Arzt intubierte falsch. 23-Jährige stirbt in Zahnarztpraxis.

  • Man kann halt nicht um 18 Uhr mit Klinikpersonal operieren. Wobei es aber sehr unterschiedliche Modelle gibt.


    Mein Zahnarzt kommt meist Tagsüber, oft vormittags in den OPS. Irgendwie kann man es wohl einrichten.

  • Dass die freien OP-Kapazitäten nicht zwingend auf nach 18:00 beschränkt sein müssen, wie du in deinem vorigen Post angedeutet hast.

  • Das habe ich nicht gemeint und darum ging es auch nicht. Es ging darum, daß man mit einer Praxis unabhängiger ist als wenn man sich einer Institution anschließt. In einer Praxis kann ich problemlos um 18 Uhr operieren, in einem Krankenhaus ist das eher schwieriger, wenn ich auf die dortige Infrastruktur zurückgreifen will.

  • Hallo,


    Viele der genannten Themen und Argumente sind korrekt, aber hier ging es um eine nicht erkannte ösophageale Intubation. Diese wäre durch den Einsatz eines dreieurofuchzig-Stethoskop zu erkennengewesen. Sicher gibt es genug Fehler im System, nach meiner Einschätzung handelt es sich hier um einen hochgradig individuellen Fehler. Und scheinbar teilt das Gericht meine Auffassung.


    Viele Grüße,
    Thomas

  • Der Vergleich mit der Uniklinik ist eher ungünstig, weil wir in diesem Fall vorher in der Regel eine ausreichende Grundversorgung haben und ggf. auf adäquate Transportmittel zurückgreifen können (ITW, ITH etc.). Aus einer Praxis wird man unversorgt in einem RTW von zwei Feuerwehrmännern, einem Perfusor, einer Luftpumpe und einem bulgarischen Chirurgen transportiert. Zudem haben Patienten, die eine Praxis aufsuchen, eine Wahl gehabt.

    Natürlich haben sie eine Wahl gehabt, aber meiner Meinung nach sollte so eine Möglichkeit eben nicht bestehen. Denn offensichtlich gibt selbst die Tatsache, daß bei Komplikationen erstmal notfallmäßig ins nächste KH verlegt werden muss, den Patienten nicht zu denken und die Anbieter haben einen Interessenkonflikt.

  • Die Preise richten sich nach der GOÄ und sind vorgeschrieben.


    Aber nur bei Privatpatienten?


    Bei Kassenpatienten wird doch nach EBM abgerechnet?
    Ich gehe mal davon aus, dass so ein Zahn in unter 15 Minuten draußen ist.
    Dann gibt es die GOP 05330. Das würde dann derzeit einem Wert von ca. 83 Euro entsprechen.
    Davon muss der Anästhesist sein Gehalt, das Gehalt seines Assistenzpersonals, seine Versicherung, die Versicherung seines Assistenzpersonals,
    Medikamente, Monitoring, den Weg in die Praxis, Narkosegeräte, Tuben etc. bezahlen...


    Das hier ein extremer Kostendruck entsteht ist doch wohl jedem klar... :-(

  • Hallo,


    Viele der genannten Themen und Argumente sind korrekt, aber hier ging es um eine nicht erkannte ösophageale Intubation. Diese wäre durch den Einsatz eines dreieurofuchzig-Stethoskop zu erkennengewesen. Sicher gibt es genug Fehler im System, nach meiner Einschätzung handelt es sich hier um einen hochgradig individuellen Fehler. Und scheinbar teilt das Gericht meine Auffassung.


    Viele Grüße,
    Thomas


    Wenn ich mir überlege wie oft ich bei genaz normalen Patienten nichts (sicheres) gehört habe... von den Adipösen und Lungenkranken ganz zu schweigen

  • Da hat dann der entsprechende Arzt die falsche Entscheidung getroffen. Will er gewissenhaft arbeiten? Dann eben mit geringem Gewinn, oder in einer Klinik. Oder er setzt sich kostendruck aus, und riskiert Patientenwohl. Dann hat er den falschen Beruf gewählt.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Dann hat er den falschen Beruf gewählt.


    So hart würde ich es nicht formulieren. Wir wollen alle leben.



    fakl


    Bei Kassenpatienten ist EBM richtig. Allerdings werden Narkosen beim Zahnarzt kaum noch von den Kassen bezahlt.



    Thomas83


    Wie VK-Retter schon schrieb: ein Stethoskop ist nicht ausreichend. Möglicherweise hat der Kollege sogar abgehört. An einen Anästhesiearbeitsplatz gehört ein Kapnographie.

  • So hart würde ich es nicht formulieren. Wir wollen alle leben.

    Aber er hat sich einen Beruf ausgesucht, der mit viel Verantwortung einhergeht. Leben ja, aber nicht auf Kosten anderer.
    My two cents. .)

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Ja, ja... solange Du regelmäßig Deinen eigenen beruflichen Heiligenschein auf Helligkeit überprüfst, darfst Du so was gerne sagen.

  • Ich habe mein Anerkennungsjahr nicht in Berlin gemacht bei der Feuerwehr, trotz des guten Geldes dort. Weil ich dort nicht arbeiten könnte. Ich habe ein Job Angebot abgelehnt, weil ich die Bedingungen dort nicht akzeptable fand.


    Du hast selber gut aufgezeigt warum man als guter Anästhesist nicht in so einer Praxis arbeiten sollte. Davon unabhängig ist ein Arzt der ohne Kapnograph eine elektive Intubation macht, für mich verantwortungslos. Und es ist nicht so, als würden Ärzte Schwierigkeiten haben ne Stelle zu finden.


    Aber ja, vielleicht ist das schon sehr streng ausgelegt. Diese Berufsnische fordert eben m.M.n. ein hohes Maß an Verantwortung. Fehler machen ist eines, zu arbeiten wo die Bedingungen weit unter dem Standard sind, das hat er sich ausgesucht.


    Ich habe mal ein Praktikum in einer privaten OP Klinik gemacht. Propofol in die Infusion, die gleiche Propofolinfusion für vers. Patienten, und Beatmungsgeräte die manchmal "nicht richtig gingen", habe ich dort erlebt. Wenn da mal einer stirbt, war das kein einzelner doofer Fehler. Sondern Versäumnis auf ganzer Linie.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Wie sind denn da so die Preise für einen Honoraranästhesisten ?

    Bei mir gabs nen Grundbetrag und dann nach Narkosedauer... Hat ewig (ca. 1 Stunde) gedauert, weil da irgendwas gespalten werden musste (ich wills eigentlich garnicht wissen, was die mit mir angestellt haben), hat 358,- € gekostet alles in allem.

  • Die Preise richten sich nach der GOÄ und sind vorgeschrieben. Ausnahme sind Narkosen bei OP's, die von den Kassen nicht übernommen werden wie z.B. bei Sterilisationen, viele Zahnbehandlungen, Schönheits-OP's etc.. Hier können Preise frei verhandelt werden.


    Mir fehlt etwas der Überblick, aber afaik ist doch ein relativ großer Batzen der Zahnarztnarkosen nicht Kassenleistung, oder?