DRK Mainz / Schulleiter interpretiert Umfrage

  • Zitat

    Original von Daniel Grein
    Zunächst mag das stimmen. Wer aber möchte mit welchen Mitteln den Arbeitgebern vorschreiben, wen sie einzustellen haben ? Sie selbst können ja festlegen, welche Anforderungen potenzielle Bewerber mitbringen müssen bzw. können frei wählen, wen sie letztlich einstellen ?


    Natürlich, aber was soll der Sinn darin sein auf die Ausbildungsform zu schauen. Da würde ich eher mal in die Bundesländer schauen, da haben wir die Unterschiede 8) Und wie gesagt, es gehört mehr als nur ein Ausbildungszeugnis zu einer Bewerbung.


    Es kann genug Gründe geben auch einen Aufbau RA etc. zu nehmen, wenn dieser z.B. im gegensatz zu anderen Bewerbern, weitere Qualifikationen oder Weiterbildungen vor weist.


    Aber ich denke das ist von KV zu KV unterschiedlich. Es wäre auch sicher dumm nur nach diesem Grund hin Personen einzustellen oder nicht.


    Grüße


    Marco

    Der Inhalt des Textes, möchte keine Lehrmeinung vertreten er stellt eine rein persönliche Ansicht des Autors da. Die Nutzung ausserhalb des Forums ist nicht gestattet.
    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:

  • Im Grunde ist das richtig Daniel. Was aber wenn es einen geeigneteren bewerber gibt, der eine verkürzte Ausbildung gemacht hat? Würde man da nicht, wie crazyandy, von Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund sprechen? Wie gesagt, ich halte es durchaus für möglich dass Arbeitgeber nach Ausbildungskriterien einstellen, wie auch nicht... In allen anderen Berufen ist das ja üblich :D Nur liegt bei uns die Besonderheit, dass die verkürzte Ausbildung eben als gleichwertige Ausbildung anerkannt ist und somit auch als solche zu behandeln ist. Rettungsassistent = Rettungsassistent (klingt logisch, oder?)
    Allerdings halte ich es ebenso für denkbar, dass Bewerber die nach o.g. Kriterium nicht eingestellt wurden, gegen den potentiellen AG klagen werden. Ob das Sinn macht und wie die Erfolgsaussichten stehen, mag ich gar nicht werten.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • MaMo


    Den "Sinn" der unterschiedlichen Bewertung der Ausbildungsgänge solltest du mit den Herren aus Mainz diskutieren (siehe vorherige Beiträge).


    advomedix


    Wie soll ein Bewerber nachweisen, dass er der geeignetere Bewerber für die ausgeschriebene Stelle war und lediglich aufgrund seiner verkürzten Ausbildung nicht genommen wurde ?
    Ich denke, als Bewerber gibt es hier kaum eine Möglichkeit, gegen eine solche Entscheidung vorzugehen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.


  • Ersteres werde ich sicher nicht machen :( Beratungsresistente Menschen gibts überall gelle :]


    Was das angeht, so ist das natürlich schwer, doch ich kann den Verantwortlichen nur ans Herz legen, das nie in eine Stellenanzeige zu schreiben, da freut sich die Abmanungsgesellschaft riesig über so etwas.


    Ein Betriebsrat darf so einer Vorgehensweise auch eigentlich nicht zustimmen!


    Grüße


    Marco

    Der Inhalt des Textes, möchte keine Lehrmeinung vertreten er stellt eine rein persönliche Ansicht des Autors da. Die Nutzung ausserhalb des Forums ist nicht gestattet.
    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:


  • Naja... Nachweis ist in der Tat schwer.... und was Betriebsräte angeht.... Sorry, dazu will ich mich nicht öffentlich äussern, da hab ich eine ganz eigene Meinung zu.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Zitat

    Original von oepfae
    Nur liegt bei uns die Besonderheit, dass die verkürzte Ausbildung eben als gleichwertige Ausbildung anerkannt ist und somit auch als solche zu behandeln ist. Rettungsassistent = Rettungsassistent (klingt logisch, oder?)


    Das ist nicht "nur" bei uns so, das ist in so ziemlich allen der IHK unterliegenden Ausbildungsberufen so. Nach entsprechend langer Tätigkeit in einem Berufsfeld kannst du dort sogar völlig ohne Ausbildung zur Prüfung angemeldet werden. Das ist NICHT eine für den RD typische Ausnahmeregelung, das ist in vielen Berufen so! Der Unterschied ist lediglich, daß in den anderen Berufsfeldern (z.B.: Schwesternhelferin steigt in das zweite Jahr des Schülerinnenkurses der Schwesternausbildung ein) prozentual betrachtet die Ausnahme ist und nciht wie im selbstfinanzierten RD-Ausbildungsbereich quasi zu 50%.
    Hab ich m.E. auf Seite 1 dieses Threads auch deutlich hervorgehoben.


    Gruß, Nils

  • Zitat

    Original von Nils
    und man veröffentlicht munter weiter.


    Wie wäre es mit einem eigenen Aufsatz, um einer Verfestigung des verschriftlichten Meinungsmarktes entgegenzutreten?

  • Zitat

    Original von Nils


    Das ist nicht "nur" bei uns so, das ist in so ziemlich allen der IHK unterliegenden Ausbildungsberufen so. Nach entsprechend langer Tätigkeit in einem Berufsfeld kannst du dort sogar völlig ohne Ausbildung zur Prüfung angemeldet werden. Das ist NICHT eine für den RD typische Ausnahmeregelung, das ist in vielen Berufen so! Der Unterschied ist lediglich, daß in den anderen Berufsfeldern (z.B.: Schwesternhelferin steigt in das zweite Jahr des Schülerinnenkurses der Schwesternausbildung ein) prozentual betrachtet die Ausnahme ist und nciht wie im selbstfinanzierten RD-Ausbildungsbereich quasi zu 50%.
    Hab ich m.E. auf Seite 1 dieses Threads auch deutlich hervorgehoben.


    Gruß, Nils


    Bei Ausbildungen der IHK, bei denen eine Berufsschulpflicht besteht, besteht Schulzwang. Bei den anderen kann man an den Unterrichtungen teilnehmen, wenn man Lust hat.

  • Klaus, halt doch einfach mal den Schnabel, wenn du keine Ahnung hast.


    Ich unterstreiche noch einmal meinen von Dir zitierten Text.


    Nils




    Nachtrag:
    Für die Quellenfreunde: [url=http://norm.bverwg.de/jur.php?bbig_2005,45]§ 45 (2) BBiG[/url], ein Antrag dazu sieht in Lübeck so aus.

  • Wie wäre es mit einem eigenen Aufsatz, um einer Verfestigung des verschriftlichten Meinungsmarktes entgegenzutreten?


    Ich wollte eine empirische Arbeit dazu machen und so Uni und Berufspolitik zu einer sinnvollen Einheit verknüpfen. Das angedachte Design sah die Auswertung von 10 Jahren Prüfungen an der Johanniterschule Hannover vor. Leider sah sich das Landesschulamt Hannover nicht in der Lage, dies datenschutzkonform zu ermöglichen. Überhaupt sei eine Freigabe der Daten zu Forschungszwecken frühstens ab Promotion möglich.


    Nach diversen Briefwechseln mit dem Landesschulamt und einer Anfrage beim Landesdatenschutzbeauftragten habe ich aufgegeben. Die Alternative (freiwillige Befragung den aktuellen Absolventen mitzugeben) habe ich aufgrund der zu erwartenden geringen Fallzahl verworfen. Als Bachelorthesis hab ich dann ein anderes Thema gewählt.