Falck gewinnt Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße

  • Zitat

    Spricht weder für den vorherigen RettD-Betreiber noch für die Mitarbeiter.


    Spricht auch nicht für die Aufsichtsbehörde. Leider ist das kein Einzelfall.

  • Vielleicht sind die Voraussetzungen in DK für einen Rettungsdienstanbieter auch einfach ganz anders was die Gestaltung von Arbeitsverträgen und ähnlichem betrifft. Mir fehlen da leider die Kenntnisse drüber.


    Der Dänische Arbeitsmarkt ist mit dem Deutsche nicht vergleichbar. Kündigungsfristen sind sehr kurz.
    Der durchschnittliche Däne wechselt in seinem Arbeitsleben wohl etwa 5-10 mal den AG.
    Das ist dort völlig normal und niemand sieht den Verlust des Arbeitsplatzes so wahnsinnig dramatisch.
    Macht man eben was anderes.

  • Spricht auch nicht für die Aufsichtsbehörde. Leider ist das kein Einzelfall.


    Lustige Anmerkung: In meinem RD-Bereich liegt die technische Organisation bei der BF, die medizinische Organisation erfolgt in Absprache mit dem städtischen Gesundheitsamt, aber das Einreichen der jährlichen Fortbildungsnachweise erfolgt beim Straßenverkehrsamt (mit sicherlich geringer Expertise im Bezug auf den RD).

  • Spricht auch nicht für die Aufsichtsbehörde. Leider ist das kein Einzelfall.


    Ich wüßte nicht, dass als GfB'ler und Ehrenamtlicher meine Fortbildungsbescheinigungen zu einer Aufsichtsbehörde gehen.
    Entsprechende Kopien reiche ich bei meinem Arbeitgeber bzw. meiner Hilfsorganisation ein.

  • Gute Frage, entzieht sich meiner Kenntnis. Kann sein, dass der überprüft wird - Kann aber auch nicht sein; da fehlt mir einfach der Einblick.


    Sehe ich aber für mich persönlich eh entspannt und ist mir auch egal. Ich habe einen separaten Ordner mit entsprechenden Rettungsdienst-Fortbildungsbescheinigungen, MPG-Einweisungsbescheinigungen, Kopien von sämtlichen Urkunden, dem Führerschein, der G26, Impfpass etc. - Und wenn irgendwer mal was sehen will ist das alles gar kein Problem.

  • Ob man sich mit der Aussage zu den fehlenden Weiterbildungsstunden den ärztlichen Leiter RD zum Freund macht? Der sollte doch für die Durchführung der WB verantwortlich sein.


    Kann mir aber auch nicht vorstellen, daß das DRK da so nachlässig gewesen sein soll. Wahrscheinlich hat man nur eine unterschiedliche Interpretation zu den Weiterbildungsstunden...

  • Was meinst Du mit unterschiedlicher Interpretation?
    24 Stunden sind 24 Stunden. Kann man mathematisch relativ genau ermitteln wieviel das genau ist. ;)

  • Zitat

    Sehe ich aber für mich persönlich eh entspannt und ist mir auch egal. Ich habe einen separaten Ordner mit entsprechenden Rettungsdienst-Fortbildungsbescheinigungen, MPG-Einweisungsbescheinigungen, Kopien von sämtlichen Urkunden, dem Führerschein, der G26, Impfpass etc. - Und wenn irgendwer mal was sehen will ist das alles gar kein Problem.


    Ich sehe das auch entspannt, dank meines Online-Logbuchs.

  • Kann mir aber auch nicht vorstellen, daß das DRK da so nachlässig gewesen sein soll. Wahrscheinlich hat man nur eine unterschiedliche Interpretation zu den Weiterbildungsstunden...


    Interessant, dann schau doch einfach mal bei Dir in Berlin bei der BF vorbei und lass Dir die Fortbildungsstunden der Kollegen zeigen, die nachweislich 30 Stunden Rettungsdienstfortbildung dokumentieren. Ich wäre gespant.

  • Na ja, mach ich mal lieber nicht... denn:


    "Von den Mitarbeitern habe man zudem erfahren, dass Einiges beim vorherigen Arbeitgeber im Argen liege. Runggaldier verweist etwa auf Pflichtfortbildungen. Von den 49 Rettern in Guben und Spremberg hätten nur drei 2012 die nötigen Stunden erfüllt. "Wenn wir einen Betriebsübergang machen, hätten wir nur diese drei übernehmen können", so Runggaldier. Die restlichen Retter, denen teils bis zu 24 Fortbildungsstunden fehlten, dürften nicht ins Fahrzeug. Dadurch, dass man die Mitarbeiter wie neu eingestellte Retter behandle, könne man das Problem umgehen. "Wir werden die Mitarbeiter dennoch so schnell wie möglich nachschulen", versichert Runggaldier.


    Der Landkreis, der die Fortbildungspflicht überwachen muss, bestätigt die Angaben. Das sei eine erhebliche Abweichung, so Pressesprecherin Stefanie Hannusch. In den Vorjahren sei das so nicht aufgetreten. Der Landkreis prüft jeweils im Nachhinein die Aufgabenerfüllung im Vorjahr."


    http://www.lr-online.de/region…b-2014-an;art1052,4101807


    8-o


    Das hätte ich ja echt nicht gedacht...

  • Der Landkreis, der die Fortbildungspflicht überwachen muss, bestätigt die Angaben. Das sei eine erhebliche Abweichung, so Pressesprecherin Stefanie Hannusch. In den Vorjahren sei das so nicht aufgetreten. Der Landkreis prüft jeweils im Nachhinein die Aufgabenerfüllung im Vorjahr."


    Das wird bestimmt interessant in Bezug auf die Vertragerfüllung des DRK, der Abstimmung im Kreistag zur geplanten Vertragskündigung von Falck und der doch fragwürdigen Überwachung durch den Langreis.
    Na wenn das mal nicht das eigene Grab ist, was man sich dort geschaufelt hat. (aus Sicht der Politik und des DRK)

  • Na wenn ich weß, dass ich den Laden dicht mache, schicke ich doch nicht noch 49 Mann auf teure Fobis.
    Selbst wenn ichs selbst organisiere, muss ich aus dem D-Plan freistellen. Kostet also auch.
    Das muss man schon verstehen.... :ironie:

  • eigentlich müssten mal alle Arsch in der Hose haben und gemeinsam Kündigen bzw. sich nicht übernehmen lassen und sofort aus dem Betrieb aussteigen.


    Klar ist einfach gesagt und kaum zu machen als abhängig Beschäftigter, aber stellt euch mal vor es gibt eine Vorhaltungspflicht nur keiner geht hin. Dann wäre dieses ganze Geplänkel ganz schnell vom Tisch.

  • Das sehe ich auch so wie der Taubenzüchter. Im Jahr 2011 werden die noch alle brav ihre Stunden absolviert haben.
    Als DRK hätte ich im Jahr 2012 auch darauf verzichtet für durchschnittlich 150 Euro/MA Fortbildungen anzubieten, wären diese ja für einen Einsatz über den 31.12. hinaus erforderlich gewesen.
    Als Mitarbeiter, welcher weiter beschäftigt werden möchte hätte ich versucht, das Problem zu lösen. Aber die hatten ganz bestimmt eine Menge anderer Sorgen.
    Der zukünftige Arbeitgeber hätte m. E. die Verpflichtung gehabt, im Vorfeld die Einsetzbarkeit des Personals zu überprüfen.

    Ich bin nur für das verantwortlich, was ich schreibe...
    ...nicht für das, was Du verstehst!!!