Ein ÄLRD kann natürlich nur das anweisen, was rechtlich unbedenklich ist.
Also anweisen kann eigentlich nur der jeweilige Personalverantwortliche des jeweiligen Leistungserbringers. Die Anweisung des ÄLRD richtet sich in der Regel an diesen Personenkreis und nicht direkt an den RA.
Bei uns im Ländle ist das sowieso kein Thema weil es solch eine Einrichtung nicht gibt. Da hat sich das DRK bislang erfolgreich dagegen gewehrt.