ZitatDüsseldorf (RPO). Ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht darf nicht überholt werden. Erst recht nicht, wenn dazu die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten werden muss. Kommt es dabei zu einem Unfall, muss der Überholende für den vollen Schaden aufkommen. Das hat nun das Landgericht Magdeburg entschieden.
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