Landtag von NRW nimmt Gesetzentwurf an

  • Die Landtag von NRW hat soeben den Gesetzentwurf der Landesregierung "Zweites Gesetz zur Änderung des Rettungsgesetzes NRW" mehrheitlich angenommen. Damit ist es in NRW möglich, Rettungsassistenten bis bis zum 31.12.2026 als Transportführer auf einem RTW einzusetzen.


    http://www.landtag.nrw.de/port…v/Dokument/MMD16-6088.pdf



    Edit: Datum korrigiert

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • ...Damit ist es in NRW möglich, Rettungsassistenten bis bis zum 31.12.2023 als Transportführer auf einem RTW einzusetzen.


    http://www.landtag.nrw.de/port…v/Dokument/MMD16-6088.pdf


    Falsch. Verabschiedet wurde der Entwurf mit dem Änderungsantrag unter der Drucksache 16/8143.


    http://www.landtag.nrw.de/port…v/Dokument/MMD16-8143.pdf


    § 4 Abs. 7 lautet:
    „(7) Mit Ablauf des 31. Dezember 2026 wird die Funktion der Rettungsassistentin oder des Rettungsassistenten durch die Notfallsanitäterin oder den Notfallsanitäter ersetzt."

  • Das ist leider korrekt. Angenommen wurde die geänderte Fassung mit Frist 31.12.2026.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Bleibt zu hoffen, dass man dort zumindest schon vorher Notfallsanitäter ausbildet. Ich befürchte, unabhängig etwaiger Qualitätsgedanken, dass die Kollegen dorf auf der Strecke bleiben. Es wird sicherlich schwer eine Lücke zu finden, die die Frist zur Weiterbildung bis 2021 außer Kraft setzt. Das Verschieben des Zeitpunkts in so ferne Zukunft suggeriert, dass man die Lücken, die durch das verzögerte Umsetzen entstehen, eventuell eher mit neu ausgebildeten Kollegen stopfen will. Was das für den einzelnen, der gern langfristig als Transportführer im RD bleiben möchte, bedeutet, kann sich jeder selbst ausmalen. Mir jedenfalls wird schlecht, wenn ich das lese.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Um das zu verdeutlichen, wovon Johannes spricht:


    Zwar können RettAss in NRW dann bis 2026 Chef spielen, allerdings endet die Übergangsfrist um NotSanG trotzdem 2021. Das heist danach gibts keine Übergangsmöglichkeiten. Ab dann sind es 3 Jahre Ausbildung für alle...

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Sicherlich. Bleibt für die Kollegen zu hoffen, dass NRW sich dann umentscheidet und dauerhaft Rettungsassistent oder Notfallsanitäter schreibt. Im Sinne des NotSanG ist die ganze Aktion jedenfalls nicht und die Frist kann NRW nicht eigenmächtig ändern, egal, wie sehr man es will. Das muss der Bund tun.

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  • Sicherlich. Bleibt für die Kollegen zu hoffen, dass NRW sich dann umentscheidet und dauerhaft Rettungsassistent oder Notfallsanitäter schreibt. Im Sinne des NotSanG ist die ganze Aktion jedenfalls nicht und die Frist kann NRW nicht eigenmächtig ändern, egal, wie sehr man es will. Das muss der Bund tun.


    Warum sollten Sie. Somit haben die Kolleginnen und Kollegen im Alter von 50 - 55 Jahren, je nach Status, die Möglichkeit ihren bisherigen Beruf bis zur Rente weiterhin auszuüben, ohne weitere Prüfungen zu absolvieren. Wollen Sie jedoch eine höhere Entgeltgruppe müssen sie halt noch mal pauken.


    Lieber stecke ich das Geld in die Weiterqualifizierung der lebensjüngeren und ermögliche ihnen eine Gehaltssteigerung.


    Wo hat NRW hier gegen ein Bundesgesetz verstoßen? Dieses wird umgesetzt, jedoch wer keine Weiterqualifizierung macht, kann ab 01.01.2027 nur noch wie ein RS eingesetzt werden. Dieses eventuell mit Änderungskündigung.


  • Warum sollten Sie. Somit haben die Kolleginnen und Kollegen im Alter von 50 - 55 Jahren, je nach Status, die Möglichkeit ihren bisherigen Beruf bis zur Rente weiterhin auszuüben, ohne weitere Prüfungen zu absolvieren. Wollen Sie jedoch eine höhere Entgeltgruppe müssen sie halt noch mal pauken.


    Lieber stecke ich das Geld in die Weiterqualifizierung der lebensjüngeren und ermögliche ihnen eine Gehaltssteigerung.


    Wo hat NRW hier gegen ein Bundesgesetz verstoßen? Dieses wird umgesetzt, jedoch wer keine Weiterqualifizierung macht, kann ab 01.01.2027 nur noch wie ein RS eingesetzt werden. Dieses eventuell mit Änderungskündigung.


    ich denke das Johannes darauf abzielt das de facto und in nicht absehbarer Zeit keine NotSan in NRW ausgebildet oder geprüft werden... das ist in der Tat für dieses große Land ein echtes Zukunftsproblem. Und durch die Wohnsitzregelung den Ausbildungswilligen auch noch ein Strich durch die Rechnung gemacht wird.

  • Ich glaube es ist völlig egal wann man eine Frist setzt, denn es wird immer irgendwen geben der kurz vor der Rente steht. Und ich finde schon das es Sinn macht auch in ältere Mitarbeiter Geld zu investieren.


    Ansonsten hat Harun schon gesagt. NRW könnte irgendwann den Anschluß verlieren...


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.


  • Warum sollten Sie. Somit haben die Kolleginnen und Kollegen im Alter von 50 - 55 Jahren, je nach Status, die Möglichkeit ihren bisherigen Beruf bis zur Rente weiterhin auszuüben, ohne weitere Prüfungen zu absolvieren. Wollen Sie jedoch eine höhere Entgeltgruppe müssen sie halt noch mal pauken.


    Lieber stecke ich das Geld in die Weiterqualifizierung der lebensjüngeren und ermögliche ihnen eine Gehaltssteigerung.


    Wo hat NRW hier gegen ein Bundesgesetz verstoßen? Dieses wird umgesetzt, jedoch wer keine Weiterqualifizierung macht, kann ab 01.01.2027 nur noch wie ein RS eingesetzt werden. Dieses eventuell mit Änderungskündigung.


    Respekt! Ich habe nicht gesagt, dass NRW gegen ein Bundesgesetz verstößt, zumindest nicht hier. Meine Auffassung nach tun sie dies, da sie auch dieses Jahr noch RettAss Kurse beginnen. Ob ich da falsch liege wird hoffentlich noch geklärt werden, bevor es potentiell nicht prüfungszulassungsfähigen Schülern einen Haufen Geld gekostet hat. Aber nein, umgesetzt wird das Bundesgesetz in NRW nicht. Es gibt keine Ergänzungsprüfungen (von der einen umstrittenen mal abgesehen) in NRW und es hat noch kein Ausbildungslehrgang begonnen. Ob ältere Kollegen die Qualifikation erwerben möchten, steht ihnen so oder so frei. Hier wurde nicht willkürlich eine andere Altersgrenze gezogen, hier wird der Missstand angefasst, dass man bisher standhaft das Inkrafttreten des Gesetzes verpennt. NRW muss mit der Ausbildung und Weiterbildung beginnen, sonst gehen ihnen schlicht die Leute aus. Und um sich aus der Misere zu retten, hat man nun die Frist, bis wann ein Rettungsmittel mit NotSan besetzt sein muss, verlängert. Problematisch ist es für die Kollegen, die sich weiterqualifizieren wollen und nicht können. Die können dann nicht mehr als Transportführer arbeiten und ohne finanziellen Einbußen den Arbeitsplatz nicht mehr wechseln. Das ein Zurückstufen auf ein RS Gehalt juristisch machbar ist, halte ich für fragwürdig, hängt im einzelnen aber wohl vom Tarifvertrag ab.

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  • @harris:


    So wie aktuell Bayern, BaWü, der gesamte Osten, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz,... Soll ich die Liste weitermachen?


    Wie meinen? In einem erheblichen Teil der Bundesländer finden Ergänzungsprüfungen / Staatsexamina statt und die Ausbildung läuft dort zumindest teilweise auch schon. Der DBRD hat neulich mal eine Übersicht gepostet. Ich meine, dass da noch ein Fehler drin war, aber es gibt dir eine bessere Übersicht.


    Falls es dir rein ums RDG geht: Das gibt es vielerorts noch nicht (Thüringen war aber übrigens das Erste), allerdings ist keine Aktualisierung weit weniger mitarbeiterfeindlich als gesetzlich festzulegen, dass man RettAss so lange als Transportführer nutzen kann. Man kann es doch nicht wirklich gut finden, dass hier offenbar aktiv und offen geplant wurde, Kollegen aufs Abstellgleis zu schicken. Es sollte jeder der möchte die Chance haben, sich der Prüfung zu stellen. In NRW wird das, wenn es so weitergeht auch bei Eigenfinanzierung nicht der Fall sein. Bedenke, wie die Prüfungskommission auszusehen hat, davon kann man nicht beliebig viele in kurzer Zeit zusammenstellen. Die Nummer wird Kollegen die Zukunft kosten, wenn man nicht sehr schnell eine andere Richtung einschlägt.

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  • Hä?


    Ersten ist hier das RettDG verabschiedet worden. Darum geht so, sowie um die Struktur des RD an sich. Da können viele Bundesländer sicherlich noch was bei Nrw abgucken gehen, oder?
    Des weiteren finde ich auch nicht toll, dass es bis Ende 2026 möglich ist als RettAss den Chef zu geben. Aber wieso jetzt ältere Kollegen gerade aufs Abstellgleis gezogen werden ist mir schleierhaft. Das Gegenteil ist doch der Fall. Und wenn sie wollen können sie alle zur Nachprüfung gehen.
    Irgendwie kann ich mir nur nicht erklären wieso alle auf NRW herumhacken. Scheint gerade Mode zu sein. Und es geht auch um die aktuelle Arbeit der Kollegen die damit gerade auch herabgewürdigt wird, und damit auch meiner. Es läuft schon viel gutes hier, das ändert ein solcher Schatten im Gesetz nicht wirklich. Zudem frage ich mich immer wieder wie Leute das beurteilen können die gute nicht mal wohnen, geschweige denn arbeiten.
    Und was den DBRD angeht kann man mal ganz nüchtern festhalten, dass es für einen Berufsverband einer Bankrotterklärung gleich kommt wenn er das als vornehmlichstes Problem des deutsch Rettungsdienstes sieht.

  • Wo steht denn, dass der DBRD das als vornehmlichstes Problem sieht?
    Es ist jedenfalls ein Problem. Gut, dass jemand das kritisch anspricht.

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  • wollen können sie alle zur Nachprüfung gehen


    in NRW kann eigentlich momentan niemand zur Nachprüfung, da sie bis auf weiteres ausgesetzt wurde. Und statt dessen ein merkwürdiges Konstrukt für weitere RettAss Ausbildungen geschaffen wurde, nein insgesamt bin ich da nicht neidisch auf NRW.

  • Ich sprach nicht von älteren Kollegen, sondern von Kollegen. Ich beziehe mich eher auf diejenigen, die noch länger im RD verweilen. Und es wird auch in NRW nur möglich sein, eine gewisse Anzahl von Prüfungen pro Jahr abzunehmen. Und bei den Mengen des zu schulenden Personals bestehen eben Zweifel, ob wirklich alle die wollen nachgeschult werden können. 2021 wird mit den Nachprüfungen Schluss sein müssen, sofern es keine Gesetzesänderung auf Bundesebene gibt. Die Kollegen, die also bis 2026 RettAss bleiben sollen und die Fahrzeuge besetzen müssen, werden nicht mehr NotSan werden können. Darum ging es hier. Und zugegeben, zwischendurch sind die anderen Aspekte mit hinein gekommen.


    Die schlichte Weigerung die dreijährige Ausbildung zu beginnen, das bestehende Personal bisher weiterzuqualifizieren, Rechtslücken zu suchen, um doch noch irgendwie RettAss ausbilden zu können, und bis 2026 noch RettAss als Transportführer einzusetzen mit dem oben geschilderten Problem und der grundlosen Unfähigkeit, die Finanzierung zu regeln... das alles macht NRW derzeit zum Negativbeispiel aller Bundesländer. Mir wäre nicht bekannt, dass in irgendeinem anderen so viele Probleme zusammen kommen, obwohl es sicherlich vierlerorts noch einzelne gibt. Das der Berufsverband in dem Fall aktiv wird, finde ich sehr wünschenswert. Hier geht es um die Zukunft der Kollegen! Das alles hat wenig mit der jetzigen Arbeit zu tun. Wobei meine Meinung dazu wohl auch bekannt ist und kürzlich leider erst wieder bestätigt wurde.

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  • Und in welchen Bundesländern ist die Finanzierung geregelt? Wo gibt es schon die dreijährige Ausbildung? In welchen Bundesländern kann man sich aktuell schon weiterqualifizieren? Und wird NRW das einzige Bundesland bleiben was den RettAss bis 2026 festschreibt? Bedenke bei der Antwort aber bitte, dass aktuell in Bayern bspw der Notarzt im NEF links neben sich auch recht oft die Tür und keinen "Fahrer" hat (geschweigedenn das der Fahrer RettAss ist) oder in andren Bundesländern bspw "geeignete Personen" den RTW fahren.


    Bei den aktuellen Möglichkeiten allerdings jetzt noch den RettAss zu machen bin ich bei dir. Das ist zu verurteilen.

  • Hier wir, in NDS fühl mich ganz wohl, in drei Wochen gehts zur Prüfung und im Sommer kommen unsere zwei Azubis. Übrigens bei voller Kostenübernahme der Kassen durch Landeserlass.. Das DRK hat in Goslar schon seit letztem Sommer eine Klasse zur Vollausbildung laufen.