Arbeitszeugnis(Geheimsprache?)

  • Warum gibt es eigentlich keine Arbeitszeugnisse mit Schulnoten?


    Weil Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf ein "wohlwollend" formuliertes Zeugnis haben, welches das "berufliche Fortkommen nicht behindert". Eine "6" würde diesen Voraussetzungen leider nicht genügen, auch wenn ich sie dem Einen oder Anderen zumindest in einigen Rubriken gerne mal reinschreiben würde...

    Einmal editiert, zuletzt von Shavakur ()

  • Wie sieht das denn bspw. in Praktikumsheften zum RH/RS/RA aus? Darf der Verantwortliche da bspw. rein schreiben, dass der Praktikant seine Fähigkeiten im klinischen Bereich noch vertiefen muss. Ich kenn zumindest einige Fälle wo dies reingeschrieben wurde, aber das bedeutet ja nicht zwingend, dass es erlaubt wurde. Oder muss das auch "wohlwollend formuliert" sein?


  • Weil Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf ein "wohlwollend" formuliertes Zeugnis haben, welches das "berufliche Fortkommen nicht behindet". Eine "6" würde diesen Voraussetzungen leider nicht genügen, auch wenn ich sie dem Einen oder Anderen zumindest in einigen Rubriken gerne mal reinschreiben würde...


    Das kommt in der Schule bestimmt auch noch. Damit die lieben Kleinen keinen Schaden nehmen...


    J. :flag_of_truce:

  • Ich dachte, ich lese immer mal wieder Presseberichte darüber, dass sich zumindest in NRW angeblich Lehrer rechtfertigen müssen, wenn ("zu viele") Schüler schlechte Noten erreichen. Ein zweischneidiges Schwert, denn natürlich kann es auch an den Unterrichtenden liegen. Aber eben auch am vorgefundenen Material.

  • Ich dachte, ich lese immer mal wieder Presseberichte darüber, dass sich zumindest in NRW angeblich Lehrer rechtfertigen müssen, wenn ("zu viele") Schüler schlechte Noten erreichen. Ein zweischneidiges Schwert, denn natürlich kann es auch an den Unterrichtenden liegen. Aber eben auch am vorgefundenen Material.


    Es gibt Quoten, wann z.B. Klausuren/Klassenarbeiten wiederholt werden müssen.
    J.

  • huhuu!


    eigentlich "darf" man auch kein schlechtes Zeugnis ausstellen!
    Das muss immer dir zugunsten geschrieben werden und die negativen Punkte werden ausgelassen.


    Bei mir z.b. stand drin:
    "Ausnahmslos zu meiner vollsten Zufriedenheit" :pfeif:

  • huhuu!


    eigentlich "darf" man auch kein schlechtes Zeugnis ausstellen!
    Das muss immer dir zugunsten geschrieben werden und die negativen Punkte werden ausgelassen.


    Bei mir z.b. stand drin:
    "Ausnahmslos zu meiner vollsten Zufriedenheit" :pfeif:


    Da haste ja nochmal Glück gehabt! :good2:

  • Wie sieht das denn bspw. in Praktikumsheften zum RH/RS/RA aus? Darf der Verantwortliche da bspw. rein schreiben, dass der Praktikant seine Fähigkeiten im klinischen Bereich noch vertiefen muss. Ich kenn zumindest einige Fälle wo dies reingeschrieben wurde, aber das bedeutet ja nicht zwingend, dass es erlaubt wurde. Oder muss das auch "wohlwollend formuliert" sein?


    Eine Praktikumsbeurteilung ist doch kein arbeitsrechtliches Zeugnis? Es ist Teil der Berufsausbildung. Dürfte man hier Mängel nicht formulieren, dann gäbe es bestimmt auch Probleme mit Noten oberhalb der 3 in RH-/RS-/RettAss-Zeugnissen. Objektiv nachvollziebar muß die Praktikumsbeurteilung dennoch sein.

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!

  • Zitat

    Kann mich einer bremsen, bitte...?


    Och, mach mal, ich lese das immer gerne (und bin froh, keine wohlwollenden, sondern inhaltlich wahre Zeugnisse schreiben zu dürfen).


    Grüße,
    -thh


    --
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  • Och, mach mal, ich lese das immer gerne (und bin froh, keine wohlwollenden, sondern inhaltlich wahre Zeugnisse schreiben zu dürfen).


    Grüße,
    -thh


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    Und, machst Du das denn auch...;)?

  • Zitat

    Und, machst Du das denn auch...;)?


    Ich muss gestehen, dass mir das bisher sehr schwer fällt, so dass ich doch in erheblichem Umfang zum "Zeugnisstil" greife. Immerhin hat bei mir dafür - im Gegensatz zu zwei Kollegen - auch noch niemand bei der Besprechung des Zeugnisses geflennt ...


    Ich bin eben einfach zu gutmütig und konfliktscheu; vermutlich ist das eine Berufskrankheit. :-)


    Grüße,
    -thh


    --
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  • Und die nächsten Leser der Zeugnisse fragen sich dann, wieso die Gestalten anscheinend nur in einer Behörde arbeiten können ;). Also, "arbeiten", natürlich ;).

  • Zitat

    Und die nächsten Leser der Zeugnisse fragen sich dann, wieso die Gestalten anscheinend nur in einer Behörde arbeiten können ;).


    *So* wohlwollend dann auch wieder nicht - auch Formulierungen und Auslassungen sind sprechend. Das eine Mal, wo mich jemand, der mich kannte, nach Zeugnislektüre vor dem Bewerbungsgespräch zurückgerufen hat, hatte der sehr wohl verstanden, was ich gemeint habe und wollte nur wissen, ob es wirklich so schlimm sei ...


    Zitat

    Also, "arbeiten", natürlich ;).


    Wer für seine Arbeit nicht bezahlt, sondern für seine bloße Existenz standesgemäß alimentiert wird, hat naturgemäß ein ganz besonderes Verhältnis zur Arbeit. :-)


    Grüße,
    -thh


    --
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  • Weil Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf ein "wohlwollend" formuliertes Zeugnis haben, welches das "berufliche Fortkommen nicht behindert". Eine "6" würde diesen Voraussetzungen leider nicht genügen, auch wenn ich sie dem Einen oder Anderen zumindest in einigen Rubriken gerne mal reinschreiben würde...


    Mit fällt gerade ein - in meinem "Arbeitszeugnis" der Bundeswehr finden sich zumindest zwei "Schulnoten" im Kopfbereich (für "Führung" und "Leistung"). Ob entsprechende Zeugnisse auch heute noch in dieser Form ausgestellt werden, entzieht sich meiner Kenntnis.


  • Mit fällt gerade ein - in meinem "Arbeitszeugnis" der Bundeswehr finden sich zumindest zwei "Schulnoten" im Kopfbereich (für "Führung" und "Leistung"). Ob entsprechende Zeugnisse auch heute noch in dieser Form ausgestellt werden, entzieht sich meiner Kenntnis.


    Nein, schon seit vielen Jahren entfallen diese "Kopfnoten" ersatzlos, denn sie waren grundsätzlich nur für den Fall gedacht, dass der Betreffende als Wiedereinsteller nochmal zur Bundeswehr möchte.
    Die Dienstzeugnisse der Bundeswehr sind arbeitsrechtlich als Arbeitszeugnisse zu werten und aus diesem Grund auch so zu verfassen.
    Genau darum werden diese Dienstzeugnisse ja auch nicht von irgendwem, sondern vom Diszilinarvorgesetzten geschrieben bzw. unterzeichnet.
    Tatsächlich von Relevanz für das weitere Berufsleben ist ein Dienstzeugnis sowieso nur für ehemalige SaZ und BS. Für Grundwehrdienstleistende (das Thema hat sich, Gott sei Dank, eh erledigt) und Freiwillig Wehrdienstleistende ist das Dienstzeugnis, aufgrund der Kürze des Dienstverhältnisses, recht wenig bis gar nichts wert.

  • Für Grundwehrdienstleistende (das Thema hat sich, Gott sei Dank, eh erledigt) und Freiwillig Wehrdienstleistende ist das Dienstzeugnis, aufgrund der Kürze des Dienstverhältnisses, recht wenig bis gar nichts wert.

    Also mir hat's durchaus geholfen, vor allem im Hinblick auf die Tätigkeit im Rettungsdienst. Und auch ich selbst finde (in meiner heutigen Position) gerade die nach einem vergleichsweise kurzen Arbeitsverhältnis verfassten Arbeitszeugnisse bisweilen sehr interessant - wem es gelingt, in vergleichsweise kurzer Zeit einen sehr positiven Eindruck beim ehemaligen Arbeitgeber zu hinterlassen, der kann so schlecht nicht sein ;-)

  • Es gibt Quoten, wann z.B. Klausuren/Klassenarbeiten wiederholt werden müssen.
    J.

    Die liegen sehr niedrig, oder ? Ich erinnere mich an eine legendären 3,1 Punkte Klausurschnitt im Fach Mathematik, der hingenommen wurde :D