Ehemann tot: Frau verklagt Rettungsdienst
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Die Dokumentation (Mitschnitt) des Notrufes ist bestimmt schon seit Jahren gelöscht.
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Wie kommst Du zu der Vermutung?
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Wie kommst Du zu der Vermutung?
Das Ereignis war 2007.... Wie lange die "Tonbändern" aufbewahrt werden, entzieht sich meiner Kenntnis, aber länger als 5 Jahre?
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Ich meine 10 Jahre.
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selbst wenn. Beim Eintreffen war der Patient Reanimationspflichtig. Solange das ein RTW Einsatz mit Sondersignal war (wenn überhaupt) wird man da keine Verschlechterung des Patienzustands durch die primäre Nichtalarmierung eines NAs konstruieren können.
Ciao,
Madde
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Ich bin der Meinung Tel-Aufzeichnung max. 12 Monate in Bayern. Werd das aber mal prüfen
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Ich meine 10 Jahre.
Tonbänder? Wie gross müssen denn dann die Keller der Leitstellen sein?
Und wenn man bedenkt, dass sich Datenschutzbeauftrage auf den Standpunkt stellen, dass ein Anrufer explizit in eine Speicherung eines Anrufs einwilligen muss, dann kommen mir 10 Jahre sehr lange vor.
In Sachsen scheinen es aktuell 6 Monate zu sein. -
die 10 Jahre waren so ein Gedanke, viele med. Dokumente müssen so lange aufbewahrt werden. Echte Tonbänder gibt es ja schon lange nicht mehr.
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M
viele med. Dokumente müssen so lange aufbewahrt werden.
Soweit ich weiß, gibt es außer für medizinische Dokumente, die unter die Strahlenschutzverordnung fallen (z.B. Röntgenbilder etc.) keine vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen. Unabhängig davon würde ich vermuten, daß ein Telefonmitschnitt einer Leitstelle nicht zu den medizinischen Dokumenten zählt.
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Also ich musste im Zivildienst mal ein altes Lager mit Patientenakten räumen... die Kartons wurden zu einer Papierentsorgungsfirma gebracht (1,5 Tonnen von mir in einer Woche... alleine! War super! :bad: ) und dort lege artis geschreddert. War interessant da die Akten teilweise noch aus den 50er Jahren waren...! Die Formulierungen/Therapien... sehr interessant. Aber ich schweife ab. Jedenfalls meinte mein Chef damals (2005) noch zu mir, dass mitlerweile die Akten nur noch 15 Jahre aufbewahrt werden müssen und ich mich freuen könnte, da die nächste Fuhre erst nach meiner Dienstzeit wieder dran waren. Die Kisten die ich entsorgt hatte waren "Überbleibsel" eines schlampigen Archivierungssystems für das sich keiner interessierte. Erst als man die Räume anderweitig nutzen wollte hat man mich armen Zivi (und meine Muskeln) akquiriert um zu entrümpeln....
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Laut "Ökologisches Stoffgebiet" (MLP Duale Reihe, Hoppokrates-Verlag) gibt es keine klare gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Krankenakten. Häufig genannte Zahlen richten sich oft nach Verjährungsfristen für potentielle Klagen.
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Bei „Schweißausbrüchen“ sollte ein Arzt geschickt werden, sagte Stein.
Hat denn jemand nähere Informationen zu den dort genannten Kliniken? Besonders natürlich die Zielklinik und Wunschklinik mal gegenübergestellt.
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Zitat
Soweit ich weiß, gibt es außer für medizinische Dokumente, die unter die Strahlenschutzverordnung fallen (z.B. Röntgenbilder etc.) keine vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen. Unabhängig davon würde ich vermuten, daß ein Telefonmitschnitt einer Leitstelle nicht zu den medizinischen Dokumenten zählt.
Hmm, ich muss gestehen, dass ich genau die Aufbewahrungsfrist für Röntgenbilder im Kopf hatte und daher angenommen hatte, sie würde grundsätzlich gelten.
Aber - warum sollte ein Telefonmitschnitt kein med. Dokument sein ? Bin da gerade etwas Ratlos.
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Weil er keine spezifischen medizinische Daten des Patienten, keine medizinische Befunderhebung oder Therapiedokumentation enthält?
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Röntgenbilder müssen für 30 Jahre archiviert werden, genauso wie die Dokumentation vonbluttransfusionen.
Die zehn Jahre sind nur eine Empfehlung, meisten begründet mit versicherungstechnischen Regelungen. -
Röntgenbilder müssen für 30 Jahre archiviert werden,
Die 30 Jahre beziehen sich auf die Strahlenntherapie, bei normalen Röntgenbildern sind es meinen Informationen nach nur 10 Jahre. Über Blutprodukte kann ich nichts sagen, das weiß ich nicht.
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Hat denn jemand nähere Informationen zu den dort genannten Kliniken? Besonders natürlich die Zielklinik und Wunschklinik mal gegenübergestellt.
Die Internetseiten der Kliniken sind für solche Angelegenheiten recht gute Anlaufstellen.
Klinik Wasserburg
Krankenhaus Agatharied
Beide Krankenhäuser sind vom in der Zeitung genannten Ort circa 30 km entfernt. -
Zum Thema Aufbewahrungsfristen hab ich diesen Leitfaden der DKG gefunden. Dort ist zb bei BG-Geschichten von einer Aufbewahrungsfrist von min. 15 Jahren die Rede.
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Zitat
Ich meine 10 Jahre.
90 Tage sind wohl deutlich realistischer. Es mögen mal 180 oder auch nur 30 sein, Jahre sind es aber sicherlich nicht.
Grüße,
-thh