Rettungsassistenten schicken Ärztin weg weil sie keinen Arztausweis hat.

  • medic: Auch wenn ich genau weiß, dass du nun gleich schrieben wirst ich sei nicht gemeint, aber deine Aussage beziehe ich sehr wohl auf mich. Von daher würde ich mir wünschen du würdest in Zukunft deine Meinung nicht in dieser Form treffen.


    Um zum eigentlichen Punkt zurück zu kommen:
    Mein gesunder Menschenverstand sagt mir auch, dass ich beim Rückwärtsfahren mit dem RTW in der Regel keinen Einweiser brauche, die Dienstanweisung sagt aber ich brauche immer einen. Und wenn ich nun einen befristeten Vertrag habe, werde ich mich sicher nicht aus dem Fenster lehnen auch wenn ich das mit meinem gesunden Menschenverstand andere Meinung bin.


    Und es ist halt aus Sicht von jemand der im schlimmsten Fall nichts bzw nichts wesentliches zu befürchten hat sehr einfach jemand anderen zu sagen was er gemacht hätte. Aber wenn davon der eigene Job abhängen würde, würde man sich meistens doch anders verhalten.


    Nu rum das klar zu stellen: Wenn jemand wirkt wie ein Arzt bekommt er sein Sach, aber wenn ich Zweifel habe und eine entsprechnde Dienstanweisung eben nicht.

  • Mein gesunder Menschenverstand sagt mir auch, dass ich beim Rückwärtsfahren mit dem RTW in der Regel keinen Einweiser brauche, die Dienstanweisung sagt aber ich brauche immer einen. Und wenn ich nun einen befristeten Vertrag habe, werde ich mich sicher nicht aus dem Fenster lehnen auch wenn ich das mit meinem gesunden Menschenverstand andere Meinung bin.


    Wenn du einen Einweiser hast, musst du dich beim Rückwärtsfahren gar nicht aus dem Fenster lehnen. Du kannst ganz enspannt auf dem Fahrersitz sitzen bleiben und musst nur in den Rückspiegel schauen.


    J. :bye2:

  • Und es ist halt aus Sicht von jemand der im schlimmsten Fall nichts bzw nichts wesentliches zu befürchten hat sehr einfach jemand anderen zu sagen was er gemacht hätte. Aber wenn davon der eigene Job abhängen würde, würde man sich meistens doch anders verhalten.

    Und das ist der Unterschied. Wer mich lang und gut genug kennt, der weiss ich habe in den letzten 33 Jahren in Schule und Beruf oft genug einiges riskiert, bin mir selbst aber dadurch treu geblieben.
    Man mag damit zwar oft genug auf Unverständnis treffen und auch anecken. Aber man darf sich nicht immer nur ducken, sondern auch mal das Kreuz durchdrücken und zu seiner Meinung und seinem Tun stehen. Auch auf die Gefahr mal ein paar blaue Flecken abzubekommen. "Ja und Amen" Sager gibt es schon genug.
    Und aufgrund meiner sehr einschneidenden Erfahrungen der letzten 2 Monate werde ich mich jetzt sogar noch weniger verbiegen, als ich es bis jetzt schon nicht getan habe.

  • Wenn ein Mensch erkennbar massiven Unfug am Patienten anstellt, dann sollte man das unterbinden, da ist dieAusweisfrage voellig wurscht, oder andersrum argumentiert, wuerde man jemanden massiven Unfug anrichten lassen, nur weil er, oder sie einen Ausweis hat. Da ist die Sache mit dem Verstand wieder...Aber wir Germanen lieben ja die Form, Verstand kommt nachrangig.

  • Solange der Arzt keine groben, den Patienten gefährdende Maßnahmen durchführt, hat dieser das Sagen. Als RFP habe ich erst bei einer Patientengefährdung einzuschreiten, bzw. bei besseren Möglichkeiten der Versorgung partnerschaftlich Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

  • Aber wir Germanen lieben ja die Form, Verstand kommt nachrangig.


    Klar...schließlich entscheidet im Zweifel vor Gericht ja auch nicht der Verstand sondern die Norm.


    PS: Ich habe noch nie einen Arztausweis verlangt und bis jetzt mit jedem zufällig dau kommenden Arzt wunderbar zusammengearbeitet. Wie gesagt, es handelt sich hier um eine theoretische Diskussion.

  • Den Verlust des Arbeitsplatzes sind für mich keine blaue Flecken sondern deutlich mehr.

    Klar ist das ein wenig mehr als blaue Flecken. So what...? Aber das ist nunmal der Unterschied zwischen Dir und mir.
    Und jede negative Erfahrung - dazu gehört auch der Arbeitsplatzverlust - öffnet die Tür zu neuen positiven Erfahrungen.
    Man darf nur keine Angst haben, die einen lähmt. Denn es geht immer weiter. Nicht hinfallen ist schlimm, sondern liegen zu bleiben...

  • Klar ist das ein wenig mehr als blaue Flecken. So what...? Aber das ist nunmal der Unterschied zwischen Dir und mir.
    Und jede negative Erfahrung - dazu gehört auch der Arbeitsplatzverlust - öffnet die Tür zu neuen positiven Erfahrungen.
    Man darf nur keine Angst haben, die einen lähmt. Denn es geht immer weiter. Nicht hinfallen ist schlimm, sondern liegen zu bleiben...


    Der Unterschied zwischen dir und mir ist sicher ein anderer und auch ich gewinne Veränderungen eine positive Seit ab. Allerdings habe ich auch meine Alternativen was ich bei anderen Kollegen einfach oft der Fall ist. Und genau deswegen wehre ich mich gegen solche Aussagen. Wenn zwei das selbe tun ist es nicht das Gleiche - daran sollte man auch immer denken wenn man Forderungen stellt.

  • Ein Gericht wird wahrscheinlich Probleme machen wenn ein Patient durch erkennbar groben Unfug zu Schaden kam, unabhängig von einem vorgelegten Ausweis und wird ggfs. auch eine Mithaftung von RFP sehen, falls eben wirklich eindeutig durch RFP erkennbar und verhinderbar Schaden ensteht. Wenn der offiziell bestellte und als solcher mit AUsweis und roter Jacke fahrende Notarzt dem Patienten mit Myokardinfarkt und RR von 280/120 mmHG 20 mg Adrenalin pur spritzen will und der RA führt das aus, dann wird es trotz Ausweis und offizieller NA Funktion evtl. auch für den RA brenzlig, weil diese Aktion auch für den RA erkenntlicher Unsinn ist. Das wird wohl kein Gericht interessieren, dass der NA aber einen Ausweis hatte, eine rote JAcke an und für den RA erkenntlich als NA tätig ist.

  • Bezüglich der Analgesie und gewissen lebensrettenden Maßnahmen, die eigentlich nur ein Arzt durchführen darf, sagte mal ein befreundeter Notarzt in einer kleinen Gesprächsrunde:


    "Es sollte eine moralische Frage sein, keine Rechtliche".


    Diesen Satz fand ich (vlt. war das Einigen schon klar) sehr gut.



    Und diese moralische Frage wäre wohl das, was mich leitet.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Fakl ich bin überrascht das du so argumentierst. Worum es in dieser Argumentation geht ist doch nicht ob ein RA einen Arzt sbhalten sollte oder dürfte einen Patienten zu behandeln (deutlichstes NEIN) sondern wie die Lage bei einem angeblichen Arzt aussieht. Es ist eine unnötige Grauzone die durch Ausweispflicht einfach zu beheben wäre. Ich habe meine persönliche Vorgehensweise schon geschildert aber wenn man hier schon von Berechtigung etc. spricht, dann bitte auch faktisch bleiben und sagen Person die vorgibt Ärztin zu sein.


    Meine Ausführung war eine Antwort auf Nils Einwand...
    Zur Kontrolle bleibt immernoch die Möglichkeit durch die Polizei die Personalien feststellen zu lassen.



    Karsten
    Wenn du meinst, dass ein zufällig anwesender Arzt keinen Behandlungsvertrag haben könnte, täuschst du dich gewaltig.
    1. Ist der Arzt ein freier Beruf. --> Es ist egal ob Hausarzt oder Assistenzarzt. Jeder Arzt hat das Recht privatärztlich tätig zu sein. Eine Niederlassungspflicht entsteht
    durch seltene ärztliche Tätgikeit nicht. (vgl. das Schreiben der LÄK BW bezüglich Rezepte durch Krankenhausärzte außerhalb des regulären Dienstbetriebes)
    2. Die KVB räumt Ärzten mit Kassenzulassung problemlos die Möglichkeit ein Erste-Hilfe Leistungen bei der GVK nach EBM abzurechnen. Bei Privatpatienten gilt die GOÄ.

  • Jörg ich meinte den Nachsatz im Zusammenhang des Zweifels an Fähigkeit oder gar mangelnder Qualifikation. Man kann dann auch gefährlicheres Material vorenthalten. So war es gemeint und nicht anders.


  • 2. Die KVB räumt Ärzten mit Kassenzulassung problemlos die Möglichkeit ein Erste-Hilfe Leistungen bei der GVK nach EBM abzurechnen. Bei Privatpatienten gilt die GOÄ.


    Was verdient man denn da so? Und lohnt sich das überhaupt noch, wenn ich dem RD-Träger hinterher die Kosten für die Thoraxdrainage erstatten muss? :D

  • Ok, dann anders.
    Will der zufällig anwesende Arzt einen Behandlungsvertrag inklusive der vollen Haftung, die er sonst nicht hat?
    Und das auch noch in einem Bereich der Medizin, in den er nicht so gut ist?

  • VK-Retter
    Für Ärzte, die nicht regelmäßig mit den Kassen abrechnen, würde es sich nicht lohnen Kontakt mit der Kasse aufzunehmen.
    Der Aufwand würde in keinem Verhältnis zum Ertrag stehen...


    Ok, dann anders.
    Will der zufällig anwesende Arzt einen Behandlungsvertrag inklusive der vollen Haftung, die er sonst nicht hat?
    Und das auch noch in einem Bereich der Medizin, in den er nicht so gut ist?


    Also einer Anästhesistin kann man kaum unterstellen, dass sie nicht in der Lage wäre, einen bewußtlosen Patienten mit der Ausrüstung eines RTWs zu behandeln/versorgen.
    Bewußtlose, oftmals kreislaufinstabile Patienten mit Atemstillstand sind das Tagesgeschäft bei jeder OP...

  • Ok, dann anders.
    Will der zufällig anwesende Arzt einen Behandlungsvertrag inklusive der vollen Haftung, die er sonst nicht hat?
    Und das auch noch in einem Bereich der Medizin, in den er nicht so gut ist?

    Der zufällig anwesende Arzt würde doch sowieso nach anderen Maßstäben als der normale Ersthelfer bewertet werden, oder?

  • Der zufällig anwesende Arzt würde doch sowieso nach anderen Maßstäben als der normale Ersthelfer bewertet werden, oder?


    Ja. Sobald ein Behandlungsvertrag zustande kommt gilt der Facharztstandard. Denn dann ist er ja nicht mehr nur Ersthelfer (und z.B. auch nicht mehr durch die GUV geschützt).

  • Kann man in unserer heutigen Gesellschaft nicht auch einmal jemanden irgendwas glauben?
    Muss man wirklich immer alles infrage stellen und sich beweisen lassen durch Ausweis, oder unterschreiben lassen (vgl. Mitfahrverweigerungsthema)?
    Traut sich niemand mehr auch einfach ein Wort zu akzeptieren und zu glauben?


    Edit:
    Nachtrag: Dies gilt natürlich auch für. Viele meiner ärztl. Kollegen. Was werden zur vermeintlichen rechtlichen Absicherungen Aufklärungsbögen für dringliche Eingriffe rund um die Welt gefaxt weil die Verwandten des Patient irgendwo in Urlaub sind oder Nachforschungen angestellt, ob der Patient die Voraussetzung zur Durchführung einer ambulanten Anästhesie einhält, obwohl er es versichert (und unterschreibt :pfeif: )...
    Die Bedenkenträgergruppe wird immer größer und nervt zusehends

    »Wenn das deutsche Volk nur aus den tumben Idioten bestünde, die Angst vor einer Überfremdung und dem Aussterben des deutschen Volkes haben, wäre es ein Segen für die Welt, wenn ihre Ängste berechtigt wären«

    Einmal editiert, zuletzt von DocL ()