Rote Karte vom Ärztlichen Leiter

  • Ein ÄLRD kann natürlich nur das anweisen, was rechtlich unbedenklich ist.


    Also anweisen kann eigentlich nur der jeweilige Personalverantwortliche des jeweiligen Leistungserbringers. Die Anweisung des ÄLRD richtet sich in der Regel an diesen Personenkreis und nicht direkt an den RA.


    Bei uns im Ländle ist das sowieso kein Thema weil es solch eine Einrichtung nicht gibt. Da hat sich das DRK bislang erfolgreich dagegen gewehrt. :D

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Also anweisen kann eigentlich nur der jeweilige Personalverantwortliche des jeweiligen Leistungserbringers. Die Anweisung des ÄLRD richtet sich in der Regel an diesen Personenkreis und nicht direkt an den RA.


    Ich weiß leider nicht, an wen sich die Weisungen eines ÄLRD genau richten. Üblicherweise gehe ich davon aus, daß die Institutionen, die den Rettungsdienst für den Träger durchführen, diese Vorgaben umzusetzen haben, in dem sie es an die Mitarbeiter weitergeben. Das dürfte der übliche Vorgang sein.

  • Wunderschöner und supertoller Beitrag mit bester Vergleichsmöglichkeit: :applaus:

    Warum Herr Prof. Dr. Kreimeier und Frau Dr. Königer die Empfehlung herausgegeben haben, vermag keiner zu sagen. Fakt ist, das die RTW - Einsätze in München stark gesunken sind und die NAW - Einsätze dementsprechend angestiegen sind. Schon vor der Herausgabe der Empfehlung muss den ÄLRD bewusst gewesen sein, was ihre Empfehlung bewirken wird. Somit ist der Beitrag von Krumel sicherlich verständlich, aber beweisen kann man es definitiv nicht, das genau aus den von Krumel genannten Gründen derart verfahren wurde.


    Richtig, mein Gedanke ist eine reine Vermutung. Wie bekannt sein dürfte bin ich bereits seit Jahren nicht mehr in M tätig und bin daher ausschließlich auf die Informationen die mir aus dem Freundeskreis zukommen angewiesen. Das meine Vermutung sogar einen massiven "Logikbug" hat Blinky ja treffend angemerkt.
    Meine Meinung ist aber durchaus nicht "aus dem Blauen" entstanden sondern nachdem ich u.a. mit diversen aktiven Münchner-Notärzten&(u.a. "führenden")Rettungsdienstlern im Freundeskreis gesprochen hatte. Von daher ist -leider- die Treffsicherheit wohl etwas höher als bei einer reinen Vermutung ins Blaue...


    Fakt ist: Die NA Einsätze haben sich wohl bei einigen Leistungserbringern verdoppelt.
    Fakt ist auch: Der große Teil des "NA-Fussvolk" ist genauso wie das RD Fussvolk unzufrieden. (Insbesondere dort wo das private Abrechnen nicht erlaubt ist)
    Fakt ist: Es wurde im Vorfeld zu dieser Anweisung zu mindestens nicht mit allen bzw.der Mehrheit der Leistungserbringer gesprochen. Zu mindestens einen Teil der Leistungserbringer hat die Anweisung recht kalt erwischt.

  • Interessantes Thema, das nicht nur hier im Forum für Diskussionen und möglicherweise Missverständnissen sorgt - sondern auch unter den Münchner Rettungsdienstlern. Im Anhang das Originalschreiben vom Ärztlichen Leiter mit ein paar Negativbeispielen auf Seite 2.

  • Negativbeispielen

    Mal von dem Midazolam beim Betrunkenen abgesehen kann ich da keinen groben Unfug erkennen.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Ich weiß leider nicht, an wen sich die Weisungen eines ÄLRD genau richten. Üblicherweise gehe ich davon aus, daß die Institutionen, die den Rettungsdienst für den Träger durchführen, diese Vorgaben umzusetzen haben, in dem sie es an die Mitarbeiter weitergeben. Das dürfte der übliche Vorgang sein.


    Ich habe das auch noch nirgends gefunden. Faktisch ist er nicht mein Dienstherr und solange mein Dienstherr keine Anweisungen herausgibt, fühle ich mich vom ÄLRD gerade Mal beraten.

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Durch den Brief des ÄLRD kann ich das Vorgehen des ÄLRD verstehen. Ohne Schulungskonzept und entprechende Prüfung würde ich auch nicht die Verantwortung tragen wollen.
    Er schließt die Medikamentengabe durch RA auch nicht für die Ewigkeit aus, sondern möchte ein einheitliches Konzept. Das finde ich gut und richtig.

  • Hmmmm ich verstehe die Aufregung nicht so ganz. Es geht ausschließlich um die i.v. Applikation von Medikamenten. Es besteht kein einheitliches Aus- und Fortbildungskonzept für die Verabreichung von i.v. Medikamenten, also ist es doch nicht so unerhört. Zu meiner deutschen Rettungsdienstzeit habe ich mir Medikamentengabe den wirklich lebensbedrohlichen Zuständen vorbehalten. Die Behandlung von diesen ist überbrückend bis zum Eintreffen des NA wunderbar ohne i.v. Medikamente möglich. Intra nasales Midazolam beim nicht selbst terminierenden Krampfanfall, intra musculäres Adrenalin, beta 2 mimetikum inhalativ und intravasales volumen bei Anaphylaxie etc. . Ich weis das mein Standpunkt sicher sehr polarisierend ist, doch ohne einheitliches Fortbildungskonzept zur Medikamentengabe mit klaren SOPs denke ich ist der RA auf dem Papier dafür nicht qualifiziert. Bei all diesen Maßnahmen muss der Verantwortende ja immer vom untersten Ende der Fähigkeitsskala ausgehen........ Das einzige Problem sehe ich bei der Analgesie, welches aber grundsätzlich und nicht individuell gelöst werden sollte.

  • Durch den Brief des ÄLRD kann ich das Vorgehen des ÄLRD verstehen. Ohne Schulungskonzept und entprechende Prüfung würde ich auch nicht die Verantwortung tragen wollen.
    Er schließt die Medikamentengabe durch RA auch nicht für die Ewigkeit aus, sondern möchte ein einheitliches Konzept. Das finde ich gut und richtig.

    Das ist so nicht ganz richtig, es gibt nämlich schon seit langem unterschiedliche Schulungskonzepte bei den jeweiligen HiOrgs mit entsprechender Prüfung. Was die drei privaten Rettungsdienstbetreiber betrifft, kann ich keine Aussage machen, definitiv bei einem privaten Rettungsdienstbetreiber gibt es keine Medikamentenschulungen, dementsprechend wird hier aber auch der Notarzt nachgefordert da keine Medikamente von dem privaten RFP gegeben werden. Art und Umfang der jeweiligen Schulungen und Prüfungen bzgl. Medikamentenkompetenz bei den verschiedenen HiOrgs waren dem ÄLRD bereits vor der Herausgabe der Empfehlung im vollen Umfang bekannt.


    Dies bedeutet, sofern der ÄLRD Mängel bei einem Betreiber diesbezüglich Mängel sieht hätte er zweifelsohne differenziert handeln können. Tatsächliche Mängel oder Fehler bei der Medikamentengabe durch RFP sind aber nicht aufgeführt. Genausowenig wurden die Schulungen bzw. die Prüfungen dazu vom ÄLRD als unzureichend beanstandet.

  • :lol: wenn Du so fragst, kann man die an einer Hand abzählen, natürlich Supra, Glycose, Dormicum/Diazepam, bei dem Rest wird es schon sehr fraglich.


    Besser wäre die Fragestellung gewesen, "Welche Medikamente sind notwendig für eine schnelle notfall- und patientenorientierte Therapie?" Tatsächlich lebensrettende Maßnahmen machen vielleicht 1 - 2 % meiner Einsätze aus.
    Schmerzen sind z.B. ein häufiges Alarmierungskriterium, bei denen mir und auch dem restlichen RFP (in meinem RDB)
    derzeit die Hände gebunden sind.


    Nun ein paar Fragen an Dich: "Wie lange soll ein Patient in Deutschland, obwohl RFP bereits vor Ort ist, auf die erlösende Schmerztherapie warten und ist alleine dieser Umstand noch zeitgemäß?


    "Ist es noch zeitgemäß, das dem RFP leicht steuerbare Analgetika (z.B. Btm) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen versagt werden?"


    "Welche Möglichkeiten hat RFP bzgl. praktischer Ausbildung in RDB mit geringster Kompetenzvergabe von Betreibern und ÄLRD?"


    "Welche tatsächliche Verantwortung übernimmt ein ÄLRD bei fehlerhafter Gabe von Medikamente durch das gesamte Personal in seinem RDB?"

  • Was sind denn bitte "leicht steuerbare Analgetika"? Und was ist Glycose? Und warum regnet es eigentlich kein Hirn? Fragen über Fragen...

  • Glycose engl. =Glucose... Klingt halt verdammt viel cooler, Alter. :rofl:
    Ob Benzodiazepine wirklich zeitkritisch lebensrettend sind?

  • Ob Benzodiazepine wirklich zeitkritisch lebensrettend sind?


    Im akuten Krampfanfall unter Umständen schon.


    Ich glaube nicht, daß die Englischkenntnisse des Verfassers für englische Fachtermini ausreichen... ;)

  • Sagen wir mal so: je früher ein Krampfanfall durchbrochen wird, desto besser. Irgendwann kommt es unbehandelt zu Folgeschäden. Diese Intention steckt ja auch im Notkompetenzgedanken der BÄK.

  • Das lustige ist, das ja nicht einmal Adrenalin i.v. gegeben wurde. Wenn ich den Bericht richtig gelesen habe. Analgesie sprach ich als Problem an, ist sicher aber nicht lebensrettend. Bei einer bewustlosen Person sollte das NEF allerdings mit alarmiert sein, ergo wird das Zeitintervall nach Eintreffen des RTW meist relativ kurz sein. Es handelt sich hier ja um eine zeitlich begrenzte Maßnahme bis das Personal geschult wurde. Der RA ist nunmal nicht für die zeitgemäße Therapie zuständig sondern zZ der Arzt. Ich bin mir sicher das der Patient zZ weniger leidetals das Ego des RD personals.
    Ich habe zwar kein Diplom in Anglistik, aber Glucose ist glucose und nicht glycose. Aber netter Versuch.
    Ich kann die ÄLRD da verstehen das beim Mangel von flächendeckender Bildung die Maßnahmen auf ein Minimum beschränkt werden. In M sollte die Einteffzeit des NEF relativ kurz sein.

  • Nasales Midazolam durchbricht einen Krampfanfall doch wunderbar. Wäre doch möglich wie oben erwähnt ohne i.v. Applikation.