Solange ohne Sonderrechte unterwegs, bruacht man um einen LKW rückwärts zu fahren einen Aufpasser.
Echt? Davon habe ich noch nie was gehört. Als ich meinen CE-Führerschein gemacht habe, wurde explizit ohne Einweiser rückwärts gefahren, auch in der Prüfung nicht. Hat sich da rechtlich was geändert?
Add-on: Ich habe gerade gelesen, dass diese Einweiserregelung für Betriebsgelände nicht gilt, jedoch für den öffentlichen Straßenverkehr. Das kann diee Differenz erklären.