Jörg: Ja, habe ich. Und ich habe eine ... primäre Quelle... bzgl der Malteser herausgesucht, mein Zitat findet sich dort im Wortlaut wieder. Die einzigen weiteren Bezüge zur Kirche ist der Caritastarifvertrag und ein Paragraph, der eine ausserordentliche Kündigung bei einem groben Achtungsverstoss gegen die katholische Kirche androht. Gerade deswegen habe ich das so geschrieben! Es werden hier sehr stark Regulierungen für die ehrenamtliche Vereinsstruktur und für die gGmbH Betriebe vermischt.
Solltest du noch etwas zu den Auszubilden meinen, dann habe ich dies wirklich überlesen. Solltest du etwas ganz anderes meinen, steh ich gerade völlig auf dem Schlauch und bitte um Erleuchtung.
Ja. Ich meinte, dass es für Angestellte der JUH praktisch keine Rolle spielt, ob sie evangelisch sind oder nicht. Für ehrenamtliche Helfer oder Führungskräfte (außer den explizit genannten Ebenen Bundes- bzw- Landesvorstände) spielt es auch keine Rolle. Du kannst bei der JUH sogar Präsidiumsmitglied werden, ohne evangelisch zu sein.
J.