Zukünftig RS und NFS auf dem Wagen ?

  • [...]Die Kosten für die Kontrolle [...] würden den Betrieb einer solchen Einrichtung durch einen Privatanbieter letztendlich ja nur verteuern


    Ich gehe mal davon aus, dass du schon eine Kontrolle eines Leistungserbringers durch die Kommune erlebt hast, für die die das nicht kennen sei das einmal kurz erläutert.
    Am Tag K der Kontrolle tauchen ein paar Angehörige des Fachbereichs mit Checklisten auf und haken stumpf ab was den Vorgaben entspricht und was nicht, dies passiert nicht nur in der Einrichtung sondern sofern vorhanden im Fahr-/Außendienst. Dies passiert im übrigen ohne Ankündigung und ohne Rücksicht auf den Dienstbetrieb. Anschließend bekommt der Leistungserbringer Post in der er 2-3 Werktage Zeit hat sich zu den Mängel zu äußern und 14 Tage Zeit um selbige abzustellen. Die Kosten hierfür halten sich in Grenzen.
    Und jetzt wirds richtig knackig, idR enthalten Ausschreibungen einen kleinen Passus der dem Ausschreibenden ermöglicht in solchen Fällen Drittanbieter (z.B. einem unterlegenem Anbieter) mit der (teilweisen) Erledigung von Leistung zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt der Leistungserbringer.


    Sprich RD-Anbieter A hat auf seinen RTW's keine RA/RS-Kombo wie in der Ausschreibung gefordert und kann diesen Mangel auch nicht fristgerecht abstellen, also beauftragt die Kommune RD-Anbieter C (Anbieter B hat kein Personal über) mit der Gestellung von RFP an der Wache von A, der auch die Personalkosten zu tragen hat! Dagegen kann A natürlich Rechtsmittel einlegen, aber bis die verhandelt werden ist der Leistungszeitraum schon beendet, da die Kommune nicht von der Option der Verlängerung gebrauch macht, wird neu ausgeschrieben.

  • Zum Beispiel könnte es sich um einen überregional tätigen Leistungserbringer mit viel mehr Wachen handeln, als sie die Kommune hat. Das bedeutet beispielsweise, dass ein solcher Leistungserbringer nicht auf für jede Wache ein Ersatzfahrzeug kaufen muss, sondern eine Handvoll, die er bei Bedarf dorthin schickt, wo sie gebraucht werden. So, wie die Lufthansa nicht für jede Strecke zwei Flugzeuge und eine Ersatzmannschaft hat.

    Ein solcher Leistungserbringer kauft vermutlich auch nicht alle fünf Jahre einen RTW und zwei Paar Stiefel, sondern ein paar mehr. Wer so etwas macht, kann in aller Regel Einkaufsvorteile bekommen, so dass er kostengünstiger wirtschaften kann.

    Ein solcher Leistungserbringer hat vielleicht auch eine Verwaltung, die effektiver arbeiten kann als ein Amt, das nebenher noch anderes zu tun hat und (manchmal) auch nicht so aufgestellt ist, dass ihm geldsparendes Arbeiten leicht fällt.

    Die Kreise die ich kenne haben alle mehr als eine Wache und mehr als einen RTW. Die HiOrgs die ich kenne nicht alle. Ich sehe nach wie vor nicht, wo da die Kostenersparnis herkommen soll, außer halt beim Personal.


    Die Diskussion dreht sich aber im Kreis, wir halten einfach fest, dass du dich bei der nächsten Wahl freust wenn die FDP wieder in der Hochrechnung auftaucht und ich mich freue wenn sie das nicht tut.

  • Die Diskussion dreht sich aber im Kreis, wir halten einfach fest, dass du dich bei der nächsten Wahl freust wenn die FDP wieder in der Hochrechnung auftaucht und ich mich freue wenn sie das nicht tut.


    Möchtest Du mir erklären, weshalb Du nicht sachlich bleibst?

  • Möchtest Du mir erklären, weshalb Du nicht sachlich bleibst?

    Was war denn daran jetzt unsachlich? Bei der ganzen Diskussion geht es doch einfach um die Frage, ob öffentliche Leistungen privatisiert werden sollten oder nicht. Diese Diskussion wird nicht nur hier im Forum, nicht nur im Zusammenhang mit dem Rettungsdienst, sondern gesamtgesellschaftlich geführt (z.B. hier). Ich halte es daher für unwahrscheinlich, dass wir hier zu einem abschließenden Ergebnis kommen. Wahrscheinlicher ist es, dass einige von uns auch weiterhin Privatisierungen gut finden und andere sie eben nicht gut finden. Diese Einstellung spiegelt sich in der Regel auch darin wieder, wo wir unser Kreuzchen machen.


    Aber gut, dann noch einmal im Detail:


    Ich brauche um Rettungsdienst zu betreiben
    - Wachen
    - Fahrzeuge, Geräte (werden höchstens dann billiger wenn man mehr davon kauft, also kauft lieber der ganze Kreis einmal 5, als jede HiOrg einen)
    - Mitarbeiter (sollen überall das gleiche verdienen, also keine Ersparnis)
    - Reserve-Fahrzeuge (sind bei kleinen Organisationsformen weniger wirtschaftlich, da schlechter ausgelastet, also Vorteil für den Träger dem alle Fahrzeuge gehören)


    Wenn der Träger die Leistung ausschreibt, kommt dazu:
    - Ausschreibungskosten (+ ggf. Kosten für die Streitereien die folgen können)
    - Kosten für die Überwachung des Auftragnehmers


    Wie soll da eine Ausschreibung günstiger sein?


    Und, nicht zu vergessen: Wenn das Personal direkt beim Träger angestellt ist, kann er über die Personalauswahl direkt bestimmen wer für ihn arbeiten soll und wer nicht. Außerdem kann er bei Problemen direkt auf den Mitarbeiten zu gehen, anstatt die Verwaltungsebene der HiOrg dazwischen zu haben. Ganz am Rande: Falls zwischendurch der Auftragnehmer pleite geht oder sonst was passiert, hat der Träger ein riesiges Problem (noch besser natürlich wenn ihm nicht mal die Autos gehören)!

  • Zitat

    Was war denn daran jetzt unsachlich? Bei der ganzen Diskussion geht es doch einfach um die Frage, ob öffentliche Leistungen privatisiert werden sollten oder nicht. Diese Diskussion wird nicht nur hier im Forum, nicht nur im Zusammenhang mit dem Rettungsdienst, sondern gesamtgesellschaftlich geführt (z.B. hier). Ich halte es daher für unwahrscheinlich, dass wir hier zu einem abschließenden Ergebnis kommen. Wahrscheinlicher ist es, dass einige von uns auch weiterhin Privatisierungen gut finden und andere sie eben nicht gut finden. Diese Einstellung spiegelt sich in der Regel auch darin wieder, wo wir unser Kreuzchen machen


    Ich habe gar nicht mitbekommen, dass Schmunzel dahingehend seine persönlichen Präferenzen geäußert hätte.
    Meines Wissens hat er lediglich verschiedene Aspekte aufgezeigt, die eine Entscheidung beeinfussen könnten.


    Deine Einlassung war daher vielleicht nicht im engeren Sinne unsachlich, zumindest aber unpassend.
    Selbst wenn man sich zu bestimmten Themen persönlich festlegt, halte ich es für einigermaßen gewagt, daraus das politische Wahlverhalten einer Person abzuleiten. Das ist mindestens unhöflich, eigentlich aber vor allem albern.


    J.

  • In Baden Württemberg hat man sich jetzt wohl dahin gehend geeinigt dass der NFS Azubi im dritten Lehrjahr auch als 2. auf dem RTW arbeiten kann. Ich meine aber dass dies vom Gesetz her eigentlich nicht geht?

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • In Baden Württemberg hat man sich jetzt wohl dahin gehend geeinigt dass der NFS Azubi im dritten Lehrjahr auch als 2. auf dem RTW arbeiten kann. Ich meine aber dass dies vom Gesetz her eigentlich nicht geht?


    In Baden Württemberg hat man sich jetzt wohl dahin gehend geeinigt dass der NFS Azubi im dritten Lehrjahr auch als 2. auf dem RTW arbeiten kann. Ich meine aber dass dies vom Gesetz her eigentlich nicht geht?


    Das ist zwar noch nicht ganz in trockenen Tüchern, aber in der Tat wurde im Rahmen der Kostenverhandlungen angedacht, dass der Auszubildende im 3. Jahr tatsächlich EINEN TEIL seiner RTW Stunden als 2. Mann absolvieren KANN.
    Entscheiden tun dies die Schulen und Betriebe in Abhängigkeit von der Eignung und dem Ausbildungsstand und in Anbetracht des Ausbildungszieles (175 reale Notfalleinsätze als 3. Mann).

  • Ich meine aber dass dies vom Gesetz her eigentlich nicht geht?


    Sehe ich fast ähnlch. Eigentlich sollte als 2.Mann in BaWü der FSJler mit RS-Abschluss fahren und nicht der NFS-Azubi im dritten Ausbildungsjahr.
    Das halte ich fast schon für verantwortungslos, wenn man NFS-Azubis so mißbrauchen würden. Die sind es einfach gewöhnt als 3. Mann mitzufahren.

  • Ist denn ausgeschlossen, dass man vor dem Beginn der NotSan-Ausbildung den RS macht?


    Das nicht, aber es kann in keinem Fall eine Voraussetzung dafür sein, dass man einen Ausbildungsplatz bekommt...


    Selbst das Voraussetzen einer Fahrerlaubnis ist beim NotSan sehr umstritten, schließlich WIRD der NotSan ja gefahren und fährt nicht selbst.
    Diese ganzen Gedankenspiele sind im Moment einfach der Attitüde geschuldet, das ganze möglichst billig hin zu bekommen.
    Glücklicherweise steht davon aber nix im Gesetz...

  • Zitat von »Schmunzel«
    Ist denn ausgeschlossen, dass man vor dem Beginn der NotSan-Ausbildung den RS macht?




    Das nicht, aber es kann in keinem Fall eine Voraussetzung dafür sein, dass man einen Ausbildungsplatz bekommt...


    Was sollte einen Arbeitgeber/Ausbildenden daran hindern, jenes als Einstellungsvoraussetzung festzulegen?

  • So war das nicht gemeint.
    Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, die RS Qualifikation als Einstellungskriterium zu fordern.
    Von daher müssten Bewerber ohne die gleichen Chancen haben....

  • (...) dass der Auszubildende im 3. Jahr tatsächlich EINEN TEIL seiner RTW Stunden als 2. Mann absolvieren KANN.
    Entscheiden tun dies die Schulen und Betriebe in Abhängigkeit von der Eignung und dem Ausbildungsstand und in Anbetracht des Ausbildungszieles (175 reale Notfalleinsätze als 3. Mann).


    Es ist aber schon so gemeint, dass der Auszubildende die Einsätze auch führt ?

  • Von daher müssten Bewerber ohne die gleichen Chancen haben....


    Wieso das?
    Chancengleichheit bedeutet nur, dass Personen mit vergleichbaren Qualifikationen die gleichen Chancen haben.
    Ein Bewerber, der bereits eine RS-Ausbildung hat, ist doch besser qualifiziert als ein Bewerber ohne RS-Ausbildung.

  • Es ist aber schon so gemeint, dass der Auszubildende die Einsätze auch führt ?


    DAS, lieber securo, kann ich Dir auch nicht beantworten....
    Die Kostenträger haben diese Entscheidung herbeigezwungen. Wie sie umgesetzt werden soll bzw. wie sie gesetzeskonform umgesetzt werden KANN ist mir bisher auch noch nicht schlüssig.

  • Das ist zwar noch nicht ganz in trockenen Tüchern, aber in der Tat wurde im Rahmen der Kostenverhandlungen angedacht, dass der Auszubildende im 3. Jahr tatsächlich EINEN TEIL seiner RTW Stunden als 2. Mann absolvieren KANN.
    Entscheiden tun dies die Schulen und Betriebe in Abhängigkeit von der Eignung und dem Ausbildungsstand und in Anbetracht des Ausbildungszieles (175 reale Notfalleinsätze als 3. Mann).

    Wie naiv ist das denn???? Die werden im dritten Jahr Ihre vollen Stunden als 2.Mann auf dem Auto sitzen. Unser Chef hat schon jubiliert. Endlich wieder ne billige Arbeitskraft.......Ich könnte echt kotzen, was da wieder ausbaldovert wurde.


  • Wieso das?
    Chancengleichheit bedeutet nur, dass Personen mit vergleichbaren Qualifikationen die gleichen Chancen haben.
    Ein Bewerber, der bereits eine RS-Ausbildung hat, ist doch besser qualifiziert als ein Bewerber ohne RS-Ausbildung.


    Ja natürlich das.
    Aber in einer Stellenausschreibung müsste es dann so formuliert werden, dass Bewerber mit RS Qualifikation bevorzugt werden und nicht so, dass diese Qualifikation eine Voraussetzung für die Bewerbung ist.
    Das sieht das Gesetz nämlich nicht vor.


    Auszubildende sind Auszubildende und dürfen (Selbst wenn Sie RA wären) im Rahmen Ihrer Ausbildung nicht eigenverantwortlich eingesetzt werden.
    Außerdem muss der Einsatz des/der Auszubildenden der Erreichung des Ausbildungszieles dienen und das ist bei einem Einsatz als Fahrer genau so fragwürdig und damit nicht rechtsmittelsicher, wie ein überwiegender Einsatz als Transportführer im Krankentransport.
    Von daher wüsste ich nicht, wieso eine Qualifikation als RS irgendwelche Vorteile für die Ausbildung bringen sollte.

  • Wie naiv ist das denn???? Die werden im dritten Jahr Ihre vollen Stunden als 2.Mann auf dem Auto sitzen. Unser Chef hat schon jubiliert. Endlich wieder ne billige Arbeitskraft.......Ich könnte echt kotzen, was da wieder ausbaldovert wurde.


    Ich finds gut. Irgendwann muss der Azubi ja raus aus der "Laborsituation" und unter realistischen Bedingungen arbeiten - also im Zweierteam.
    Ich fände es sinnvoller festzuschreiben, dass er dann gemeinsam mit einem Praxisanleiter eingesetzt wird.


    J.