Christoph 54 rettet Schlittschuhläufer in Freiburg aus See- Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt

  • Zitat Badische Zeitung:

    Ich finde, dass er damit ziemlich günstig davon kommt! Gerade was die Anzahl der Feuerwehrfahrzeuge und -personal angeht.


    Gruß


    Die "günstige" Rechnung kann darin begründet sein, daß die FW nur das unbedingt notwendige Einsatzfahrzeug berechnet (plus Besatzung) - nicht aber den tatsächlichen Aufwand.
    Beim VU meiner Ehefrau (wo das Auto zum Kabriolet umgestaltet wurde) bekamen wir eine recht günstige Rechnung für den Einsatz eines KLAF (KleinAlarmFahrzeug).
    Real an der Einsatzstelle waren:
    HLF der FF - ELW, VRW HLF, AB-Rüst der BF
    Alles in allem knapp 20 Einsatzkräfte.
    Die Rechnungshöhe (die ja von der Kfz-Versicherung übernommen wurde) betrug keine 100 EUR!

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Die "günstige" Rechnung kann darin begründet sein, daß die FW nur das unbedingt notwendige Einsatzfahrzeug berechnet (plus Besatzung) - nicht aber den tatsächlichen Aufwand.

    Aber auch dieses Personal hat Kosten verursacht, ggf. sogar Lohnausfall durch das verlassen des Arbeitsplatzes. Und nur die Besatzung eines KLAF (Besatzung 1/1) für einen VU eingeklemmte Person abzurechnen finde ich persönlich merkwürdig. I.d.R. kann man hier mehr Personal beschäftigen (SER?)! Ich kann mich an die letzten Winter erinnern, wo für das Beseitigen von Eiszapfen mittels DLK (Besatzung 1/1) Rechnungen gestellt wurden mit einem Durchschnitt von 350 Euronen.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Die Gesellschaft sozialisiert durch Unfälle entstehende Kosten im allgemeinen unter der Maßgabe, daß jeder in diese Situation kommen könnte; und dies schlicht, weil nicht jeder mit der Fähigkeit gesegnet ist, alle Eventualitäten vorhersehen zu können. Manchmal kann man diesen Sachverhalt unter Dummheit subsummieren und manchmal halt nicht. Ich konnte mal lesen, daß manche AOK in Österreich C2-Abusus-induzierte Einsätze dem Patient in Rechnung stellt. Auch darüber lässt sich trefflich diskutieren, aber selbst wenn es eine solche "Anwenderhaftungsgrenze" tatsächlich gibt, dürfte sie in vielen Situationen selbst für Fachleute (vulgo Juristen) schwer aufzufinden sein. Warum also weiter über ungelegten Eiern brüten , wenn die doch alle für Ostern gebraucht werden. (für die weniger bildhaft denkenden: über nicht greifbare Sachverhalte diskutieren...)

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...


  • Wie sieht es dann mit dem Bergsteiger, dem Mountainbiker, dem Radrennfahrer, usw. aus? Die gefährden sich i.d.R. auch nur selbst und müssen auch teilweise aufwendig gerettet werden. Wo ziehen wir da die Grenze?


    Der "Versuch einer Grenzziehung" findet sich in § 52 SGB 5:


    "§ 52 SGB 5 Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden


    (1) Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern.


    (2) Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern."


    Die rechtliche Hürde ist also derzeit relativ hoch. Aus Gründen der Praktikabilität finde ich das auch gut, denn sonst kann man tatsächlich bei jedem Hauch von Selbstverschulden einen Leistungsausschluss diskutieren.




    Beim VU meiner Ehefrau (wo das Auto zum Kabriolet umgestaltet wurde) bekamen wir eine recht günstige Rechnung für den Einsatz eines KLAF (KleinAlarmFahrzeug).
    Real an der Einsatzstelle waren:
    HLF der FF - ELW, VRW HLF, AB-Rüst der BF
    Alles in allem knapp 20 Einsatzkräfte.
    Die Rechnungshöhe (die ja von der Kfz-Versicherung übernommen wurde) betrug keine 100 EUR!


    Ich habe nun nicht in das hessische (?) Feuerwehrgesetz geguckt, aber möglicherweise war die Rettung gratis und bezahlt habt ihr lediglich das "Öl-Abstreuen". Für NRW ergäbe sich das aus § 41 FSHG.

  • Ja und? Das machen 80jährige auch, wenn sie unter Marcumar-Medikation bei Regen und Wind den Kirschbaum beschneiden. Wo soll man da eine Grenze ziehen?

    Vielleicht muss man auch unterscheiden ob es sich um eine medizinische Versorgung oder um eine Bergung ohne medizinische Versorgung handelt. Fällt der Patient aus dem Kirschbaum und zieht sich eine Verletzung zu, geht die Behandlung zu Lasten der Krankenkasse. Fällt die Leiter um und der Patient bleibt unverletzt im Baum zurück und muss mittels Seilwinde und Hubschrauber aus dem Baum geborgen werden, dann geht der Einsatz wohl nicht zu Lasten der Krankenkasse sondern evtl. wird der Patient die Rechnung bekommen.

  • Ich gehe mal davon aus, daß der Hubi nicht primär als Evakuierungsmittel. sondern auch unter dem Aspekt der notärztlichen Zuführung und des ggf. notwendigen Transportes disponiert wurde. Schon alleine eine notärztliche Untersuchung würde die Kostenerstattung eines RTH-Einsatzes rechtfertigen.

  • Vielleicht muss man auch unterscheiden ob es sich um eine medizinische Versorgung oder um eine Bergung ohne medizinische Versorgung handelt. Fällt der Patient aus dem Kirschbaum und zieht sich eine Verletzung zu, geht die Behandlung zu Lasten der Krankenkasse. Fällt die Leiter um und der Patient bleibt unverletzt im Baum zurück und muss mittels Seilwinde und Hubschrauber aus dem Baum geborgen werden, dann geht der Einsatz wohl nicht zu Lasten der Krankenkasse sondern evtl. wird der Patient die Rechnung bekommen.

    Damit hätte die KK und der RD ja eher wenig am Hut, oder? Vermutlich würde man zuerst die Feuerwehr/Polizei zu Hilfe rufen, die dann das notwendige Mittel anfordern. Ich denke solche Einsätze gehen einfach zu Lasten der Staatskasse.


    Beim Bergsteiger wäre es aber wieder was anderes, weil für ihn ja die Bergrettung zuständig wäre. Ob da jemand verletzt ist, weiß ja vorher keiner und dann kann man das Kletterass ja auch gleich vom Berg entfernen.

  • In dem im ersten Beitrag dieses Threads verlinkten Video sagt der Pilot in Minute 2:52, nachdem er zuvor erklärt hatte, wie der Eingebrochene an der Kufe hängend bzw. darauf sitzend an Land geflogen wurde:
    "Wir haben ihn dann dem Rettungswagen übergeben, er wurde dann sofort auf die Trage - wir waren noch nicht richtig am Boden, da lag er schon auf der Trage - sofort in den Rettungswagen verbracht und der boden gebundene Notarzt hat ihn dann weiter versorgt. Was dann passiert ist wissen wir nicht, wir sind dann gleich wieder weg geflogen und haben dann nur im Anschluß noch mit dem bodengebundenen Notarzt telefoniert um uns zumindest mal die Daten zu sichern, die ja für uns abrechnungsrelevant sind."


    Eine medizinische Versorgung durch die Hubschrauberbesatzung fand also nicht statt, lediglich die Rettung aus der Gefahrenlage.
    In dem ebenfalls in diesem Thread Artikel, in welchem berichtet wird, dass der Patient die Rechnung erhalten hat, steht jedoch zur Begründung:
    "Normalerweise ist Menschenrettung eine Aufgabe, die die Rettungsdienste kostenlos für den Verunglückten leisten. In diesem Fall war es allerdings so, dass die Eisfläche gesperrt und mit Warnschildern gesichert war. Deshalb liegt grob fahrlässiges Verhalten seitens des Eisläufers vor."