Frage wegen RettH

  • Hallo,
    ich hoffe das meine frage hier her passt...falls nicht tut es mir leid...


    Ich habe sowohl Dr.Googel als auch hier danach gesuicht aber leider keine passende Antwort gefunden...



    Und zwar:


    Verfällt die Ausbildung zum Rettungshelfer?
    Wenn ja,muss dann ein neuer Kurs gemacht werden oder nur bestimmte Inhalte?


    Was für bestimmungen gibt es bezüglich dem Erhalt?Also wieviel h Ausbildung müssen im Jahr gemacht werden?



    Ich wohne in Hessen falls das wichtig ist.



    MfG



    Baluchen

  • Hallo Baluchen,


    die Ausbildung zum Rettungshelfer (RH) verfällt nicht. Allerdings gibt es einige Schulen, die beim Besuch der Abschlusswoche zum Rettungssanitäter darauf bestehen, dass der Rettungshelferausbildung nicht älter als 2-3 Jahre ist. Um im Rettungsdienst eingesetzt zu werden (weiß nicht ob das für RH in Hessen geht) musst du aber auf jeden Fall über aktuelle Fortbildungsstunden verfügen. In den meisten Bundesländern sind das 30. Diese musst du vermutlich erst nachweisen, bevor du wieder eingesetzt werden kannst.


    Worauf zielt denn deine Frage genau ab?


    EDIT: Da war der Bodo schneller als ich :-)

  • Vielleicht im Rahmen der RettSan-Ausbildung? Also weiter machen? Das könnte ein Problem werden. Um RettH zu bleiben wohl kein Problem. Bis auf die jährliche RD-Fortbildung.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Wenn das so ist wäre mein Tipp eine andere Schule zu suchen. Bei mir zu Hause hat gerade eine Kollegin die 10 Jahre als RH gefahren ist ihren RS gemacht - ohne erneut den RH zu machen.

  • Ich glaube das ich abhängig vom Bundesland. Ich meine, dass mein Bundesland eine RettSan Ausbildung innerhalb von drei oder fünf Jahren zum Abschluss gebracht haben muss. Nicht mehr sicher, aber irgendwas war da. Für Hessen kann ich nicht sprechen.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Hallo,


    und danke für die guten Antworten!



    Mir geht es darum das ich beabsichtige wieder im Ehrenamt tätig zu werden und ab und an mal wieder als 3. Mann mit zu fahren bzw wieder als FR Dienst zu machen oder bei Veranstaltungen.


    Also bedeutet das ich müsste mich mal wieder min 30h Fortbilden dann darf ich mich wieder RH schimpfen?


    Meinen Kurs hatte ich vor 4 Jahren glaub war das...



    Denke

  • RH bist du und bleibst du unabhängig von Fortbildungen. Wer Bäcker ist und seit 30 Jahren nicht mehr als Bäcker gearbeitet hat, ist trotzdem immer noch Bäcker. Die Fortbildungsstunden benötigst du, um im Rettungsdienst eingesetzt werden zu können. Willst du nur SanD machen, gelten nur die Vorschriften deiner HiOrg bzw. deiner Gliederung.


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  • RH bist du und bleibst du unabhängig von Fortbildungen. Wer Bäcker ist und seit 30 Jahren nicht mehr als Bäcker gearbeitet hat, ist trotzdem immer noch Bäcker. Die Fortbildungsstunden benötigst du, um im Rettungsdienst eingesetzt werden zu können. Willst du nur SanD machen, gelten nur die Vorschriften deiner HiOrg bzw. deiner Gliederung.


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    Das Generalsekretariat vom DRK hat erlassen, das alle mit RD Qualifikation, 30h Fortbildung / Jahr absolvieren müssen.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Das Generalsekretariat vom DRK hat erlassen, das alle mit RD Qualifikation, 30h Fortbildung / Jahr absolvieren müssen.


    Gilt das auch für Ehrenamtliche (und ich meine jetzt die Richtig-Ehrenamtlichen in den Bereitschaften, nicht die, die für schmales Geld Rettungsdienst fahren)?

  • Das gilt so, wie es da steht. Ohne Einschränkung.


    Aber das interessiert keinen, so kenne ich auch HA die nicht mehr als gesetzlich vorgeschrieben machen. Auch, wenn das unter den 30h liegt.



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    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Das Generalsekretariat vom DRK hat erlassen, das alle mit RD Qualifikation, 30h Fortbildung / Jahr absolvieren müssen.


    Unabhängig vom hier gültigen RettG NRW würde mich hierzu eine genaue Quellenangabe interessieren.

  • Ich glaube das ich abhängig vom Bundesland. Ich meine, dass mein Bundesland eine RettSan Ausbildung innerhalb von drei oder fünf Jahren zum Abschluss gebracht haben muss. Nicht mehr sicher, aber irgendwas war da. Für Hessen kann ich nicht sprechen.


    Laut nds. Ausbildungsverordnung soll die RS-Ausbildung innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein. Macht man das Ganze neben dem Beruf, hat man 3 Jahre Zeit.

  • Danke. Mir war auch so...

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.