Hallo User,
ich wollte euch einmal fragen, wie in den anderen Bundesländern mit der Umsetzung des § 32 NotSanG in dem später im Text genannten "Sonderfall" verfahren wird.
Ich arbeite in Bayern, es gibt nach wie vor keine Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des NotSanG oder der APV. Eine der wenigen Informationen die diesbezüglich zu bekommen sind, ist ein Schreiben des bayerischen Innenministeriums, welches die Weiterqualifizierung von RettAss zu NFS regelt. Ein Abschnitt dieses Schreiben nimmt explizit Stellung zur Besonderheit der RettAss die auf einer RS-Stelle sitzen.
Weiter heißt es in diesem Abschnitt, dass diese besagten RettAss "[...] keine RettAss-Tätigkeit gemäß der Definition des Bundesgesetzgebers in der Begründung zu § 32 NotSanG nachweisen können". Folglich würden alle diese Rettungsassistenten in die Gruppe der 960-Std.-Vorbereitung fallen.
Meine Frage an Euch wäre nun, wie wird denn in den anderen Bundesländern mit dieser Thematik verfahren?
Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.