Ärztliche Leiter fordern Maßnahmenkatalog für Notfallsanitäter

  • Der Bundesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Deutschland hat eine ergänzende Stellungnahmen zum Referentenentwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter vorgelegt. Link zu S&K


    Klingt doch ganz vernünftig, oder?!?


    Max

  • Über die Homepage des Bundesverbandes ÄLRD Deutschland e.V. gelangt man zu einem Schreiben der ÄLRD an die BAND. Hierin ist ein Link zur Abfrage der zukünftig zulässigen erweiterten Maßnahmen duch NotSan, bzw. welche Maßnahmen nach welcher Ausbildung durchgeführt werden darf, unter bei den Mitgliedern der ÄLRD enthalten.


    Hier der Link zum Schreiben an die BAND (der Doodle Link samt Erklärung findet sich am Ende des Schreibens)

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!

  • Für Kölner Verhältnisse mag da manches revolutionär erscheinen...an vielen anderen Orten müsste man den Maßnahmenkatalog um 2/3 zusammenstreichen, wenn die Doodle-Liste abschließend sein sollte...!

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • Na toll! Und ich hab noch fleißig ausgefüllt... :hmm:


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Na toll! Und ich hab noch fleißig ausgefüllt...


    Da es sich um eine interne Umfrage der ÄLRD/BAND handelte könnte das erklären, weshalb sie nun deaktiviert wurde.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zum Glück.... da wurde oligocephal auch schon mal Intubationsnarkose und Koniotomie angekreuzt..... läuft.

  • Für Kölner Verhältnisse mag da manches revolutionär erscheinen...an vielen anderen Orten müsste man den Maßnahmenkatalog um 2/3 zusammenstreichen, wenn die Doodle-Liste abschließend sein sollte...!



    Ich konnte gerade Einblick in ein Zwischenergebnis der Umfrage nehmen. Dieses zeigt bereits eines deutlich: wer anhand der ergänzenden Stellungnahme des BV der ÄLRD glaubt, nun würde alles gut, hat die Rechnung ohne die an der Umfrage Beteiligten gemacht. Wenn man zumindest dieses Zwischenergebnis (welche Maßnahmen soll der NotSan durchführen dürfen?) als Grundlage nimmt, dann müssen tatsächlich vielerorts wieder Abstriche gemacht und bereits etablierte Lösungen verworfen werden. Einigen Teilnehmern gehen sogar die bereits heute etablierten "Notkompetenzmaßnahmen" zu weit.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich konnte gerade Einblick in ein Zwischenergebnis der Umfrage nehmen. Dieses zeigt bereits eines deutlich: wer anhand der ergänzenden Stellungnahme des BV der ÄLRD glaubt, nun würde alles gut, hat die Rechnung ohne die an der Umfrage Beteiligten gemacht. Wenn man zumindest dieses Zwischenergebnis (welche Maßnahmen soll der NotSan durchführen dürfen?) als Grundlage nimmt, dann müssen tatsächlich vielerorts wieder Abstriche gemacht und bereits etablierte Lösungen verworfen werden. Einigen Teilnehmern gehen sogar die bereits heute etablierten "Notkompetenzmaßnahmen" zu weit.


    Naja dann kann man das mit dem NFS aber auch sein lassen und wieder 2 RS auf jeden RTW packen. ;-) Man kann nur hoffen dass es nicht so kommt ...

  • Da das praktisch gar nicht umsetzbar ist, was einige da ankreuzen, kann ich da ruhig schlafen.


    Sonst würden bei uns die NEFs plötzlich 50% mehr Einsätze bekommen, es würde zu häufigen Duplizitätseinsätzen kommen, und die Kliniken können heute schon die NEFs nur mit großer Mühe besetzen.

  • madde
    Die JRCALC guidelines bilden ein mindestmaß an Maßnahmen und ist in der Form von 2006 an die alten damals noch SOPs von 1999 angelehnt. Mit dem klinischen Alltag haben die wenig zu tun. Ebensi regeln sie keine specialist und advanced practice guidelines. Die neuen JRCALC guidelines von 2013 treffen schon eher zu.

  • Max
    Wenn du magst kann ich die unsere Medikamentenliste und dier invasiven Maßnahmen per PM zukommen lassen.
    Woher das Interesse?


  • Da es sich um eine interne Umfrage der ÄLRD/BAND handelte könnte das erklären, weshalb sie nun deaktiviert wurde.

    Na super, jetzt bin ich auch noch schuld! Aber hast Recht, irgendwie habe ich da nicht so richtig aufgepasst. Mir bekommt mein Urlaub wohl nicht...


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich hoffe ja nur, dass die ÄLRD/BAND daran denken, dass man sich draußen mehr durch eine Unterlassung strafbar macht als durch das Ergreifen von Maßnahmen. Die §13 StGB und §323c BGB sollten dazu mal befragt werden und einschlägige Urteile gegen RD-Personal in Betracht gezogen werden. Außerdem wird der §34 StGB Rechtfertigender Notstand durch solche Anweisungen nicht außer Kraft gesetzt. Auch wenn Teile der Ärzte das gerne so hätten.

  • Ich hoffe ja nur, dass die ÄLRD/BAND daran denken, dass man sich draußen mehr durch eine Unterlassung strafbar macht als durch das Ergreifen von Maßnahmen.


    Ich glaube, da braucht man sich keine Sorgen zu machen. Der Notarzt wird ja nicht abgeschafft.