Mindestalter bei der Ausbildung zum RS/RettAss/Notfallsanitäter (editiert)

  • Hallo,


    ich interessiere mich sehr für die Ausbildung zum Rettungssanitäter/Helfer


    Doch leider finde ich keine genauen Informationen. Einige Sagen mir das die Ausbildung erst ab 18 geht und einige sagen das ich sie auch mit 17 beginnen kann. Was genau stimmt. Wollte es in Hamm an der Notfallschule machen

  • Mein informationsstand ist wie folgt:
    Rettungshelfer ab 17 Jahren
    Rettungssannitäter ab 17 Jahren
    Rettungsassistent ab 18 Jahren.


    Natürlich sind diese Angaben ohne Gewähr, deswegen würde auch ich dir generell raten einfach mal an zu rufen. Meine Erfahrungen mit den Schulen war bisher die, dass sie gerne zur Auskunft zur Verfügung stehen. Und einen ersten Kontakt hast du auch gleich.


    Lg,
    der Psycho!


  • Rettungshelfer ab 17 Jahren
    Rettungssannitäter ab 17 Jahren
    Rettungsassistent ab 18 Jahren.


    Über diese Thematik ist schon viel diskutiert worden. Vor allem, ab ein Minderjähriger überhaupt ein Praktikum in der Notfallrettung absolvieren darf, welches nun mal für den Rettungshelfer/Rettungssanitäter notwendig ist. Neben dem Jugendschutzgesetz gibt es hier auch Vorgaben der einzelnen Organisationen.

  • Neben dem Jugendschutzgesetz gibt es hier auch Vorgaben der einzelnen Organisationen.


    Das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht zu vergessen.


    Nur mal ein Auszug:


    Hervorhebungen durch mich.
    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/

  • Laut Ausbildungs,- und Prüfungsverordnung (NRW) darf meines Wissens nach der Rettungssanitäter bereits mit 17 Jahren gemacht werden.
    Allerdings gibt es in der Regel Probleme, wenn es ab ins Krankenhauspraktikum geht, da machen viele Häuser dicht und sind nicht bereit das "Risiko" von Nicht-Volljährigen zu tragen.

  • Laut Ausbildungs,- und Prüfungsverordnung (NRW) darf meines Wissens nach der Rettungssanitäter bereits mit 17 Jahren gemacht werden.
    Allerdings gibt es in der Regel Probleme, wenn es ab ins Krankenhauspraktikum geht, da machen viele Häuser dicht und sind nicht bereit das "Risiko" von Nicht-Volljährigen zu tragen.


    Ich sehe die Problematik, gerade in Bezug auf das oben zitierte Jugendarbeitsschutzgesetz, im Bereich der RTW-Praktika wesentlich stärker als im Bereich des Krankenhauspraktikums.
    Im Krankenhaus hätte ich (relativ) wenig Probleme damit, einen Minderjährigen anzuleiten. Im Rettungsdienst hingegen würde ich mich weigern, einen jugendlichen Praktikanten mitzunehmen, weil ich hier keine Chance sehe, einen Praktikanten im Falle einer kritischen Situation aus der "Schusslinie" zu nehmen bzw. die Aufsichtspflicht übernehmen/ausüben zu können.
    Konkret: Im Krankenhaus kann ich je nach Einzelsituation entscheiden, ob ich sie dem Praktikanten zumuten möchte/kann oder nicht. Im Rettungsdienst ist das nicht möglich. In einer gefährlichen / emotional belastenden Situation habe ich hier keine Möglichkeit, den Jugendlichen a) aus der Situation herauszunehmen oder ihn b) entsprechend aufzufangen, schon alleine deshalb, weil ich als RTW-Besatzung in einer solchen Situation genug mit mir selbt, dem Patienten oder dessen Angehörigen zu tun habe.
    Beispiele hierfür kann sich wohl jeder (auch ohne allzu viel Fantasie) konstruieren.


    J.

  • @ Jörg: Sehe ich genauso.
    Wollte nur verdeutlichen, dass oft schon VOR dem eigentlichen Rettungswachenpraktikum dort ein Riegel vorgeschoben wird.

  • Ich sehe die Problematik, gerade in Bezug auf das oben zitierte Jugendarbeitsschutzgesetz, im Bereich der RTW-Praktika wesentlich stärker als im Bereich des Krankenhauspraktikums.
    Im Krankenhaus hätte ich (relativ) wenig Probleme damit, einen Minderjährigen anzuleiten. Im Rettungsdienst hingegen würde ich mich weigern, einen jugendlichen Praktikanten mitzunehmen, weil ich hier keine Chance sehe, einen Praktikanten im Falle einer kritischen Situation aus der "Schusslinie" zu nehmen bzw. die Aufsichtspflicht übernehmen/ausüben zu können.
    Konkret: Im Krankenhaus kann ich je nach Einzelsituation entscheiden, ob ich sie dem Praktikanten zumuten möchte/kann oder nicht. Im Rettungsdienst ist das nicht möglich. In einer gefährlichen / emotional belastenden Situation habe ich hier keine Möglichkeit, den Jugendlichen a) aus der Situation herauszunehmen oder ihn b) entsprechend aufzufangen, schon alleine deshalb, weil ich als RTW-Besatzung in einer solchen Situation genug mit mir selbt, dem Patienten oder dessen Angehörigen zu tun habe.
    Beispiele hierfür kann sich wohl jeder (auch ohne allzu viel Fantasie) konstruieren.

    Du möchtest das Richtige erklären, beschreibst aber, was dir passieren kann, wenn du die Situation nicht unter Kontrolle hast. Da ist es egal, ob der Praktikant 17 oder nun 18 Jahre alt ist. Aufpassen musst du auch auf ihn, wenn er älter als 18 ist.

  • Du möchtest das Richtige erklären, beschreibst aber, was dir passieren kann, wenn du die Situation nicht unter Kontrolle hast. Da ist es egal, ob der Praktikant 17 oder nun 18 Jahre alt ist. Aufpassen musst du auch auf ihn, wenn er älter als 18 ist.


    Danke für die Belehrung, aber es ist ein erheblicher Unterschied, ob der Praktikant minderjährig ist oder nicht.


    :eyeroll: J.

  • Also laut der offiziellen Ausbildungs- und Prüfungsordnung des MHD für Rettungssanitäter gilt, dass es für die reine Teilnahme am Grund- und Abschlusslehrgang die Vollendung des 17. Lebensjahres erforderlich ist. Wie meine Vorredner bereits erklärt haben, wird das Problem eher beim Rettungswachenpraktikum liegen. Grundsätzlich (wie immer: Ausnahmen bestätigen die Regel) gilt, dass Personen unter 18 nicht auf einem RTW als Praktikant mitfahren dürfen. Beim Krankenhauspraktikum sehe ich eher weniger Probleme (was ist z.B. mit Schülern die ihr Praktikum im KH machen?).


    Ich denke, dass es am einfachsten und sinnvollsten ist, wenn du mal in der Rettungsdienstschule anfragst. Ggf. kannst du dich auch schonmal bei dem Krankenhaus und der RW die in Frage kommen würden umhören.


    Viel Erfolg! :)

  • Anmerkung hierzu: Auch wir haben in unserem Bereich lange überlegt, ob wir Minderjährigen ein Rettungswachenpraktikum ermöglichen oder nicht. Schlussendlich haben wir das Mindestalter auf 17 Jahre festgelegt. Schließlich ist es möglich mit 18 den Beruf des RettAss. zu ergreifen (ich meine sogar hier im Forum wurde mal diskutiert ob man mit 17 bereits die Schule besuchen kann und es ausreicht am Tag der Prüfung 18 zu sein...), da möchten wir Interessierten vorher die Möglichkeit geben, sich in diesem Umfeld ein wenig umzuschauen. RettAss. und RettSan. sind ja nun auch Tätigkeiten, über welche sehr viele falsche Vorstellungen kursieren...
    Allerdings versuchen wir pro forma die Anzahl der minderjährigen Praktikanten zu reduzieren, indem wir ein Motivationsschreiben einfordern. Also keine Schulpraktikanten die sich in Vorbereitung auf Ihr Abitur befinden und irgendwann Medizin studieren wollen sondern nur wirklich am Rettungsdienst Interessierte (dies können z.B. auch zukünftige FSJ'ler sein um zu sehen, ob dies für sie in Frage kommt).


    Grüße aus dem wilden Süden, Joke

    Manchmal ist das Blatt zwischen den Zeilen auch einfach nur weiß.

  • Beim Krankenhauspraktikum sehe ich eher weniger Probleme (was ist z.B. mit Schülern die ihr Praktikum im KH machen?)


    Oder Jugendliche, die eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger absolvieren...

  • Moin!


    Auch beim Krankenhauspraktikum würde ich das nicht ganz so einfach sehen. Sicherlich ist ein Praktikum auf Normalpflegestation im Tagesdienst ohne weiteres realisierbar. Allerdings wird im OP, und der ist soweit ich weiss in jeder Landesverordnung gefordert, mit gefährlichen Stoffen und Objekten (z.B. Narkosegas und Druckgasbehältnisse, Defibrillatoren) gearbeitet. Diesem kann man auf Normalstation meist aus dem Weg gehen, im OP dürfte das dem Praktikumsziel widersprechen. Hier greifen also auch die Sicherheitsvorschriften für chemische und physikalische Gefahren.


    Richtig ist also, dass der Problemschwerpunkt eher auf Punkt 6 und 7 fallen (siehe Jörgs Zitat), allerdings würde ich nicht davon ausgehen, dass es als unproblematisch anzusehen ist. Allerdings ist es häufig möglich den Grundlehrgang vor der Vollendung des 17. Lebensjahres zu absolvieren, da die Praktika ja nicht sofort absolviert werden müssen. Die Zeit hängt dann wieder von der zutreffenden Prüfungsordnung ab...


    Viele Grüsse,
    Johannes

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • muss es denn immer gleich die profi-liga sein? einen sanitätshelfer-lehrgang und sanitätsdienste zB kommen üblicherweise auch schon ab 16 in frage und sind eine gute vorbereitung auf eine evtl. spätere rettungsdienst-karriere.

  • Nachtrag Nr.2:
    Wie sieht es eigentlich bei Leuten aus die ab 16 Jahren bei der Polizei eine Ausbildung für den mittleren Dienst absolvieren?
    Die haben doch auch Dienststellenpraktikas?
    Wie werden die eigentlich eingesetzt?
    (Hier im Forum gibt es doch den ein oder anderen Polizeibeamten...)

  • muss es denn immer gleich die profi-liga sein? einen sanitätshelfer-lehrgang und sanitätsdienste zB kommen üblicherweise auch schon ab 16 in frage und sind eine gute vorbereitung auf eine evtl. spätere rettungsdienst-karriere.

    Sehe ich genauso, wobei man beachten muss, dass (wieder Beispiel MHD) bei den Maltesern die theoretische Einsatzsanitäter (SanC) Ausbildung zwar u-18 absolviert werden kann, aber zur Qualifikation ESan ein Rettungswachenpraktikum aufm RTW dazugehört. Bis dahin läuft man als San-Helfer (SanA). Außerdem kommen natürlich noch Einschränkungen bzgl. der Einsätze dazu, die durch das JArbschG bedingt sind (keine Einsätze nach 22 Uhr, gefährliche Gegebenheiten etc.).

  • Aus dem Begleitheft zur Einsatzsanitäter-Ausbildung:

    Da hast du recht:
    ABER: Du brauchst 5 Notfälle, die entsprechend einen RTW benötigen. Außerdem muss ein RS dein Teamleiter / Streifenführer sein. Das ist in HH (meine Haupt-Gliederung) schier unmöglich, da unsere San-Truppe nur wenige RS, geschweige denn RAs, hat. In anderen Gliederungen (z.B. MHD Göttingen), bei denen die aktive Sanitäts-Bereitschaft fast nur aus RS/RA besteht hast du da auch ganz andere Möglichkeiten.