Entwurf Ausbildungs- und Prüfungsverordnung NotSan

  • Die Nutzung des Wortes 'Veto' ärgerte mich von Anfang an.
    Oxford Dictionary sagt.....
    noun (plural vetoes)
    a constitutional right to reject a decision or proposal made by a lawmaking body:
    Etwas übertrieben....

  • Aber ob man sich nun an diesem Wort aufhängen muss? :drinks:

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Du hast vollkommen Recht muss man nicht. Es ärgert mich nur doppelt wenn man ein unpassendes Wort nutzt um eine unglückliche Entscheidung zu beschreiben. Ich bin glaube ich gerade sehr entäuscht von der Position des DBRD bezüglich der Übergangsprüfung und bin deshalb etwas aggro. Hast ja recht....
    :flag_of_truce:

  • Abgesehen von dem Faktor Mensch, den ich mal mit den hieraus sich ergebenden Problemen von Voreingenommenheit, Sympathien und ähnllichem außen vor lassen möchte, müsstest du jedem Prüfling exakt die selbe Frage stellen um es vergleichbar zu machen.


    Das stimmt so nicht. Vergleichbarkeit heißt ja nicht, dass Prüfungen oder Prüfungsergebnisse identisch sein müssen.


    Zwei Beispiele aus der Bewertungspraxis, die ich dem Hessischen Landesabitur entnommen habe:


    Zitat

    "Entsprechend den Vorgaben der VOGO/BG, Anlage 11 I. Abs. 2.3.1 werden in den nachfolgenden Lösungshinweisen alle wesentlichen Gesichtspunkte, die bei der Bearbeitung der einzelnen Aufgaben zu berücksichtigen sind, konkret genannt und diejenigen Lösungswege aufgezeigt, welche die Prüflinge erfahrungsgemäß einschlagen werden. Selbstverständlich sind jedoch Lösungswege, die von den vorgegebenen abweichen, aber als gleichwertig betrachtet werden können, ebenso zu akzeptieren.
    Die im Erwartungshorizont dargelegten Anforderungen sind umfassender dargestellt, als sie tatsächlich von den Prüflingen im besten Fall erfüllt werden können. Dieses ist bei der Bewertung angemessen zu berücksichtigen."


    Quelle: Lösungs- und Bewertungshinweise Hessisches Landesabitur


    Zitat

    "Die im Erwartungshorizont dargelegten Anforderungen sind umfassender dargestellt, als sie tatsächlich von den Prüflingen im besten Fall erfüllt werden können. Dies ist bei der Bewertung angemessen zu berücksichtigen. Ebenso sind Lösungswege, die von den vorgegebenen abweichen, aber als gleichwertig betrachtet werden können, zu akzeptieren."


    Quelle: Einleitung Erwartungshorizint einer mündlichen Abiturprüfung in Hessen


    Das erste Zitat bezieht sich auf eine schriftliche Prüfung, das zweite auf eine mündliche Prüfung. Beide Zitate sagen sinngemäß das gleiche aus: Es gibt mehrere potentielle Lösungswege, die zum Ziel führen. Diese müssen nicht mit dem Lösungsvorschlag identisch sein. Immerhin kann der Prüfling auch aus verschiedenen Prüfungsvorschlägen auswählen (schriftliche Prüfung) bzw. es gibt unterschiedliche Prüfungsthemen für verschiedene Prüflinge/Gruppen, die vom Prüfer erstellt und ausgewählt werden (mündliche Prüfung).
    Trotzdem sind die Ergebnisse vergleichbar, gerade weil ja nicht nur Faktenwissen abgeprüft wird, sondern Kompetenzen. Ich kann schließlich einen Schüler, der Thema A gewählt hat, ebenso mit (beispielsweise) 11 Notenpunkten bewerten wie einen, der Thema B gewählt hat, und deren Leistungen vergleichen. Das setzt keine identischen Fragestellungen oder gar Ergebnisse voraus. Es setzt allerdings entsprechend qualifiziertes und erfahrenes Prüfungspersonal voraus. Unabhängig davon, ob eine Prüfung schriftlich oder mündlich gestellt wird.


    Grüße
    Jörg

  • Die Nutzung des Wortes 'Veto' ärgerte mich von Anfang an.
    Oxford Dictionary sagt.....
    noun (plural vetoes)
    a constitutional right to reject a decision or proposal made by a lawmaking body:
    Etwas übertrieben....


    Da bin ich bei Maggus, auch wenn ich es anders hergeleitet hätte. Ein Veto ist ein (verbindliches) Verbot, das von einer legitimierten Person oder Gruppe beansprucht wird (1.Pers.sg. von lat. "vetare", verbieten; veto = "ich verbiete"). Ich glaube nicht, dass der DBRD in der Frage ein Vetorecht hat, daher finde ich die Formulierung auch unglücklich.
    Aber Mike hat auch recht, wenn er sagt, dass man sich daran nicht aufhängen muss.

  • Jörg.... wenn die mündliche Prüfung so klasse und vergleichbar ist, warum ist das Abitur dann hauptsächlich schriftlich? Abgesehen von P4 und Nachprüfung?

  • Jörg.... wenn die mündliche Prüfung so klasse und vergleichbar ist, warum ist das Abitur dann hauptsächlich schriftlich? Abgesehen von P4 und Nachprüfung?


    Ich weiß nicht, von welchem Land du sprichst, aber in Hessen z.B. hat die mündliche Prüfung einen recht hohen Stellenwert und alle Abiturienten haben mindestens zwei mündliche Prüfungen (neben zwei schriftlichen). Außerdem hat das nichts mit Vergleichbarkeit zu tun, sondern mit Prüfungsschwerpunkten und nicht zuletzt Prüfungsorganisation. Mündliche Prüfungen sind immerhin (zeitlich, räumlich, personell, Vorbereitung) erheblich aufwändiger als schriftliche.

  • Najo, meins ist schon etwas her. War 3 mal 5h schriftlich und 1 mal 30 Minuten mündlich. In Hessen spricht man ja nicht mal Deutsch. :-)

  • Das Problem mit der mündlichen Prüfung ist, sie ist dynamisch. Ein Prüfer kann aufgrund der Antworten des Prüflings entscheiden wie er weiter fragt. Kann sich auf Stärken oder Schwächen konzentrieren, das heist sie ist beeinflussbar. Wenn ich als AG eine RD Schule betreibe kann ich mit einer mündlichen Prüfung eher beeinflussen wie viele bestehen als bei einer statisch schriftlichen....

  • Ich glaub ich hab den Dreh raus warum wir hier an einander vorbeireden. Du gehst davon aus, dass jeder Prüfling die selbe mündliche Prüfung mit den selben mündlichen Fragen gestellt bekommt, oder?

  • Das Problem mit der mündlichen Prüfung ist, sie ist dynamisch. Ein Prüfer kann aufgrund der Antworten des Prüflings entscheiden wie er weiter fragt. Kann sich auf Stärken oder Schwächen konzentrieren, das heist sie ist beeinflussbar. Wenn ich als AG eine RD Schule betreibe kann ich mit einer mündlichen Prüfung eher beeinflussen wie viele bestehen als bei einer statisch schriftlichen....


    Wenn ich manipulieren WILL, kann ich das immer. Bei einer schriftlichen Prüfung spätestens bei der Bewertung.


    Die mündliche Abiturprüfung in Hessen (um das Beispiel nochmal zu bemühen) sieht z.B. so aus, dass der Prüfling (nach einer 30-minütigen Vorbereitungszeit) etwa die erste Hälfte seiner Prüfung (ca. 10 von 20 Minuten) selbstständig bestreiten soll, ohne dass die Prüfungskommission (3 Personen) einhakt. In dieser Zeit präsentiert der Kandidat, zeitlich und inhaltlich selbst strukturiert, seine Lösung der Prüfungsaufgaben. Die zweite Hälfte der Prüfung besteht dann aus einem Kolloquium, während dem der Prüfer Nachfragen zu den gegebenen Antworten bzw. weiterführende Fragen stellt. Hier können auch der Prüfungsvorsitzende oder der Protokollant Fragen stellen.
    Und natürlich ist eine mündliche Prüfung (in diesem Teil) dynamisch, das ist aber kein Problem, sondern ein Charakteristikum. In welcher Form dann nachgefragt wird, hängt nicht zuletzt von der vorangegangenen Prüfungsleistung ab: suche ich nach Grundwissen, um einen Schüler noch auf 5 Punkte zu bringen (oder zur Not mindestens mal auf einen), oder prüfe ich, nach einer guten Prüfung, durch weiterführende Fragen, ob ein Kandidat "sehr gut" ist, d.h. ob seine Leistungen das Erwartbare übersteigen? Ich sehe gerade darin eher einen Vorteil gegenüber einer schriftlichen Prüfung: wenn sich dort einer "verrennt", kann ihn keiner davon abhalten.


    Meine Prüfungspraxis zeigt mir übrigens, dass in aller Regel recht unemotional geprüft wird (im besten Sinne). Es geht nicht darum, jemanden hochzuprüfen oder runterzuprüfen, sondern darum festzustellen, was jemand kann. Dabei ist man natürlich grundsätzlich wohlwollend eingestellt, ein alter Prüfer-Spruch sagt daher: "Wenn irgendwo Wissen ist, werden wir es auch finden!"


    J.

  • Ich glaub ich hab den Dreh raus warum wir hier an einander vorbeireden. Du gehst davon aus, dass jeder Prüfling die selbe mündliche Prüfung mit den selben mündlichen Fragen gestellt bekommt, oder?


    Nein, natürlich nicht. Das wäre ja grausam.
    Ich glaube, wir reden aneinander vorbei, weil du ein falsches Bild von Vergleichbarkeit hast. ;-)
    J.

  • 1. Die ultimative Hochstufung ohne jedwede Leistung gab es beim RFP....


    Diesen Fehler hatte man frühzeitig erkannt und macht ihn nun nicht noch einmal.


    2. Es gibt einen kleinen, aber feinen Unterschied zwischen RA -> NotSan und Fachkunde RD -> Zusatzbezeichnung: Letztere war und ist nicht mit einer Erweiterung der Kompetenzen verbunden, bei ersterer soll dies ja letztendlich das Ergebnis sein.


    Der kleine aber feine Unterschied ist, dass sich die RettAss einer Überprüfung ihrer Fertigkeiten und Kenntnisse unterziehen müssen, um die neue Bezeichnung führen zu dürfen.


    Insofern finde ich es mal wieder bemerkenswert, dass, wie so häufig in dieser Diskussion, jeder Beitrag aus dem Bereich der Ärzteschaft, noch vor einer inhaltlichen Auseinandersetzung, negativ beurteilt


    Die inhaltliche Auseinandersetzung war hier bereits in vollem Gange, als ich meine Bemerkung äußerte. Und ich sprach dabei nicht "die Ärzteschaft" an, sondern explizit die Haltung der BAND, die ich in diesem Kontext bemerkenswert fand. Ich könnte nun auch weiter bemerken, dass die von dir oben angesprochene Diskussion um die Zusatzbezeichnung innerhalb der BAND von dieser nicht in die Öffentlichkeit getragen wurde (wofür es auch keinen Grund gab), die Diskussion um den Notfallsanitäter jedoch sehr wohl.


    Ich möchte das auch nicht weiter austreten, aber ich möchte solche Äußerungen und Positionen einfach gerne festgehalten wissen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.


  • Diesen Fehler hatte man frühzeitig erkannt und macht ihn nun nicht noch einmal.


    Gott sei dank wurde entsprechenden Forderungen (Und ja, solche gab und gibt es, und nicht nur von Einzelpersonen, siehe die Äusserungen von Verdi) nicht nachgegeben.


    Zitat


    Der kleine aber feine Unterschied ist, dass sich die RettAss einer Überprüfung ihrer Fertigkeiten und Kenntnisse unterziehen müssen, um die neue Bezeichnung führen zu dürfen.


    Nochmals: Der NotSan soll im Vergleich zum RA erweiterte Kompetenzen erhalten (oder liege ich mit dieser Annahme falsch?), deswegen soll sich ein RA, welcher diese erweiterten Kompetenzen als NotSan im Alltag in Anspruch nehmen will, einer Überprüfung unterziehen.
    Die Kompetenzen eines NA sind die gleichen, egal ob mit Fachkunde oder Zusatzbezeichnung. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied, zudem konnte nicht jeder, der eine Fachkunde hat(te), diese in die Zusatzbezeichnung umschreiben lassen, da die, je nach LÄK unterschiedlichen, Anforderungen nicht erfüllt waren. Genaue Zahlen dazu gibt es nicht, aber die BÄK Südwürttemberg hat mal geschätzt, dass ca. 25 bis 30% der Fachkunden nicht umgeschrieben wurden und dass knapp 10% der Umschreibungen nicht möglich waren und die entsprechenden NA dann die Zusatzbezeichung (mit kompletter Prüfung) neu erwerben mussten.


    Zitat


    Die inhaltliche Auseinandersetzung war hier bereits in vollem Gange, als ich meine Bemerkung äußerte. Und ich sprach dabei nicht "die Ärzteschaft" an, sondern explizit die Haltung der BAND, die ich in diesem Kontext bemerkenswert fand. Ich könnte nun auch weiter bemerken, dass die von dir oben angesprochene Diskussion um die Zusatzbezeichnung innerhalb der BAND von dieser nicht in die Öffentlichkeit getragen wurde (wofür es auch keinen Grund gab), die Diskussion um den Notfallsanitäter jedoch sehr wohl.


    Nochmals: Die Diskussion um die Modalitäten der Einführung der Zusatzbezeichnung wurden in der Ärzteschaft (also den LÄK) geführt und waren in vielen Fällen (z.B. den Ärztetagen) explizit öffentlich. Es hat sich nur ausserhalb der Ärzteschaft niemand dafür interessiert.
    Die BAND war und ist da nur eine "Spieler".
    (Und nur so als Nebenbemerkung: Was hat denn nun die BAND in Bezug auf die Umschreibung Fachkunde -> Zusatzbezeichnung genau gefordert?)


    Ansonsten möchte ich noch darauf hinweisen, dass es beim NotSan um eine Bundesgesetz bzw, um eine Bundesverordnung geht, während es beim NA um Regelungen der Ärzteschaft geht, was auch ein kleiner Unterschied ist, auch in Bezug auf die "Öffentlichkeit" bzw. den Kreis der Personen, denen gegenüber die "Entscheider" veranwortlich sind (BT/BR/Miniterien sind eben nicht nur den RA gegenüber verantwortlich....).
    Des weiteren finde ich es interessant, dass Du der BAND (also quasi einem "Berufsverband") implizit vorwirfst, ihre internen Diskussionen nicht in die Öffentlichkeit zu tragen....
    Trägt denn der DBRD seine internen Diskussionen in die Öffentlichkeit? Offensichtlich nein, der entsprechende Beitrag in diesem Thread wurde ja gelöscht, um nur ein Beispiel zu nenne. Du legst da schon etwas unterschiedliche Maßstäbe an, wenn es um die Beurteilung von Aussagen bzw. Handlungen unterschiedlicher Gruppierungen geht.


    Zitat


    Ich möchte das auch nicht weiter austreten, aber ich möchte solche Äußerungen und Positionen einfach gerne festgehalten wissen.


    Solange das auf ehrliche Art und Weise und basierend auf Fakten basiert, ist daran nichts verwerfliches. Solange das aber auf Halb-Wahrheiten basiert und dabei mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen wird, dann nicht.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • 1.
    Die Kompetenzen eines NA sind die gleichen, egal ob mit Fachkunde oder Zusatzbezeichnung.


    Naja, die Befugnisse ja. Die Kompetenzen variieren doch deutlich, ist mein Eindruck...


    Aber ich verstehe was du meinst ;)

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Nur um das richtig zu stellen:


    Richtig, es sind drei schriftliche Prüfungen (2 Leistungskurse + 3. Prüfungsfach).
    Das 4. Prüfungsfach ist verbindlich eine mündliche Prüfung, das 5. Prüfungsfach ist entweder mündlich oder eine Präsentationsprüfung oder eine sogenannte "besondere Lernleistung". Außerdem *kann* eine weitere mündliche Prüfung (unter bestimmten Voraussetzungen) in einem der schriftlichen Prüfungsfächer erfolgen.
    Meiner (bescheidenen) Erfahrung nach wählen aber mehr als 90% der AbiturientInnen im 5. Prüfungsfach eine mündliche Prüfung.
    Dennoch habe ich im zitierten Beitrag etwas geschludert, daher danke für den Hinweis.


    Nachzulesen ist das alles in der hessischen OAVO in der jeweils aktuellen Fassung.
    J.