Bayern ohne Notarzt?

  • Jetzt wurde folgendes veröffentlicht:
    Einigung im Notarztdienst:
    http://bayern-ohne-notarzt.de/wp-content?ch_Einigung.pdf


    Weiß da jemand Näheres dazu? Welche Rechtsänderungen könnten denn bundesweit die Zulassungsverfahren beeinflussen?


    Zitat

    Darüber hinaus wird sich die Staatsregierung für Rechtsänderungen auf Bundesebene einsetzen, die auch in Zukunft möglichst unbürokratische Zulassungsverfahren ermöglichen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.


  • Weiß da jemand Näheres dazu? Welche Rechtsänderungen könnten denn bundesweit die Zulassungsverfahren beeinflussen?


    Es wird dabei wohl um die Abschnitte VI und VIII der Ärzte-ZV gehen, welcher das Zulassungsverfahren zur vertragsärztlichen Versorgung bzw. Ermächtigung regelt, unter den in Bayern der Notarztdienst fällt.
    Die bisherige bayerische Vorgehensweise, die Ermächtigung zur Teilnahme am NA-Dienst unbürokratisch (und kostenarm) ohne den Zulassungsausschuss zu erteilen, wurde durch ein sich auf die Ärzte-ZV berufendes Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (welches an sich nichts mit dem NA-Dienst zu tun hatte) verunmöglicht.


    Bisher ist es so, dass man sich, um die Ermächtigung für den NA-Dienst zu erhalten, mit der Urkunde über die Fachkunde RD/Zusatzbezeichung Notfallmedizin und einem einseitigen Antrag an die KVB wendet, welcher, nach Rücksprache mit dem für den NA-Dienst Zuständigen des beantragen Bereichs, innerhalb weniger Tage (für in der Regel 5 Jahre) bewilligt wird und, wenn man regelmässig fährt, auch automatisch verlängert wird. Und wenn man dann kurzfristig als Springer in einem anderen Bereich aushilft (und das kommt gar nicht mal sol selten vor), gibt das auch keine Probleme.
    Laut Gericht und Ärzte-ZV ist dieses Verfahren nicht rechtskonform, sondern muss genaus wie jede "normale" Zulassung oder Ermächtigung für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung behandelt werden muss. D.h. mehrseitiger Antrag, Kosten von mehr als 500€ pro Antrag und Abhandlung im 4 bis 5mal jährlich tagenden Zulassungsausschuß. Die Ermächtigung gilt dann für 2 Jahre, und nur für den einen einzigen Bereich. Aushilfen an anderen Standorten sind nur nach erneuerter, spezieller Zulassung für diesen Bereich möglich.


    Und um den "alten" Status wieder herzustellen muss, um das Urteil des Verwaltungsgerichts umgehen zu könne, die Ärzte-ZV um eine (Ausnahme-)Regel erweitert werden.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
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    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Tja vielleicht sollte man hier einfach die bayerische Vorgehensweise im NA-Dienst ändern anstatt irgendwelche Sachen auf Bundesebene.


    In den anderen 15 Bundesländern gibt ja es nicht solche Probleme ... ;-)

  • Tja vielleicht sollte man hier einfach die bayerische Vorgehensweise im NA-Dienst ändern anstatt irgendwelche Sachen auf Bundesebene.


    In den anderen 15 Bundesländern gibt ja es nicht solche Probleme ... ;-)


    Dafür andere, gerade in BaWü.


    Und bisher gab es in dieser Hinsicht in Bayern auch keine Probleme........

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    James Elroy Flecker

  • Jetzt mal vom konkreten Sachverhalt abgesehen:
    Ein Gericht stellt fest, dass eine bestimmte Verwaltungspraxis unrechtmäßig ist.
    Die Verwaltung greift es auf und schwört gemeinsam mit der Politik: Wir werden ein weitere halbes Jahr rechtlich fragwürdige Verwaltungsentscheidungen treffen.


    Das halbe Jahr ist nun fast vergangen und man einigt sich mit der Politik im Konsens:
    Wir machen noch ein dreiviertel Jahr so weiter.


    Bin mal gespannt, ob man es dann innerhalb von 1 1/4 jahren schaffen wird, die Verordnung zu ändern oder ob man dann immernoch den Richterspruch ignoriert...
    Man könnte ja auch einfach versuchen die Verordnung zu ändern...
    Oder man könnte feststellen, dass die Auslegung von Gesetzen und Verordnungen manchmal einen Hang zum Absurden hat...

  • Nachschlag aus Bayern, der es in sich hat:
    http://bayern-ohne-notarzt.de/…Positionspapier_final.pdf
    Positionspapier der agbn:


    Zitat

    Sollte es nicht gelingen die bewusst moderat gehaltenen Forderungen dieses Positionspapiers noch im Jahr 2013 zu erfüllen, sei es mit Hilfe der hier gemachten Empfehlungen, sei es unter Einsatz an-derer Lösungsansätze, halten wir das gegenwärtige Notarztsystem in Bayern für administrativ gescheitert. In diesem Fall empfehlen wir der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, den Sicherstellungsauftrag für die notärztliche Versorgung zurückzugeben, um einem neuen Notarztsystem Platz zu machen, das dann von anderer Seite geplant werden muss. Ob dieses neue System dann eine zumindest gleich gute, weiterhin flächendeckende, finanzierbare notärztliche Versorgung der Bevölkerung erlaubt, wird geprüft werden müssen. Wir werden auch eine solche Entwicklung - erwünscht oder unerwünscht - mit kritischem Rat begleiten

  • @ Max


    Badenserisch versteht man ja auch in Bayern nicht ;-)
    Wie wir damals so erfahren haben....so wohl sprachlich als auch von der Mentalität....wobei das bei der Mentalität ja eher so eine Geisterfahrergeschichte damals war.
    Einer...nein hunderte ;-)


    Für einen potentiellen Lösungsweg halte ich die Ausbildung aber trotzdem.


    Grüße aus PNG

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Ich zitiere mal ein ,meiner Meinung nach recht gelungenes, Kommentar von skverlag.de :


    " 30.09.2013, 13:13 Uhr von chris
    Der NA-Dienst in Bayern ist schon lange gescheitert. Endlich wirklich dem RD zuordnen, die NA bekommen ihr festes Gehalt - einsatzunabhängig. Und das Ganze weg von der KVB, hin zu den Durchführenden nach klaren Regeln. Aufenthaltspflicht auf der RW und nur mit Fahrer. Keine Selbstfahrer mehr. Klare Aus- und Fortbildungsregeln wie beim nicht-ärztlichen Personal auch. Dann hätte auch die Qualität mal eine Chance."


    Trifft den Nagel eigentlich auf den Kopf.


    Gruß


    Max

  • Die Aufenthaltspflicht eines Fahrers in den Hausarztpraxen wäre sicher deutlich billiger. Meinst du es steigert die Qualität wenn ein Notarzt sich den Hintern an der Rettungswache plattsitzt?
    Wie willst du einen Notarzt dem RD zuordnen?

  • Anders ausgedrückt:
    Fortbildungsfplicht und "Residenzpflicht" am NEF-Standort haben nichts mit der Zuordnung zum Rettungsdienst zu tun.
    Das könnte theoretisch auch durch die KVB und das Rettungsdienstgesetz gewährleistet werden.


  • Und dann den nächsten Bock zu Gärtner machen....... Weder die KVB noch die "Durchführenden" haben sich im Bayern m.M. nach ein Lorbeerblatt für ihr Engagement im RD verdient....(Und ihren Einfluß und Einsatz zum Zwecke der Sicherung von Pfründen auf die Gesetzgebung und Regelungen nicht zu vergessen....)


    Apropos: Klare Aus- und Fortbildungsregeln sind schön und gut, aber müssen dann auch so angewendet, umgesetzt und kontrolliert werden..... Das nicht-ärztliche RD-Personal in Bayern da als Vorbild zu nehmen, ist schon etwas dreist....

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    James Elroy Flecker


  • Apropos: Klare Aus- und Fortbildungsregeln sind schön und gut, aber müssen dann auch so angewendet, umgesetzt und kontrolliert werden..... Das nicht-ärztliche RD-Personal in Bayern da als Vorbild zu nehmen, ist schon etwas dreist....


    :good2:


    DANKE!!!! Endlich sagt es mal jemand!!!


    Genau meine Meinung!!! :good2:


    Aber eine Kammer für RFP, die einen FoBi-Nachweis führt, bzw eine regelmäßige Rezertifizierung wird ja von der allg. der deutschen Retter abgelehnt...
    Traurig... :negative:



    Grüße aus PNG

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