Fehlstunden in der Schule -> Auswirkungen auf RS-Ausbildung?

  • Servus,


    Mir wurde von einem Kollegen, der aktuell seinen Rettungssanitäter macht, folgendes Berichtet:
    Die Ausbildung findet im Bildungszentrum des MHD in Wetzlar statt, dort sollten alle Auszubildenden zum RS ihr letztes Schulzeugnis mitbringen.
    Die Zeugnisse wurden jeweils alle abgegeben und anscheinend nach Wiesbaden geschickt, um dort vom Gesundheitsamt (?) die Zulassung zu erhalten.


    ca. 4 Tage später kam nun einer der Ausbilder zum Zimmernachbar meines Kollegen und teilte ihm mit, das er aufgrund von mehr als 10 unentschuldigten Fehltagen im Schulzeugnis keine Zulassung zum Rettungssanitäter erhalten habe.
    Er musste demnach die Ausbildung abbrechen und hat die Schule verlassen..


    Meine Frage nun hierzu, da ich sonst nichts anderes gefunden habe: Gibt es eine Bedingung in Hessen, welche vorschreibt, wie viele Unentschuldigte Fehlstunden etc. im Schulzeugnis vorhanden sein dürfen?
    Ich frage aus reinem Interesse, da ich im Internet leider nichts weiter hierzu gefunden habe..


    Viele Grüße und vielen Dank,
    Neoner

  • Meine Frage nun hierzu, da ich sonst nichts anderes gefunden habe: Gibt es eine Bedingung in Hessen, welche vorschreibt, wie viele Unentschuldigte Fehlstunden etc. im Schulzeugnis vorhanden sein dürfen?


    Meines Wissens nach galt für unseren RA-Kurs (Niedersachsen), dass maximal 10% der Stunden versäumt werden dürfen, dementsprechend 68 Stunden (680h/10).
    (Edit: hier ging es ja um das Schulzeugnis und nicht um den Kurs an sich, daher erledigt...)

  • Vor allem: Was sich manche Menschen EINfallen lassen! :shok:

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Gibt es in Hessen eigentlich keine APVO-RettSan o.ä.?
    Da müsste das doch geregelt sein, oder? Also zumindest in Nds stehen Zugangsvoraussetzungen und da steht nix von Fehltagen.
    Haben die Schulen da Narrenfreiheit?

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  • In einem Schulabschluss zeugnis dürfen fehlzeiten meines Wissens nach nicht angegeben werden bzw. Man kann auf die Ausstellung eines zeugnisses ohne diesen vermerk bestehen. Eine Quelle hqbe ich hierzu allerdings grade nicht.


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  • Die einzige Argumentation für dieses Vorgehen der Behörde, die mir spontan einfällt, ist, dass die Eignung für den Beruf bzw. die Tätigkeit angezweifelt wurde. Für die Ausbildungen und Berufe im Rettungsdienst wurde irgendwo (gesetzlich?) eine besondere Zuverlässigkeit gefordert. Dagegen hätte ich aber Widerspruch eingelegt...

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Zumindest hätte ich die Behörde zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen.

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  • Trident: Arbeitsplatzbewerbung ist eine andere Hausnummer als die Einschränkung des Grundrechts auf freie Wahl des Berufes.

  • Ich les hier immer, dass RS kein Beruf ist. Und wenn das nicht das Abschlusszeugnis der Person ist, was soll ich sagen, dann hätte er halt öfter in die Schule gehen sollen. Ich selber bin Klassenlehrer einer Klasse geworden, in der wir das unentschuldigte subkutane Schwächeln erst durch Attestzwang in den Griff bekommen haben und freu mich grad sehr, dass die Fehltage Konsequenzen haben.


    Dass das natürlich schlecht ist für die Person, das steht auf nem anderen Blatt. Aber darüber will ich auch gar nicht streiten. :prost:

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

  • Inwiefern profitiert die Behörde von einer Nichtgenehmigung?
    Wenn sie den Bewerber für "Nichtschulbar" hält - was beim RettSan irgendwie schon eine Ansage ist - wird man es doch spätestens in der Prüfung sehen. Die ja nun in einem ersten Schritt schon nach 4 Wochen Ergebnisse liefert.


    Besteht er den Grundlehrgang ist er vielleicht nur in der Schule faul gewesen oder hatte andere Gründe. Kein Grund ihm dauerhaft die Aus-/Weiterbildung zu versagen.
    Es soll ja Leute geben die erst später begreifen worauf es ankommt.



    Und Fakt ist doch, dass niemandem ein Schaden entsteht. Es ist des Schülers Privatvergnügen/-vermögen und Kapazitäten für RettSan Anwärter sind auch ausreichend vorhanden. So what?


    Ich als Typ in der Behörde würde mich hinsetzen, warten und grinsen. :popcorn:

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  • Warum dauerhaft? Das war nicht das Abschlusszeugnis. Der Mensch wird noch ein paar Noten kriegen =-)

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  • Wo steht denn, dass es nicht das Abschlusszeugnis ist? Hab ich das überlesen?

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  • Ich bin mir fast sicher, dass es nicht das Abschlusszeugnis ist, da da auch keine Verhaltensnoten drin stehen, da die Schüler sich damit bewerben. Man will den Schülern ja nicht schaden. Wenn ich mich jetzt ganz brutal täusche, dann wird Jörg das sicher sagen. Ist sein Bundesland, oder?

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  • Ah okay.


    Aber mal ganz generell, ich finde die Angabe von Fehltagen eh unnötig.
    Ganz ehrlich, wenn ein Schüler es trotz enormer Fehltage zu Bestnoten bringt sagt das ja einiges aus. :-)


    Ein gutes Pferd springt nicht höher als es muss. :cool_1:

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  • Spätestens, wenn Schüler 18 Jahre werden ist das sowieso absurd... Man muss nurnoch einen Zettel ausfüllen und als Grund Kopfschmerzen schreiben und diesen den Fachlehrern vorlegen...

  • Spätestens, wenn Schüler 18 Jahre werden ist das sowieso absurd... Man muss nurnoch einen Zettel ausfüllen und als Grund Kopfschmerzen schreiben und diesen den Fachlehrern vorlegen...


    Nicht, wenn die Klassenkonferenz einen Attestzwang beschließt. Bei uns müssen volljährige Schüler zumindest beim Versäumen einer Klausur *immer* eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die bekommt man zwar i.d.R. auch ohne größere Schwierigkeiten, man muss dazu aber wenigstens seinen A*sch aus dem bett schwingen, es ist also wenigstens unbequem.


    J.

  • Nicht, wenn die Klassenkonferenz einen Attestzwang beschließt. Bei uns müssen volljährige Schüler zumindest beim Versäumen einer Klausur *immer* eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die bekommt man zwar i.d.R. auch ohne größere Schwierigkeiten, man muss dazu aber wenigstens seinen A*sch aus dem bett schwingen, es ist also wenigstens unbequem.


    J.

    In Erbach gilt : Wenn Du fehlst dann NUR mit Attest! egal ob normaler unterricht oder testat tag