Gesetzeslücken oder auch: Flauschi geht weiter.

  • Die Seite wurde inzwischen übrigens überarbeitet. Ob es etwas mit unseren Nachfragen zu tun hat, wissen wir aber nicht.


    Die Seite wurde eindeutig überarbeitet. Da war vorher ja auch von 48 Monaten, nicht nur von 24 die Rede. Die Aktion wird davon nicht besser. Wie die Behörde zu dieser Auffassung gelangen kann, ist mir schleierhaft. Man bedenke wirklich einmal, wieviele Schüler auf Bafög im RS Teil ihrer RettAss Ausbildung geklagt haben und damit selbst gescheitert sind, wenn es an der betreffenden Schule gar keinen Vollzeitkurs gab und der Ausbildungsverlauf ohne zeitliche Lücken war. Da wurde sowohl behördlich als auch juristisch immer wieder festgestellt, dass der RS keineswegs Teil der RettAss Ausbildung wäre. Und jetzt auf einmal doch?

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Stimmt schon Johannes, mit dem einzigen Unterschied: Bei BaFöG hat der Eleven geklagt um etwas zu bekommen, hier müsste er klagen um etwas nicht zu bekommen...

  • Wer?


    ?-(


    Wikipedia sagt dazu:

    Zitat

    Als Eleve [...] und Elevin werden die Schüler an Schauspiel- und Ballettschulen, an der Spanischen Hofreitschule und angehende Land- und Forstwirte während ihrer praktischen Ausbildung bezeichnet. Früher war der Begriff ein allgemeines Synonym für Schüler.
    ...
    Wer einen Lehrling oder Schüler als Eleven bezeichnet, wertet die Fertigkeit, die dieser erlernt, als Kunst.


    (Hervorhebung durch mich / 05.02.2015).

  • Stimmt schon Johannes, mit dem einzigen Unterschied: Bei BaFöG hat der Eleven geklagt um etwas zu bekommen, hier müsste er klagen um etwas nicht zu bekommen...


    Ich glaube, dass du mich hier ein wenig falsch verstanden hast. Mir ist klar, dass es extrem schwierig wird, allein weil fraglich ist, wer hier klagen will und ein entsprechendes Rechtsschutzbedürfnis hat. Allerdings haben andere Behörden in der gleichen Fragestellung regelmäßig genau gegenteilig entschieden und sind darin vor Gericht bestätigt worden. Dies zu ignorieren ist schon sehr dreist. Ehrlich gesagt hätte ich es einer Behörde nicht zugetraut. Hoffentlich kann man sie noch aufhalten.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Mir ist klar, dass es extrem schwierig wird, allein weil fraglich ist, wer hier klagen will und ein entsprechendes Rechtsschutzbedürfnis hat.


    Ein Interesse an einer Klage dürften doch in diesem Fall alle RettSan haben, die aufgrund eines Zeitraums >24 Monate nach Prüfung, nicht mehr zum RettAss "NRW" zugelassen werden.


    Ich habs ja schon an anderer Stelle hier im Thread geschrieben, ich würde es tun...

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Die Betreiber der Rettungswachen werden diese Ausbildungslücke wohlwollend zur Kenntnis nehmen: So kann man noch auf absehbare Zeit günstig RAiP'ler bekommen und Gedanken um neue Aus- und Fortbildungsstrukturen muss sich auch keiner machen.

  • Ohne es zu wissen vermute ich hier einen massiven Druck der Feuerwehrn hinter. Jeder BFler macht in seiner Grundausbildung den RS, die Grundausbildung dauert ca. 18 Monate. Bedeutet, dass man so den letzten Jahrgang noch durchschleusen wollte und sie nicht noch auf den NFS schicken zu müssen. Damit wäre ein halbes Jahr Luft dabei um Planen zu können, ggf. Prüfungen nachzuholen, etc.
    Hier könnte ich irgendwie sogar noch in einem gewissen Maße eine logische Verkettung und ein "hinarbeiten" auf den RettAss erkennen. Die Nicht-BFler kommen jetzt halt an das Vergnügen hier ne Lücke bereitgstellt bekommen zu haben.

  • Aus dem Artikel:


    Ich habs geahnt. Unfassbar. :fool3:


    Aber nicht neu. Ich kenne Kollegen, die damals als RA anerkannt wurden, weil das organisationsinterne Äquivalent zum San-A-Kurs des DRK (EH/F, quasi Erste Hilfe für Fortgeschrittene) als Beginn der Ausbildung zum RS akzeptiert wurde und man damit in den Überleitungszeitraum fiel.

  • Das macht es irgendwie nicht besser. ;)


    Problematischer waren eigentlich die vom Transportsanitäter zum RS und von da dann zum RA übergeleiteten Kollegen, die allerdings selbstkritisch ihre Betätigung an der Notfallversorgung in der Regel auf "ich geh dann schonmal runter, den NAW einweisen" beschränkt haben. Für RS und Praktikant aber auch nicht immer optimal. ;)

  • Ein neues "Prunkstück" in Sachen "Flauschi":


    Ein Bekannter hat erfolgreich die RettAss-Urkunde bei einem Kreis beantragt - Nachdem er (scheinbar; ein anderes Konstrukt kann ich mir nicht vorstellen) einen EH-Kurs aus seiner Jugendrotkreuz-Zeit (vor 1989) eingereicht hat und diesen als Beginn der RettSan-Ausbildung in den 90ern tituliert hat.

  • Ich warte darauf, dass man sich die Tätigkeit des Grossvaters als Sanitäter/Truppenarzt/Hilfspfleger im 2. Weltkrieg anerkennen lassen kann. Schliesslich haben die Geschichten von der Ostfront einen sehr lehrreichen Charakter gehabt und könnten damit einen Einstieg in die Ausbildung darstellen. :pfeif:

  • Ein neues "Prunkstück" in Sachen "Flauschi":


    Ein Bekannter hat erfolgreich die RettAss-Urkunde bei einem Kreis beantragt - Nachdem er (scheinbar; ein anderes Konstrukt kann ich mir nicht vorstellen) einen EH-Kurs aus seiner Jugendrotkreuz-Zeit (vor 1989) eingereicht hat und diesen als Beginn der RettSan-Ausbildung in den 90ern tituliert hat.

    Gibt es zu etwas Schriftliches? Da würden wir gerne mal nachfragen. Gerne auch per PN.