Frage: RA auf RS-Stellen/Auslegung des §32 NotSanG

  • Hallo User,
    ich wollte euch einmal fragen, wie in den anderen Bundesländern mit der Umsetzung des § 32 NotSanG in dem später im Text genannten "Sonderfall" verfahren wird.


    Ich arbeite in Bayern, es gibt nach wie vor keine Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des NotSanG oder der APV. Eine der wenigen Informationen die diesbezüglich zu bekommen sind, ist ein Schreiben des bayerischen Innenministeriums, welches die Weiterqualifizierung von RettAss zu NFS regelt. Ein Abschnitt dieses Schreiben nimmt explizit Stellung zur Besonderheit der RettAss die auf einer RS-Stelle sitzen.
    Weiter heißt es in diesem Abschnitt, dass diese besagten RettAss "[...] keine RettAss-Tätigkeit gemäß der Definition des Bundesgesetzgebers in der Begründung zu § 32 NotSanG nachweisen können". Folglich würden alle diese Rettungsassistenten in die Gruppe der 960-Std.-Vorbereitung fallen.


    Meine Frage an Euch wäre nun, wie wird denn in den anderen Bundesländern mit dieser Thematik verfahren?


    Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.

  • Meine Frage an Euch wäre nun, wie wird denn in den anderen Bundesländern mit dieser Thematik verfahren?


    Nicht anders.
    Jeder Arbeitgeber macht sich nach meinem Wissensstand juristisch angreifbar wenn er im Rahmen der NotSan-Weiterqualifizierung des Arbeitnehmers entgegen des Arbeitsvertrages eine RettAss-Tätigkeit bescheinigt.

  • Ist also nur der Arbeitsvertrag Gegenstand der Betrachtung? Es ist mir einfach unverständlich. Wenn ein Rettungsassistent in der Notfallrettung tätig wird, dann doch nur als Rettungsassistent, egal welchen Arbeitsvertrag er hat.
    Er hat doch auch alle Pflichten eines RA. Natürlich sitzt er nicht als Verantwortlicher RA auf den RTW, aber sein Tun und Handeln wird doch auch nicht nach den Maßstäben eines RS gemessen.

  • Natürlich sitzt er nicht als Verantwortlicher RA auf den RTW


    Damit hast du dir leider selbst die Antwort gegeben.


    Unterm Strich wurden solche Mitarbeiter halt doppelt ver+rscht:
    - schlechtere Bezahlung bei gleichter Ausbildung
    - schlechtere Weiterbildungsmöglichkeit beim NFS


    Ich drücke den Betroffenen die Daumen.

  • Ist also nur der Arbeitsvertrag Gegenstand der Betrachtung?


    Ja.
    Ich war als GfB'ler mit der Qualifikation Rettungsassistent während des Studiums im Krankentransport tätig. Da ich auf einer RettSan-Stelle saß und auch im Arbeitszeugnis mit mir der Vertrag als Rettungssanitäter geschlossen wurde, war folgerichtig im Arbeitszeugnis auch nur vom Rettungssanitäter die Rede.

  • Das trifft es wohl genau auf den Kopf. Ich könnte kotzen, denn unter diesen Kollegen sind sehr sehr viele hoch engagiert.
    Schade finde ich, dass der dazugehörige Passus im NotSanG so "hart" ausgelegt werden muss. Ich hätte gedacht, dass die Formulierung mehr Spielraum zuließe.

  • Dorsk
    In deinem Fall verstehe ich ja die Auslegung, aber bei uns fahren sie ja überwiegend in der Notfallrettung. Man könnte ja von mir aus die KTW-Zeit rausrechnen. Wenn ich der Argumentation des Arbeitsverhältnisses folge, dann wäre NEF-Fahren im Nachbarbundesland BaWü "RettAss-Tätigkeit" und somit anrechenbar und bei uns machen die Jungs das gleiche, aber es ist halt keine "RettAss-Tätigkeit". Ich finde es einfach ungerecht.

  • Das war ja nur ein Beispiel mit meinem Vertrag.


    Ich wollte damit nur deutlich machen, dass sich der Arbeitgeber angreifbar macht wenn im Arbeitsvertrag das eine drinstehen hat aber im Arbeitszeugnis bzw. in der Bescheinigung für den NotSan-Kurs was anderes.

  • In meinem Breitengraden ist es so, dass die Arbeitgeber (in dem Fall eine Berufsfeuerwehr und das DRK; bei den anderen weiß ich es nicht) den unter 5jährigen bzw. unter 3jährigen RettAss, die bei HiOrgs häufig auf einer RettSan stelle sitzen, die Vollprüfung inklusive eines vierwöchigen Vorbereitungsunterrichts anbieten (bezahlt, in beiden Fällen; beim DRK muss nur ein kleiner Teil dafür aus der Freizeit/Urlaub genutzt werden). Bisher glaube ich aber auch, dass Niedersachsen hier noch nicht so genau hin geschaut hat, ob es für um einen RettAss auf einer RettAss- oder RettSan-Stelle handelt. Zu mindestens habe ich davon bisher noch nicht gehört.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Dorsk
    Ich wollte Dir mit meiner Antwort nicht widersprechen. Ich verstehe was Du damit meinst.


    Bzgl. der "Vollprüfung" steht in dem Schreiben vom BStMI, dass es der Bundesgesetzgeber zwar vorsieht, aber dass dies [...] "nur als Ausnahmefall gesehen werden kann"
    Weiter heißt es, dass diese Art der Weiterqualifizierung [...] "in Bayern möglichst nicht erfolgen soll"

  • Bayern fährt hier meiner Meinung nach gerade ungebremst gegen die Wand. Denke nicht das sie zum Ende der Übergangsfrist genügend Personal haben werden.

    Alle getätigten Aussagen stellen meine private Meinung dar und stehen in keinem Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit.

  • Eine Option wäre möglicherweise der Punkt, via Rettungsdienstprotokolle aus der Vergangenheit die Tätigkeit des Rettungsassistenten nachzuweisen. Das setzt natürlich auch voraus, dass auf der Beifahrerseite gesessen hast.
    Allerdings wird das sicher nicht einfach, hier Einblick zu bekommen, könnte ich mir vorstellen. Zudem läuft der Arbeitgeber hier womöglich Gefahr, mit einer Lohnnachzahlung konfrontiert zu werden. Das dürfte zusätzlich hemmend wirken...

  • Bei der Variante sollte man sich bewusst sein, dass man eine zweischneidige Klinge führt. Denn so man tatsächlich als RS eingeteilt war und beigefahren ist, könnte sich der Kollege, der dann trotz Planung auf dem Rettungsassistentenposten den RS Posten besetzt hat, erhebliche Probleme eingehandelt haben. Schließlich hat er (vorsätzlich?) gegen eine legitime Anordnung des Arbeitgebers ohne Not verstoßen.


    Ansonsten ist es leider ziemlich egal, wie wir die jeweilige Auslegung des Paragraphen empfinden. Ein Ermessensspielraum bedeutet am Ende ja nunmal nicht, dass er zu unseren Gunsten ausgenutzt werden muss. Lediglich außerhalb des Gesetzesrahmens hätte man eine Chance auf eine erfolgreiche Klage. Dass viele Behörden dies anfangs eher eng auslegen, hat sich ja bereits abgezeichnet. Vielleicht wird die eine oder andere Klage hier noch etwas ändern, aber 2021 kommt nun auch langsam näher. Persönlich finde ich diese Abstufung auch unglücklich, ich befürworte nach wie vor eine verpflichtende Nachschulung mit dem vollen Staatsexamen für alle. Nur spielt auch diese Meinung keine Rolle, weil die Fakten stehen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Ich habe gehört, dass der ein oder andere Chef RAlern auf RS-Stellen die RA-Tätigkeit einfach bescheinigt.
    Ein ganz heißes Eisen, wie ich finde. So fußt die mutmaßlich bestandene Prüfung ja auf einer erschlichenen Zulassung zur Prüfung, was im Falle eines Falles zur Aberkennung der Not-San-Urkunde führen müßte.


    Alternativ klagt sich ein RAler auf RS-Stelle durch die Instanzen und bekommt am Ende Recht.

  • Ja aber es gibt ja noch die RettAss auf RS Stelle mit RS Vertrag aber Zusatzvereinbarung für RettAss Tätigkeit mit entsprechender Zusatzvergütung. Ach ja ist schon kompliziert in Deutschland alles, wenn der AG einem eine RettAss Tätigkeit Bescheinigt und die Lehrgangskosten bezahlt wird man wohl kaum Probleme mit der Behörde bekommen, bezweifele das da irgendwer einen Arbeitsvertrag sehen will.

  • Es wird zumeist auch nur eine Bescheinigung über die Tätigkeit gefordert und nicht unbedingt der Arbeitsvertrag. Den darf man ja auch nicht bei jedem Arbeitgeber so ohneweiteres Dritten zugänglich machen. Allerdings ist es schon sehr ratsam, dass diese den Tatsachen entsprechen. Ich wüsste aber auch nicht, warum in SH irgendein Rettungsassistent auf einer Rettungssanitäterstelle arbeiten sollte. Rettungssanitäterstellen sind sehr viel schwerer zu bekommen als Rettungsassistentenstellen und es gibt auch nur wenige Arbeitgeber bei denen es im RD RS gibt.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Für jeden Weiterzubildenden muss der Arbeitgeber oder die Schule einen Antrag beim jeweiligen Regierungsbezirk stellen. Bei uns wird das problemlos gehandhabt, wir sind alle als "Mitarbeiter Rettungsdienst" angestellt, das Wort "Rettungsassistent" taucht im Arbeitsvertrag nicht auf. Der wird auch nirgendwo vorgezeigt, bei unserer Hauptstadt will man den Titel auf der Urkunde sehen und vom Arbeitgeber eine Bestätigung über die abgeleistete Arbeitsjahre. Das glaubt man dann wohl einfach. Im Falle eines ehrenamtlichen mit Sonderregelung "Anästhesiepfleger" klappt es scheinbar auch, fängt erst nächstes Jahr an.


    Beim Marktführer im gleichen Regierungsbezirk sind auch die meisten als RettAss als RS eingestellt. Da klappt die Weiterbildung wohl auch, sind bestimmt schon 10 an der Schule.

  • wir sind alle als "Mitarbeiter Rettungsdienst" angestellt, das Wort "Rettungsassistent" taucht im Arbeitsvertrag nicht auf


    Das ist aber interessant. Werdet Ihr dann auch alle gleich als "Mitarbeiter Rettungsdienst" bezahlt?

  • Beim Marktführer im gleichen Regierungsbezirk sind auch die meisten als RettAss als RS eingestellt. Da klappt die Weiterbildung wohl auch, sind bestimmt schon 10 an der Schule.


    Die fahren dann kommentarlos auch als NotSan auf RettSan-Stellen?