Wann tritt das Gesetz denn in Kraft?
Finde kein Datum dazu.
Baden-Württemberg: Gesetzentwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes veröffentlicht | Gesetz verabschiedet
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Wann tritt das Gesetz denn in Kraft?
Finde kein Datum dazu.Aus der Quelle des sk-Verlags:
ZitatArtikel 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.Seite 9:
http://www.landtag-bw.de/files…sachen/7000/15_7612_D.pdf -
Also vermutlich in etwa 1-2 Wochen.
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http://www.stuttgarter-zeitung…8a-a86e-8c36921606ec.html
Auszug: "...Da besteht viel Optimierungspotenzial ? ganz abgesehen davon, dass es einen Unterschied macht, ob man im Hochschwarzwald nach ?möglichst nicht mehr als zehn Minuten? am Notfallort sein muss oder in der Großstadt...."
Na da bin ich mal gespannt ob diese 10 Minuten irgendwo überhaupt eine Rolle spielen....
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Da wir nun die Hilfsfrist ab Notrufannahme berechnen, kommen wir nahe an die 10 Minuten (reine Fahrzeit) heran.
Etwa 1 Minute Abfrage und Alarmierung, etwa 1-2 Minuten Ausrückezeit je nach Tageszeit.
Da bleibt zum Fahren 12-13 Minuten maximal.Die Ausrückezeit war ja schon immer mit drin, aber die Zeit von Notrufannahme bis Alarmierung wurde unterschlagen. Die Hilfsfristen werden jetzt also erst einmal schlechter werden, da man im Schnitt etwa eine Minute "länger" braucht.
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Zitat
Da wir nun die Hilfsfrist ab Notrufannahme berechnen, kommen wir nahe an die 10 Minuten (reine Fahrzeit) heran.
Etwa 1 Minute Abfrage und Alarmierung, etwa 1-2 Minuten Ausrückezeit je nach Tageszeit.
Da bleibt zum Fahren 12-13 Minuten maximal.Die Ausrückezeit war ja schon immer mit drin, aber die Zeit von Notrufannahme bis Alarmierung wurde unterschlagen. Die Hilfsfristen werden jetzt also erst einmal schlechter werden, da man im Schnitt etwa eine Minute "länger" braucht.
Na da bin ich mal gespannt...
Ob bei uns die Ausrückezeit schon "immer mit drin war" glaube ich auch nicht so ganz. -
Etwa 1 Minute Abfrage und Alarmierung
Das klappt aber nur bei zuvor bekannten Objekten, die gerade anrufen und diszipliniert die Fragen beantworten. Meine Erfahrung mit der durchschnittlichen Notrufabfrage ist eher die, dass diese eher um die 2 Minuten dauert. Das kann ich anhand des Leitrechners sehen (Annahmezeit und Alarmierungszeit). Bei undisziplinierten Anrufern oder solchen, die der deutschen Sprache nicht besonders mächtig sind, ihren aktuellen Standort nicht kennen, usw., kann sich diese Zeit noch weiter in die Länge ziehen.
Gruß
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"...Eduard Kehrberger, Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte, warnte im SWR jedoch davor, über den verabschiedeten Reformen die Hilfsfrist zu vernachlässigen. Sie werde nur selten eingehalten. "Davon redet eigentlich niemand", sagte er. In der Praxis schaffe es nur ein Drittel der Rettungsdienstbezirke, innerhalb der geforderten zehn Minuten beim Patienten zu sein. Auch die erweiterte Frist von 15 Minuten sei in der Realität nur die Ausnahme. Meist brauche das Rettungsteam länger, um am Einsatzort anzukommen...."
http://www.swr.de/landesschau-…6662940/nid=1622/1c3gys7/ -
Und wenn man die Alarmierung/Zuteilung des Fahrzeuges als Startzeitpunkt genommen hat, war es für die Hilfsfristen auch nicht relevant, wenn man kein Fahrzeug hatte. Dann bleibt der Notfall einfach 5 Minuten im Rechner liegen, ohne dass das Hilfsfristenrelevant ist.
Das wäre damit bei entsprechender Datenlage und "Unbestechlichkeit" der Daten dann auch unmöglich.
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Oder: Fahrt mal in Richtung xy ich schick euch dann was. 2-3 Minuten später bekommt man dann einen Text mit Signal. Auch sehr beliebt...
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Das RDGBW hat schon in der alten Fassung (§ 3 Abs. 4 Satz 2) für die Berechnung der Hilfsfrist den Notrufeingang zugrunde gelegt, allerdings hat das Selbstverwaltungsgremium auf Landesebene (Landesausschuss für den Rettungsdienst) sich von dieser gesetzlichen Vorgabe gelöst und als maßgeblichen Zeitpunkt die Dispositionsentscheidung des Leitstellendisponenten der Hilfsfristberechnung zugrunde gelegt. Das mir bekannte Argument lautet sinngemäß, man wisse ja bei der Annahme des Notrufs noch gar nicht, ob es sich um einen Notfalleinsatz handle und deswegen sei der Dispositionszeitpunkt "sinnvoller". Hier hätte m.E. die zuständige Aufsichtsbehörde eingreifen müssen, da es nicht darauf ankommen kann, was ein Selbstverwaltungsgremium für sinnvoller hält, sondern maßgeblich ist, was der Gesetzgeber geregelt hat. An diesem Beispiel sieht man m.E. sehr gut, warum im Rettungsdienst ein Selbstverwaltungssystem nicht sachgerecht ist. Denn der Bürger kann sich gegen solche Entscheidungen nicht zu Wehr setzen. Wenn er einen RTW benötigt, ist es zu spät für eine Klage oder ein gerichtliches Eilverfahren. Anders ist die Situation demhingegen im Selbstverwaltungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn hier das zuständige Selbstverwaltungsgremium entscheidet, dass eine bestimmte Leistung nicht zu erbringen ist, steht dem Bürger der Weg zu den Gerichten offen; ggf. im Rahmen eines Eilverfahrens.
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Ich habe aktuell aber Hoffnung, dass die SQR solche Dinge aufzeigt und damit auch reagiert werden kann. Bisher war RD in BW ja "Geheimsache".
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Nun ja - schlecht hin wird es so laufen dass es alle RD Bereiche es nicht schaffen werden die Hilfsfristen einzuhalten - folgerichtig wird man dann schnell nach mehr Fahrzeugen schreien ... Nun kommen wir aber zu dem kleinen Haken an der Sache : Wie will man diese Fahrzeuge besetzen ? Also mit welchem Personal ... Fakt ist ja - es gibt keins ...
Und weiter geht es dann mit uns jungen, die doch gerne den NFS machen wollen, es aber so wie es aussieht nicht alle schaffen bis 2021, da einfach zu wenig Personal da ist um dich mal 3 - 6 Monate frei zustellen ...
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Wenn der Besetzungsdruck hoch genug ist, wird die Politik einlenken müssen. Da kann dann schon noch Bewegung in die Zeitschiene kommen.
Kann dem Personal doch eigentlich nur recht sein.
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Und weiter geht es dann mit uns jungen, die doch gerne den NFS machen wollen, es aber so wie es aussieht nicht alle schaffen bis 2021, da einfach zu wenig Personal da ist um dich mal 3 - 6 Monate frei zustellen ...
Wieso ist das so? Arbeitgeber zu uninteressant? Zu starre Strukturen? Schonmal über euren Betriebsrat versucht, eine Betriebsvereinbarung zur Sicherstellung der Nachqualifizierung zu erreichen? Da könnte man ja auch ein wenig investieren, bspw. durch entsprechende Arbeitszeitkonten.
Übrigens hätte ich da noch ne Lösung im Angebot, die ich vor einem dreiviertel Jahr schonmal gepostet habe. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sowas mit einem Kreisgeschäftsführer nicht anständig besprechen kann.
Ich glaube, dass dies, sollte es wirklich so ein Problem sein, für willige Kollegen auf Grundlage der Zeitkontos laufen wird, ähnlich wie beim Sabbatical: Ein Jahr für 3/4-Gehalt arbeiten, halbes Jahr Lehrgang bei 3/4 der Bezüge, weiteres halbes Jahr mit 3/4 der Bezüge und dann wieder volles Gehalt. Das sind zwei Jahre etwas weniger Geld, aber immer noch mehr als man bei einem Ausbildungsgehalt kriegen würde. Und ich glaube auch nicht, dass die so notwendigen Ersatzleute so unglaublich schwer zu finden sein werden. Zur Not schließt man sich mit mehreren Kreisverbänden zusammen und richtet einen Pool an Springern ein, die zwischen Emden, Aurich, Leer, Ammerland, Oldenburg etc. im halbjärlichen Wechsel verschoben werden, sowas kann man ja langfristg planen. Wenn du pro KV 4 Leute findest, die nach dem obigen Muster forgebildet werden sollen, kannst du auch schlicht eine Kraft für 2 Jahre einstellen und dann folgendes Stundensoll planen:
RA 1: 1-3. Halbjahr: Arbeiten. 4. Halbjahr: Kursbesuch
RA 2: 1-2. Halbjahr: Arbeiten. 3. Halbjahr: Kursbesuch. 4. Halbjahr: Arbeiten.
RA 3: 1. Halbjahr: Arbeiten. 2. Halbjahr: Kursbesuch. 3.-4. Halbjahr: Arbeiten
RA 4: 1. Halbjahr: Kursbesuch. 2.-4. Halbjahr: Arbeiten.
RA Zeitvertrag: 1.-4. Halbjahr: Arbeiten.An Personalaufwand entsteht so nicht ein Cent mehr an Aufwand (es sei denn, die Lohnabrechnung erfolgt durch ein Steuerbüro statt durch die eigene Verwaltung), das Modell ist also aufwandsneutral. Man kann sich als Firma also überlegen, ob man Personalentwicklung betreiben und die Kursgebühren übernehmen möchte, oder ob das freiwilliges Engagement der MA ist, da die Firma ihren Bedarf ja bereits gestillt hat.
Ich würde als verantwortlicher Personaler übrigens das Modell ein wenig abwandeln und nur drei Leute zum Lehrgang schicken und die Position von RA1 den Zeitvertrag übernehmen lassen Was meinst du, wie motiviert die Aushilfe dann arbeiten kommt und wie schnell du den Zweijahresvertrag besetzt kriegst Das verursacht dann allerdings Aufwand: 1/4 Stelle.
Und vielleicht investiert der KV ja auch ein wenig in eure Zukunft, dann ist das mit dem Einkommensverlust nicht ganz so arg.
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Vielleicht unterschätze ich ja auch lediglich die Mobilität der Arbeitnehmer bei euch. Ein KV würde zum Dammbruch ja reichen.
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Nils: Dir sind ganz offensichtlich die verkrusteten Strukturen in BaWü fremd. :scare3:
Ganz spannend finde ich, dass manche Bereiche Personal schicken möchten, sich die Belegschaft aber überwiegend weigert, zu gehen.
Wie das mal ausgeht......
2016 wird sich einiges tun. DAs RD Gesetz schafft ja jetzt diesbezüglich harte Fakten. Der drohende Personalmangel hemmt zugleich die Bereitschaft der Arbeitgeber die Arbeitszeiten zu reduzieren. Wie soll das auch gehen gleichzeitig fehlendes personal zu kompensieren und weniger Wochenstunden arbeiten zu lassen? Und vor allem immer noch mehr nachts?Nils: du meintest überschätzen?
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Ja, natürlich
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Klar sind eure Antwort schon verständlich - aber wo kein Personal da, da kannste niemand fortbilden .... Oder legen wir halt mal nen Rettungsdienstbereich still ... In Nachbarbereichen meines KV werben die HiOrg gegenseitig die Mitarbeiter ab ... Des unglaublich ist aber so ... Der Kollege der beim DRK war ist nun beim ASB - der Kollege von den Johanniter ist nun wiederum beim DRK - Gesetz hin Gesetz her - ohne ausreichend Personal keine Weiterqualifizierung - so einfach ist das....
Und zum Thema Betriebsrat - nuja der kann auch Net mehr sagen wie wir brauchen Leute - aber die verständliche Antwort - woher nehmen wenn nicht stehlen...
Und ja klar - es gibt genügend MA die gar keine Lust haben noch den NFS zu machen ... Gründe hierzu gibt es unzählige. Das traurige ist halt dass die jungen Kollegen einfach vor die Tatsache gestellt werden eine Vollprüfung zu machen. Auch ich zähle zu der U 3 Gruppe - ich bin nicht begeistert das so zu absolvieren.
Generell hat das Gesetz bevor wir hier vom Thema abweichen viele gute Neuerungen. Wenigstens sieht man dass sich was im Ländle bewegt