NEH Hartenholm(SH)

  • Hallo1

    Brauchen die wirklich einen HCM ? Ist ja kein Rettungshubschrauber ... :S


    zuerst wollt ich lachen....aber irgendwie eine berechtigte Frage:nach der JAR-OPS 3.005 Allgemeine Vorschriften(d) würde ich mit meinem Halbwissen sagen:ja
    Anhang 1 zu JAR-OPS 3.005(d)
    Medizinische Hubschraubernoteinsätze
    (HEMS)
    (2) Besatzungsmitglied für medizinische
    Hubschraubernoteinsätze. Eine Person,
    die für einen medizinischen Hubschraubernoteinsatz
    eingeteilt ist, um im
    Hubschrauber beförderte Personen, die
    medizinische Hilfe benötigen, zu versorgen
    und um den Piloten während des Einsatzes
    zu unterstützen. Diese Person bedarf einer
    besonderen Ausbildung
    entsprechend Absatz....



    Und so ein Kurs ist schnell selbst zusammen gezimmert. Das ist kein Qualitäts- oder Ausschlussmerkmal.


    stimmt: und doch: je nachdem wer und wo ausgebildet hat-sagt was über die Qualität aus...find ich...


    Grüsse


    PS: ich wollt doch nix mehr dazu sagen :D

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • ... um im Hubschrauber beförderte Personen, die medizinische Hilfe benötigen, zu versorgen ... Diese Person bedarf einer besonderen Ausbildung ...


    lässt Raum für Interpretationen

  • nö....im weiteren Text .....
    (A) Flüge am Tage. Am
    Tage muss die Mindestbesatzung
    aus einem Piloten und einem
    HEMS-Besatzungsmitglied
    bestehen. Die Mindestbesatzung
    darf nur in Ausnahmefällen auf
    einen Piloten reduziert werden.


    bissel schlecht kopiert und zitiert von mir... :hallo:

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • http://www.ln-online.de/lokale…ll-notarztkonzept-pruefen



    Acht Einsätze in zwei Wochen. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird der Hubschrauber auch über die KBA eigene Zentrale alarmiert. Daher wäre es jetzt interessant zu wissen, wie oft er denn tatsächlich offiziell über eine Rettungsleitstelle (und auch nicht von einem der privaten Rettungsdienste) alarmiert wurde. Vorher wäre ich zurückhaltend damit, von tatsächlichem Bedarf zu sprechen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Eine Frage an die "fliegenden" Kollegen:
    So, wie mir aus Fachkreisen berichtet wurde, sind in Deutschland "Aussenlandungen" rechtlich sehr kompliziert (im Gegensatz zur Schweiz).
    Wie seht ihr denn diese Situation (bezogen darauf, dass es sich hier nicht um ein genehmigtes Rettungsmittel handelt) ?

  • Eine Frage an die "fliegenden" Kollegen:
    So, wie mir aus Fachkreisen berichtet wurde, sind in Deutschland "Aussenlandungen" rechtlich sehr kompliziert (im Gegensatz zur Schweiz).
    Wie seht ihr denn diese Situation (bezogen darauf, dass es sich hier nicht um ein genehmigtes Rettungsmittel handelt) ?


    In D darf man zur Hilfeleistung grundsaetzlich auch ohne eine vorherige Aussenlandegenehmigung landen. Das ist ein bisschen wie Notkompetenz (also eigentlifh rechtfertigender Notstand). Abgesehen davon haben alle mir bekannten Luftfahrtunternehmen, die Hubschrauber betreiben, auch die sog. allgemeine Aussenlandegenehmigung. Da gibt es ein paar Grundregeln wie zB dass der Grundstueckseigentuemer zustimmen muss und die Ordnungsbehoerde "informiert" sein muss, aber das sind Formalien die man bei der "Lebensgefahr" beim Notarzteinsatz auch vernachlaessigen kann. Allerdings sollte der Betreiber eine leistungsfaehige Versicherung fuer Fremdschaeden haben :-)

  • Allerdings sollte der Betreiber eine leistungsfaehige Versicherung fuer Fremdschaeden haben :-)

    bzw. den Steuerzahler hinter sich haben(Stichwort BMI und Bundeswehr) :D



    Für alle die es genau wissen wollen §25 Abs. 2 Nr. 2 LuftVG:

    Zitat

    2. Die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist. Das Gleiche gilt für den Wiederstart nach einer solchen Landung mit Ausnahme des Wiederstarts nach einer Notlandung

    Einmal editiert, zuletzt von drittermann ()

  • Eine allgemeine Frage: Zahlt bei Schäden, die jemand (ich, hubi, ...) verursacht im Rahmen einer Hilfeleistung nicht immer der Staat in irgendeiner Form? Oder gilt dies nur bei nicht gewerblichen Hilfeleistung (1. Hilfe,...).

  • Eine allgemeine Frage: Zahlt bei Schäden, die jemand (ich, hubi, ...) verursacht im Rahmen einer Hilfeleistung nicht immer der Staat in irgendeiner Form? Oder gilt dies nur bei nicht gewerblichen Hilfeleistung (1. Hilfe,...).


    Leider nicht. Das weiss ich aus eigener Erfahrung. Hatte mal einen Prozess deswegen (im privaten Bereich).

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Zitat

    Zahlt bei Schäden, die jemand (ich, hubi, ...) verursacht im Rahmen einer Hilfeleistung nicht immer der Staat in irgendeiner Form?


    Nein - die DRF z.B. hat meines Wissens für Schäden, die durch den RTH-Einsatz verursacht werden, ne extra Versicherung (wie die Haftpflichtversicherung beim Auto). In wie weit Schäden abgedeckt sind, die Mitarbeiter verursachen, weiss ich leider nicht. Grundsätzlich gibt es dafür Diensthaftpflichtversicherungen, die jeder Mitarbeiter abschliessen kann oder die der Betrieb pauschal für seine Mitarbeiter abschließt. Der Staat ist da auf jeden Fall außen vor.


  • Nein - die DRF z.B. hat meines Wissens für Schäden, die durch den RTH-Einsatz verursacht werden, ne extra Versicherung (wie die Haftpflichtversicherung beim Auto). In wie weit Schäden abgedeckt sind, die Mitarbeiter verursachen, weiss ich leider nicht. Grundsätzlich gibt es dafür Diensthaftpflichtversicherungen, die jeder Mitarbeiter abschliessen kann oder die der Betrieb pauschal für seine Mitarbeiter abschließt. Der Staat ist da auf jeden Fall außen vor.


    Kenne ich so von den HEMS-Providern auch so.
    Für den Dienst lohnt sich als Fachpersonal alleine schon deswegen eine Mitgliedschaft im Berufsverband ;-)
    Über den Staat ist man nur als privater Ersthelfer abgesichert.

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Wenn der Ersthelfer Schaden anrichtet, ist die örtliche Landesunfallkasse dafür zuständig, richtet der Mitarbeiter des öffentlichen Rettungsdienstes Schaden an, besteht Amtshaftung und die Stadt / der Landkreis hat nur Anspruch auf Regress bei grober Fahrlässigkeit.
    Wie es beim nicht-öffentlichen Rettungsdienst (besagtes NEH würde für mich dazu zählen) aussieht, weiß ich nicht genau, würde aber mal die Haftpflicht des Unternehmens als Ansprechpartner vermuten.
    Da es keine Versicherungen für grobe Fahrlässigkeit gibt, macht eine Berufshaftpflicht im öffentlichen Rettungsdienst recht wenig Sinn, da die Amtshaftung sowieso gilt.

  • http://www.ln-online.de/lokale…ll-notarztkonzept-pruefen



    Acht Einsätze in zwei Wochen. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird der Hubschrauber auch über die KBA eigene Zentrale alarmiert. Daher wäre es jetzt interessant zu wissen, wie oft er denn tatsächlich offiziell über eine Rettungsleitstelle (und auch nicht von einem der privaten Rettungsdienste) alarmiert wurde. Vorher wäre ich zurückhaltend damit, von tatsächlichem Bedarf zu sprechen.

    Moin,


    das hast Du "fast" richtig verstanden, Kuno wird über die KBA Leitstelle disponiert, diese Leiststelle ist auch für die KTWs und den Hausnotruf des KBA zuständig (RTWs und NEF des KBA werden über die Leitstelle Holstein des Kreises Segeberg disponiert).


    Alarmiert wird er aber über die Leitstelle(n) des Rettungsdienstes/der Feuerwehr, zumindest bei der Mehrzahl der Alarmierungen war dieses die Leitstelle Holstien des Kreises Segeberg, über die anderen Alarmierungen habe ich keine Kenntnis.
    An dieser Stelle wird es etwas, sagen wir mal, "verzwickt". Träger der Leisstelle ist der Kreis Segeberg, die Mitarbeiter sind, meiner Kenntnis nach, bei der Stadt Norderstedt beschäftigt.
    Der Kreis hat bekannterweise die Disponenten angewiesen Kuno nicht zu alarmieren, der Bürgermeister der Stadt Norderstedt wiederum, als Dienstvorgesetzter, eine gegenteilige Wessung ausgesprochen (zumindest öffentlich um Seine Mitarbeiter vor Schadensersatzansprüchen zu schützen und Ihnen Rechtssicherheit zu geben).
    Spätestens ab hier wird das ganze politisch und es ist nur sehr schwer nach zu vollziehen wer in dieser Auseinandersetzung welche/wessen Interessen verfolgt. ?-(

  • hallo!
    ich hoffe ich darf das so aus:www. Rettungsdienst.de zitieren um paar wichtige Sachen zu markieren
    Kiel (rd.de) â?? Die Inbetriebnahme des fliegenden Notarztzubringers in Hartenholm erregt Widerspruch. Die Kritik richtet sich dabei hauptsächlich gegen das Vorgehen des Betreibers KBA und die technische Umsetzung.


    Mit der Inbetriebnahme des Notarzteinsatzhubschraubers (NEH) wird an den Strukturen vorbei eine neue Situation geschaffen. Die Kostenträger haben sich hierzu deutlich zu Wort gemeldet. Sowohl der Verband der Ersatzkassen in Schleswig-Holstein als auch die AOK Nord-West lehnen das Projekt ab.


    â??Aus unserer Sicht ist die Versorgungsleistung des bodengebundenen Rettungsdienstes in der Region nicht zu beanstandenâ??, erklärt Florian Unger, Sprecher der VdEK Schleswig-Holstein. â??Es kommt hinzu, dass bei Engpässen drei Rettungshubschrauber in Schleswig-Holstein und zwei Hubschrauber aus Hamburg eingreifen können.â??


    Ungeachtet der Kritik sind für den Notarzthubschrauber seit dem 15. Juli immerhin zwölf Einsätze zusammen gekommen. â??Die Alarmierungen kommen durchweg von der Leitstelle Holstein, die für die Gebiete Segeberg und Neumünster zuständig istâ?, erklärt KBA-Sprecher Florian Gottschalk. Mit jeder Alarmierung des Notarzteinsatzhubschraubers stellt sich die Frage, ob es um die Notarztversorgung tatsächlich so rosig bestellt ist, zumal noch zwei weitere Leitstellen im Versorgungsradius des NEH liegen, die das neue Angebot noch nicht angenommen haben.


    Maschine technisch wenig geeignet


    Offenbar haben sich die Kreise inzwischen über die Art der rechtlichen Betriebsgenehmigung beim Luftfahrtbundesamt informiert. Die Genehmigung wurde für die gewerbliche Personenbeförderung erteilt. Die sonst geltenden strengen technischen Leistungsvorgaben für Rettungshubschrauber werden hierbei nicht gestellt. Bei der eingesetzten Maschine, einer BO105, handelt es sich um einen Helikopter der Leistungsklasse III. Nach geltendem Recht darf ein solcher Hubschrauber weder über dicht besiedeltes Gebiet fliegen noch dort landen. â??Es stellt sich für uns also die Frage, ob die Maschine für diese Art von Einsätzen geeignet istâ??, erläutert Petra Hentschel, Sprecherin der DRF-Luftrettung gegenüber http://www.rettungsdienst.de.


    KBA-Sprecher Gottschalk bestätigt zwar, dass der Hubschrauber formal der Leistungsklasse III entspricht, allerdings verfüge er über zwei Triebwerke. Beim Ausfall eines Triebwerks, hat die Maschine immerhin Reserven, um sicher zu landen.


    Die DRF hat in einem Schreiben an die politischen Entscheider gewandt: â??Wir wollten mit diesen Schreiben eine fachliche Auseinandersetzung zum Thema Notarztversorgung anregenâ??, so Hentschel. Nach Beobachtungen der DRF fliegen die Hubschrauber in Schleswig-Holstein jeden dritten Patienten auch in ein geeignetes Zielkrankenhaus, was etwa dem Bundesdurchschnitt entspricht. â??Durch die fortschreitende Spezialisierung der Krankenhäuser ist nicht immer das nächstgelegene Krankenhaus auch das geeignete. In der Folge wird der schnelle Hubschraubertransport in entfernte Versorgungszentren immer wichtigerâ??, argumentiert die DRF-Sprecherin.


    Notarztversorgung Thema nach der Sommerpause


    Die Diskussion fällt im Augenblick ins Sommerloch, hat aber gute Chancen, es auf die Tagesordnung der Landesregierung zu schaffen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Ursula Sassen, rät dazu, im Rahmen einer umfassenden Bedarfsplanung auch das Thema Rettungsdienst vertieft zu beleuchten. Fakt sei, dass eine ausreichende notärztliche Versorgung gerade auch in einem Flächen- und Tourismusland wie Schleswig-Holstein sicher zu stellen sei. Ob es dafür eines Hubschraubers am Standort Hartenholm bedürfe, sei zu klären: â??Wichtig ist es, unvoreingenommen bereits bestehende Strukturen der notärztlichen Versorgung auf ihre Verlässlichkeit hin zu prüfen.â??


    ich denke das bestätigt die Tendenz und allermeisten Meinungen in dem Thread hier


    Edit: geändert...Rettungsdienst.de

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

    2 Mal editiert, zuletzt von DaniRA ()

  • Na, gibts hier keinen Gesprächsstoff mehr? :rolleyes:


    Naja, ich warte immer noch auf dieAntwort bezüglich der ominösen DRF-Statistik......

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker