Die Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte (agbn) warnt vor Einbrüchen in der notärztlichen Versorgung. Hintergrund ist die Kürzung der Vergütung für Notarzteinsätze, welche laut agbn "aus juristischen Gründen" auf der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB) am 25.07.2012 beschlossen werden musste und die zum 01.10.2012 in Kraft tritt.
Damit sei vorhersehbar, dass in die flächendeckende Versorgung Bayerns mit Notärzten weitere, empfindliche Lücken gerissen werden. Ein Verzicht auf notärztliche Versorgung und Ersatz alleine durch Rettungsdienstpersonal könne nicht der richtige Weg sein, so die agbn. Schon jetzt entstehen in den Notarztdienstplänen, insbesondere in ländlichen Regionen, in denen der Notarztdienst vorzugsweise von Vertragsärzten geleistet wird, in Folge des zunehmenden Ärztemangels größere Lücken. Häufig sind inzwischen schon gar keine Notärzte mehr vor Ort ansässig - weder mit ihrer Praxis noch privat.
Ursache der Kürzungen sind finanzielle Probleme, die weder von den Notärzten noch von der KVB verursacht sind, sondern auf einem Abstimmungsproblem mit der Zentralen Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst (ZAST) beruhen, die die Benutzungsentgelte für die KVB gegenüber den Kostenträgern geltend machen muss. Die Abstimmungsprobleme resultieren aus einer wenig konkreten Formulierung zur Kostenerstattung im Bayerischen Rettungsdienstgesetz, was dazu geführt hat, dass die von Notärzten in den Jahren 2010 und 2011 bereits erbrachten und von der KVB vorfinanzierten Einsätze nicht erstattet werden konnten. Derzeit ist von einem Defizit von über 10 Mio. EURO die Rede.
Einsätze, bei welchen Patienten lediglich durch einen Notarzt behandelt, aber nicht durch einen Rettungswagen transportiert wurden oder Einsätze, in denen zwei Patienten durch einen Notarzt versorgt wurden, wurden durch die KVB zwar in Rechnung gestellt, durch die ZAST und die Kostenträger aber weder anerkannt noch erstattet. Da die KVB während der laufenden Verhandlungen in Vorleistung getreten ist und die leistungsgerechte Erstattung der Notarztbehandlungen nicht eingestellt hat, ist das o.g. Defizit entstanden. Diese Praxis darf nun gegen den Willen des Vorstandes der KVB, aus juristischen Gründen, mangels Kostendeckungszusage durch die Krankenkassen bis auf Weiteres nicht fortgesetzt werden.
Die Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte fordert ZAST und Kostenträger dringend auf, die Verhandlungen mit der KVB rasch und kompromissbereit zu intensivieren, um noch in den kommenden Wochen eine tragfähige Lösung für die Finanzierung der in den Jahren 2010 und 2011 erbrachten Notarztleistungen herbeizuführen. Die agbn wird es weder akzeptieren, dass bereits erbrachte notärztliche Leistungen unter Berufung auf Abstimmungsprobleme von Abrechnungsstellen oder andere "Unplausibilitäten" nicht erstattet werden, noch dass die zum 1.10. angedrohte Kürzung der bereits derzeit keineswegs üppigen Vergütung der Notärzte erfolgt.
Quelle: Pressemitteilung der agbn