Der Falcke ist gelandet - Falck Deutschland übernimmt Privaten anbieter

  • Ich verstehe grad nicht was die Kostenträger (Krankenkassen) mit den Eingruppierungsverhandlungen (Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeber/Arbeitgeberverband und Gewerkschaften) zu tun haben sollen. Könntest du mir das kurz erklären?

  • Es gibt Budget Verhandlungen mit dem Träger unter anderem sind die Personalkosten der größter Brocken, die Kassen kommen als Kostenträger dazu und verhandel dann mit dem Träger das Entgelt. So ist das vereinfacht dargestellt.

  • Richtig spannend wird es in 2,5 Jahren, dann wenn die ersten "echten" NotSan Azubi fertig sind und es immer noch keine Gehaltstabellen für den NotSan gibt und sich die Kassen weiterhin auf eine Übergangszeit bis nach 2020 verschränken.


    Da der TVöD bis heute keine Eingruppierungshilfe kennt, die RS und RettAss jedoch offensichtlich bezahlt werden, scheint mir das angebliche Problem mit den NotSan reichlich konstruiert zu sein.

  • Der Druck wird dadurch kommen das sich kein (echter) NotSan mit verstand auf eine RettAss Stufe eingruppieren lassen wird, die Arbeitgeber aber auf diese Mitarbeiter angewiesen sind.
    Schon jetzt wird an allen Schrauben gedreht Personal zu finden und zu binden, logische Konsequenz ist das nun auch bald das Gehalt anziehen wird.
    Auch werden NotSan, wenn die Ausbildung so läuft wie vom Gesetzgeber gewünscht und in der APvR gefordert, in Berufspolitik unterrichtet und gefördert, auch die lange Bindung während der Ausbildung an Schule und Betrieb wird die Mentalität des RD Personals verändern.

  • Wenn ich mir anschaue, wie in der Pflege mittlerweile mit flexiblen Arbeitszeiten, Stellenantrittsprämien und Sonderregelungen Personal wirbt, scheint mir der Pessimismus verfrüht.

  • Es gibt Budget Verhandlungen mit dem Träger unter anderem sind die Personalkosten der größter Brocken, die Kassen kommen als Kostenträger dazu und verhandel dann mit dem Träger das Entgelt. So ist das vereinfacht dargestellt.


    Die Verhandlungen zwischen Kostentäger und Träger des RD haben weder etwas mit den Entgeltverhandlungen, noch mit Eingruppierungsverhandlungen zu tun.
    Um es auch etwas vereinfacht darzustellen: Wenn es eine höhere Eingruppierung, oder allgemeine Entgelterhöhung gibt, wird das Bestandteil der nächsten Verhandlung zwischen KT und Träger des RD und wird wohl zu einer Budgeterhöhung führen. Ob das den Kostenträgern nun gefällt, oder nicht.

  • Hi!

    Und warum gilt dieses Problem nur für die 3-Jährig ausgebildeten NotSan?

    weil die Eingruppierung u.a. an die Ausbildungsdauer gekoppelt ist.


    Grüße

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Gibt es im TVÖD keine Option einer freiwilligen Zulage?

    Die gibt es! Genau so wie mögliche Verkürzungen der Erfahrungsstufen für die Personalentwicklung förderlich wären. Aber natürlich sieht man hier keinen Bedarf. Da beißt man sich die Zähne aus!

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Hi!

    weil die Eingruppierung u.a. an die Ausbildungsdauer gekoppelt ist.


    Grüße

    Unterscheidet man hier wirklich zwischen der Art und Weise wie jemand seine Urkunde erlangt hat? Ich könnte mir vorstellen, dass das zu einer Klageflut führen könnte. Bei der RettAss-Ausbildung hat man bei der Eingruppierung übrigens auch nicht zwischen 2jähriger Vollausbildung, verkürzter Ausbildung für RettSan/Krankenpflegepersonal oder Briefkastenassistent unterschieden. Bekommen alle die gleiche beschissene Entgeltgruppe (je nach jahr der Einstellung, BAT <> TVöD)


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Die Verhandlungen zwischen Kostentäger und Träger des RD haben weder etwas mit den Entgeltverhandlungen, noch mit Eingruppierungsverhandlungen zu tun.


    Achtung: dieses gilt sicher für Mateltarife (und auch hier sitzen die Geldgeber irgendwo mit im Boot), allerdings gibt es zu hauf wenn nicht sogar überproportional Betreibe ohne gültige Tarifbindung. Hier hat sehr wohl bei den Budgetverhandlungen die Kostenträgerseite ein mitsprache recht. Und natürlich sind Personalkosten bestandteil der Verhandlungen, ich muss mein Budegt ja erklären und rechtfertigen in einer Verhandlung. Auch so kann der Träger nicht einfach bestimmen, was die Kassen zuzahlen haben... das wäre zu einfach ;)




    Ich werde aber auch nicht müde zu betonen das der NotSan aufgrund der völlig anderen Aubildungszielbeschreibung in §4 erstmals einen Eigenverantwortlichen und Selbstbestimmten Arbeitsbereich fest legt bekommen hat, so etwas gab es im RettAssG nicht, da der RettAss Formal ein reiner Helfer /Assistenz Beruf war. Zusammen mit der Aufdähnung auf 3 Jahre Ausbildung hat man schon ein gutes Verhandlungsargument, leider verhandelt der Rettungsdienstmitarbeiter nicht und hier hoffe ich das sich das ändern wird. Hier sollten aber auch endlich mal die Gewerkschaften aktiv auf den RD Mitarbeiter zugehen, denn dort wo der RD Mitarbeiter nicht organisiert ist mangelt es oft mals nur am Zugpferd und da wäre es schön wennd ie Gewerkschaften das Personal von sich aus an die Hand nimmt und sorgen, ängste und nöte erfasst und in Bahnen lenkt.

  • Manteltarifverträge regeln die Arbeitsbedingungen, also z.B. Urlaub, Kündigung, Arbeitszeit, etc., aber nicht die Vergütung der Arbeitnehmer.


    Ich versuche mal die bisher verwendeten Begriffe einzuordnen, damit es einfacher fällt die Aussagen zu zuordenen.


    Budgetverhandlung: Verhandlungen zwischen Kostenträgern (Krankenkassen) und Rettungsdienstträger

    Entgeltverhandlung
    : In diesem Zusammenhang bezog ich mich auf die Entgeltverhandlungen im Rahmen der Tarifverhandlungen zwischen Areitgeberverband und Gewerkschaften.


    Eingruppierungsverhandlung: Ein weiterer Punkt im Rahmen von Tarifverhandlungen zwischen AG und Gewerkschaften.




    Im Rahmen der Budgetverhandlungen haben die Kostenträger natürlich ein Mitspracherecht, sind ja schließlich Verhandlungen. Dort geht es aber nicht um Tarifverträge. Das die Kostenträger deutliche Abweichungen, von einschlägigen Tarifverträgen, beim Gehalt nach oben nicht tollerieren und damit auch nicht bereit sind diese Kosten zu übernehmen ist doch völlig normal.
    Daraus lässt sich aber nicht ableiten das die Kostenträger ein Mitspracherecht bei den Tarifverhandlungen hätten.





    Zitat

    Hier sollten aber auch endlich mal die Gewerkschaften aktiv auf den RD
    Mitarbeiter zugehen, denn dort wo der RD Mitarbeiter nicht organisiert
    ist mangelt es oft mals nur am Zugpferd und da wäre es schön wennd ie
    Gewerkschaften das Personal von sich aus an die Hand nimmt und sorgen,
    ängste und nöte erfasst und in Bahnen lenkt.

    Das sollte doch die Aufgabe jedes einzelnen Gewrkschaftsmitgliedes sein, Werbung für die Mitgliedschaft in einer Gerwerkschaft zu machen. Das die Gewerkschaften sich hauptsächlich um ihre Bestandsmitglieder kümmern, kann man ihnen kaum vorwerfen.

  • Das die Kostenträger deutliche Abweichungen, von einschlägigen Tarifverträgen, beim Gehalt nach oben nicht tollerieren und damit auch nicht bereit sind diese Kosten zu übernehmen ist doch völlig normal.


    Na mehr sage ich ja auch nicht.

  • Moin!
    @Harris: Da hab ich schlecht zitiert oder was falsch verstanden.
    Ich meinte das der NotSan noch nicht im TVöD einguppiert ist, aber aufgrund seiner 3 jährigen Ausbildung höher liegen muss(müsste) als der RettAss und das dies der Diskussionspunkt von 242 ist. Also Einguppierungsunterschiede zwischen RettAss und NotSan...
    Grüße

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Hallo,


    in NRW gibt es bei den Städten nur Gebührensatzungen, da muss nichts mit den Krankenkassen verhandelt werden.


    Die Krankenkassen müssen zwar angehört werden und dürfen Ihre Meinung äußern.


    Unabhängig davon beschließt der Stadtrat die Preise.



  • Was aber auch nicht heißt, dass man tun und lassen kann, was man möchte.


  • Unsinn. Das hängt von der Art der Erhebung ab. Du kannst sie festsetzen und sie als Gebühr erheben, dann ist die Anpassung aber schwierig. Oder du kannst sie mit den Kassen aushandeln, dann geht eine Erhöhung einfacher. Mittlerweile haben fast keine Gebiete noch die Festsetzung.

  • So Unsinnig ist es nicht. Es gibt einen Grund, warum in NRW RTW´s zum Teil 600-800€ Kosten und in BaWü 225.


    Na dann kann man auch Äpfel mit Birnen vergleichen. Die Miete für die gleiche Wohnung ist in München auch 4x so hoch als in Salzwedel. Auch sagt es gar nichts darüber aus ob und wie dort die Entgelte verhandelt oder erhoben wurden.