Rentner versperrt Krankenwagen den Weg - Urteil

  • Solange ohne Sonderrechte unterwegs, bruacht man um einen LKW rückwärts zu fahren einen Aufpasser.


    Echt? Davon habe ich noch nie was gehört. Als ich meinen CE-Führerschein gemacht habe, wurde explizit ohne Einweiser rückwärts gefahren, auch in der Prüfung nicht. Hat sich da rechtlich was geändert?


    Add-on: Ich habe gerade gelesen, dass diese Einweiserregelung für Betriebsgelände nicht gilt, jedoch für den öffentlichen Straßenverkehr. Das kann diee Differenz erklären.

    Einmal editiert, zuletzt von lumberjack ()

  • Beim LKW benötigt man einen Sicherungsposten.


    Unterschied Sicherungsposten - Einweiser:
    Ein Sicherungsposten gibt eigentlich nur das Signal "Halt", falls sich ein Hindernis/Person in die Fahrspur begibt.
    Ein Einweiser gibt auch Lenkanweisungen (m.W.n. muss der Einweiser auch einen Führerschein für das Fahrzeug haben - aber ohne Gewähr)

  • § 9 StVO Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
    (5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück,
    beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass
    eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;
    erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.


    Mit einer Kamera müsste man das doch können, oder?

  • Die Kamera ist bei uns so ausgerichtet, dass man etwa nur einen halben Meter über das Trittbrett hinaus sieht. Damit kann man zwar sehr genau an ein Hindernis rangieren, für eine Einschätzung des fließenden Verkehrs (z.B. rückwärts aus einem Grundstück rangieren) ist die Kamera eher weniger geeignet.

  • Die einfachste Lösung wäre doch einfach per Gesetz:
    Jeder RTW MUSS mit einem Praktikanten besetzt sein. Ist bei HiOrgs ganz sicher billiger als die Anschaffung vom Kameras die vor Gericht eh nicht herhalten.
    UND, zusätzlicher positiver Nebeneffekt: Dem Fachpersonal wird der Rücken geschont beim tragen.


    So genug von Wunschdenken/Ironie.
    Ich hab auch beim ersten durchlesen sofort gedacht, warum war nur das Licht an?
    Blaues Licht, grade in der Stadt tagsüber würde ich ohne akustisch Signal sicher auch übersehen im Rückspiegel.
    Sicher nervt die Stereoanlage auf dem Dach nach zig Jahren - ich z.B. schalt die immer erst 200m vor der Notaufnahme aus.


    Aber der Fall ist ja wieder - ich erinnere mich an meine Statistikvorlesungen im Studium - ein Aussreißer. Punkt.
    Der Mann gehört punktetechnisch aktuell an Hannover 96 angeglichen (13Punkte) und zum Führerschein-TüV.
    Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass der in der Berufung noch Recht bzw. ne fette Abmilderung bekommt, wegen fehlender Beschallung....
    Ich wünsch mir für die Berufung nen Richter, der n FSJ im RD gemacht hat!

    ----------
    Aktuelle "Patient bleibt zu Hause Quote": 67% :stop_1:

  • Ich wünsch mir für die Berufung nen Richter, der n FSJ im RD gemacht hat!


    Aus der im Eröffnungspost verlinkten Quelle:

    Zitat


    "Die Richterin wies darauf hin, dass es sich nicht nur um versuchte, sondern um vollendete Nötigung handle. Der Rentner, der selbst einmal eine Ausbildung zum Krankenpfleger gemacht hat und seit mehr als 50 Jahren den Führerschein besitzt, nahm schließlich die Berufung zurück."


    Bitteschön!
    J. :bye:

  • Beim LKW benötigt man einen Sicherungsposten.


    Die Aussage kenne ich als Dienstanweisung bei der Bundeswehr, aber nicht als Gesetzestext. Möglicherweise liegt da eine Verwechslung vor?

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Die Aussage kenne ich als Dienstanweisung bei der Bundeswehr, aber nicht als Gesetzestext. Möglicherweise liegt da eine Verwechslung vor?


    Ich kenne es aus der Fahrschule seinerzeit auch noch so, dass man den Fahrlehrer in den Regen jagen sollte. Allerdings ist mir gesetzlich lediglich §9 Abs. 5 der StVO bekannt.


    Zitat von StVO §9 Abs 5

    Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Der Erlass solcher Dienstanweisungen ist doch zu 99% nur der Reduzierung von Schäden und damit Versicherungsbeiträgen geschuldet...
    Etwaige Gesetzte sehe ich als vorgeschoben an. Ein RTW, und sei er noch so schwer, bleibt ja ein RTW und wird nicht zum LKW.


    Zum Fall: So wenig Einsicht ist schon ein starker Brocken. Die Hintergründe würden mich da doch sehr interessieren.
    Wer wird da denn in Berufung gehen wollen, doch nicht etwa der habgierige Anwalt? :nein:
    Mir ist vor 2 Jahren ein fast gleicher Fall untergekommen. Der Fahrer verfolgte uns auch anschließend bis in die Notaufnahme.
    Eine zufällig anwesende Streife konnte die Situation aber schnell klären und die Dame zog reumütig von dannen.

    Die Kritik an anderen hat noch keinem die eigene Leistung erspart.
    Noël Coward

  • Es gibt viele meiner Kollegen, die auf Anfahrt das Blaulicht frühzeitig ausschalten. Man fährt z.B. in ein Wohngebiet ein und schaltet das Licht aus. Die Begründung ist, dass man ja nicht die Leute aufschrecken will. Mir erschließt sich das irgendwie nicht. Zum einen kann genau so eine Situation entstehen: Ich werde unerwartet von einem Verkehrsteilnehmer behindert (vllt. sogar gemäß StVo zu Recht) und schalte mein Blaulicht wieder ein. Dass der sich dann ein wenig verarscht vorkommt, kann ich nachvollziehen.
    Zum anderen musste ich mich deswegen auch schon ggn. der Patienten/Angehörigen dafür rechtfertigen, warum wir denn nicht mit Blaulicht gekommen sind. Eine kurze Erläuterung löst zwar meist den Konflikt, aber ich kann mir das auch sparen, in dem ich einfach bis zum Eintreffen das Blaulicht anlasse.


    Ich weiß, dass die rechtliche Lage bzgl. Sonder - und Wegerechte mir dann sogar vorschreibt, dauerthaft auch das Horn anzulassen (wie es ja viele freiwillige Feuerwehren praktizieren). Ich finde, dass man mit dem gesunden Menschenverstand da manchmal besser 'fährt'.

    “When I was a boy and I would see scary things in the news, my mother would say to me, "Look for the helpers. You will always find people who are helping.”


    • Fred Rogers

  • Ich weiß, dass die rechtliche Lage bzgl. Sonder - und Wegerechte mir dann sogar vorschreibt, dauerthaft auch das Horn anzulassen (wie es ja viele freiwillige Feuerwehren praktizieren). Ich finde, dass man mit dem gesunden Menschenverstand da manchmal besser 'fährt'.

    Wann?

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Meines Wissens immer dann, wenn ich ein Wegerecht in Anspruch nehmen möchte. Das möchte ich, wenn ich auf dem Weg zu einem Notfall bin. Also müsste ich das Horn durchgehend anlassen, auch wenn ich derzeit keinen Verkehr sehe, gegenüber welchem ich mein Wegerecht in anspruch nehmen könnte, da ja unerwartet Verkehr auftauchen könnte. So verstehe ich die Gesetze zum Wegerecht.


    Ich verzichte aber durchaus mal darauf, das Horn einzuschalten, wenn ich z.B. vor mir einen einzigen PKW sehe, der auch bereits nur auf das Blaulicht reagiert hat (was er nicht müsste). Der Unterschied zwischen Sonder - und Wegerechten ist den meisten Menschen in Deutschland nicht bekannt.


    Das Blaulicht so früh auszuschalten, davon halte ich halt nicht so viel.

    “When I was a boy and I would see scary things in the news, my mother would say to me, "Look for the helpers. You will always find people who are helping.”


    • Fred Rogers

  • Wenn die Straßen frei sind, brauche ich auch keine Vorfahrt in Anspruch nehmen.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Beziehst du dich damit jetzt auf Nutzung BLaulicht oder Nutzung Horn?

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    • Fred Rogers

  • Beziehst du dich damit jetzt auf Nutzung BLaulicht oder Nutzung Horn?

    Blaulicht UND Horn, da wir ja von Vorfahrt reden. :)

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  • Ja ... ich sag ja, das Horn schalte ich ja auch aus, wenn ich es nicht benötige. Aber das Blaulicht lass ich bis zum Schluss an.


    Es gibt aber z.B. viele freiwillige Feuerwehren, die lassen hier Horn egal um welche Uhrzeit durchgehend an. Rechtlich gesehen ist das natürlich nicht verkehrt, denn u.U. warne ich bereits einen Verkehr, den ich noch gar nicht sehen kann. Aber das ist eine Endlosdiskussion, wie man sie in jedem Rettungsdienstforum über dutzende Seiten führt. Darum ging es mir aber nicht.

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    • Fred Rogers