Kanzlei Spengler & Kollegen: "Bufdi/FSJ im Rettungsdienst nicht arbeitsmarktneutral"

  • Hi!
    ich fühl mich jetzt mal nicht persönlich angesprochen. :bye:
    Grüße

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • @ Michael Neupert: Siehst du das Gericht in diesem Fall nicht als Kontrollinstanz an? Oder anders gefragt: Wem obliegt es, diese behördliche Stelle zu überwachen?


    Das sind ja zwei Fragen.


    Zur ersten: Ich verstehe die verlinkte Entscheidung des ArbG Ulm so, dass ein Verweigerungsgrund für den Betriebsrat vorliege, weil die Beschäftigung der Bufdis in Widerspruch zu einer Verwaltungsvorschrift stehe (Rn. 25, 35). Rechtsgrundlage für die Zustimmungsverweigerung ist nach Auffassung des ArbG Ulm § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG (Rn. 26, 27). Nach dieser Vorschrift kann der Betriebsrat seine Zustimmung zu einer personellen Einzelmaßnahme verweigern, wenn


    "die personelle Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Unfallverhütungsvorschrift oder gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung oder eine behördliche Anordnung verstoßen würde".


    Eine Verwaltungsvorschrift gehört aber zu keiner dieser Kategorien, sondern ist eine rein innerbehördliche Weisung, wie nachgeordnete Behörden bestimmte mehrdeutige Rechtsvorschriften anwenden sollen. Deshalb habe ich Zweifel, ob die Begründung trägt.


    Mir erscheint es auch zweifelhaft, ob ein Arbeitsgericht die funktional richtige Stelle ist, um die Arbeitsmarktneutralität des Einsatzes von Bufdis an einem bestimmten Ort zu überprüfen. Bei der Beurteilung der Arbeitsmarktneutralität wird man den Blick deutlich über einen einzigen Betrieb hinaus richten müssen (es heißt ja arbeitsmarktneutral und nicht innerbetrieblich neutral). Eine solche Betrachtung versucht das ArbG Ulm in Rn. 32 f. des Beschlusses, aber mich wundert zum Beispiel, dass es sich nicht mit den Gründen auseinandersetzt, welche zur Anerkennung der betreffenden Bufdi-Plätze geführt haben oder geführt haben könnten. Tatsächlich geht das ArbG Ulm sogar noch einen weiteren Schritt, indem es nicht einmal der Frage nachgeht, ob die Plätze denn anerkannt waren oder nicht (was zwischen den Beteiligten streitig war, wie sich aus dem Tatbestand ergibt). Damit nimmt es letztlich die Position ein, es egal, wie die zuständige Behörde diese Frage beurteilt - und da habe ich Zweifel, ob die Entscheidungskompetenz eines Arbeitsgerichtes so weit reicht.


    Zum zweiten: Ich könnte mir vorstellen, dass eine Anerkennung der Stellen durch die zuständige Behörde alle Beteiligten rechtlich bindet. Das hätte zur Konsequenz, dass die Arbeitsmarktneutralität konkreter Bufdi-Stellen ggf. (also wenn jemand sie bestreitet) in einem (vielleicht verwaltungsgerichtlichen) Verfahren gegen die Behörde geklärt werden müsste. Da gehört das Thema also meines Erachtens richtigerweise hin.

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.

  • Oder man setzt nur Personal ein, welches dazu in der Lage ist. Und schafft alternative Posten für Personal, welches nicht mehr aktiv in der Notfallrettung tätig sein kann / will. Das geht auch ohne FSJ.


    Vorschläge? Ideen?


    Wäsche einsortieren? Für 3500 € brutto?


    Das ist nicht zielführend.


    Das müsste man dann für jeden anstrengenden Job machen. Rettungsdienstpersonal ist wahrscheinlich nicht mehr belastet als Fließenleger, Maurer, Zimmermann etc.


    Wo setzt man also FSJ, Bufdis und Co arbeitsmarktneutral ein? Jede Tätigkeit, die sie machen, kann ich auch durch einen beazahlten Arbeitnehmer durchführen lassen...

  • Wo setzt man also FSJ, Bufdis und Co arbeitsmarktneutral ein? Jede Tätigkeit, die sie machen, kann ich auch durch einen beazahlten Arbeitnehmer durchführen lassen...


    Können kann man auch das hauptamtliche Zivilschutzkorps (mit etlichen Jahrzehnten Verspätung) aufstellen. Arbeitsmarktneutral sind all diese Tätigkeiten für die kein weiteres Personal eingestellt wird, z.B. das dritte Besatzungsmitglied auf KTW/RTW/NEF, der Begleiter im (Behinderten-)Fahrdienst, der zweite Gerätewart einer FF. All jene Stellen die
    A) Funktionieren auch wenn kein Freiwilliger eingestellt ist
    B) Die Allgemeinheit davon profitiert, dass dort jemand in Vollzeit zur Verfügung steht
    C) Der Freiwillige einen konkreten Bildungsvorteil von der Ausübung hat.


    Die Prüfung wäre doch sehr simpel, welcher MA wird durch den Freiwilligen unterstützt, ist der untertstützte MA in Vollzeit tätig, ist der Dienstbetrieb gewährleistet wenn die Eignung der Stelle für 12 Monate ausgesetzt wird.

  • Können kann man auch das hauptamtliche Zivilschutzkorps (mit etlichen Jahrzehnten Verspätung) aufstellen.


    Nur bezahlen wird man es eher nicht können.


    Arbeitsmarktneutral sind all diese Tätigkeiten für die kein weiteres Personal eingestellt wird, z.B. das dritte Besatzungsmitglied auf KTW/RTW/NEF, der Begleiter im (Behinderten-)Fahrdienst, der zweite Gerätewart einer FF.


    Die zusätzliche KTW-Schicht, die die hauptamtliche Personalplanung erleichtert? - Analog zum zweiten Gerätewart ...


    All jene Stellen die
    A) Funktionieren auch wenn kein Freiwilliger eingestellt ist
    B) Die Allgemeinheit davon profitiert, dass dort jemand in Vollzeit zur Verfügung steht
    C) Der Freiwillige einen konkreten Bildungsvorteil von der Ausübung hat.


    Die Prüfung wäre doch sehr simpel, welcher MA wird durch den Freiwilligen unterstützt, ist der untertstützte MA in Vollzeit tätig, ist der Dienstbetrieb gewährleistet wenn die Eignung der Stelle für 12 Monate ausgesetzt wird.


    Ganz so einfach ist es m.E. doch nicht. Kann denn ein qualitativ ausreichender und vom Angebot her wettbewerbsfähiger Fahrdienst ohne Begleiter, nur mit Fahrer, durchgeführt werden? Was macht die FF ohne zweiten (hauptamtlichen) Gerätewart, und wenn sie ihn, objektiv gesehen, nicht braucht, was macht dann der erste Gerätewart in der Zeit, die er durch den zweiten einspart? Insbesondere, wenn man berücksichtigt, dass mancher Rettungsdienst auch ohne ausreichend Personal "funktioniert", wenn man nach dem geht, was man hier so liest, so dass man dort ja Freiwillige einsetzen könnte, die dann "nur" den Dienstplan entspannen ...


    Und schließlich muss man sich fragen, welches Interesse eine Einsatzstelle dafür haben sollte, Kosten für eine Kraft aufzuwenden, die sie eigentlich nicht braucht.

  • Und schließlich muss man sich fragen, welches Interesse eine Einsatzstelle dafür haben sollte, Kosten für eine Kraft aufzuwenden, die sie eigentlich nicht braucht.

    Eben... nämlich keine!
    Das würde das Ende der Freiwilligen im RD/KTP bedeuten.

  • Zitat

    Eben... nämlich keine!
    Das würde das Ende der Freiwilligen im RD/KTP bedeuten.


    Was für Kosten? Das Salär bezahlt beim FSJ/Bufdi der Staat?

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Die zusätzliche KTW-Schicht, die die hauptamtliche Personalplanung erleichtert? - Analog zum zweiten Gerätewart ...

    Eine zusätzliche Schicht würde bedeuten, dass der Frewilige nicht mehr unterstützend und unter Anleitung tätig wird, sondern eigenverantwortlich.
    Ebenso würde der Freiwillige als Gerätewart der FF unterstützen, denn sofern nicht die notwendige Ausbildungen (Truppmann 1&2, Truppführer, Machinist, Gerätewart) dürfen die Maßnahmen gar nicht eigenverantwortlich durchgeführt werden.

    Ganz so einfach ist es m.E. doch nicht. Kann denn ein qualitativ ausreichender und vom Angebot her wettbewerbsfähiger Fahrdienst ohne Begleiter, nur mit Fahrer, durchgeführt werden?

    Kann nicht nur, wird sogar vielerorts. In Auschreibungen für Schüler- bzw. Behindertenfahrdienst gibt Lose die mit und Lose die ohne Begleitperson ausgeschrieben werden.
    Im Fall mit Begleitperson sollte ein MA eingestellt werden (dessen Personalkosten ja Teil der Ausschreibung sind) tlw. ist für die Begleitpersonen ja auch eine berufliche (z.B. pflegerische) Qualifikation gefordert.
    In den Losen wo keine Begleitperson von Leistungsträger gefordert wird und ein Sitzplatz auf der Tour frei ist, wäre ein Freiwilliger eine willkommene Unterstützung.


    Und schließlich muss man sich fragen, welches Interesse eine Einsatzstelle dafür haben sollte, Kosten für eine Kraft aufzuwenden, die sie eigentlich nicht braucht.

    Welche Kosten ???
    Für FSJ&BFD zahlt der BUND 200,-EUR/Monat für die pädagogische Begleitung der Frewilligen.
    Für BFD gibt es nochmal bis zu 250,-EUR/Monat (350,-EUR/Monat bei BFD-Ü27) vom Bund.
    Beim FSJ liegt dies in Landesverantwortung.