NotSanG und Brandenburg

  • Da ich nicht wollte das es unter geht im Thread weiter oben:


    Im Land Brandenburg hat das zuständige Ministerium (Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) die Träger des RD über den Werdegang aufgeklärt. Ab dem 31.12.2020 soll folgendes gelten:


    NEF: Notarzt + NotSan oder RettAss
    RTW: RS (Fahrer, mindestqualif.) + NotSan
    KTW: RS + RS


    Bis zum 31.12.2020 ändert sich nix zwangsläufig.




    Vielleicht wäre es eine Idee pro Bundesland einen Thread aufzumachen? Oder wäre das zu viel und man nimmt diesen?



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    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Vielleicht nicht für jedes Land einen Thread, aber einen geschlossenen Sammelfred in dem bestätigte oder höchstwahrscheinliche Änderungen gesammelt werden.
    Ohne Diskussion - ohne Kommentare.

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  • Ist doch super. Wenn das überall so sein wird, dann können die überleitungsfaulen RA immer noch RTW und NEF fahren. Frühruhestand. Mütom wäre begeistert.

  • Mütom wäre begeistert.


    Das glaube ich nicht. Es ist ja abgesehen vom KTW immer ein höherqualifizierter dabei, damit sind alle tollen invasiven Maßnahmen vom Tisch und Medikamente wird der RettAss auch nicht mehr entscheiden. Das fällt klar in den Bereich des höherqualifizierten und wird sich nicht auf der Basis des 'haben wir schon immer so gemacht' umsetzen lassen. Keine Notkompetenzmöglichkeiten mehr, ich glaube eher, dass Mütom weinen würde.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Mädels ist jetzt gut? Wenn hier noch einer mit Sand schmeißt hol ich die Lehrerin.


    Ich dachte der Thread bleibt vielleicht mal übersichtlich, wenn ihr hier Mütom auf den Plan holt wird das doch nix.

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  • Ich will auch noch mal:


    Wenn die ganze Zeit der rechtfertigende Notstand ja die Argumentation für Medikamente etc. durch RettAss ist, warum sollte sich das durch Vorhandensein des NotSan (vor Ort) ändern?

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Weil der Einsatz von Medikamenten bisher auf Einzelfälle mit individueller Leistung beruhen. So soll bei lebensbedrohlichen Zuständen eine breitere Hilfeleistung durch RFP möglich sein. Jörg hat hat das eigentlich ganz gut beschrieben. Und es gibt tatsächlich eine gewisse Form der Rechtssicherheit, weil man im Regelfall nicht nachprüfen muß, ob der rechtfertigende Notstand tatsächlich vorlag.
    Außerdem decken viele vorgegebenen Medikamente ja auch Bereiche außerhalb der Lebensrettung ab (z.B. Analgetika, Antihistaminika etc.).

  • Ich hab den RetAss als "Altlast" gemeint, nicht den NotSan.

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  • Wäre quasi wie derzeit RA --> NA.


    Für den RA besteht kein Notstand wenn ohnehin ein NFS anwesend ist bzw (RA am KTW, NFS kommt mit RTW) zeitnah kommt.


    Allerdings kann der NFS an den RA delegieren, oder seht ihr das anders?

  • Ich würde mal behaupten das ist vollkommen unerheblich. Relevant ist nur, wer die Maßnahme besser beherrscht. Wenn NotSan und RettAss zb einen Zugang legen gleich gut können, dann können sie auch würfeln.
    Und wenn der RettSan ein Medizinstudent ist der gerade Famulatur in Südafrika gemacht hat, dann wird im Zweifel der die Thx-Drainage (damit wir mal wieder beim beispiel sind :D) legen (dürfen/sollen) und nicht der NotSan...

  • Ich würde mal behaupten das ist vollkommen unerheblich. Relevant ist nur, wer die Maßnahme besser beherrscht. Wenn NotSan und RettAss zb einen Zugang legen gleich gut können, dann können sie auch würfeln.
    Und wenn der RettSan ein Medizinstudent ist der gerade Famulatur in Südafrika gemacht hat, dann wird im Zweifel der die Thx-Drainage (damit wir mal wieder beim beispiel sind :D) legen (dürfen/sollen) und nicht der NotSan...


    Ich stimme dir zu, dass beide für die Maßnahme in Frage kommen. Ich glaube nur nicht, dass der NFS die Maßnahme an den RaettAss (oder der RettAss an den RD) delegieren kann. Es ging mir nur um den Begriff der Delegation.

  • Jörg, das sehe ich vielleicht ein wenig anders. Der rechtfertigende Notstand bedeutet, dass man mit den regulär zur Verfügung stehenden Mitteln nicht zum Erfolg (Schaden vom Patienten abzuwenden) kommt. Dann darf man auch zu weiteren Mitteln greifen, wobei diese im Verhältnis zum Eingriff stehen müssen. In der Regel wird also eine invasive medizinische Maßnahme vom höchstqualifizierten verfügbaren Fachpersonal vorzunehmen sein. Man muss allerdings die Entscheidung pro oder contra einer bestimmten Maßnahme trennen von der konkreten Durchführung. Die Entscheidung selbst dürfte wohl nicht delegierbar sein.


    Die Anordnungsverantwortung (also die Entscheidung, dass diese Maßnahme bei dem konkreten Patienten JETZT durchzuführen ist) trifft den Höchstqualifizierten. Die Durchführungsverantwortung (also die Verantwortung, die Maßnahme handwerklich auch korrekt durchzuführen) trifft den Durchführenden. Im Einsatz halte ich es also für zulässig, dass der NotSan die Applikation eines bestimmten Medikamentes oder die Anlage eines pVZ auf den Rettsan oder RettAss delegiert. Natürlich unter Nennung von Präparat und Dosierung etc. Die Verantwortung, dass die Applikation von..nehmen wir mal ein Benzodiazepin... bei dem Patienten Hans Meier mit der Arbeitsdiagnose status epilepticus korrekt ist, trifft den NotSan. Dieser weist nun den RettSan an, 4 mg Dormicum fraktioniert über den pVZ zu applizieren. Der RettSan zieht Dormicum auf und appliziert 4 mal 1 mg i.v. Beherrscht der RettSan die handwerkliche Durchführung der aufgetragenen Maßnahme nicht, muss er das mittteilen, bevor er die Maßnahme durchführt.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)