Führerscheinentzug und Geldstrafe für selbstfahrenden Notarzt wegen Straßenverkehrsgefährdung

  • Hi!

    Dahast Du aber meier Meinung nach was ganz falsch verstanden, oder aber eine andere Quelle als eine der verlinkten hier!

    es wird ja an jeder Stelle und an jedem Punkt wo es einigermassen hin passt erwähnt, es handelt sich um einen Kindernotfall-drohte zu ersticken....
    Da wird schon dramatisiert um den gemeinen Bürger auf eine Seite zu ziehen. Es tut ja eigentlich bei der rechtlichen Bewertung überhaupt nichts zu Sache,was für ein Notfall da war. Blaulicht ist Blaulicht..
    man möge mich berichtigen..
    Und noch ne kleine Anmerkung: In meiner leichte Aggro-Stimmung gestern hab ich mich doch tatsächlich auf den ein oder anderen Kommentar bei FB hinreissen lassen...erst recht nachdem ich die Petition gelesen habe. ich wollte mich da eigentlich raushalten aber so viel dünnes hab ich selten gelesen...(ich nehm jetzt zur Beruhigung noch ein Bier :prost: )
    Grüße

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Kein Kommentar meinerseits, nur eine inhaltliche Ergänzung:
    http://www.sueddeutsche.de/bay…uburger-notarzt-1.2339444


    Natürlich. In Verfahren mit potentieller - und erst recht mit tatsächlicher - Öffentlichkeitswirkung besteht für Behörden - auch für Justizbehörden - eine Berichtspflicht an Generalstaatsanwaltschaft oder Ministerium, entweder aufgrund eigener Einschätzung oder eben auf Anforderung. Das ist der normale Gang der Dinge, insbesondere natürlich bei solcher Öffentlichkeitswirkung wie im konkreten Fall.

  • Die Einladung auf allen möglichen Seiten doch bitteschön diese Petition zu unterschreiben nervt ja schon gewaltig, daß seit heute Abend im Fratzenbuch auch noch Aufrufe im Sinne von "Ich bremse auch für Notärzte - Wir sind froh wenn Notärzte für uns unterwegs sind! Teile dieses Bild, wenn du auch froh bist!" oder "Ich bremse auch für Notärzte... ohne dass ich mich genötigt fühle und Anzeige erstatte" kommen finde ich persönlich mehr als unnötig.


    Mir fällt es dabei aus sehr schwer unter diesen Bildern keinen Kommentar zu hinterlassen. Allerdings fürchte ich, daß solche Kommentare quasi ungehört verhallen würden.

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!

  • Hi!

    es wird ja an jeder Stelle und an jedem Punkt wo es einigermassen hin passt erwähnt, es handelt sich um einen Kindernotfall-drohte zu ersticken....
    Da wird schon dramatisiert um den gemeinen Bürger auf eine Seite zu ziehen. Es tut ja eigentlich bei der rechtlichen Bewertung überhaupt nichts zu Sache,was für ein Notfall da war. Blaulicht ist Blaulicht..
    man möge mich berichtigen..
    Und noch ne kleine Anmerkung: In meiner leichte Aggro-Stimmung gestern hab ich mich doch tatsächlich auf den ein oder anderen Kommentar bei FB hinreissen lassen...erst recht nachdem ich die Petition gelesen habe. ich wollte mich da eigentlich raushalten aber so viel dünnes hab ich selten gelesen...(ich nehm jetzt zur Beruhigung noch ein Bier :prost: )
    Grüße


    Mein Einwand hat sich auch auf den Rest des zitierten Satzes bezogen, da hilft ein Herausreißen einzelner Worte nicht aus. Ich habe selbst bereits hier geschrieben, dass ich den Punkt Kind oder nicht, sonstwas oder eben nicht für eine falsche Aussage und ein falsches Signal halte. Nebenbei ist aber zwar nach oben eine definierte Grenze für die Blaulichtfahrt festgesetzt, die man eben nicht mehr überschreiten kann und darf und damit mag eine wie die andere sein, ja. Aber es gibt sehr wohl Unterschiede in Sachen Information und Reaktion darauf. Da geht es beim richtigen Stichwort schon los, wie schnell man in seine Klamotten und Schuhe bzw. nachts aus dem Bett springt, es geht weiter beim Einsteigen, dann eben während der Fahrt und vor Ort womöglich auch noch sichtbar mehr oder weniger Tempo. Wer das verleugnet ist in meinen Augen nicht ehrlich oder hat tatsächlich schlichtweg nicht genug Erfahrungen selbst gesammelt. Nur ist es natürlich auch rechtlich keine Grundlage und für die Medien ein gefundenes Fressen, ob es nun ein Kindernotfall mit gemeldeter Atemnot war oder "nur" eine alkoholisierte Person. Das also nur nebenbei, aber Du wolltest ja berichtigt werden......

  • auch noch Aufrufe im Sinne von "Ich bremse auch für Notärzte - Wir sind froh wenn Notärzte für uns unterwegs sind! Teile dieses Bild, wenn du auch froh bist!" oder "Ich bremse auch für Notärzte... ohne dass ich mich genötigt fühle und Anzeige erstatte"

    Also ich finde das toll :-D

  • er

    @tp:


    Was ist denn an den Handlungen der Staatsanwaltschaft problematisch?


    Der Strafbefehl, wie schon oft genug an anderer Stelle und von anderer Seite hier im Thread angesprochen. Er scheint schon arg überzogen in dieser Situation. Noch dazu bedenke man: hätte der Notarzt einen der entgegenkommenden Wagenführer angezeigt, dann hätte der eine Ordnungswidrigkeit bezahlt - man berichtige mich. Aber wer sich wirklich und wie falsch am Ende verhalten hat, das steht für mich noch nicht wirklich fest nach bisheriger (bekannt gewordener) Sachlage.

  • Ich berichtige dich gerne: auch ein Blaulichtauto darf sich seine freie Fahrt nicht erzwingen. Gerade weil es sich über bestehende Regeln hinwegsetzt, ist Umsicht gefragt. Insofern wäre eine Anzeige durch den NA ggf. zum Bumerang mutiert.


    Zum Rest deines Beitrags hat thh (immerhin mit langjähriger Erfahrung in der Tätigkeit als Staatsanwalt im Hintergrund) eigentlich alles geschrieben was dazu aktuell zu sagen wäre.

  • Damit du nicht suchen musst, bitte sehr: Führerscheinentzug und Geldstrafe für selbstfahrenden Notarzt wegen Straßenverkehrsgefährdung


    Die Wortwahl "maßvoll" und der Hinweis auf die Mindestfrist sollten trotz der nüchternen Darstellung aufhorchen lassen. Und vielleicht wäre es angebracht, nicht so emotional ins Rennen zu gehen, darunter leidet die ratio dann doch bei so manchem Diskussionsteilnehmer beider Seiten hier.

  • habe ich bei FB richtig gelesen, dass der Fall ad acta gelegt worden ist, seitens der Behörde?



    EDIT, Kopie aus FB aus dem betr. Profil:

    Alexander Hatz 1 Std. ·


    Liebe Freunde und Unterstützer. Gerade eben erreicht mich die Nachricht meines Anwaltes, dass der Strafbefehl von der StA Ingolstadt zurückgenommen wird.
    Erstmal vielen Dank. Das ist der absolute Oberhammer!

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

    Einmal editiert, zuletzt von Matthias Wenzel ()

  • Wenn das so wäre, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund des öffentlichen Drucks eingeknickt ist wäre DAS ein fatales Zeichen. Für ALLE Bürger.

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Wieso, weshalb und warum werden wir wohl zeitnah erfahren. Ob wir bis dahin nochmal elf Seiten schaffen? :pfeif:


    Ob wir nochmal elf Seiten schaffen? Ich hoffe es doch ganz stark.
    Da für viele - gemessen an der Zahl der Unterzeichner der Petition - das Thema ja wichtiger ist, als das NotSanG, müssten wir auch locker 200 Seiten schaffen. ;)


    Disclaimer:
    Natürlich bezog sich mein Eingangskommentar auf einen Auszug aus dem Bericht der Augsburger Allgemeinen, in dem sinngemäß angenommen wurde, dass der öffentliche Druck etwas mit der Rücknahme zutun hat.

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Das ist ja jetzt keine Überraschung, dass emotionel fixierte Themen besser wahrgenommen werden und mehr "diskutiert" werden, als Themen, wo man sich auf Sachebene informieren und ggf. sogar etwas einarbeiten muss. Wir bilden hier halt einen Querschnitt des fahrenden Volkes ab :hi:

  • Wir bilden hier halt einen Querschnitt des fahrenden Volkes ab


    bei allem respekt, captain. immerhin haben wir gesehen, dass man auf rettungsfachpersonal.de vernünftig miteinander reden kann, während andere blindwütig die kneipe demolieren.


    PS: ich freue mich tatsächlich, dass dieser notarzt jetzt zunächst einmal kein strafverfahren mehr an der backe hat. leider hat der rechtsstaat auf diese weise eine chance vertan, eine rechtsfrage zu beleuchten, die ja offensichtlich viele von uns umtreibt. im übrigen bleibt noch abzuwarten, wie die geschichte weitergeht. wenn die behörde ein auge auf jemanden geworfen hat, ist es wie eine schachtel pralinen.

    Einmal editiert, zuletzt von res cogitans ()

  • Dann ist meine Intention falsch gelesen worden. Wir bilden den Durchschnitt des fahrenden Volkes ab, während bei Facebook und anderen Onlinemedien meiner Wahrnehmung nach eher die Leute nach Gerechtigekeit geschrien haben, die erstmal nicht viel mit dem Rettungsdienst zu tun haben. Zumindest in meiner Umgebung war es auch im richtigen Leben so wahrzunehmen, dass das fahrende Rettervolk eine andere Sichtweise vertreten hat und eher abwartend stand.


    Dennoch warte ich mit Spannung auf die Begründung der zuständigen Stelle(n).