Erster TV mit NotSan Gehalt.

  • Das kann doch aber nicht das Problem des Arbeitnehmers sein, dass der Arbeitgeber aufgrund des Personalnotstands die Vollarbeitszeit verweigert (oder die AN drauf verzichten, weil die Autos sonst stehen bleiben)! Oder verstehe ich da gerade was falsch?

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Zitat


    Tja Maverick, das Eine ist die Theorie und das Andere die Praxis. Wenn das so einfach wäre wie du es hier beschreibst dann wäre der Personalnotstand im RD noch größer.


    Interessant was du schreibst. Kannst du mir erläutern wie du den Begriff "Theorie" definierst und welche deine Beschreibung von "Praxis" ist? Im Idealfall grenzt du das ganze gegenüber der Begriffe "Rechtslage" und "Tarifrecht" ab.
    Hoffe ich kann dir dann folgen!

  • Arbeitgeber sind da ja recht kreativ, wenn sie die Auslastung herunterrechnen wollen. Dann werden z.B. schon mal die Leitstellenzeiten als Grundlage genommen, aufegfüllt wird ein Fahrzeug ja von alleine. Wachentätigkeiten müssen zwar erledigt werden, werden aber nicht als Arbeitszeit anerkannt.


    Usw. und so fort. Da ja oft zumindest hier im Süden ein Abhängigkeitsverhältnis mit den Kostenträgern besteht (wir meckern nicht und dafür kommt keine Konkurrenz ins Haus), wird auch deren Arbeitszeitdiktat munter nach unten weiter gegeben.


    Hauptsache billig.


    Dass es hier zu einem Kampf um Fachkräfte kommen wird und man diesen Kampf nur mit guten Arbeitsbedingungen (u.a. Arbeitszeit) gewinnen kann gegen die Konkurrenz aus dem Nachbarlandkreis, diese Erkenntnis hat noch lange nicht alle erreicht.
    Ich hoffe bei denen auf ein böses Erwachen.


    Es bleibt unterm Strich nur ein Arbeitszeitaufschrieb, eine Bewertung durch einen Fachanwalt und dann im Zweifel der Klageweg.

  • Hi!

    Arbeitgeber sind da ja recht kreativ, wenn sie die Auslastung herunterrechnen wollen. Dann werden z.B. schon mal die Leitstellenzeiten als Grundlage genommen, aufegfüllt wird ein Fahrzeug ja von alleine. Wachentätigkeiten müssen zwar erledigt werden, werden aber nicht als Arbeitszeit anerkann

    Es bleibt unterm Strich nur ein Arbeitszeitaufschrieb, eine Bewertung durch einen Fachanwalt und dann im Zweifel der Klageweg

    usw...usw...
    Ich werde dazu demnächst berichten können..
    Grüße

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...


  • Hallo Taubenzüchter, willkommen in meiner Welt. Besten Dank für deinen Kommentar. Besser gehts nicht.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Hi!

    Am besten dann noch zu einen Haustarif beschäftigt, wie im wilden Osten üblich. :scare3:

    was ich nie für Möglich gehalten habe: Ich bin im TVöD VKA beschäftigt!!
    Grüße

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • was ich nie für Möglich gehalten habe: Ich bin im TVöD VKA beschäftigt!!

    I.d.R. immer besser wie ein HiOrg-Tarif, aber auch nicht immer das gelbe vom Ei. Und das habe ich im öD nicht für möglich gehalten! Einige Dinge, wie "Kann-Regelungen", z.B. für die Personalförderung und -entwicklung, bedeuten für den Arbeitgeber immer "Nein, das geht nicht-Regelung" (und "das haben wir noch nie gemacht").

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • I.d.R. immer besser wie ein HiOrg-Tarif, aber auch nicht immer das gelbe vom Ei. Und das habe ich im öD nicht für möglich gehalten! Einige Dinge, wie "Kann-Regelungen", z.B. für die Personalförderung und -entwicklung, bedeuten für den Arbeitgeber immer "Nein, das geht nicht-Regelung" (und "das haben wir noch nie gemacht").


    Da muss ich mal kurz und heftig widersprechen: das ist nicht überall so. Wenn die wollen, ist echt viel möglich.

  • Und da liegt wohl das Problem: Alle öD-AG die ich bisher erleben durfte sind so flexibel wie ein Stahlbalken bei Zimmertemperatur. Man bewegt sich regelhaft erst, wenn man sich davon einen Vorteil verspricht. Zusätzlich ist es noch so, dass man als einer von wenigen Angestellten keine wirkliche Lobby unter den Massen von Beamten hat. Das spürt man auch deutlich bei den Arbeitsschwerpunkten des Personalrats (Verdi). Das kann ziemlich frustrierend sein! Aber vielleicht kannst Du mir ja mal den einen oder anderen Tipp geben, wenn es um das Thema §17 Abs. 2 Satz 1 TVöD geht?


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Wo wir gerade dabei sind: Link Stellenausschreibung NotSan A8 Bund


    Auf welcher Grundlage kann denn beim Bund ein NotSan/Krpflg verbeatmet werden? Sehe und höre ich zum ersten Mal, finde es auch sehr erfreulich!

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Muss ich mir heute Abend mal genauer anschauen. Es muss ja deutliche Unterschiede zum Landesrecht geben.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Zitat

    Muss ich mir heute Abend mal genauer anschauen. Es muss ja deutliche Unterschiede zum Landesrecht geben.


    Wieso? Das Land BW sucht auch ständig - u.a. mit großformatigen Anzeigen in der "Rettungsdienst" - Personal für bestimmte Verwendungen, entweder angestellt oder verbeamtet: Link
    Gesendet von meinem Nexus 10 mit Tapatalk


    Ich habe mir erlaubt den Link klickbar zu machen.
    Gruß Al

  • Wieso? Das Land BW sucht auch ständig - u.a. mit großformatigen Anzeigen in der "Rettungsdienst" - Personal für bestimmte Verwendungen, entweder angestellt oder verbeamtet: Link
    Gesendet von meinem Nexus 10 mit Tapatalk


    Ich habe mir erlaubt den Link klickbar zu machen.
    Gruß Al


    Der Unterschied bei Deinem Link bzw. der Stelle bei der JVA/KH ist jedoch, dass bei einer Verbeamtung zunächst der zweijährige Vorbereitungsdienst absolviert werden muss. Also quasi die alleinige NotSan-Ausbildung, wie scheinbar am Beispiel Bundestag, nicht ausreichend ist.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Aber vielleicht kannst Du mir ja mal den einen oder anderen Tipp geben, wenn es um das Thema §17 Abs. 2 Satz 1 TVöD geht?


    Klar.


    Zitat

    Die Initiative auf Verkürzung der Stufenlaufzeit kann sowohl von der Führungskraft als auch vom Beschäftigten ausgehen. Ein Antrag ist nur begründet, wenn konkret dargelegt werden kann, welche erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen in der zurück liegenden Zeit erbracht wurden. Dabei ist darzulegen, dass in der ausgeübten Tätigkeit erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistungen gezeigt werden und zusätzlich ständig Sonderaufgaben übernommen werden, die über das eigentliche Tätigkeitsfeld oder den Verantwortungsbereich hinausgehen. Eventuell absolvierte Zusatz- und Weiterqualifikationsmaßnahmen sollten ebenfalls zur Begründung angeführt werden. Die überdurchschnittlichen Leistungen sollten über einen längeren Zeitpunkt ständig erbracht werden. Wird der Antrag von dem Beschäftigten gestellt, dann ist eine Befürwortung durch die Abteilungsleitung unerlässlich.


    BeckOK TVöD-AT § 17 Rn 12b



    A.a.O., Rn 12.2

  • Tja, alles schon passiert. Mit genauer Begründung und Unterstützung meines WAL. Die nächst höhere Stelle brauchte mit Unterstützung eines noch höheren Herren drei Wochen um um festzustellen, dass diese für Angestellte nicht zuständig sind. Die Personalabteilung des Fachbereichs schaute nicht schlecht, so etwas hatte sie noch nicht gesehen. Das Schreiben wurde an die Gesamtpersonalabteilung der großen, großen Stadt weitergeleitet, zuvor telefonisch informiert. Von dort kam dann fünf Minuten nach der Abgabe des Antrags die telefonische Absage mit der Begründung, dass es sich um eine Kann-Regelung im TVöD handelt und das man "sowas" grundsätzlich nicht macht. Ob der Antrag berechtigt war oder nicht war dabei völlig egal! Der schriftliche Bescheid folgte ein paar Tage später...


    Aber schön das der mD nun nicht mehr bis A10 sondern auch schon bis A11 durchstarten kann! :mauer:


    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

    Einmal editiert, zuletzt von Harris NRÜ ()