Ich denke übrigens nicht, dass das illegal ist. Sonst würden sie es wahrscheinlich nicht machen. Es kommt ja ein RTW von außerhalb und insgesamt werden die rettungsdienstlichen Hilfsfristen entsprechend den Vorgaben eingehalten. Es ist halt Flauschi aus feuerwehrtechnischer Sicht.
Rettungsdienstrechtlich wahrscheinlich nicht, nur die Hilfsfrist könnte einem um die Ohren fliegen. Aber gut, dann gibt es noch einen RTW mehr (prima, dann kann der Rüstwagen auch noch mit!). Was aber die Finanzierung der Stellen angeht, könnte ich mir vorstellen, dass es nicht ganz lupenrein zur Sache geht, da die Gelder der Krankenkassen sicher anders eingesetzt werden sollten. Aber wo kein Kläger da kein Richter. Daher ja die Frage: Wissen das die Krankenkassen und finden es okay?
Gruß