klar. natürlich hast du recht. formal hat die zeitung ihre pflicht erfüllt. aber als journalist würde ich eben auch das ergebnis der stellungnahme prüfen und hier eben zu dem schluss kommen, dass auch derjenige, der sich von der gegenpartei geäußert hat, eben keine kenntnis aus erster hand hat.
Das ergibt sich aber doch aus dem Beitrag.
Man sollte sich davor hüten, übersteigerte Anforderungen an die Presseberichterstattung zu stellen, die - auch unter Aktualitätsgesichtspunkten - nicht erfüllt werden können. Gerade weil Berichterstattung in der Presse oft nicht den an sie zu stellenden Ansprüchen genügt, sollte man auch anerkennen, wenn sie das einmal tut.
Der Beitrag stellt zunächst die Sicht der einen Seite dar, dann die Sicht der anderen, aus der sich ergibt, was der Disponent gedacht und veranlasst hat, dass dies als korrekt beurteilt wird und dass die eingesetzten Rettungskräfte vor Ort noch angehört werden müssen. Wenn (!) die Darstellung zutrifft, dann wäre deren Verhalten so nicht akzeptabel - das halte ich im übrigen für konsensfähig. Zudem wird Kritik an der fachlichen Qualifikation zurückgewiesen.
Das ist m.E. eine völlig korrekte Darstellung des derzeitigen Sach- und Kenntnisstands.
viel eher wäre es fair, zu warten, bis die gegenpartei die beschuldigten tatsächlich angehört und sich daraus ein bild der situation gemacht hat. sonst kann ja außer gemeinplätzen nichts dabei herauskommen.
Wieso? Die richtige Darstellung "Notarzt != vertragsärztlicher Bereitschaftsdienst", "korrektes Handeln des Disponenten", "häufig hohes Anspruchsdenken" ist doch bereits enthalten.
und ich hätte als journalist eben auch bauchschmerzen, wenn ich genau wüsste, dass da jetzt zwei rettungsassistenten auch deshalb öffentlich in die pfanne gehauen werden, weil deren organisation eine wichtige chance zu einer adäquaten stellungnahme verpasst hat. es ist nicht fair, wenn solche konflikte aufgrund schlechter pressearbeit auf dem rücken der mitarbeiterInnen ausgetragen werden.
Die Mitarbeiter sind aber doch nun gar nicht (namentlich) bekannt.
ich erwarte von ernstzunehmendem journalismus wesentlich mehr. er sollte vor allem der wahrheit verpflichtet sein - der materiellen wahrheit und nicht der formalen.
Im Rahmen des möglichen und zu erwartenden, ja. Keine Zeitung kann jeden einzelnen Beitrag wochenlang ausrecherchieren.
man darf aber auch nicht vergessen, dass man dort zwei richtige personen mit menschenrechten und so öffentlich der lächerlichkeit preisgibt.
Das tut man schon deshalb nicht, weil dort keine konkreten Personen benannt werden.
außerdem lässt der artikel doch auch wesentliche objektive fragen offen, die für eine fundierte beurteilung wesentlich sind, wie zB die, wieviel zeit durch das unangemessene verhalten tatsächlich vergeudet wurde.
Das stand wohl nicht im Fokus der Berichterstattung, die sich vor allem darauf konzentrierte, *dass* nach der Darstellung des Patienten überhaupt eine - retrospektiv ernsthafte - Erkrankung nicht als solche erkannt wurde, stattdessen unpassende Ratschläge in vulgärem Ton erteilt und ihm durch eine "Bauchmassage" Schmerzen zugefügt wurden sowie ein Transport nur aufgrund energischen Auftretens erfolgte. Es erscheint mir durchaus legitim, auf diesen Sachverhalt als solchen das Gewicht zu legen und nicht darauf, ob der Transport sich letztendlich um 5, 10 oder 30 Minuten verzögerte.
es kann ja sein, dass BEIDE neben dem bett standen und dumme sprüche gemacht haben - oder dass es nur EINER war, während der andere das tragetuch geholt hat. diese information ist für einen wertvollen artikel einfach unabdingbar. das wäre bei einer rechtlichen beurteilung ja auch nicht anders. wenn sich aus den unadäquaten hinweisen keinerlei zeitverzögerung ergeben hat, ist der ganze vorgang strafrechtlich unerheblich, da die dummen sprüche kaum strafbar sein dürften - wenn doch, könnte man diverse unterlassungsdelikte prüfen. das kann einem journalisten doch nicht egal sein.
Aus dem Artikel - der insoweit zunächst nur die Darstellung einer Seite wiedergibt - kann kaum der eine den Transport vorbereitet haben, weil ein solcher nur auf mehrfaches Drängen überhaupt zustandegekommen sein soll. Auch ist nicht nur strafrechtlich bedeutsames Handeln berichtenswert; und aus strafrechtlicher Sicht kann bereits die behauptete, nicht indizierte "Bauchmassage" sich als fahrlässige Körperverletzung darstellen.
Dass der Sachverhalt weiterer Aufklärung bedarf, finde ich übrigens auch.