Tatsächlich? Dann habe ja sogar ich noch was davon, obwohl meine weitere Verweildauer im RD ja zunehmend überschaubarer wird. Danke, das sind wirklich gute Nachrichten.
NotSan & TVöD
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Genau so ist es! Deswegen sagte ich das auch so.
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Tatsächlich? Dann habe ja sogar ich noch was davon, obwohl meine weitere Verweildauer im RD ja zunehmend überschaubarer wird. Danke, das sind wirklich gute Nachrichten.
Das haben die extra für dich so gemacht.
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Ich bin angemessen begeistert!
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Das ist ja eine enorme Steigerung. Freut mich für alle die davon profitieren :positiv:
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Ich freue mich aber erst, wenn das problemlos über die Bühne gebracht wurde. Das Vertrauen in meinen AG ist nicht besonders hoch.
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Ansonsten muss ja keiner einen NotSan - Vertrag unterschreiben, sondern wartet einfach noch die fehlenden 1-2 Monate bis zur nächsten Stufe. Angebote für NotSan-Verträge wirds genug geben. Oder man regelt das vorher mit seinem Arbeitgeber, der da sicher Verständnis aufbringt.
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mit seinem Arbeitgeber, der da sicher Verständnis aufbringt.
Der war gut ... :scare:
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Ansonsten muss ja keiner einen NotSan - Vertrag unterschreiben, sondern wartet einfach noch die fehlenden 1-2 Monate bis zur nächsten Stufe.
War es im öffentlichen Dienst nicht so, dass man immer gemäß seiner tatsächlichen Qualifikation eingestellt werden muss? Ich meine, dass es dazu einige Urteile aus der "RettAss auf RettSan Stelle" Ära gab, oder verwechsele ich das gerade?
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War es im öffentlichen Dienst nicht so, dass man immer gemäß seiner tatsächlichen Qualifikation eingestellt werden muss? Ich meine, dass es dazu einige Urteile aus der "RettAss auf RettSan Stelle" Ära gab, oder verwechsele ich das gerade?
Ist das so? Eigentlich braucht ja kein AG aktuell einen NotSan.
Ist ja ein neues Berufsbild, dass aber laut diverser Landesrettungsdienstgesetze erst in einigen Jahren zwingend benötigt wird.Nicht dass viele AG auf den letzten Drücker warten mit den Weiterbildungen, um die 800-900 € monatlich zu sparen.......
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Meiner Erinnerung nach ist das so. Beschwören kann ich es gerade nicht, aber wir haben hier eine große Datenbank an Urteilen (auch zu diesem Thema) man müsste nur mal raussuchen, ob der TVöD dabei war.
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Es geht um die tatsächliche Tätigkeit die man ausübt. Und zwar die Tätigkeit die man zu 51% der Gesamttätigkeit ausübt.
Ist man zum Beispiel Leitstellendisponent und fährt zusätzlich RTW in der Funktion als Rettungassistent und zwar mehr als 50% seiner wöchentlichen Arbeitszeit und das nicht nur vorübergehend, könnte man heruntergruppiert werden.
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Ich meine mich an Urteile zu erinnern, dass Krankentransporte für den Rettungsassistenten keine fachfremde Tätigkeit sei und er deswegen auch bei überwiegendem Einsatz auf dem KTW weiterhin als RettAss einzugruppieren sei. Aber die Tätigkeit von RettAss und NotSan dürfte während der Übergangsphase ja deckungsgleich sein. Woran also sollte ein als RettAss eingestellter NotSan in seiner tatsächlichen Tätigkeit vom NotSan zu unterscheiden sein?
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Das ist immer eine Einzelfallentscheidung. Es gibt genügend andere Urteile die genau gegenteilig entschieden wurden. Jeder einzelne Fall muss deshalb individuell bewertet werden.
Gehört aber nicht in diesen Thread.VG
Q. -
Genau so ist es! Deswegen sagte ich das auch so.
Leider ist es so nicht ganz...Auszüge aus der Tarifeinigung zur EGO:
(1) "Ergibt sich nach der Entgeltordnung für den Bereich der VKA (Anlage â–ˆ TVöD) eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in der Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 (VKA) TVöD ergibt. Der Antrag kann nur bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden (Ausschlussfrist) und wirkt auf den 1. Januar 2017 zurück..."
(2) "Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Abs. 4 TVöD in der bis zum 28. Februar 2017 geltenden Fassung) ..."
Dies würde bedeuten, dass es zu einer Zurückstufung bei Höhergruppierung kommt. Nur wenn du nach Inkrafttreten der EGO eine höherwertige Stelle antrittst wird es zu einer stufengleichen Höhergruppierung kommen. Also werden alle die einfach nur aufgrund der neuen EGO zum 1.1.17 högerguppiert werden können schön besch..... :diablo:
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Zitat
Es geht um die tatsächliche Tätigkeit die man ausübt. Und zwar die Tätigkeit die man zu 51% der Gesamttätigkeit ausübt.
Gibt es hierzu eine Quelle oder ein Urteil?
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Joah! Einfach mit der Suchmaschine deiner Wahl nach den richtigen Stichworten suchen ;-).
Nichts anderes würde ich jetzt auch tun.
Wenn man dann in den Urteilen auch noch die Verweise (Begründungen) auf andere Urteile anschaut bekommt man langsam einen "kleinen" Einblick auf die Denkensweise der Urteilenden die schon recht vom Ottonormalverbraucher abweichen kann ;-).
VG
Q.
P.S. Ich bin kein Rechtsverdreher also immer alles ohne Gewähr
Richter sind eh frei in ihrer Urteilsfindung. -
Leider ist es so nicht ganz...Auszüge aus der Tarifeinigung zur EGO:
(1) "Ergibt sich nach der Entgeltordnung für den Bereich der VKA (Anlage â–ˆ TVöD) eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in der Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 (VKA) TVöD ergibt. Der Antrag kann nur bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden (Ausschlussfrist) und wirkt auf den 1. Januar 2017 zurück..."
(2) "Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Abs. 4 TVöD in der bis zum 28. Februar 2017 geltenden Fassung) ..."
Dies würde bedeuten, dass es zu einer Zurückstufung bei Höhergruppierung kommt. Nur wenn du nach Inkrafttreten der EGO eine höherwertige Stelle antrittst wird es zu einer stufengleichen Höhergruppierung kommen. Also werden alle die einfach nur aufgrund der neuen EGO zum 1.1.17 högerguppiert werden können schön besch..... :diablo:
Das ist leider korrekt.
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Na super...