Urteil zum Überholen von Rettungswagen im Einsatz

  • Ich nehme mal an, dass mit zweispuriger Straße eine Straße mit je einer Richtungsfahrbahn gemeint ist und deswegen von "riskantem" Überholen die Rede ist?


    Auf der Autobahn wird man doch wohl Einsatzfahrzeuge überholen dürfen, oder?

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Zweispurig bedeutet eigentlich: zwei Spuren nebeneinander in die gleiche Richtung. Auf Autobahnen lässt sich das Urteil schon alleine wegen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht übertragen. Letztendlich geht es ja nur um diesen einen Fall.

  • Hab gerade mal einen Artikel zu diesem Aktenzeichen in der Unfallzeitung gefunden.


    Darin heißt es:

    Zitat

    Ein im Einsatz befindliches Feuerwehrfahrzeug darf grundsätzlich nicht überholt werden. Einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn ist nach der StVO sofort freie Bahn zu verschaffen.


    Außerdem:

    Zitat

    Die Klägerin hat schon gar nicht bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h, das mit etwa dieser Geschwindigkeit fahrenden Feuerwehrfahrzeug überholen dürfen.


    Würde für mich bedeuten ich darf grundsätzlich (also auch auf einer BAB) nicht überholen aber halt schon gar nicht wenn ich dann auch zu schnell fahren müsste.

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  • Mal von der Autobahn weg: Blaulicht und Horn deuten ja dem Verkehrsteilnehmer an unverzüglich freie Bahn zu schaffen. Allein diese Tatsache ist ja mit einem Überholvorgang schon nicht in Einklang zu bringen.

  • Ist schon so lange her. ;-)


    Aber ich kann mich nicht mal erinnern überhaupt das Thema Sondersignale groß angeschnitten zu haben...

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  • Ich auch. Besonders gerne wenn das Auto unter dem Blaulicht silber-blau ist. :-D



    Aber die "Lehrmeinung" zu kennen kann ja nicht schaden.
    Ist wie mit Einlegesohlen...

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  • Würde beim nächsten Elbehochwasser bestimmt lustig, wenn man die geschlossenen Verbände auf den Autobahnen nicht überholen darf.....

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Das hier gemeinte Fahrzeug hat Sonder- und Wegerecht in Anspruch genommen (Warnlicht + Ton). Der KatS- Zug auf Marsch verwendet das Licht i.d.R. aber als Kennzeichnung nur des Sonderrechts, nicht mit "höchster Eile". Also nicht das gleiche.

  • Nicht nur geschlossene Verbände der Polizei fahren mit Licht und Ton. Auch einzelne BtLKW mit hintergehängetem FKH sind schon mit Alarm über den Aspahlt "gekrochen".

  • Ein geschlossener Verband kann wie ein Einzelfahrzeug je nach Einsatzindikation auch Wegerechte in Anspruch nehmen. Dann aber genauso mit Blaulicht und Horn.

  • Ein geschlossener Verband nutzt nicht zwingend Sonderrechte, sondern kann auch nach §38 (2) das blaue Blinklicht zum Kennzeichnen von geschlossenen Verbänden nutzen. Daraus ergeben sich nicht automatisch die Rechte von §35.


    EDIT: und es ergeben sich auch nicht automatisch die Wegerechte nach §38 (1).


    Sent from my iPhone

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Ich werde weiterhin Blaulicht auf der Autobahn überholen...


    Mit Deinem Wohnmobil :-D

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?