60km/h und nem LKW über ne rote Amprl, zwei tot, 23 zum Teil schwer verletzt. Kinkerlitzchen. Ach ne, ist ja alles halb so wild, der Angeklagte wurde ja rot als die Namen der Verletzten verlesen wurden.


    So so, ist das in Deutschland so? Hast Du da auch belagbare Beispiele?

  • @Harris
    Ja Neid. Der Höneß gibt 100ten Leuten Arbeit und zahlt reichlich Steuern. Der soll jetzt in den Knast weil er sich bereichert hat, oder den FvB der BF Beamte der 2 Menschen getötet hat un 23 schwer verletzt hat ist eher ein Opfer? Ich habe andere Werte. Beides ist schlimm, und wenn dann gehören beide hinter Gitter, aber sicherlich nicht der Betrûger wärend der Mann der 2 Menschen tötete auf staatskosten ein PTSS Seminar bezahlt bekommt.


    Das mit dem Neid verstehe ich wohl nicht, aber egal. Fakt ist aber, dieses wurde Dir bereits mehrmals gesagt, dass niemand hier den HLF-Maschinisten übermässig in Schutz nehmen will. Ja, er hat einen Fehler gemacht. Der Unterschied zum Vergewaltiger, Kindermörder, Steuersünder, usw., ist jedoch, dass der Kollege der Feuerwehr Hamburg sich sicher nicht mit dem Ziel ans HLF-Steuer gesetzt hat um gezielt und geplant Menschen zu verletzen und zu töten. Herr Hoeneß wusste schon vorher was er da tut...! Härtere Strafen ja, aber für die richtigen bösen Jung's!!!


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Hallo,


    Hier mal ein etwas anderer Blickwinkel:


    Was ich persönlich sehr schade finde, ist dass das Einsatzfahrtverhalten der BF Hamburg nur kurze Zeit dadurch rücksichtsvoller geworden ist. Subjektiv empfunden wird insbesondere mit den Feuerwehreinsatzfahrzeugen (nicht RTW/NEF) der BF Hamburg noch immer deutlich zu schnell/aggressiv gefahren.


    Alle vom Unfall betroffenen Einselschicksale sind nicht zu beneiden und ich möchte mit keinem davon tauschen.


    Viele Grüße,
    Thomas

  • Ich hoffe ja nicht, dass hier Probleme mit der Hilfsfrist dahinter stecken (RD, AGBF-Schutzziel)!


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Alles dreht sich hier um den armen Täter.

    Nein es dreht sich darum dass bei einem Fehlverhalten von zwei Personen nur eine bestraft wurde, zumindest geht es mir darum. Durch die alleinige Eröffnung eines Prozesses gegen den Fahrer des Feuerwehrfahrzeuges und die darauf folgende alleinige Verurteilung dieses Fahrers kommt mal wieder genau das herüber was das "Volk" wünscht, Sanis; Wasserpatschen und Co. fahren ohne Hirn; immer wie Rambos und sind für das normale hilflose und fast immer komplett unschuldige Volk im Straßenverkehr eine enorme Bedrohung.

    Nicht EINER hier... hat auch nur ansatzweise anerkannt wie es den Opfern oder Angehörigen ergeht.

    Es geht auch nicht um die Opfer, sondern wie oben beschrieben um die Problematik dass nur einer der beiden Fahrzeugführer verurteilt wurde. Ganz davon ab, mach dir doch mal die Mühe und frag bei den Opfern nach wie sie zu dem Urteil stehen! Ich bin mir sehr sicher dass die Meinungen da nicht nur sein wir dass der Feuerwehrmann eine härtere Strafe verdient hat, ganz im Gegenteil, mancher wird vll. sagen dass er psychisch schon genug bestraft ist. Im allgemeinen ist es sowieso nie eine gute Idee die Opfer nach einer "gerechten" Bestrafung zu fragen, denn durch deren emotionelle Befangenheit werden hier tlw. sehr unsachliche Urteil zu erwarten sein. Für die Rechtsprechung braucht es eben eine Person die in keiner Art und Weise an die Sache gebunden ist, somit die Sachen neutral betrachtet und nach bestem Gewissen aus den gesammelten Informationen ein gerechtes Urteil spricht.
    Im übrigen ist die Sache für die Opfer und Hinterbliebenen tragisch und belastend, keine Frage, doch all das entstanden Leid kann keine Haftstrafe; keine Geldstrafe und auch keine genommene Gesundheit bzw. kein genommenes Leben wieder aufwiegen. Das Ziel unserer Gesellschaft darf es nicht sein Urteile zu fällen die dem Willen des Volkes bzw. der Opfer genüge tun, sondern aus den Fällen zu lernen und Möglichkeit zu schaffen das Geschehene in Zukunft zu verhindern bzw. die Folgen davon zu begrenzen.

  • Nein es dreht sich darum dass bei einem Fehlverhalten von zwei Personen nur eine bestraft wurde, zumindest geht es mir darum. Durch die alleinige Eröffnung eines Prozesses gegen den Fahrer des Feuerwehrfahrzeuges und die darauf folgende alleinige Verurteilung dieses Fahrers kommt mal wieder genau das herüber was das "Volk" wünscht, Sanis; Wasserpatschen und Co. fahren ohne Hirn; immer wie Rambos und sind für das normale hilflose und fast immer komplett unschuldige Volk im Straßenverkehr eine enorme Bedrohung.


    Es geht auch nicht um die Opfer, sondern wie oben beschrieben um die Problematik dass nur einer der beiden Fahrzeugführer verurteilt wurde.


    Und?
    Die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen haben wohl ergeben, dass in diesem speziellen Fall nur einem der beiden Fahrer ein strafrechtlich relevantes Verhalten nachzuweisen bzw. vorzuwerfen ist......
    Jetzt "nachzukarten", dass der andere auch bestraft gehört, finde ich genauso daneben, wie für den BF'ler einer härtere Strafe zu fordern.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Die Ermittlungen gegen den Fahrer wurden nicht wirklich wegen Unschuld eingestellt, viel mehr wurden sie eingestellt, weil ihm eben nicht eindeutig eine Schuld nachgewiesen werden konnte. Die Punkt der Wahrnehmung des Einsatzhornes und welches Lichtzeichen beim Überqueren der Lichtzeichenanlage gezeigt wurde sind bis heute nicht eindeutig geklärt, da es hier zu selbst durch die Fahrgäste des Busses zu unterschiedliche Aussagen gab und alleine diesem Aspekt ist zu verdanken dass gegen den Busfahrer keine Anklage erhoben wurde.
    Wie ich weiter oben schon schrieb muss der Busfahrer aber gewusst haben dass er in seinem Fahrzeug Einsatzfahrzeuge schlechter und später wahrnimmt, damit sollte es obligatorisch sein sich bei entsprechenden passieren von unübersichtlichen Stellen sich durch einen entsprechenden kurzen Rundumblick zu versichern das nichts kommt und dies wird wie gesagt auch genauso von der StVo gefordert und in jeder Fahrschule gelehrt.

  • Die Ermittlungen gegen den Fahrer wurden nicht wirklich wegen Unschuld eingestellt, viel mehr wurden sie eingestellt, weil ihm eben nicht eindeutig eine Schuld nachgewiesen werden konnte. Die Punkt der Wahrnehmung des Einsatzhornes und welches Lichtzeichen beim Überqueren der Lichtzeichenanlage gezeigt wurde sind bis heute nicht eindeutig geklärt, da es hier zu selbst durch die Fahrgäste des Busses zu unterschiedliche Aussagen gab und alleine diesem Aspekt ist zu verdanken dass gegen den Busfahrer keine Anklage erhoben wurde.


    Dann ist das ja jetzt geklärt. Für mich erklärt das die Einstellung des Verfahrens hinlänglich.

  • Auch in diesem Fall würdet §1 StVo gelten und dieser verlangt ab dass man selbst wenn man ein entsprechendes Recht hat, bei einem entsprechenden Fehlverhalten anderer darauf verzichtet.


    Das trifft aber auch (bzw. sogar in besonderem Maße) auf den Fahrer eines Fahrzeuges zu, welches Sonderrechte in Anspruch nimmt....

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    James Elroy Flecker

  • Die Ermittlungen gegen den Fahrer wurden nicht wirklich wegen Unschuld eingestellt, viel mehr wurden sie eingestellt, weil ihm eben nicht eindeutig eine Schuld nachgewiesen werden konnte.


    Und damit gilt er nach deutschem Recht als komplett "unschuldig", unabhängig davon, was Du glaubst oder welche Zweifel auch immer es initial während des Ermittlungsverfahren gegeben hat.

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    James Elroy Flecker

  • Das wurde von mir auch nicht angezweifelt oder abgestritten, ich sehe lediglich den Fahrer in genau der selben besondern Pflicht. Diese besondere Pflicht ergibt sich aus meiner Sicht wie gesagt aus dem Wissen um die schlechtere Wahrnehmung von Sondersignalen, der Größe des Fahrzeugs; den fahrphysikalischen Eigenschaften und vor allem auch daraus dass der Fahrer ungesicherte Fahrgäste im Fahrzeug hat und die bei abrupten Fahrmanövern im Vergleich zu gesicherten Fahrgästen in anderen Verkehrsmitteln schneller Verletzungen erleiden. Würde ein Busfahrer mit 50 km/h in eine Bushaltestelle fahren; dort abrupt Bremsen und auch nicht im besonderen Maß auf die Wartenden Rücksicht nehmen wäre die Diskussion um die Pflicht zur Vorsicht im besonderen Maß wohl für alle klar und nicht zu diskutieren. In einem Fall aber eine Vorsicht im besonderen maß zu fordern und im anderen zu sagen dass ist so nicht finde ich mehr als inkonsequent.


    condorp4:
    Das man als komplett Unschuldig gilt, nur weil es nicht genug beweise gibt dürfte eine persönliche Meinung sein. Denn solang es gewisse Beweise für eine Teilschuld gibt bzw. gewisse Indizien die dafür sprechen kann man eigentlich nicht wirklich zu 100% unschuldig sein, der Punkt in solch einem Fall ist halt nur dass es noch zu viele offene Fragen gibt bzw. es an handfestem mangelt.


  • condorp4:
    Das man als komplett Unschuldig gilt, nur weil es nicht genug beweise gibt dürfte eine persönliche Meinung sein. Denn solang es gewisse Beweise für eine Teilschuld gibt bzw. gewisse Indizien die dafür sprechen kann man eigentlich nicht wirklich zu 100% unschuldig sein, der Punkt in solch einem Fall ist halt nur dass es noch zu viele offene Fragen gibt bzw. es an handfestem mangelt.


    Juristisch ist das klar geregelt: Nur wer rechtskräftig verurteilt wurde, ist schuldig. Für alle anderen gilt die Unschuldsvermutung, unabhängig von Indizien oder offenen Fragen.

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    James Elroy Flecker

  • Zitat

    Juristisch ist das klar geregelt: Nur wer rechtskräftig verurteilt wurde, ist schuldig. Für alle anderen gilt die Unschuldsvermutung, unabhängig von Indizien oder offenen Fragen.


    Was ja eine der grossen Errungenschaften der mitteleuropäischen Rechtssysteme darstellt.

  • ich sehe lediglich den Fahrer in genau der selben besondern Pflicht.


    Und dieser Pflicht scheint er nach den Ermittlungen ausreichend gerecht geworden zu sein. Also kein Grund, eine angebliche UNgerechtigkeit zu beklagen.

  • Das dürfte Ansichtssache sein und eine Diskussion mühselig werden, vor allem dürfte man wohl zu keinen gemeinsamen Nenner kommen und daher ist ein Fortführung wohl von fragwürdigem Sinn.
    Im allgemeinen verweise ich aber noch mal auf diese Meldung und diese Meldung, in der es klar heißt dass der Unfall für beide Seiten zu verhindern gewesen wäre und auf die hier zitierten Aussagen des Busfahrers bzw. die Argumentation der Verteidigung die aus meiner Sicht starke Zweifel im Bezug auf eine richtige Reaktion durch den Busfahrer aufkommen lassen.


    Ansonsten, @Maggus:
    Hier nochmal zwei Zitate aus diesem Bericht zu diesem verantwortungslosen Fahrer bzw. seinem fragwürdigen Verhalten und den Spätfolgen des Unfalls:

    Zitat von sueddeutsche.de

    Auch er hat sich sich bei dem Zusammenprall verletzt, trotzdem hilft er noch anderen Unfallopfern, bis die Rettungskräfte eintreffen.


    Zitat von sueddeutsche.de

    Der junge Feuerwehrmann hatte bis zuletzt vor Gericht geschwiegen. Wegen der psychischen Folgen könne er bis heute keine Einsatzfahrzeuge steuern, sagte sein Anwalt.

  • Das dürfte Ansichtssache sein und eine Diskussion mühselig werden, vor allem dürfte man wohl zu keinen gemeinsamen Nenner kommen und daher ist ein Fortführung wohl von fragwürdigem Sinn.


    Die Diskussion ist schon seit einiger Zeit ein wenig mühselig, was nicht zuletzt aus dem stetigen Wiederholen der eigenen Meinung (ohne Erkenntniszuwachs) resultiert. Vielleicht sollte man sich dann die Fortführung tatsächlich einfach schenken, gerade wenn abzusehen ist, dass man auf keinen gemeinsamen Nenner kommt. Amen.

  • Das dürfte Ansichtssache sein und eine Diskussion mühselig werden, vor allem dürfte man wohl zu keinen gemeinsamen Nenner kommen und daher ist ein Fortführung wohl von fragwürdigem Sinn.
    Im allgemeinen verweise ich aber noch mal auf diese Meldung und diese Meldung, in der es klar heißt dass der Unfall für beide Seiten zu verhindern gewesen wäre und auf die hier zitierten Aussagen des Busfahrers bzw. die Argumentation der Verteidigung die aus meiner Sicht starke Zweifel im Bezug auf eine richtige Reaktion durch den Busfahrer aufkommen lassen.


    Ansonsten, @Maggus:
    Hier nochmal zwei Zitate aus diesem Bericht zu diesem verantwortungslosen Fahrer bzw. seinem fragwürdigen Verhalten und den Spätfolgen des Unfalls:


    Ich will jetzt auch nicht mehr lange darüber diskutieren, weil wir beide anscheinend einen unterschiedlichen Zugang zu dem Thema haben. Es hilft allerdings nicht wirklich weiter, Pressemeldungen zu zitieren, weil die typischerweise bestenfalls (!) einen Teil des Geschehens wiedergeben, schlimmstenfalls auf der Grundlage eines völlig falschen Verständnisses durch den jeweiligen Autor. Was genau jetzt Zweifel an der Aussage des Busfahrers aufkommen lassen soll, erschließt sich mir nicht. Ist aber auch egal, denn fahrlässig hat der Feuerwehrbeamte so oder so gehandelt, und so oder so wäre es deshalb anscheinend zu dem Unfall gekommen. Dei einzige Frage ist die, wie sich ein eventuelles zusätzliches Verschulden des Busfahrers auf das Strafmaß für den Feuerwehrbeamten auswirkt. Die Antwort hat das Gericht ja gegeben.

  • Mir geht es z.B. um die Aussage des Busfahrers dass er zunächst nur das Blaulicht gesehen habe; anschließend das Martinhorn wahrnahm und es dann knallte und darum das "der Busfahrer hatte einen freien Blick auf die Stein-Hardenberg-Straße. Er hätte die Feuerwehr sehen müssen.". Die Frage ist halt wie muss ich reagieren, wenn ich ein mit Blaulicht fahrendes Fahrzeug auf mich bzw. meine Wegstrecke zu kommen sehe und ob das Verhalten zu der zu erwartenden Reaktion passte.

  • Die Frage ist halt wie muss ich reagieren, wenn ich ein mit Blaulicht fahrendes Fahrzeug auf mich bzw. meine Wegstrecke zu kommen sehe und ob das Verhalten zu der zu erwartenden Reaktion passte.


    Erstens ergibt sich die Antwort aus der Straßenverkehrsordnung: Ich muss jedenfalls nicht damit rechnen, dass mir dieses Fahrzeug die Vorfahrt zu nehmen versucht (erst recht muss ich wohl keine Vollbremsung hinlegen, wenn ich einen Hauhfen nicht angeschnallter, unvorbereiteter Fahrgäste transportiere). Ein solches Fahrzeug weist nämlich darauf hin, dass der Fahrer Sonderrechte ausübt, aber nicht das Wegerecht in Anspruch nimmt.


    Und zweitens unterstellst Du, der Fahrer hätte in der Phase zwischen "Blaulicht sehen", "Martinhorn hören" und "es knallt" Zeit für eine wirksame Gegenmaßnahme gehabt. Das geht aus der Aussage des Busfahrers aber gar nicht hervor.

  • Mir geht es z.B. um die Aussage des Busfahrers dass er zunächst nur das Blaulicht gesehen habe; anschließend das Martinhorn wahrnahm und es dann knallte und darum das "der Busfahrer hatte einen freien Blick auf die Stein-Hardenberg-Straße. Er hätte die Feuerwehr sehen müssen.". Die Frage ist halt wie muss ich reagieren, wenn ich ein mit Blaulicht fahrendes Fahrzeug auf mich bzw. meine Wegstrecke zu kommen sehe und ob das Verhalten zu der zu erwartenden Reaktion passte.


    Andererseits hat der Busfahrer angeblich folgendes ausgesagt (aus einer von DIr angegebenen Website): "Als er das Martinshorn hörte, habe es schon geknallt: "Tatütata - und dann Krach. Die Zeit war so kurz, dass ich nicht mehr reagieren konnte.""


    Die Frage ist, ob eine Vollbremsung mit einem vollbesetzten Bus mit stehenden Fahrgäste eine angemessene Reaktion gewesen wäre... Vermutlich nicht, wie Du ja selbst bereits weiter oben angeführt hast, speziell wenn man bedenkt, dass man als Otto-Normal-Verkehrsteilnehmer nicht davon ausgehen muss, dass ein Blaulichtfahrzeug ungebremst über Rot in eine Kreuzung einfährt....


    Individuelle Schuld bzw. Fehlverhalten wird nicht dadurch weniger bzw. geringer, dass jemand anders auch hätte anders handeln können.

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