Das System mit dem Kassenärztlichen Notdienst über die RLST hat in Bayern meines Erachtens früher gut funktioniert. V.a. hatte man als RDler deutlich leichter nen Arzt bei nem Patienten den man zu Hause lassen wollte und musste deutlich weniger diskutieren...
Gedankenspiele: Mögliche Optimierungen im Rettungsdienst
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Nur so zum Verständnis: wann war "früher"?
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Boa. Gute Frage. Wann wurde das System in Bayern umgestellt!? Werden schon so acht Jahre sein ca. Ging halt viel aufm kleinen Dienstweg damals, bzw. kannte man die Ärzte noch durch den regelmässigen Kontakt.
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Danke!
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Warum fahre ich dann als Notarzt zu Brechdurchfällen, Hafttauglichkeitsuntersuchungen oder juristischen Fragestellungen und lasse dabei jeden vierten Patienten zu Hause?
Weils Dein Job ist. Du (bzw. Dein Arbeitgeber) rechnest die Einsätze ja auch ab, oder?Zu Hafttauglichkeitsuntersuchungen bin ich im Übrigen noch nie gefahren, und ich kenne auch keinen aus meinem ärztlichen Umfeld, der das im Rahmen seiner rettungsdienstlichen Arbeit getan hätte. Dafür gibt es der Polizeiarzt. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass es da Absprachen in Eurer Region gibt. Und dann hat das eher mit einer Serviceleistung als mit Rettungsdienst zu tun.
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Weils Dein Job ist. Du (bzw. Dein Arbeitgeber) rechnest die Einsätze ja auch ab, oder?
Zu Hafttauglichkeitsuntersuchungen bin ich im Übrigen noch nie gefahren, und ich kenne auch keinen aus meinem ärztlichen Umfeld, der das im Rahmen seiner rettungsdienstlichen Arbeit getan hätte. Dafür gibt es der Polizeiarzt. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass es da Absprachen in Eurer Region gibt. Und dann hat das eher mit einer Serviceleistung als mit Rettungsdienst zu tun.
Also bitte... Sorry, aber das ist ja Blödsinn, was Du da schreibst.
Die Landesrettungsdienstgesetze sehen den Notarzt bzw. das NEF klar als Teil der Notfallrettung und das hat weder was mit Hafttauglichkeitsuntersuchungen, noch mit Husten, Schnupfen Heiserkeit zu tun.vgl. §3 Abs. 2 LRDG NRW:
"Notarzt-Einsatzfahrzeuge sind Personenkraftwagen zur Beförderung der Notärztinnen und
Notärzte. Sie dienen der Notfallrettung." -
Frei nach dem Motto:" Die Leitstelle lenkt, der Notarzt denkt ???"
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Und wie oft rücken dann NEF zur Todesfeststellung aus? Wie oft führen Notärzte Sekundärverlegungen durch?
Außerdem steht nirgens, dass sie ausschließlich zur Notfallrettung zuständig sind.Wie gesagt: Ich kenne es auch nicht so, dass Hafttauglichkeiten vom Notarzt bescheinigt werden. Aber warum sollte es das nicht geben, solange die primäre Aufgabe der Notarztes, nämlich die Notfallrettung, gewährleistet ist?
Und der Rest, von wegen Husten und Brechdurchfall liegt halt in der ungünstigen Konstellation aus anspruchsvollem Patienten und übervorsichtigem Disponenten.
Dass man im Job auch ab und an mal unterfordert wird, kommt halt vor. -
Letztendlich sind es aber organisatorische Probleme bzw. die Uneinigkeit innerhalb der versch. Ärztegruppen.
Dienstzeiten und Organisation eines ärztlichen Notdienstes sind wie ein Flickenteppich.
16 verschiedene Rettungsdienstgesetze sind doch geradezu paradiesisch im Vergleich zur ständig betonten Selbstverwaltung der niedergelassenen Ärzteschaft mit einer unendlichen Form an Gestaltungsmöglichkeiten für einen ÄND.
Das es strukturschwache Gebiete gibt, wo ein organisierter Dienst schlechter zu installieren gilt...geschenkt - aber die Ausnahme wird zur Regel.Blutalkoholkontrollen und Haftfähigkeitsbescheinigungen?
Da braucht es nur einen Doc, der hier anstelle von Pupillen die Dollarzeichen im Auge hat - und schon ist eine Regel geschaffen, auf die die Polizei gerne zurückgreift:
"Ihr Kollege macht das aber..."
"Sie waren doch ohnehin wg. der VU-Meldung hier, da können sie doch auch..."Bei Haftfähigkeitsbescheinigungen frage ich mir immer, ob die Versicherung hier mögliche Fehler abdeckt.
Auch hier sind Polizeipräsidien bzw. Polizeidirektionen geneigt, den eher "bequemen" Weg zu gehen.
Da die Behörden untereinander zur Zusammenarbeit verpflichtet sind, wäre es prinzipiell einfach, den diensth. Amtsarzt des örtlichen Gesundheitsamtes zu bestellen.
Der kommt aber von zu Hause, hat weder Übung noch Sondersignal :pfeif:Letztendlich liegt es aber auch an AnruferInnen, die ihre Beschwerden (bewusst?) übertreiben.
Ein NEF wird nun einmal schneller in der Whg. sein als ein Hausbesuchs-Doc.
Ganz zu letzt mag ich nicht ausschliessen, daß die Fähigkeit zum eigenständigen Denken und daraus resultierendem gezieltem Abfragen auch in den Leitstellen nicht immer gegeben ist.
Schliesslich können sich mit hochgeputschten NEF-Alarmierungszahlen auch politische Ziele erreichen -
Ich erspare mir mal Kommentare zu Monschis Beiträgen. Sonst krieg' ich Sprühstuhl...
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Ich habe in Aachen an einer entsprechenden Studie teilgenommen; handwerkliche Skills kann man durch Telemedizin nicht wirklich fördern.
Dafür gibts das AIXtra :positiv:
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Und wie oft rücken dann NEF zur Todesfeststellung aus?
Hier: Niemals
Wie oft führen Notärzte Sekundärverlegungen durch?
Hier: Extremst selten. Dafür gibt´s Intensivtransporter mit eigenem Arzt.
Da muss schon ne sehr dringliche Verlegung sein, dass da mal ein NEF für ran gezogen wird.
Z.b. kritischer traumapatient nach Erstversorgung aus nem Grundversorger ins Traumacenter - was dann ja auch wieder Notfallrettung ist...Außerdem steht nirgens, dass sie ausschließlich zur Notfallrettung zuständig sind.
Doch im Gesetz. Siehe mein Zitat!
Wie gesagt: Ich kenne es auch nicht so, dass Hafttauglichkeiten vom Notarzt bescheinigt werden. Aber warum sollte es das nicht geben, solange die primäre Aufgabe der Notarztes, nämlich die Notfallrettung, gewährleistet ist?
Das widerspricht sich ja.
Soll der NA dann abrücken, wenn ein neuer "dringenderer" Einsatz kommt?
Steht der dann im Status 1 oder Status 4 wenn er an der Einsatzstelle Hafttauglichkeit steht?Und der Rest, von wegen Husten und Brechdurchfall liegt halt in der ungünstigen Konstellation aus anspruchsvollem Patienten und übervorsichtigem Disponenten.
Dass man im Job auch ab und an mal unterfordert wird, kommt halt vor.Dass ne schlechte Notrufabfrage zu unnötigen Einsätzen führt is ja klar.
Das erlebt man täglich.
Der Unterschied ist nur, dass in einem Fall der Disponent fälchlicherweise von einem Notfall ausgeht und im anderen Fall einfach nur aus bequemlichkeit eine rettungsdienstliche ressource unnötig gebunden wird. -
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Und trotzdem liest man fast immer nur von TüPASS... :pfeif:
Hintergrundinfos: AIXTRA, das Aachener Skillslab -
Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte das ein Großteil der deutschen Rettungsassistenten schon mit einem großen Teil von den Dingen, die auf einem durchschnittlichen RTW mitgeführt werden, überfordert ist.
Ziemlich unverschämte Aussage meiner Meinung nach.
Er würde schon daran scheitern, sich Handschuhe steril anzuziehen. Wo soll er das auch gelernt haben?
Ich kann's, ich kann's! Aber nur, weil ich das Katheterisieren auf einer Paraplegiologie gelernt hab.
Übrigens,der zweite Teil wurde aus Spaß geschrieben! Kann unkommentiert bleiben. Danke!
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Zitat von ?Blinky?
Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte das ein Großteil der deutschen Rettungsassistenten schon mit einem großen Teil von den Dingen, die auf einem durchschnittlichen RTW mitgeführt werden, überfordert ist.Ziemlich unverschämte Aussage meiner Meinung nach.
Tja, wo er Recht hat...
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Tja, wo er Recht hat...
Wie lange bist Du nochmal Rettung in D gefahren?
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Wie lange bist Du nochmal Rettung in D gefahren?
knapp 10 Jahre und über 6 Jahre RetAss aus- und weitergebildet...
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Ziemlich unverschämte Aussage meiner Meinung nach.
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Diese Aussage trifft selbstverständlich nicht auf Mitglieder dieses Internetforums zu. :vain:
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Die können selbstverständlich alle ihren Perfusor bedienen...