Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt gegen Rettungsassistenten wegen unerlaubter Medikamentengabe

  • Ja aber nicht Punkt 1. c)... ich sag ja das einzige was wirklich weiter hilft wäre eine klare Richterliche Entscheidung nach Verhandlungen durch die Instanzen und für den NotSan das Ganze wahrscheinlich noch einmal von vorne. Das fehlt und solange drehen wir uns im Kreis da irgend wie ja jeder Recht hat.

  • Was sind denn invasive medizinische Maßnahmen, die nicht als Heilkundeausübung gelten?



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    Kann ich Dir auch nicht sagen. Ist aber auch egal, denn an der Stelle beschreibt das Gesetz sowieso nur den rechtfertigenden Notstand. Da war das noch nie ein Problem.

  • Ja aber nicht Punkt 1. c)... ich sag ja das einzige was wirklich weiter hilft wäre eine klare Richterliche Entscheidung nach Verhandlungen durch die Instanzen und für den NotSan das Ganze wahrscheinlich noch einmal von vorne. Das fehlt und solange drehen wir uns im Kreis da irgend wie ja jeder Recht hat.


    1 c) ist eine Notstandsregelung, siehe oben. Nichts Neues.

  • Ja aber nicht Punkt 1. c)... ich sag ja das einzige was wirklich weiter hilft wäre eine klare Richterliche Entscheidung nach Verhandlungen durch die Instanzen und für den NotSan das Ganze wahrscheinlich noch einmal von vorne. Das fehlt und solange drehen wir uns im Kreis da irgend wie ja jeder Recht hat.


    Vielleicht sollte das Bundesverfassungsgericht endlich entscheiden, ob Sanis Spritzen geben dürfen!


    J. ;)

  • Zitat

    Was sind denn invasive medizinische Maßnahmen, die nicht als Heilkundeausübung gelten?



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    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • @ Schmunzel


    Entschuldigung, ich wollte Dich nicht persönlich angreifen, zumal leider der von Dir geschildete IST-Zustand nun mal so ist.



    Es sollte ein allgemeiner Angriff auf die gesamte Thematik sein. Tatsächlich ist es ein Politikum und wir schaffen es in diesem Lande einfach nicht, endlich die Gesetze dahingehend zu ändern, das eben absolut unproblematisch Btm im notfallmedizinischen Bedarfsfall auch von RFP gegeben werden darf. Alleine bei der hier geführten Diskussion wird mir einfach nur schlecht. Wenn das nichtärztliche Personal dahingehend ausgebildet ist, die Maßnahme beherrscht und korrekt durchführt, ist es einfach nur noch unlogisch und dumm, wenn trotzdem juristischer Schaden entstehen kann. Das ist ein Systemfehler der schnellstens geändert werden sollte.

  • Wie oben schon gesagt, Nr. 1 c lässt eine Heilkundeausübung durch invasive medizinische Maßnahmen in Notstandssituationen zu. Das ist genau das, was man bislang als "Notkompetenz" kennt. Deshalb ist für die vorliegende Diskussion egal, welche invasiven medizinischen Maßnahmen keine Heilkundeausübung sind. BZ stixen dürfte aber ein Beispiel sein.

  • Zitat

    Wie oben schon gesagt, Nr. 1 c lässt eine Heilkundeausübung durch invasive medizinische Maßnahmen in Notstandssituationen zu. Das ist genau das, was man bislang als "Notkompetenz" kennt. Deshalb ist für die vorliegende Diskussion egal, welche invasiven medizinischen Maßnahmen keine Heilkundeausübung sind. BZ stixen dürfte aber ein Beispiel sein.



    Aber kann denn in einem Gesetz so locker die "Notstandsregelung" definiert sein?
    Da steht nicht, das es eine solche ist.
    Da steht nicht, wann der Notstand zutrifft.


    Ich versuche das zu verstehen, würde als Laie keine "Ausnahmesituation " da raus lesen können.





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    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.


  • Wenn das politisch gewünscht wäre, könnte man das schon ändern.
    Allerdings bezweifle ich, dass das so schnell der Fall sein wird. Das BTMG ist ja nicht ohne Grund oder Absicht so restriktiv, wie es ist.


    J.


  • Die ist darin nicht in einem juristischen Sinne definiert, aber so beschrieben, dass sich der Sache nach genau das ergibt, was einem rechtfertigenden Notstand entspricht.

  • Wenn das politisch gewünscht wäre, könnte man das schon ändern.
    Allerdings bezweifle ich, dass das so schnell der Fall sein wird. Das BTMG ist ja nicht ohne Grund oder Absicht so restriktiv, wie es ist.


    J.

    Das dies politisch zur Zeit kaum gewünscht ist liegt wohl weniger am BTMG. Es ist wohl eher ein rein taktisches Verhalten unserer Politiker, die sich z.B. nicht unnötig mit den Ärzteverbänden streiten möchten. Das RFP ist kaum organisiert, somit politisch schlicht uninteressant.

  • Das dies politisch zur Zeit kaum gewünscht ist liegt wohl weniger am BTMG. Es ist wohl eher ein rein taktisches Verhalten unserer Politiker, die sich z.B. nicht unnötig mit den Ärzteverbänden streiten möchten. Das RFP ist kaum organisiert, somit politisch schlicht uninteressant.


    Im Falle des BtMG glaube ich nicht, dass das der Grund ist.
    Ich glaube, wie gesagt, dass man ds BtMG bewusst restriktiv halten will. Grundsätzlich gibt es dafür ja auch gute Gründe.

  • Es ist allerdings anzumerken, dass wohl zeitnah weitere vier Kreise mit einem "Morphinprojekt" im Rahmen einer Erweiterung der Kompetenzen gemäß der Landesvorgaben für NotSan starten wollen, wenn man Gerüchten aus üblicherweise gut informierten Kreisen glauben darf. Insbesondere sind das vier Kreise, bei denen ich überzeugt bin, dass sie die rechtliche Ebene bedacht und überprüft haben.


    Früher war im BTMG ja eine Studienregelung vorhanden, nach der Krankenpflege oder vergleichbares Personal im Rahmen von wissenschaftlichen Untersuchungen BTM geben durften. Diese Regelung ist offenbar verschwunden, zumindest finde ich sie nicht mehr wieder. Meiner Kenntnis nach liefen die Projekte in Marburg und Cuxhaven über diese Regelung, was ist aus denen seit dem Wegfall geworden? Werden sie dennoch fortgeführt?

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Ich denke das man problemlos das BTMG ändern könnte, ohne das der angebliche Schutzeffekt des BTMG für die Bevölkerung dadurch aufgeweicht würde.

  • Ich denke das man problemlos das BTMG ändern könnte, ohne das der angebliche Schutzeffekt des BTMG für die Bevölkerung dadurch aufgeweicht würde.


    Du hättest nur auf einen Schlag 40.000 weitere Leute mit Zugriff auf Betäubungsmittel... :rolleyes2:

  • Im Heilpraktikergesetz heißt es unter §1 Absatz 2:


    "Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird."


    Da wir im Rettungsdienst sehr selten Krankheiten vor Ort heilen, bleibt für uns als Schnittmenge mit dieser Definition einer Heilkunde zum einen die Feststellung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden. Dies dürfte aber kaum relevant sein, da die Feststellung für sich genommen für Dritte wohl keine Auswirkungen hat. Was die Bedeutung des Begriffes 'Linderung', insbesondere von Leiden und Körperschäden angeht, darf man durchaus mal seine Phantasie anstrengen. Ich habe für mich nicht abschließend klären können, ob beispielsweise das Anlegen eines Druckverbandes als Linderung eines Leidens oder eines Körperschadens und damit als Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz gewertet werden kann.


    Es handelt sich um eine elementare Maßnahme aus der Ersten Hilfe und die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme bei Indikation ist denke ich unstrittig.


    Der Umgang mit dem Heilpraktikergesetz in Deutschland rührt denke ich immer noch aus seiner Geschichte her. Nicht viele Gesetze haben die Neugründung der Bundesrepublik so unbeschadet überstanden. Das alte Standesdenken hat sich hier in meinen Augen nachhaltig durchgesetzt. Auch mit ein Grund, warum es die dreijährige Ausbildung für Rettungsfachpersonal nicht schon 1989 gab. Der Retter war der Hiwi und sollte es auch bleiben.


    Man kann jedoch denke ich nicht immer alles am Heilpraktikergesetz aufhängen. Es gibt noch den Tatbestand einer unterlassenen Hilfeleistung. Wenn man also eine zuzumutende und sicher beherrschte Maßnahme bewusst unterlässt, auch aus Unsicherheit über die Rechtslage, dann kann man sich auch damit Probleme schaffen.


    Ich kenne Rettungsdienstbereiche, in denen unterlässt man Maßnahmen nur weil man sich keinen Notarzt nachbestellen will. Auch kann es denke ich nicht das entscheidende Kriterium sein, welcher Notarzt gerade Dienst tut. Dem Patienten ist das egal, der benötigt die Maßnahme oder eben nicht. Was daraus folgt sollte eigentlich nachrangig sein, denn es geht primär um den Patienten und nicht um mich, der vielleicht anschließend dazu einen Zweizeiler schreiben muss oder anständig Protokollieren muss.


    Das Ganze könnte ich jetzt noch zum Thema Körperverletzung durch RettAss vs. Körperverletzung durch Arzt ausweiten... das Thema kommt leider auch öfter. Siehe die Anklage im beschriebenen Fall.


    Das Statement des Richters erstaunt mich, wenn es denn so zutrifft wie beschrieben. Es spricht nicht gerade für eine unvoreingenommene Herangehensweise an die Sache. Ich persönlich hätte es vielleicht auch darauf ankommen lassen und einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldstrafe nicht zugestimmt. Zumal ich den Sinn einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldstrafe grundsätzlich eher kritisch sehe. Entweder ich bin schuldig oder ich bin es nicht.


    Viel schlimmer sind eigentlich die persönlichen und beruflichen Konsequenzen. Disziplinarrechtliche Maßnahmen treffen meist viel härter als Geldstrafen und werden wohl auch ohne eine Verurteilung nicht zurückgenommen.


    Irgendwie macht mir das Ganze Sorgen, was aus dem Notfallsanitäter werden soll. Momentan sehe ich da "nur" einen Rettungsassistenten mit dreijähriger, vergüteter Ausbildung. Was jedoch auch eine Aufwertung darstellt, die der Beruf einfach verdient hat. Ebenso die damit einhergehende Entwicklung weg vom Nebenjobretter oder Hobbyretter hin zu einer weiteren Professionalisierung. Aber dahin ist es ja auch noch ein weiter Weg.


    So, ich mach mir n Bier auf... Prost... :drinks:

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    Einmal editiert, zuletzt von Tragenträger () aus folgendem Grund: Schlechtes Deutsch in nicht mehr ganz so schlechtes Deutsch verbessert.

  • Irgendwie macht mir das Ganze Sorgen, was aus dem Notfallsanitäter werden soll. Momentan sehe ich da "nur" einen Rettungsassistenten mit dreijähriger, vergüteter Ausbildung.

    Nicht ganz.


    In der Ausbildung bekommt man jetzt SOPs oder wie auch immer man es nennen will eingetrichtert.
    Und wehe Du hälst Dich nicht daran (wenn die Massnahmen denn je erlaubt werden in der Praxis), und Du dokumentierst das ganze nicht sauber. Dann wird ein Richter recht deutlich nachfragen, weshalb nicht.


    Das ganze zwängt uns in ein enges Korsett.

  • Zitat

    Du hättest nur auf einen Schlag 40.000 weitere Leute mit Zugriff auf Betäubungsmittel..:


    Würde dies, bei klaren Bedingungen, wirklich ein ernsthaftes Problem darstellen ?

  • Nicht ganz.


    In der Ausbildung bekommt man jetzt SOPs oder wie auch immer man es nennen will eingetrichtert.
    Und wehe Du hälst Dich nicht daran (wenn die Massnahmen denn je erlaubt werden in der Praxis), und Du dokumentierst das ganze nicht sauber. Dann wird ein Richter recht deutlich nachfragen, weshalb nicht.


    Das ganze zwängt uns in ein enges Korsett.


    Was machen wir denn bisher?


    Auch heute orientieren wir uns doch an gewissen Standards?


    Es gibt ALS, PALS, ACLS, PHTLS, ITLS und nicht zuletzt die AHA/ ERC Richtlinien.


    Die Sorge von Dir kann ich so ganz nicht teilen.


    Was sich aber nicht ändern wird, zumindest nicht so schnell, ist der Einsatz des Notarztes. In den nächsten 5 - 10 Jahren wird sich da am breit gefächerten und frei interpretierten Indikationskatalog nicht viel ändern. Zumindest in vielen Rettungsdienstbereichen nicht. Ich arbeite noch nicht so lange wie andere Forumsmitglieder im Rettungsdienst, aber ich erinnere mich auch noch an Zeiten, in denen jeder Infarktverdacht getragen wurde, auch wenn er zuvor noch durch die Wohnung gehampelt und seine Klamotten zusammengesucht hat, daran dass man für jeden Schlaganfallverdacht und jedes stattgefundene Krampfereignis einen Notarzt nachfordert. Wenn ich mich aber mal mit Kollegen aus anderen insbesondere südlichen Bundesländern unterhalte, dan scheint vieles dort auch heute so zu sein - zumindest lokal. Wir fahren zum Schlaganfall oder Krampfanfall mittlerweile standardmäßig ohne Notarzt. Aber auch hier in der Region sind mir einzelne Kreise/ Städte bekannt, in denen dies auch noch völlig anders gehandhabt wird. Und die werden meist von ihrem ärztlichen Leiter dahingehend "getrimmt", dass die Retter nichts können und nichts dürfen.


    Schaden wird die Umstellung zum Notfallsanitäter (wenn wir Notkompetenz haben, sind wir dann auch nur im Notfall Sani?) jedenfalls nicht. Die dreijährige Ausbildungsdauer hätte eigentlich schon 1989 eingeführt werden sollen. Rettungsdienst ist kein Hiwi-Job. Wenn Verkäuferinnen in Bäckereien eine dreijährige Ausbildung bekommen warum dann nicht wir?


    Dennoch stört mich die Übergangsregelung, aber das ist wieder ein anderes Thema...

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