Rettungsdienst künftig nicht mehr reine Transportleistung?

  • Ohne es zu wissen, glaube ich, dass das mit den Kassen abgerechnet wird. Klar, Verhandlungssache.
    Übrigens finde ich es komisch, das ihr euch zwar freut das RD keine reine Transportleistung mehr sein soll, aber wenn das aktuell schon so gehandhabt wird, ihr euch ärgert. Die Folge ist doch, das ich euch mitnehme (statt eine (für alle billigere) BvO), oder ihr ablehnt (ablehnen = Rechnung, mitnehmen = viel höhere Kosten fürs Gesundheitssystem). ?-(


    EDIT: Rechtschraibunk

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • M1k3


    Eine nichtärztliche Untersuchung und Empfehlung von Verhaltensmaßnahmen vor Ort stellt sicher keine Tätigkeit dar, die von einer Krankenkasse übernommen werden muß. Eine Behandlung ist es ebenfalls nicht. Was Du beschreibst, ist die klassische Situation: "Kein Einsatz für den Rettungsdienst".


    Noch ein kleiner Tipp von mir in Deinem Interesse: bring' den Deiner Meinung nach "normal verlaufenden" Krampfanfall auch im Sinne des Patienten in ein Krankenhaus und lass' das "Normale" durch Leute beurteilen, die das besser können. Nicht, daß es doch eine andere Ursache für den Krampfanfall gab. Mach' ich auch so.

  • In BW wird nach dem Kostendeckungsprinzip im Konzessionsmodell gearbeitet, welches zu einem Gesamtbudget für den RD führt. Darin sind ALLE Aufwendungen des RD enthalten, inkl. Fehlfahrten.


    Ich war nur in der Gegenwart, bei der aktuellen Gesetzeslage - wo du was von Zukuft gelesen hast würde mich interessieren.

  • Bei meiner Erklärung waren jetzt sowohl Einsätze mit NEF, und ohne NEF aufgezählt.



    Bzgl. des Tipps gibts ne PN. :)

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  • Ich würde die nicht bezahlen und dagegen klagen.


    Ein bisschen frustrierend ist dieses Forum ja manchmal schon. Es wurde bereits geklagt bis hoch zum Bundessozialgericht, welches das Vorgehen für rechtskonform erklärt hat. Alle "Nicht-Bezahler" sind herzlich eingeladen, die Forensuche zu bemühen und in die erwähnten Threads zu schauen. Die entsprechenden Aktenzeichen sind dort ebenfalls verlinkt.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • fakl


    Es geht in der Initiative darum, die Leistungen des Rettungsdienstes auch ohne nachfolgenden Transport abrechnen zu können. Dies beschränkt sich nicht auf notärztliche Maßnahmen, sondern umfasst alle Maßnahmen des Rettungsdienstes in ihrer Gesamtheit. Wenn du dir den Gesetzentwurf und die zugehörigen Erklärungen durchliest stellst du fest, dass der Rettungsdienst als Notfallrettung und Notarztdienst (sowie Krankentransport) verstanden wird. Daneben wird auch klar der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst abgegerenzt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zoidberg
    Meinst du dieses Urteil?
    http://lexetius.com/2007,3972


    Langsam... da gibt es unterschiedliche Fälle...
    z.B. dass ein Patient den Transport verweigert.


    Ich meinte, dass die RTW-Besatzung den Patienten "medizinisch" versorgt und zu dem Entschluss kommt, dass der Patientn nun ausreichend "geheilt" ist und er deswegen nicht ins Krankenhaus muss.
    Diese "Heilung" wird dem Patienten dann in Rechnung gestellt...


    Und man darf nicht vergessen:
    Es sind 2 unterschiedliche Stiefel:
    Einmal die Kostenpflichtigkeit eines Einsatzes und dann die Erstattungspflicht der Krankenverischerung...

  • Letztendlich isses Wortfeilerei, aber in Rechnung gestellt wird wohl eher die Arbeit und der Materialverbrauch.

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  • Es geht in der Initiative darum, die Leistungen des Rettungsdienstes auch ohne nachfolgenden Transport abrechnen zu können. Dies beschränkt sich nicht auf notärztliche Maßnahmen, sondern umfasst alle Maßnahmen des Rettungsdienstes in ihrer Gesamtheit. Wenn du dir den Gesetzentwurf und die zugehörigen Erklärungen durchliest stellst du fest, dass der Rettungsdienst als Notfallrettung und Notarztdienst (sowie Krankentransport) verstanden wird. Daneben wird auch klar der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst abgegerenzt.


    Und wer verordnet diese dann:


    Zitat

    SGB V § 15
    Ärztliche Behandlung, Krankenversichertenkarte
    (1) Ärztliche oder zahnärztliche Behandlung wird von Ärzten oder Zahnärzten erbracht. Sind Hilfeleistungen anderer Personen erforderlich, dürfen sie nur erbracht werden, wenn sie vom Arzt (Zahnarzt) angeordnet und von ihm verantwortet werden.


    Auf dem Transportschein steht eben auch "Verordnung einer Krankenbeförderung"...


  • Diese "Heilung" wird dem Patienten dann in Rechnung gestellt...


    Der Rettungsdienstträger bei M1k3 wird aber nicht die "Heilung" abrechnen, sondern den RTW-Einsatz per se. Und wenn dann kein Transport erfolgt, aus welchem Grund auch immer, wird sich die Krankenkasse auf die Hinterbeine stellen und sagen "gehört nicht zu unserem Leistungsumfang". Es gibt mehrere Urteile zu dem Themenkomplex, ich schaue wenn ich mehr Zeit habe mal nach und verlinke die Entscheidungen, es waren aber andere als das von dir verlinkte, welches ich noch nicht kannte.

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  • Mir ging es um den Fall, dass mir als Mitglied der GKV ein unter Umtständen indizierter Transport durch das nichtärztliche Personal verwehrt wird (z.B. Synkope) und ich dann am Ende auf einer Rechnung sitzen bleibe.
    So wollte ich das eigentlich sagen.

  • Mir ging es um den Fall, dass mir als Mitglied der GKV ein unter Umtständen indizierter Transport durch das nichtärztliche Personal verwehrt wird (z.B. Synkope) und ich dann am Ende auf einer Rechnung sitzen bleibe.
    So wollte ich das eigentlich sagen.

    Bedeutet das du davon ausgehst das ich nicht Fachgerecht arbeite. ;-)

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  • fakl: Ah, ok, dann haben wir aneinander vorbeigeredet. Wenn mir der Transport durch das Personal verweigert wird dann würde ich bei einer anschließenden Rechnung ebenfalls auf die Barrikaden gehen.

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  • Und wer verordnet diese dann:



    Niemand. Die Leistungen werden aufgrund der Maßgabe der Rettungsdienstgesetze der Länder erbracht. "Leistungen" ist ja nicht zwangsläufig mit "Behandlungen", die ärztlich angeordnet oder verantwortet werden müssen, gleichzusetzen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Eine nichtärztliche Untersuchung und Empfehlung von Verhaltensmaßnahmen vor Ort stellt sicher keine Tätigkeit dar, die von einer Krankenkasse übernommen werden muß.

    Warum eigentlich nicht? Die Kasse kommt auch für die Vorhaltung wg. solcher Einsätze auf, warum soll der Leistungserbringer nicht Arbeitsleistung, Materialverbrauch und Aufwand abrechnen? Macht jeder Klempner so.

    Zitat

    Was Du beschreibst, ist die klassische Situation: "Kein Einsatz für den Rettungsdienst".

    "Kein Einsatz" bedeutet für mich, dass ich fressend auf der Couch sitzen bleiben kann.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Eine nichtärztliche Untersuchung und Empfehlung von Verhaltensmaßnahmen vor Ort stellt sicher keine Tätigkeit dar, die von einer Krankenkasse übernommen werden muß. Eine Behandlung ist es ebenfalls nicht. Was Du beschreibst, ist die klassische Situation: "Kein Einsatz für den Rettungsdienst"


    Ist mir zu wenig umfassend, diese Aussage Ani. ;) Vorweg schonmal: :drinks:


    Eine Leistung am Patienten, egal von wem erbracht ist mit dem Hintergrund einer medizinischen Versorgung und somit einer Verbesserung des Zustandes einhergehend. Somit ist es unerheblich wer diese Leistung erbringt - da bewegt sich nun mal das "nichtärztliche" Rettungsdienstpersonal in einer Sonderstellung. Dieses als nicht abrechnungswürdig bzw. als "kein Einsatz für den Rettungsdienst" zu titulieren, obwohl definitiv medizinische Maßnahmen mit entsprechender Expertise geflossen sein müssen, um den Zustand zu bestätigen, halte ich für zu oberflächlich argumentiert. Weiterhin ist dann zu diskutieren, wer diese Kosten der medizinischen Dienstleistung am Bürger übernehmen soll, welche sie darstellt. Da hat aber der Herr vom GKV Spitzenverband eine schöne Aussage auf die Frage von Herr Ackermann bei der öffentlichen Anhörung zum NFS Gesetztesentwurf abgegeben. :D


    Die jetztige Budgetierung des Rettungsdienstes geht jedenfalls nicht tief genug, wenn wir die aktuellen Emfpehlungen und die dadurch erfoderlichen Geräte etc. vorhalten wollten.

  • Das wurde bereits vom 113. Deutschen Ärztetag anno 2010 gefordert - passiert ist bis jetzt gar nichts, weil andere Dinge auf der politischen Agenda viel weiter oben stehen. zudem sind im September Wahlen und wirklich niemand kann vorher sagen, wie danach die Mehrheitsverhältnisse aussehen und was dann in einer Koalitionsvereinbarung drinnen steht. Ich begrüße diese Hessisch/Baden-Württembergische Initiative zwar auch, aber ich verspreche mir erstmal für eine ganze Weile nix davon.


    Hier die Links zu den Ärztetagsbeschlüssen:


    2012: http://www.bundesaerztekammer.…ia/applications/EVI43.pdf


    2010: http://www.bundesaerztekammer.….2.23.8260.8265.8469.8471

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • @cp


    Meine Aussage war völlig frei von Wertung. Ich habe nur mit meiner bescheidenen Vorstellung vom System versucht klarzulegen, warum bestimmte Dinge sind wie sie sind. Zumindest, wenn man die aktuelle Abrechnungsgrundlage, den Transportschein, und die allgemeine Auffassung von "medizinischer Behandlung" berücksichtigt. Ob Du das okay findest, bleibt Dir überlassen.

  • Meine Aussage war völlig frei von Wertung. Ich habe nur mit meiner bescheidenen Vorstellung vom System versucht klarzulegen, warum bestimmte Dinge sind wie sie sind. Zumindest, wenn man die aktuelle Abrechnungsgrundlage, den Transportschein, und die allgemeine Auffassung von "medizinischer Behandlung" berücksichtigt. Ob Du das okay findest, bleibt Dir überlassen.


    Ein Punkt der zukünftig sicherlich überdacht werden könnte.

  • Niemand. Die Leistungen werden aufgrund der Maßgabe der Rettungsdienstgesetze der Länder erbracht. "Leistungen" ist ja nicht zwangsläufig mit "Behandlungen", die ärztlich angeordnet oder verantwortet werden müssen, gleichzusetzen.


    Jetzt ist der Wurm draußen...
    Interessant... Liest man den Entwurf unabhängig von dem zuvor von mir verlinkten Artikel, so kann man ihn auf die gesamten rettungsdienstlichen Leistungen beziehen.


    Aber eine Frage hätte ich dann noch:
    In welchem Bereich des Gesundheitssystems können Leistungen ohne Verordnung erbracht werden?


    Das wäre dann ja revolutionär. Denn bisher braucht man als Versicherter für praktisch alles eine ärztliche Verordnung.