Was haltet ihr von dem AVR-J 2016 der als erster Tarifvertrag den NotSan eingruppiert hat?
http://www.johanniter.de/filea…VR-J_Stand_01.01.2016.pdf
Erster TV mit NotSan Gehalt.
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Eine EG über dem RettAss und auf einem Niveau mit den anderen dreijährig ausgebildeten Berufen im Gesundheitswesen. Schon in Ordnung so, denke ich.
Gut 2600€ Einstiegsgehalt finde ich auch okay. -
Wenn ich es richtig gesehen habe, bekommt der NotSan brutto zwischen 150€ und 250€ mehr als ein RA im Monat (EG6 vs EG7). Das sind im Jahr zwischen 1.800€ bis 3.000€ mehr im Monat. Weihnachtsgeld o.ä. nicht berücksichtigt. Das ist doch ganz ordentlich.
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Da kann sich der DRK R-TV eine Scheibe von abschneiden...
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Was ich schade finde dass nach wie vor an der unentgeltlichen Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 48 Std. festgehalten wurde...
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brutto zwischen 150€ und 250€ mehr als ein RA im Monat (EG6 vs EG7). Das sind im Jahr zwischen 1.800€ bis 3.000€ mehr im Monat.
Kannst du mir das nochmal langsam vorrechnen? :unknown:
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Rettungsassistenten werden offenbar in der EG 6+ bezahlt. Damit beträgt die Differenz zum NotSan brutto nur noch um die 130,- bis 140,- Euro. Nicht viel, in Anbetracht der Stellung des NotSan. Ich finde, die EG8 könnte genauso angewendet werden, wollte man der Stellenbeschreibung folgen:
ZitatEntgeltgruppe 8 (Anm. 6, 7, 10, 11, 14)
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die vertieftes oder erweitertes Fachwissen und entsprechende Fähigkeiten voraussetzen.
Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit
1. eigenständiger Wahrnehmung (Anm. 6) von schwierigen (Anm. 14) Aufgaben in den Tätigkeitsbereichen
a. Pflege/Betreuung/Erziehung,
b. Nichtärztlicher medizinischer Dienst;2. verantwortlich wahrzunehmenden Aufgaben (Anm. 7) oder Leitungsaufgaben (Anm. 11) in den Tätigkeitsbereichen
a. Verwaltung,
b. Lehre/Bildung/Ausbildung.Richtbeispiele: Fachgesundheits- und -krankenpflegerin in OP-Dienst/Intensivpflege/Anästhesiepflege/Psychiatrie/Onkologie/Palliativmedizin oder Nephrologie sowie die Gesundheits- und Krankenpflegerin in diesen Bereichen mit vergleichbaren Aufgaben;
Mitarbeiterin im Sozialdienst, Unterrichtsschwester, Leiterin Menüservice, Leiterin Hausnotruf, Leiterin HNR-Zentrale, Leiterin Servicecenter, Leiterin Ausbildung, Leiterin Fahrdienste, Leiterin Rettungswache, Leiterin einer Kindertagesstätte, Heilerziehungspflegerin/Erzieherin mit speziellen Aufgaben und entsprechenden Kenntnissen.Oder?
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Es gibt inzwischen mehrere Rettungsdienste, welchen Notfallsanitätern freiwillig mehr bezahlen. Was ich bislang gesehen habe, bewegt sich dieser Betrag immer um 150 Euro brutto. Von eventuellen einmaligen Prämien für Notfallsanitäter abgesehen.
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Rettungsassistenten werden offenbar in der EG 6+ bezahlt. Damit beträgt die Differenz zum NotSan brutto nur noch um die 130,- bis 140,- Euro. Nicht viel, in Anbetracht der Stellung des NotSan. Ich finde, die EG8 könnte genauso angewendet werden, wollte man der Stellenbeschreibung folgen:
[...]
Oder?
Nein, wenn Du Dir mal die Richtbeispiele ansiehst. Die dort genannten Beispiele haben entweder eine längere Ausbildungsdauer ("vertieftes oder erweitertes Fachwissen") oder Führungsverantwortung. Der NotSan, der z.B. eine Wachgruppe leitet wäre hier korrekt eingruppiert, der gemeine NotSan aber nicht. -
Nach derzeitiger Definition bei Johannas Rittern ist das korrekt.
Ich halte den NotSan grundsätzlich hier immer noch für zu niedrig eingruppiert. Zumindest für das, was politisch von ihm erwartet wird.
Und mit der Eingruppierung bei der JUH liegt er immer noch unterhalb der Pflege, zumindest in den oberen Stufen.
Die habens immer warm und trocken und kennen auch keine unbezahlte Arbeitsbereitschaft. -
Der NotSan liegt in der gleichen Gruppe wie die Pflege.
Und nur weil es draußen regnen kann rechtfertigt das wohl kaum eine höhere Eingruppierung. -
Bekommt den der examinierte Fachkrankenpfleger 150 Euro mehr als der Pflegehelfer?
Ich persönlich finde diese Gehaltserhöhung unmöglich. -
Der Pflegehelfer ist hier EG3, der Fachkrankenpfleger EG8. Wie kommst Du auf 150€ Differenz? Ich komme auf 1000€.
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Selbsverständlich ist das Gefahrenpotential eines Berufes ein belastbares Argument für eine Eingruppierung.
In einem Krankenhaus fahren Dir keine 40 Tonner über die Füße, es regnet nicht, es ist nicht heiß, es ist nicht kalt, das Risiko einer Signalfahrt existiert hier nicht, usw.
Zudem liegt der Tarif der Pflege in mir bekannten Häusern hier im Süden zum Teil deutlich über dem JUH Tarif für NotSan.
Was meinst Du, warum einige gute Kollegen als NotSan von Kliniken abgeworben werden?
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Was Du außertariflich aushandelst ist ja was anderes. Ich bekomme auch mehr, als mir laut AVR Caritas zustehen, weil ich mich gut verkauft habe. Hier geht es aber gerade um die AVR J, welche im Eingangsbeitrag zu finden ist. Und in diesen Arbeitsvertragsrichtlinien sind NotSan und Pflege identisch eingruppiert.
Grundlage für die Eingruppierung ist in erste Linie die in der Ausbildung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten (oftmals anhand der Ausbildungsdauer gemessen) und die zu tragende Verantwortung. Natürlich spielt ein gewisses Gefährdungspotential auch eine Rolle, jedoch ist die Pflege nun auch kein risikoarmer Beruf.
Im allgemeinen finde ich es korrekt den NotSan und die Pflegeberufe gleich einzugruppieren. Ob die 2600€ Einstiegsgehalt (wie in diesem Beispiel) nun angemessen sind oder nicht, darüber kann man diskutieren. -
Zitat
Es gibt inzwischen mehrere Rettungsdienste, welchen Notfallsanitätern freiwillig mehr bezahlen. Was ich bislang gesehen habe, bewegt sich dieser Betrag immer um 150 Euro brutto. Von eventuellen einmaligen Prämien für Notfallsanitäter abgesehen.
Es gibt aber auch RD Bereiche die versuchen anstelle von Prämien mit Fesselverträgen auf mindestens drei Jahre zu binden. Da steht dann drin dass sie die Ausbildungs- und Lohnkosten anteilig zurückvordern wollen wenn der Arbeitnehmer wechseln will. Und das trotz Finanzierung im Ländle... -
Das gibts auch im Osten... :mauer:
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Und ist auch in anderen Wirtschaftszweigen wie z. B. in der Industrie für Weiterbildungsmaßnahmen weit verbreitet. Ob das dann auch rechtlich eingefordert werden kann, sei mal dahingestellt.
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Zitat
Und ist auch in anderen Wirtschaftszweigen wie z. B. in der Industrie für Weiterbildungsmaßnahmen weit verbreitet. Ob das dann auch rechtlich eingefordert werden kann, sei mal dahingestellt.
Sind wir ein Wirtschaftszweig mit Industrielöhnen der sich frei erwirtschaften muss? Zudem, was rechtlich dann statthaft ist sei dahingestellt es geht auch um die psychologische Wirkung.