Arbeitsgericht Hamburg: DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. ist keine tariffähige Gewerkschaft

  • Das Arbeitsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage in einem von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen und den Gewerkschaften IG Metall, ver.di und NGG angestrengten Verfahren (1 BV 2/14) festgestellt, dass die „DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V.“ keine tariffähige Gewerkschaft ist: http://www.berlin.de/sen/aif/u…essemitteilung.332545.php

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Die Berufsgewerkschaft DHV hält den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg zur fehlenden Tariffähigkeit für eine auf Grundlage unrichtiger Tatsachenermittlung und Tatsachenbewertung getroffene Fehlentscheidung.


    Das Arbeitsgericht Hamburg hatte bereits den Anhörungstermin unzureichend vorbereitet. Die Kammer hatte sich in den 16 Monaten zwischen der Zustellung der Antragsschrift im Dezember 2013 und dem Anhörungstermin am 21. April 2015 darauf beschränkt, die Schriftsätze der Parteien zuzustellen und ansonsten den ursprünglich für Mai 2014 anberaumten Anhörungstermin mehrmals zu verschieben.


    Ohne einen Auflagenbeschluss zu tätigen oder irgendeinen richterlichen Hinweis zu geben, was aus Sicht der Kammer entscheidungserheblich sein könnte, eröffnete die Vorsitzende den Anhörungstermin am 21. April 2015 mit der Feststellung, dass dem Gericht zur Beurteilung einer wichtigen Frage ein Dokument fehlt, das die DHV nicht geliefert habe. Der Hinweis des Prozessvertreters der DHV, dass im Tariffähigkeitsverfahren der Amtsermittlungsgrundsatz gelte und das Gericht wichtige Beweisangebote der DHV bislang ignoriert habe, nahm die Kammer lediglich zur Kenntnis.


    Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Kammer sich weder mit dem umfassenden schriftsätzlichen Vortrag, noch mit der jüngsten Änderung der Tarifzuständigkeit der DHV beschäftigt hatte. Die Kammer war daher offensichtlich völlig unvorbereitet und ohne ausreichende Kenntnis des Sach- und Streitstandes in den Anhörungstermin gegangen! Die Fehlentscheidung war also programmiert.


    Argumente, wie der Vortrag des beteiligten Arbeitgeberverbands Wohlfahrts- und Gesundheitsdienste, dass die Antragsteller in ihren Einrichtungen in Sachsen überhaupt nicht mehr präsent seien, wohingegen die DHV mit Mitgliedern, Betriebsräten und Tarifkommissionen stark vertreten ist, fanden keine Beachtung bei der Kammer.


    Die Kammer kündigte zwar an, dass sie die vorgebrachten Argumente und Tatsachen eingehend abwägen wird, da es sich bei der DHV um eine etablierte Gewerkschaft handelt. Dennoch hat sie ohne jegliche prozessleitende Verfügung auf die fehlende Tariffähigkeit der DHV erkannt.


    Aus unserer Sicht hat das Arbeitsgericht Hamburg vorgetragene Tatsachen sachlich völlig falsch bewertet oder erst gar nicht gehört. So hat die Kammer in keiner Weise berücksichtigt, dass die DHV auf eine mehr als 65 jährige Tarifhistorie zurückblicken kann und in ihrem Organisationsbereich über eine breite Verankerung in den Betrieben und Unternehmen mit Betriebsräten, Personalräten und Vertrauensleuten verfügt. Ebenso wenig wurde in der Entscheidung gewürdigt, dass die DHV seit Jahrzehnten etablierter Tarifpartner in ihrem satzungsgemäßen Zuständigkeitsbereich ist.


    Die Kammer hat sich nur auf absolute Mitgliederzahlen fokussiert, ohne die tatsächliche Leistungsfähigkeit und Arbeit der DHV in der Betriebsbetreuung sowie im Tarifbereich zu bewerten. Der bloße rechnerische Vergleich zwischen organisierten Mitgliedern und tatsächlichen Beschäftigungsverhältnissen ist aber nicht geeignet, die Grundlage der Entscheidung über die Tariffähigkeit zu sein und entzieht den Mitgliedern das Recht auf freie Wahl ihrer Arbeitnehmervertretung. Das ist ein grober Verstoß gegen die
    Koalitionsfreiheit aus Art. 9 des Grundgesetzes und damit ein eindeutiger Verfassungsverstoß.


    Die DHV wird deshalb gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg beim Landesarbeitsgericht Beschwerde einlegen. Die DHV hat in den letzten Jahren drei Tarifmächtigkeitsverfahren bestritten. Die DHV wird auch in diesem vierten Verfahren das Landesarbeitsgericht überzeugen, dass sie eine etablierte, anerkannte und damit tariffähige Gewerkschaft ist.


    Mit der Rechtsbeschwerde wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg nicht rechtskräftig und die DHV ist weiterhin eine tariffähige Gewerkschaft. Damit behalten auch sämtliche Tarifverträge weiterhin ihre Wirksamkeit.


    Quelle und Text: Pressemitteilung der DHV

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich hasse die DHV so dermaßen.
    Wird Zeit, das die abdanken.



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    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • ..och M1k tröste dich, die ver.di - FB 3 in Bayern ist nicht viel besser als die DHV. Und das auch schon seit Jahren und noch historisch belegt.

  • Was ist denn das für ein Trost?
    "Woanders ist auch oll" hilft keinem weiter.



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  • ...das sehe ich anders, wenn man nämlich erkennt, das es eben nicht gut läuft, wie woanders auch, kann man sich z.B. auch in diesen Bereichen anfangen zu engagieren.

  • ...das sehe ich anders, wenn man nämlich erkennt, das es eben nicht gut läuft, wie woanders auch, kann man sich z.B. auch in diesen Bereichen anfangen zu engagieren.


    Und das kann man nur, wenn man sieht, dass es nicht nur im eigenen Bereich schlecht läuft, sondern auch anderswo?

  • Ich bin ja nun kein großer Freund von Verdi, mir fehlt sicher auch ein Überblick über die Situation im bayrischen Rettungsdienst, aber Verdi mit der DHV gleichzusetzen ist wohl schon ein wenig an den Haaren herbeigezogen.
    Wenn das Vorgehen von Verdi bei euch allerdings wirklich mit dem der DHV vergleichbar sein sollte, würde ich gern mal einige Beispiele hören.

  • Zitat

    ..och M1k tröste dich, die ver.di - FB 3 in Bayern ist nicht viel besser als die DHV. Und das auch schon seit Jahren und noch historisch belegt.


    Diese Aussage kann ich nach wie vor, vor allem in Anbetracht der jüngsten Vorstöße seitens ver.di Bayern nicht nachvollziehen. Die DRK Bundestarifkommission von ver.di sieht hingegen die BRK Tarifkommission als Vorreiter in Sachen Arbeitnehmerrechte an und versucht aktuell an die dort erreichten Regelungen aufzuschließen. Aber ich lass mich gerne nach wie vor aufklären um was es dir bzw. deinen Kollegen geht.
    Viele Grüße vom Südwesten nach Südosten.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Und das kann man nur, wenn man sieht, dass es nicht nur im eigenen Bereich schlecht läuft, sondern auch anderswo?

    Nein, es war darauf gemünzt, das wir doch eine sehr starke Trägheit in der Bevölkerung erleben, und sich Widerstand i. d. R. leider nur dann bildet, sobald man selber betroffen ist. Es wäre natürlich schön wenn sich immer mehr Menschen in der ein oder anderen Weise politisch engagieren würden.


    @ Sela und Manne


    Unsere ver.di hat es geschafft, den Jahresbruttolohn im Jahr 2002 von 45.000,- € auf 30.000,- € Jahres brutto im Jahr 2013 für Rettungsassistenten zu zu senken. Ich denke mal Herr Schirmer von der ver.di - FB 3 (Verhandlungsführer in den Tarifverhandlungen (seit 1998 wenn ich es richtig gelesen habe) hat von Herrn Stärk (Landesgeschäftsführer des BRK) schon oft genug Lob und Anerkennung für seine Tätigkeit bekommen. Dies nur so ein kleines Beispiel für die hervorragende Tätigkeit der ver.di.


    @ Manne
    Explizit für Dich:
    Das was ver.di betreibt, gerade im FB 3 - Bayern ist mehr als verlogen. Die Umfrage, wo denn Probleme wären oder wie man die Situation verbessern könnte ist ver.di seit Jahren bekannt, da in der Tarifkommission ver.di - Mitglieder der Tarifkommission (seit über einem Jahrzehnt fast immer die selben Personen) und gleichzeitige Personalräte tätig sind. Es werden selbst nach wie vor Handlungen vom AG unterstützt die ver.di an anderer Stelle vor dem BAG als Tarifvertragwidrig erstritten hat, bzw. von AN erstritten wurden.(Kurzzeitpausenregelung, BAG 2007, Umkleidepauschale BAG 2009).

  • Zitat

    Ich höre zum ersten Mal von der DHV könnte jemand kurz erklären warum diese einen offensichtlich sehr schlechten Ruf hat ?



    Gesendet von iPhone mit Tapatalk


    Eine Scheingewerkschaft, die extrem Arbeitgeberfreundlich ist, und das Konzept der Tarifverträge ins Lächerliche zieht. Der Link verrät ja schon was.
    Ansonsten Google mal Medsonet.



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  • @colt


    Wenn du jetzt bitte noch die genannten Zahlen vergleichbar darstellen könntest, kann man auch mal schauen wie ernst man die Aussage nehmen kann.


    Interessant wäre der zur Anwendung kommende TV, das jeweilige Alter des Beschäftigten, seine Wochenarbeitszeit, Beginn der Beschäftigung, halt einfach alles was man braucht um das nachzurechnen.

  • @ SeLa


    Rettungsassistent im Jahr 2002 stieg mit bestehender Laufzeit in EG 8. Heute ist das Maximalgehalt eines Rettungsassistenten bei EG 6 plus jeweilige Erfahrungsstufe.


  • Aber warum werden dann diese Funktionsträger nicht von der Mehrheit der Mitglieder abgewählt?

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Weil die Verquickung von Personalräten, Krreisgeschäftsführung und ver.di kaum noch zu durchbrechen ist. Nicht umsonst hat der ver.di FB 3 in den letzten Jahren unglaublich an Mitgliedern verloren, weil sich Resignation, die geschürte Angst um den Arbeitsplatz beim BRK ziemlich breit gemacht haben.

  • Zitat

    Weil die Verquickung von Personalräten, Krreisgeschäftsführung und ver.di kaum noch zu durchbrechen ist. Nicht umsonst hat der ver.di FB 3 in den letzten Jahren unglaublich an Mitgliedern verloren, weil sich Resignation, die geschürte Angst um den Arbeitsplatz beim BRK ziemlich breit gemacht haben.


    Nicht zu durchbrechen? Klar wenn alle nur den bequemsten Weg suchen und sagen ooch kann ja ich eh nix machen trete ich halt aus.... typische RDler Haltung!
    Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg... Alles Andere sind faule Ausreden! Sorry Colt28

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • ..na klar Manne, alles nur faule Ausreden. Versuch es mal lieber mit einer Entsolidarisierung die du überall findest. Im Personalrat und den Gewerkschaften ist man sich auch lieber selbst am nächsten und hier und da ein kleines Bonbon vom Arbeitgeber nimmt man dann doch gerne an. Ansonsten wäre es niemals soweit gekommen.

  • ..na klar Manne, alles nur faule Ausreden. Versuch es mal lieber mit einer Entsolidarisierung die du überall findest. Im Personalrat und den Gewerkschaften ist man sich auch lieber selbst am nächsten und hier und da ein kleines Bonbon vom Arbeitgeber nimmt man dann doch gerne an. Ansonsten wäre es niemals soweit gekommen.


    Kannst du dir mal bitte diese Pauschalisierungen und Allgemeinplätze in jedem zweiten Thread abgewöhnen? Das ist ja furchtbar.