Weil die Stadt Aachen (Nordrhein-Westfalen) für sogenannte "Fehlfahrten" des Rettungsdienstes eine Rechnung an den vermeintlichen Patienten oder dessen Angehörige stellt, empfiehlt ein Hausarzt, der am Bereitschaftsdienst des Kassenärztlichen Notdienstes teilnimmt, sich in Notsituationen an dessen kostenpflichtige Nummer (0180/5044100) zu wenden.
Zuletzt sorgte der Fall einer arbeits- und mittellosen 54-Jährigen für Gesprächsstoff, der die Stadt eine Rechnung über 106,25 Euro gestellt hatte. Nach einem Sturz mit dem Fahrrad erklärte die Frau, keinen Krankenwagen hinzuziehen zu wollen, da sie die Praxisgegühr über 10 Euro nicht aufbringen konnte. Als dennoch ein Rettungswagen der Feuerwehr eintraf, verweigerte sie mit Hinweis auf die Kosten die Mitfahrt ins Krankenhaus. Nach Angabe der Frau wurde sie jedoch nicht darüber aufgeklärt, dass in diesem Falle die Hälfte der sonst üblichen Gebühr fällig wird und von ihr zu bezahlen ist. Hilfsbereite Leser der Zeitung "Aachener Nachrichten" haben die Kosten mittlwerweile übernommen.
Auch für die Anfahrt bei einer leblosen Person, die beim Eintreffen für tot erklärt wurde, stellte die Stadt den Angehörigen eine Rechnung. Den Rettungsdienst gerufen hatte ein Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes, der ob der privaten Rechnungsstellung für solche Einsätze von allgemeiner Verunsicherung berichtet. Die Kosten für den Einsatz wurden letztlich aus Kulanz von der Krankenkasse übernommen.
Haus- und Facharzt für Chirurgie und Allgemeinmedizin, Wolfgang Schlemmer, hält die Rechnungsstellung der Stadt für einen abgelehnten Krankentransport "völlig indiskutabel". Er weist in einer Stellungnahme in den "Aachener Nachrichten" darauf hin, dass bei einem Notruf über die 112 ein Rettungswagen mit zwei Rettungsassistenten entsandt wird. Da es sich dabei aber nicht um Ärzte handelt, könne vor Ort keine adäquate Diagnose und Therapie erfolgen, weshalb ein Transport in ein Krankenhaus notwendig wird. Da ein Transport aber oftmals nicht notwendig ist, würde eine kostenpflichtige Fehlfahrt abgerechnet. Der Arzt empfiehlt daher, sich in Notsituationen an den Kassenärztlichen Notdienst zu wenden.
Quelle: http://www.an-online.de/lokale…-fuer-Verunsicherung.html
Zum Thema siehe auch
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BSG-Urteil zum Kostenersatz von Fehlfahrten