Pinneberg: Kommissar Zufall führt zu kleiner Cannabisplantage im Keller

  • Rettungsassistenten nehmen Marihuana-Geruch war und alarmieren die Polizei:

    Zitat

    Der Rettungsdienst hat am Wochenende die Polizei auf den Plan gerufen. Während des Einsatzes aufgrund eines häuslichen Unfalls hat der Geruch von Marihuana die Rettungsassistenten skeptisch gemacht.

    vollständige Meldung


    Ich frage mich, wie das mit der Schweigepflicht in Einklang zu bringen ist... :hmm:

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Ich war schon häufig bei Patienten, die auch diverse Cannabisprodukte konsumieren. Sie alle waren immer leicht zu handeln, ganz anders als Betrunkene. Fragen nach der Polizei konnte ich, wenn wir durch die ILS alarmiert wurden, immer verneinen. Dies trug sicher entscheidend dazu bei, den Einsatz ruhig abzuwickeln. Ob die Kollegen rechtlich oder moralisch korrekt gehandelt haben, möchte ich nicht bewerten. Allerdings sind solche Pressemeldungen Gift für kommende Einsätze.

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Ich habe persönlich die Erfahrung gemacht, dass kleinere Mengen Marihuana die beispielsweise auf dem Tisch liegen, die Polizei bei einer Zwangseinweisung nichteinmal intressiert. Das wird einfach dort liegen gelassen und so finde ich es auch in Ordnung. Wenn man natürlich eine Plantage im Keller entdeckt ist das etwas anderes aber auch nicht die Aufgabe des Rettungsdienstes. Ich wäre hier nicht tätig geworden.

  • Ich habe persönlich die Erfahrung gemacht, dass kleinere Mengen Marihuana die beispielsweise auf dem Tisch liegen, die Polizei bei einer Zwangseinweisung nichteinmal intressiert. Das wird einfach dort liegen gelassen und so finde ich es auch in Ordnung. Wenn man natürlich eine Plantage im Keller entdeckt ist das etwas anderes aber auch nicht die Aufgabe des Rettungsdienstes. Ich wäre hier nicht tätig geworden.

    Kritische Sache, gerade in Bezug auf Strafvereitelung. Ich musste bezüglich des oben genannten Sachverhaltes erst mal kurz nachdenken, ob die Wahrnehmung einer Marihuanaplantage denn überhaupt darunter fällt. Dürfte wohl aber auf "Lebensumstände/Hinweis auf Suchterkrankung" darunter fallen.

  • Zitat

    Kritische Sache, gerade in Bezug auf Strafvereitelung.

    Was ist in Zusammenhang mit Daniel21 seiner Aussage kritisch? Und wo soll dabei eine Strafvereitelung entstehen?


    Ich sehe das als Schweigepflichtsverletzung.



    Zitat

    Zitat von Zoidberg:


    Ich frage mich, wie das mit der Schweigepflicht in Einklang zu bringen ist... :hmm:

    Und denkst dabei wohlmöglich auch an den Artikel aus dem Firmen-Newsletter?

  • Und denkst dabei wohlmöglich auch an den Artikel aus dem Firmen-Newsletter?

    Nee, habe ich ehrlich gesagt nicht, aber jetzt wo du es sagst fällt es mir wieder ein. Ist schon ein Weilchen her. Hab ihn jetzt auf die Schnelle nicht gefunden, muss irgendwann letztes Jahr gewesen sein. Für alle nicht Eingeweihten: dort wurde ein Fall beschrieben, in dem ebenfalls der eingesetzte Rettungsdienst die Polizei rief, als sie im Keller des Patienten eine Plantage fanden.


    Benutzername: Guter Einwand, so weit habe ich zugegebenermaßen nicht gedacht. Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass die Pflanzen (auch) dem Patienten gehörten.

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  • Benutzername: Guter Einwand, so weit habe ich zugegebenermaßen nicht gedacht. Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass die Pflanzen (auch) dem Patienten gehörten.


    Ebenso.
    Allerdings stellt sich für den Fall, dass die Pflanzen mit dem Patienten nichts zu tun hatten dennoch die Frage, ob die Information an die Polizei hätte weitergegeben werden dürfen.
    Das Geheimnis ist dem Rettungsdienstpersonal im Dienst bekannt geworden und woher hätten sie wissen sollen, dass die Plantage nicht dem Patienten gehört? Ich würde daher auch in diesem Fall dazu tendieren, eine Verletzung der Schweigepflicht zu bejahen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Kritische Sache, gerade in Bezug auf Strafvereitelung.

    Nicht wirklich. Solange ich nur etwas Merkwürdiges rieche und nicht sehe, gibt es für mich keine Veranlassung anzunehmen das eine Straftat vorliegt.

  • Oder sie gingen davon aus, dass die (unentdeckte) Plantage nicht dem Patienten gehört und wollten zu seinem Wohl verhindern, dass das Böse sich unter seinem Dach ausbreitet.

  • Das Geheimnis ist dem Rettungsdienstpersonal im Dienst bekannt geworden und woher hätten sie wissen sollen, dass die Plantage nicht dem Patienten gehört? Ich würde daher auch in diesem Fall dazu tendieren, eine Verletzung der Schweigepflicht zu bejahen.


    Mit folgendem Schema habe ich für mich versucht, die Frage zu beantworten:



    Tatsache (=Plantage) bekanntgeworden im RD-Einsatz => Schweigepflicht! = = >


    Besteht für den Patienten, das eingesetzte Team oder Dritte durch die bekanntgewordene Tatsache unmittelbar Gefahr? => Nein => Schweigepflicht! = = >


    Kann durch den Bruch der Schweigepflicht ein schwerwiegendes Verbrechen (Kapitalverbrechen) verhindert werden? => m.E. Nein => Schweigepflicht!

  • Ebenso.
    Allerdings stellt sich für den Fall, dass die Pflanzen mit dem Patienten nichts zu tun hatten dennoch die Frage, ob die Information an die Polizei hätte weitergegeben werden dürfen.
    Das Geheimnis ist dem Rettungsdienstpersonal im Dienst bekannt geworden und woher hätten sie wissen sollen, dass die Plantage nicht dem Patienten gehört?


    Macht es einen Unterschied, wenn die Plantage nicht dem Patienten gehört?

  • Das müsste jemand beantworten, der rechtlich bewanderter ist als ich. Vorausgesetzt die Pflanzen gehören nicht dem Patienten und er stimmt dem Polizeiruf zu sollte es einen Unterschied machen.

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  • Zufällig weiss ich das die Pressemeldung der Polizei in diesem Fall nicht korrekt war. Die Polizei wurde schon von der Leitstelle aufgrund der Notfallmeldung mitalarmiert. Die Kollegen haben zu keinem Zeitpunkt Informationen an die Polizei weitergegeben. Die Polizei ist auch schon über diesen, nicht unerheblichen, Fehler in der Pressemeldung informiert worden.

  • Danke für die Aufklärung!


    Eigentlich hätte ich mir so was denken können, die Presseberichte der Polizeidirektion Bad Segeberg sind nach eigener Erfahrung öfter mal... merkwürdig.

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    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Ebenso.
    Allerdings stellt sich für den Fall, dass die Pflanzen mit dem Patienten nichts zu tun hatten dennoch die Frage, ob die Information an die Polizei hätte weitergegeben werden dürfen.
    Das Geheimnis ist dem Rettungsdienstpersonal im Dienst bekannt geworden und woher hätten sie wissen sollen, dass die Plantage nicht dem Patienten gehört? Ich würde daher auch in diesem Fall dazu tendieren, eine Verletzung der Schweigepflicht zu bejahen.


    Unabhängig von der Pressekonferenz und den falsch dargestellten Tatsachen: Besteht denn die Schweigepflicht auch für Informationen, die zwar im Rahmen des Dienstes aber nicht im direkten Zusammenhang mit dem Einsatz an sich erlangt werden? Zum Beispiel eine beobachtete Fahrerflucht auf dem Heimweg zur Wache?


    Ich ging bisher immer davon aus, dass sich die Schweigepflicht tatsächlich nur auf den Patient und sein Umfeld bzw. auf die Informationen, die im direkten Zusammenhang mit dem Einsatz stehen, bezieht. In diesem Fall zum Beispiel, wenn die Plantage dem Patient oder dem Anrufer gehörten.

  • Besteht denn die Schweigepflicht auch für Informationen, die zwar im Rahmen des Dienstes aber nicht im direkten Zusammenhang mit dem Einsatz an sich erlangt werden? Zum Beispiel eine beobachtete Fahrerflucht auf dem Heimweg zur Wache?


    Natürlich nicht, hier liegt ja ein öffentlich beobachtbares Verhalten vor.

  • Okay, das war zu offensichtlich. Wie sieht es mit einer vermeintlichen Straftat aus, die sich in einem Haus abspielt, in dem sich auch der Einsatzort befindet, die aber nix mit dem Einsatz zu tun hat, aus?


    EDIT Satzbau

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Blaulicht ()