Änderung der Besetzungsvorgaben in Schleswig-Holstein

  • Unter http://www.landtag.ltsh.de/inf…00/drucksache-18-2780.pdf ist das am 17.7.2015 in zweiter Lesung mit Stimmen der Landesregierung und bei Enthaltung von CDU und FDP beschlossene Gesetz zur Änderung des Gestzes über die Notfallrettung und den Krankentransport abzurufen. Das Landesrettungsdienstgesetz Schleswig-Holstein wird demnach in 3 §§ geändert:


    § 3: Der Notfallsanitäter wird bei der Besetzung von NEF und RTW eingeführt, auf dem NEF neben, auf dem RTW statt dem RettAss. Entscheidende Änderung: auf dem KT reichen künftig 2 RS, einer davon ein sog. RS200.


    § 8a: Kostenregelung: Alle Ausbildungs- und Qualifizierungskosten nach dem NotSanG sind Kosten des Rettungsdienstes.


    § 23: Übergangsvorschrift, die bbis zum 31.12.2023 den RettAss statt dem NotSan als Transportführer auf dem RTW ermöglicht.

  • Da steht jetzt zum RettAss / NotSan wenig drin, was man nicht schon lange wusste. Interessanter finde ich die Änderung für den RS200 selbst, der muss nun mindestens 100 seiner 200 Einsätze in Notfalleinsätzen gesammelt haben, das war bislang ja nicht der Fall. Insbesondere, weil dazu keine Übergangsvorschriften gelten, kann das den ein oder anderen RAiP in passendem urbanen Einsatzgebiet noch ziemlich hart treffen, auf die letzten Tage...

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    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

    Einmal editiert, zuletzt von Johannes D. ()

  • In wieweit? Ein RAiP sollte dich wohl recht zügig 100 Einsätze auf dem RTW bin bekommen, oder wie meinst du das?
    Noch ne andere Frage, die ich mir beim RS200 (den ich übrigens recht cool finde) gefragt hab : recht s wenn ich behaupte die zu haben oder gibt es hierüber eine Art von (offiziellem) Nachweis?

  • Zitat

    Das Gesetz legt zudem fest, dass bis Ende 2020 alle bisherigen Rettungssanitäter zu Notfallsanitätern weitergebildet werden müssen. Die Kosten von jährlich 13 bis 15 Millionen Euro sollen die Krankenkassen übernehmen.

    Gemeint sein dürften wohl alle bisherigen Rettungsassistenten. Meint man damit auch ALLE. Wenn ja, finde ich das sehr gut. Wenn NEIN denke ich, könnte es massive Probleme geben.

  • Ein Detail aus Drucksache 18/2780 für HarrisNRÜ:


    Zitat

    Eine Neuregelung der Qualifikation für die in den Rettungsleitstellen tätigen Personen wird im Hinblick auf die auf Bundesebene begonnene Diskussion zu deren Qualifikationsanforderungen zurückgestellt.

  • Ein Detail aus Drucksache 18/2780 für HarrisNRÜ:


    Sehr interessant, danke! Ich bin gespannt wo die Reise uns hinführt. Wichtig ist mir mittlerweile nur, dass dabei keine Hilfsarbeiterqualifikationen raus kommen. Ob nun NotSan+BIII+Lst-Lehrgang oder eine eigene dreijährige Leitstellenausbildung bei raus kommt ist mir (fast) wurscht. Hauptsache eine qualifizierte Ausbildung mit einer guten Entlohnung...


    Ich bin als NotSan in der Funkbutze jedenfalls nicht mehr ganz alleine. Ende Juni sind zwei weitere Kollegen dazu gekommen. Auch die beiden haben die Sache selbst in die Hand genommen.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • In wieweit? Ein RAiP sollte dich wohl recht zügig 100 Einsätze auf dem RTW bin bekommen, oder wie meinst du das?
    Noch ne andere Frage, die ich mir beim RS200 (den ich übrigens recht cool finde) gefragt hab : recht s wenn ich behaupte die zu haben oder gibt es hierüber eine Art von (offiziellem) Nachweis?


    Wir sind hier im ruhigen, sicheren Norden. Bei uns braucht ein RAiP im Schnitt 2 bis 3 Monate um die 200 Einsätze zu sammeln. Bei uns ist die Zusammensetzung auch kein Problem, weil wir eigentlich kein Fahrzeug haben, was ansatzweise an die 50% Krankenbeförderung kommt. Aber es gibt durchaus Wachen mit Fahrzeugen, wo das schwieriger ist. Insbesondere kleinere Wachen in direkter Krankenhausnähe könnten hier einen RAiP zwischendurch als dritten Mann zurückstufen müssen, wenn diese Regelung ohne Übergangsfrist in Kraft tritt, wie es vorgesehen wird. Man sollte zumindest auf den Wachen mal darauf hinweisen, es ist ja auch eine Sache, etwas zu haben und eine andere, es nachweisen zu können.


    Zur Frage, ob hier alle RettAss fortgebildet werden: Ich schätze, dass das bei der aktuellen Lage in Schleswig-Holstein eine akademische Diskussion sein wird. Bisher ist nicht vorgesehen, dass die zwei - RettAss Regel auf dem RTW in den Betrieben fällt, die das bereits jetzt von den Kassen refinanziert bekommen. Obendrein haben alle großen, guten Firmen Schwierigkeiten, die Planstellen zu besetzen. Zusätzlich zur Rekrutierungswelle aus Dänemark, die sicherlich Spuren hinterlassen wird, wird am Ende vermutlich wirklich zumindest fast jeder zur Prüfung geschickt werden, der möchte. Die Weiterbildung ist hier aber auch bereits viel weiter vorangeschritten als in anderen Bundesländern. Die gewaltigen Prüfungszahlen kommen ja nicht von ungefähr. Wir haben z.B. schon Wachen mit weniger RettAss als NotSan, insgesamt kann ich es gerade in meinem Bereich nicht sicher überblicken, würde aber auf bummelig 1/3 tippen, 10% hatten wir im Sommer 2014.

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  • Übrigens dürfte es auch eine ganz interessante Frage sein, wozu eine gesetzliche Regelung führen würde, der zufolge die Kosten einer Weiterqualifizierung aller existierenden Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern Kosten des Rettungsdienstes sind. Aus dem Bauch heraus würde ich mich fragen, ob das tatsächlich den Krankenkassen eine Finanzierungspflicht auferlegen kann oder nur Auswirkungen auf die gebührenrechtliche Seite hat (mit der Frage, ob dann ein von den Krankenkassen nicht zu tragenden Teil an Rettungsdienstgebühren übrig bleibt, schlimmstenfalls).

  • Naja, ich kann wegen den Kosten jetzt kein Mitleid haben. Meiner Meinung nach gibt es eine gewisse moralische Verpflichtung der berufstätigen Rettungsassistenten gegenüber, da gerade in Schleswig Holstein eine weitere Tätigkeit des Rettungsassistenten im besten Fall eine Herabsetzung auf den RS 200 bedeuten würde. Tatsächlich erscheint in der Fahrzeugbesetzung der Rettungsassistent nicht mehr.


    Das Problem sind aber nicht die Menschen (berufstätigen im Rettungsdienst) sondern die Politiker, die es immer wieder schaffen, einfach schlechte Gesetze zu erlassen, weil das Ziel eines Gesetzes zugunsten von Lobbywünschen ständig aus den Augen verloren wird.

  • Die Änderung der Besetzung des KTW ist doch eine logische Konsequenz aus der Aufwertung von RettAss auf NotSan. Wenn wir uns heute schon sicher sind, dass wir irgendwann nicht mehr genügend NotSan für die ganzen RTW haben werden, kann man ja nicht auch noch auf dem KTW einen NotSan fordern.


    Da ist es ja geradezu die Pflicht der Politik mal etwas weiter zu denken, als mancher RAettAss hier im Forum es wahr haben will.


    @colt28: Du brauchst keine Diskussion mit mir darüber anfangen, du wirst mich von deiner sehr sehr sehr einseitigen Meinung nicht überzeugen können.


    Eddy

  • Meiner Meinung nach gibt es eine gewisse moralische Verpflichtung der berufstätigen Rettungsassistenten gegenüber, da gerade in Schleswig Holstein eine weitere Tätigkeit des Rettungsassistenten im besten Fall eine Herabsetzung auf den RS 200 bedeuten würde.


    Ich traue mich jetzt einfach mal nachzufragen: Warum "gerade" in Schleswig-Holstein? Der RettAss bleibt doch nach diesem Entwurf, wie auch schon in anderen Bundesländern, auf dem NEF dauerhaft bestehen. Ansonsten geht nur der Rettungsassistent auf dem KTW verloren, das war aber bisher auch bundesweit einzigartig, ihn dort zu fordern. Und bei den sonstigen Anforderungen bleibt Schleswig-Holstein mit den höchsten personellen Ansprüchen bestehen. Was also ist das Alleinstellungsmerkmal Schleswig-Holsteins, dass gerade hier eine weitere Tätigkeit hier eine Herabsetzung, sprich mehr als andernorts, bedeuten würde?

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  • Was soll auch ein NotSan auf dem KTW???


    Oma Bömmelkamp mit ihrem Gipsbein braucht eigentlich nicht mal einen 2. RS als Besatzung, da reicht ein Fahrer.
    Aber soll mir recht sein, wenn 2x "Fachpersonal" gefordert ist.


    Oder hechten die KTWs in S-H von First-Responder zu First-Responder-Einsatz? In Ba-Wü nehmen die eigentlich nur an der Dialyse-Rallye teil. Gepaart mit ein paar Entlassungen aus dem KH ins Pflegeheim .


  • ALTER !!!


    Ruhrpott für: "Oh man!" *Kopftischkante*

    Kann es sein, das du noch an den Nikolaus glaubst?

    Zitat

    § 3: Der Notfallsanitäter wird bei der Besetzung von NEF und RTW eingeführt, auf dem NEF neben, auf dem RTW statt dem RettAss. Entscheidende Änderung: auf dem KT reichen künftig 2 RS, einer davon ein sog. RS200.

    Wieviel Rettungsassistenten sind derzeit in Schleswig Holstein tätig? Wieviel Rettungsassistenten haben eine Rettungssanitäterstelle? Wie hoch ist der reelle Bedarf an Notfallsanitäter? Besteht derzeit ein Überhang an Rettungsassistenten? Vermutlich ja!


    Tatsächlich kann es zu einem Engpass für RettAss bei den zu besetzenden Fahrzeugen geben:


    RTW: RS und NFS (RA wäre vermutlich zu teuer, evtl. notwendig für Qualifikation RS 200)
    NEF: NFS/RA (mögliche Einsatztätigkeit für RA) (evtl. 5 Planstellen pro NEF)
    KTW: RS und RS 200 (RA wäre wohl zu teuer)


    Ich habe hier große Bedenken, das für Arbeitgeber aus Wirtschaftlichkeitsgründen durchaus die Möglichkeit eröffnet wurde, sogenannte Altlasten entweder finanziell einzukürzen, oder gar zu entfernen.


    Tatsächlich halte ich alles gesagte hier für reine Spekulation und Möchtegern. Kommen kann es ganz anders! Also beruhigt euch, seit euch aber auch nicht so sicher. Danke. Es fehlen überall im NotSanG die ganz klaren Ansagen, es wird einfach mal gemacht, ohne Rücksicht auf mögliche Folgen.


    Das Gesetz insbesondere seine Zielrichtung ist einfach verseucht aufgrund Berücksichtigungen anderer Lobbygruppen. Wenn nun die Kosten nicht mehr absehbar sind, sollten die betroffenen Personen sich gegen ein Abwälzen der Kosten auf ihre Lasten wehren!