Anders gefragt: es geht dir um die 3-jährige Ausbildung oder um die Ergänzungsmassnahmen ?
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Yep, es geht hier lediglich um die 3 jährigen NotSan.
Ach übrigens es gibt ja auch eine Menge Freelancer welche über die Grenze hüpfen...
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War ja zu erwarten: Also könnte es sich lohnen für (etwaige zukünftige) Tätigkeiten in der Schweiz das komplette Staatsexamen und nicht (nur) die Ergänzungsprüfung abzulegen.
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Yep, es geht hier lediglich um die 3 jährigen NotSan.
Ein Missverständnis, ich habe eigentlich den Eröffner dieses Themas gemeint, ob es ihm um die 3-jährige Ausbildung in der Schweiz geht oder um den Ergänzungskurs.
War ja zu erwarten: Also könnte es sich lohnen für (etwaige zukünftige) Tätigkeiten in der Schweiz das komplette Staatsexamen und nicht (nur) die Ergänzungsprüfung abzulegen.
Vermutlich nicht, wenn es überhaupt Verändungungen beim jetzigen Procedere geben sollte, betrifft dies nur die Personen, die die 3-jährige Notfallsanitäterausbildung absolviert haben.
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Aber weist man mit dem Staatsexamen nicht den Inhalt und den Wissen der dreijährigen Ausbildung nach?
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Ich persönlich könnte mir das vorstellen, aber ob die Behörden das so sehen bezweifle ich.
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Mhh schwer zu sagen, die kürzere Ausbildungszeit, die fehlende Diplomarbeit und die unterschiedliche Einstufung ISCED dürfte zu diskutieren sein. Bis anhin wird jeder Einzelfall geprüft. Müssen uns bis 2017 gedulden ob es dann eine vereinfachte Anerkennung bei Grundausbildung NotSan geben wird....da werden sich auch noch alle Berufsverbände positionieren.... :flag_of_truce:
Zu mindestens meine Quellen im IVR geben dir Recht. Und der VRS dürfte es nicht viel anders sehen.Ich persönlich könnte mir das vorstellen, aber ob die Behörden das so sehen bezweifle ich.
Die Frage ist welches Grundniveau man dem NotSan anerkennt...Und da sehe ich für den HF ja schwarz... theoretisch ist -wenn man sich an die Verträge mit der EU hält- eine Ungleichbehandlung übrigens nicht möglich. -
Naja eine Ungleichbehandlung findet ja nur dann statt, wenn beide die gleichen Voraussetzungen mitbringen.
Hier muss meiner Meinung nach zumindest ein Anpassungslehrgang stattfinden.
Sollte eine komplett hürdenlose Anerkennung möglich sein, werde ich 2017 eine RD Schule in Lörrach eröffnen...und ausschließlich Schweizer zum NotSan ausbilden .... :ironie: -
Wurde denn in der Vergangenheit unterschieden zwischen
- RettAss (geschenkt)
- RettAss (RS dann RettAss verkürzt)
- RettAss (2 Jahre vollausbildung)?
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da muss ich passen
nach EU Richtlinie sollte dies aber nicht so sein, denn Urkunde ist Urkunde, oder? -
Dann ist NotSan = NotSan....
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Die EU Richtlinie besagt, dass ich einen Rechtsanspruch auf Überprüfung meiner Qualifikationen für eine inländische Anerkennung habe, nicht aber, dass ich Anspruch auf Anerkennung habe.
Das ist ein deutlicher Unterschied.
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz heißt das Ding in der BRD ...hier werden die meisten Anträge in den reglementierten Berufen gestellt (Pflege, Ärzte usw.). Für eine Anerkennung wird auch hier immer der Einzelfall geprüft.Bezogen auf den RettSan HF gibt der Rahmenlehrplan klar vor... Die Ausbildungszeit dauert 3 Jahre.
Pflegekräfte und TS können um ein Jahr verkürzen. Ein nachgeprüfter NotSan dürfte allein die notwendige Ausbildungszeit nicht nachweisen können.
:rtw: -
Guten Abend ihr lieben
Da habe ich ja was los getreten ...
Vielen lieben und herzlichen Dank für eure Antworten.
Also seht ihr es (so wie ich es heraus lese) wahrscheinlicher eine Stelle zu bekommen, wenn man den deutschen NotSan macht und dann in den Süden geht?!Ich wünsche euch allen ein schönes (hoffentlich dienstfreies) Wochenende
Grüße
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Naja eine Ungleichbehandlung findet ja nur dann statt, wenn beide die gleichen Voraussetzungen mitbringen.
Hier muss meiner Meinung nach zumindest ein Anpassungslehrgang stattfinden.
Sollte eine komplett hürdenlose Anerkennung möglich sein, werde ich 2017 eine RD Schule in Lörrach eröffnen...und ausschließlich Schweizer zum NotSan ausbilden .... :ironie:
Du wirst lachen, ich kenne mindestens drei Schweizer TS die nach erfolglosem Versuch die Weitebildung bezahlt zu bekommen nun in .de ihren RettAss machen um dann entweder den Angleichungslehrgang bzw. den NotSan zu machen.Wurde denn in der Vergangenheit unterschieden zwischen
- RettAss (geschenkt)
- RettAss (RS dann RettAss verkürzt)
- RettAss (2 Jahre vollausbildung)?
Nein, wurde nicht. Es gibt sogar mindestens einen Kollegen der damals noch den HF bekommen hat als übergeleiteter deutscher RS. (Was aber im speziellen Fall kein Qualitätsproblem erzeugt hat- Und mittlerweile ja so oder so nicht mehr drin ist)Die EU Richtlinie besagt, dass ich einen Rechtsanspruch auf Überprüfung meiner Qualifikationen für eine inländische Anerkennung habe, nicht aber, dass ich Anspruch auf Anerkennung habe.
Das ist ein deutlicher Unterschied.
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz heißt das Ding in der BRD ...hier werden die meisten Anträge in den reglementierten Berufen gestellt (Pflege, Ärzte usw.). Für eine Anerkennung wird auch hier immer der Einzelfall geprüft.Bezogen auf den RettSan HF gibt der Rahmenlehrplan klar vor... Die Ausbildungszeit dauert 3 Jahre.
Pflegekräfte und TS können um ein Jahr verkürzen. Ein nachgeprüfter NotSan dürfte allein die notwendige Ausbildungszeit nicht nachweisen können.
:rtw:
Die notwendige Ausbildungszeit ist imho egal, es gilt hier die Rahmenlehrzeit. Wenn du dein Medizinstudium unterhalb der Regelstudienzeit schaffst (z.B. durch Anerkennung von Studienleistungen anderer Fächer) ändert das auch nichts.
Die Mähr vom "Unterschied" wurde in der Tat von den (schweizerischen) Berufsverbänden gerne berichtet, laut Aussage des Verantwortlichen beim SRK handelt es sich aber um eine Fehlinformation (wie so vieles was zu dem Thema gesagt wird...) -
Du wirst lachen, ich kenne mindestens drei Schweizer TS die nach erfolglosem Versuch die Weitebildung bezahlt zu bekommen nun in .de ihren RettAss machen um dann entweder den Angleichungslehrgang bzw. den NotSan zu machen.
Da gibt es einige, diese werden aber nie den Titel dipl.RettSan HF führen dürfen, sondern nur die Gleichwertigkeit besheinigt bekommen, was bezogen auf die Berufstätigkeit aber keinen Unterschied macht.
Nein, wurde nicht. Es gibt sogar mindestens einen Kollegen der damals noch den HF bekommen hat als übergeleiteter deutscher RS. (Was aber im speziellen Fall kein Qualitätsproblem erzeugt hat- Und mittlerweile ja so oder so nicht mehr drin ist)
Bist du dir sicher, dass dies nicht eine Anerkennung nach SRK vor der Einführung des HF war? Wäre Interessant.Die notwendige Ausbildungszeit ist imho egal, es gilt hier die Rahmenlehrzeit. Wenn du dein Medizinstudium unterhalb der Regelstudienzeit schaffst (z.B. durch Anerkennung von Studienleistungen anderer Fächer) ändert das auch nichts.
Die Mähr vom "Unterschied" wurde in der Tat von den (schweizerischen) Berufsverbänden gerne berichtet, laut Aussage des Verantwortlichen beim SRK handelt es sich aber um eine Fehlinformation (wie so vieles was zu dem Thema gesagt wird...)Da war ichetwas unpräzise und danke Dir für die Korrektur. Ich bin zweitweise mit Anerkennungsverfahren von RettSan HF betraut, aber in einem anderen Kontext.
Da geht es um die direkte Anerkennung zum dipl.RettSan HF.
Da wird ganz klar der 5400h Ausbildungsstunden-Ansatz zugrunde gelegt und sämtliche Kompetenznachweise zum einen inhaltlich als auch vom zeitumfang ausgewertet. Im Grunde ist es egal wie lange die Ausbildungszeit dauert. Man geht aber davon aus, dass die benötigten Kompetenzen nicht in kürzerer Zeit zu erwerben sind, um als gleichwertig anerkannt zu gelten. Das "Schlupfloch" ist dann die Berufstätigkeit welche anteilig eingerechnet wird. -
Es sind tatsächlich einige "geadelte" RA seinerzeit durchgewunken worden, ohne rechtliche Grundlage. Das war ganz zu Beginn der Anerkennung durch das SRK.
Es sind nicht nur TS, sondern auch TH nach Deutschland in die Ausbildung geschickt worden, hauptsächlich vor der Verschärfung. Darum war auch die Flughafensanität offizielle Lehrrettungswache von Bayern oder St. Gallen für Baden-Württemberg. -
Hi
Also seht ihr es (so wie ich es heraus lese) wahrscheinlicher eine Stelle zu bekommen, wenn man den deutschen NotSan macht und dann in den Süden geht?!
Nö. zumindest ich nicht. Es gibt einfach zu viele (Schweizer) Bewerber auf die paar Ausbildungsstellen. Falls du in einen sehr speziellen Kanton vielleicht einen Job(als RettAss) findest, kannst du über diesen AG dann den Ergänzungslehrgang machen. Es gibt mind. 3 User hier die das so gemacht haben-vielleicht meldet sich ja einer von denen bei dir. Und falls ich noch irgendwie weiter helfen kann...1 Jahr RD im Kanton Zürich..
Grüße -
Das aktuelle Problem sind nicht die Schweizer Bewerber, am Medi in Bern sind gerade einige Deutsche in der Ausbildung, sondern das neue Finanzierungsmodell, dass die Kosten der Wohnkanton tragen muss und hier 2 Jahre Aufenthalt obligatorisch sind.
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Das aktuelle Problem sind nicht die Schweizer Bewerber, am Medi in Bern sind gerade einige Deutsche in der Ausbildung, sondern das neue Finanzierungsmodell, dass die Kosten der Wohnkanton tragen muss und hier 2 Jahre Aufenthalt obligatorisch sind.
...und eine Anstellung in einem RD...
(ich glaub wir reden schon vom selben..)
Grüße -
Mhh, nicht, ganz es gibt einige Deutsche (wenn auch wenige) welche aus RD-fremden Berufen kommen, aber bereits einige Zeit in der Schweiz gelebt und gearbeitet haben. Diese Bewerber hatten sich regulär für eine Ausbildungsstelle beworben und sind genommen worden. Die drei mir bekannten Personen hatten allerdings alle bereits eine Niederlassungsbewilligung. Zwei hatten bereits einen deutschen Hochschulabschluss. :drinks: