Baden-Württemberg: Gesetzentwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes veröffentlicht | Gesetz verabschiedet

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    Personalmangel haben wir in SH auch. Dennoch halte ich die von ver.di formulierte Kritik für überzogen. Das mag aber auch daran liegen, dass ich die geschlossene Gruppe namens Landesfachkommission Rettungsdienst nicht mag. http://www.skverlag.de/rettung…nd-im-rettungsdienst.html


    Du kannst ja bei ver.di Mitglied werden, dich dann als Kandidat für die Fachkommission aufstellen lassen. Mit etwas Glück wirst du von den Mitgliedern gewählt und bist dann Teil dieser "geschlossenen Gruppe". Wäre ja eineMöglichkeit dann das Besser zu machen was du da scheinbar nicht magst.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."


  • Du kannst ja bei ver.di Mitglied werden, dich dann als Kandidat für die Fachkommission aufstellen lassen. Mit etwas Glück wirst du von den Mitgliedern gewählt und bist dann Teil dieser "geschlossenen Gruppe". Wäre ja eineMöglichkeit dann das Besser zu machen was du da scheinbar nicht magst.


    Anscheinend. Scheinbar wäre eine Unterstellung in meine Richtung, das hast du vermutlich nicht beabsichtigt.


    Ansonsten ist meinem Blog zu entnehmen, dass meine Mitgliedschaft bei ver.di gerade beendet wurde.

  • Solange Betriebsräte sich gegenseitig zerfleischen, wird nicht viel bei rum kommen.
    Ich habe nun drei Betriebsräte bei einer HiOrg kennengelernt, da gab es Untereinander sogar Strafanzeige und Gerichtsverhandlungen, weil die sich nicht Grün waren.
    Und Personalmangel gibt es in BaWü mit Sicherheit, aber da tragen die Hiorgs die Hauptschuld.
    Jahresverträge,RS Stellen und als RettAss nur KTW fahren

  • Zitat

    Solange Betriebsräte sich gegenseitig zerfleischen, wird nicht viel bei rum kommen.
    Ich habe nun drei Betriebsräte bei einer HiOrg kennengelernt, da gab es Untereinander sogar Strafanzeige und Gerichtsverhandlungen, weil die sich nicht Grün waren.
    Und Personalmangel gibt es in BaWü mit Sicherheit, aber da tragen die Hiorgs die Hauptschuld.
    Jahresverträge,RS Stellen und als RettAss nur KTW fahren


    Es menschelt halt überall. Aber Betriebsrat ist nicht deckungsgleich mit Gewerkschaft.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Bei uns gibt es Aussagen, dass nach dem neuen RDG zwar RTW mit RS besetzt werden müssen, wer aber vor 2014 (?) seinen RH gemacht hat und regelmäßig in der Notfallrettung eingesetzt wurde weiterhin auf dem RTW eingesetzt werden darf. begründet wird dieses mit einem angeblichen Bestandsschutz. Gibt es diese Aussagen wo anders auch noch?

  • Davon habe ich bis jetzt nichts gehört, und ich kann mich nicht erinnern, im Gesetz eine entsprechende Passage gelesen zu haben.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Im Gesetz steht dazu nichts. Das wäre ja auch eine Bankrotterklärung.


    Eigentlich ist das (damals noch zuständige) Sozialministerium bei der letzten Reform schon davon ausgegangen, dass nur noch RS als Zweitbesatzung eingesetzt werden. Deshalb hat man es bei "sollte" belassen im Gesetzestext.
    Das IM ist aus allen Wolkjen gefallen, als man bei Vorgesprächen erklärt hat, dass es im Württembergischen nicht unüblich ist, mit FSJlern als RH auf dem RTW rumzuschippern.......


    Also bloß die Finger weg lassen und nicht schon wieder aufweichen. Sonst suchen die HiOrgs wieder Lücken zum Sparen.


    RD BaWü 2015- billiger gehts nimmer.

  • Im Gesetz ist diese Aussage nicht zu finden. Daher auch die Frage hier in die Runde. Besonders spannend ist eben, was mache ich denn wen nachdem das RDG in Kraft getreten ist und mir ein RH auf den RTW eingeteilt wird?

  • Zitat

    Bei uns gibt es Aussagen, dass nach dem neuen RDG zwar RTW mit RS besetzt werden müssen, wer aber vor 2014 (?) seinen RH gemacht hat und regelmäßig in der Notfallrettung eingesetzt wurde weiterhin auf dem RTW eingesetzt werden darf. begründet wird dieses mit einem angeblichen Bestandsschutz. Gibt es diese Aussagen wo anders auch noch?


    Da versucht man halt wieder mit irgendwelchen "Winkelzügen" sich die Realität hinzubiegen. Das Problem war die Formulierung im letzten Rettungsdienstplan (der sich aber auf das RD Gesetz von 2010 bezieht) dass da diese Übergangsformulierung stand. Und da machen die meisten Entscheidungsträger (Vorrangig beim roten Plus) gleich den absoluten Regelfall daraus.
    Es bleibt zu hoffen dass dann nach den Landtagswahlen z.z. der aktualisierte RD Plan zum Gesetz 2015 kommt.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Zitat

    Im Gesetz ist diese Aussage nicht zu finden. Daher auch die Frage hier in die Runde. Besonders spannend ist eben, was mache ich denn wen nachdem das RDG in Kraft getreten ist und mir ein RH auf den RTW eingeteilt wird?


    Eventuell ein kleiner Anruf in Stuttgart in der Willy Brandt Str. 41 ? ??

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Bei uns gibt es Aussagen, dass nach dem neuen RDG zwar RTW mit RS besetzt werden müssen, wer aber vor 2014 (?) seinen RH gemacht hat und regelmäßig in der Notfallrettung eingesetzt wurde weiterhin auf dem RTW eingesetzt werden darf. begründet wird dieses mit einem angeblichen Bestandsschutz. Gibt es diese Aussagen wo anders auch noch?


    Selbe Aussage gab/gibt es bei uns auch. Auf die Nennung der Rechtsgrundlage warte ich noch.

  • Selbe Aussage gab/gibt es bei uns auch. Auf die Nennung der Rechtsgrundlage warte ich noch.


    Wie Manne schon schrieb: Das stand so in der letzten Version des Rettungsdienstplans vor der Novellierung des RDG-BW als Konkretisierung der "geeigneten Person". Mit dem neuen Gesetz ist das aber obsolet.

  • Wie Manne schon schrieb: Das stand so in der letzten Version des Rettungsdienstplans vor der Novellierung des RDG-BW als Konkretisierung der "geeigneten Person". Mit dem neuen Gesetz ist das aber obsolet.


    Nachtrag:


    Unter Punkt VI 1.1 war dort zu lesen:


    "Bei der Notfallrettung mit RTW hat mindestens ein Rettungsassistent den Patienten zu betreuen. Die zweite Person soll über die Qualifikation eines Rettungssanitäters verfügen. Beim Krankentransport hat mindestens ein Rettungssanitäter den Patienten zu betreuen; die zweite Person soll mindestens die Qualifikation zum Rettungshelfer innehaben (§ 9 Abs. 2 RDG; siehe auch Landtagsdrucksache 14/4840). Bisher als zweite Person eingesetzte Personen haben einen Bestandsschutz; auf eine entsprechende Nachqualifizierung sollen die Leistungsträger und Leistungserbringer hinwirken."


    Quelle: https://im.baden-wuerttemberg.…tungsdienstplan_2014_.pdf (Seite 48 der pdf)

  • Der Rettungsdienst in Baden-Württemberg ist personalpolitisch völlig an die Wand gefahren. Von der in der Vergangenheit angedeuteten Reduzierung der Arbeitszeit, um den Beruf wieder attraktiver zu machen, ist heute nichts mehr zu hören - im Gegenteil: man vernimmt aus einigen Bereichen, dass die Arbeitszeit auf 48 Stunden erhöht wird, um den eklatanten Personalmangel noch irgendwie halbwegs abfangen zu können.
    Bislang werden nur vereinzelt RettAss auf Ergänzungslehrgänge zum NotSan entsandt bzw. absolvieren diese in Eigeninitiative. Meinem Empfinden nach und nach einigen Gesprächen mit Kollegen auch aus anderen Rettungsdienstbereichen befindet sich die Motivation des noch vorhandenen Personals im Sturzflug; der Krankenstand ist teils eklatant. Das zeigt sich auch in der mangelhaften Motivation, sich zum NotSan weiter zu qualifizieren.
    Vorhalteerweiterungen, die (auch) notwendig wären, um die Hilfsfristproblematik in den Griff zu bekommen, können mangels Personal (noch) nicht umgesetzt werden. Die Transportentgelte wurden bzw. werden nicht in den Maße erhöht, in welchem es notwendig wäre, um gerade den Bereich Krankentransport auf finanziell solide Beine zu stellen. Und ich habe nach wie vor den Eindruck, dass manche Rettungsdienste in einer unglaublichen Lethargie verharren und darauf hoffen, dass irgend jemand kommen und den ganzen Schlamassel schon wieder gerade biegen wird.


    Auch ich habe zu den Leuten gehört, die mit jeder sich ankündigenden Veränderung gehofft hatten, dass nun endlich ein Ruck durch den Rettungsdienst im Ländle geht und es wieder aufwärts geht. Diese Hoffnung habe ich inzwischen verloren und ich denke aktuell auch nicht, dass das neue Rettungsdienstgesetz an der Situation etwas grundlegendes ändern wird, denn die grundlegenden Probleme behebt das RDG nicht. Und ob die Rechtsaufsicht, die ja schon in der Vergangenheit nicht wirklich funktioniert hat, durch eine Stärkung im RDG nun plötzlich funktioniert, bleibt abzuwarten. Die zuständige Rechtsaufsicht ist im Übrigen derzeit voll und ganz mit der Flüchtlingsproblematik beschäftigt; Ressourcen für den Rettungsdienst scheint es aktuell nicht zu geben.


    Ach ja - die Rentenwelle im Rettungsdienst, die uns in den nächsten Jahren bevorsteht, wird das Problem noch einmal zusätzlich verschärfen. Alles unter der Qualifikation Rettungssanitäter darf ab dem kommen Jahr auch nicht mehr in der Notfallrettung eingesetzt werden, was bedeutet, dass auch hier noch einmal einige "Lückenfüller" (Ehrenamtliche) wegfallen. Der Letzte macht das Licht aus.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Sehr gut. Weiter so! Fahrt den Laden richtig gegen die Wand. Irgendwann kommt der Punkt, an dem das Kartenhaus zusammenbricht. Dann wirst du dich wundern, was auf einmal alles geht und was alles finanzierbar ist.