Es spricht dagegen, dass man solche Regeln eben nicht nach Nasenfaktor individuell entscheiden kann, sondern sie wenn dann eben für alle gelten. Und man hat sich nun für eine höhere Grundanforderung entschieden. Umgeht man dies nun von behördlicher Seite, handelt man entweder rechtswidrig oder legt den Grundstein für die Umgehung der geschaffenen Regel. Wir haben doch alle in Erinnerung, welche "Umgehungen" es am Ende des RettAssG gab. Obendrein gab es diese Forderung von Seiten der Hilfsorganisationen im Rahmen des Novellierungsprozesses ja häufiger. Man hat sich bewusst dagegen entschieden.
PS: Bei dem Lehrplan der Notfallsanitäterausbildung sind noch mehr naturwissenschaftliche Grundkenntnisse erforderlich als dies beim RettAss der Fall war. Und selbst da gab es in der Ausbildung bei Hauptschulabsolventen gerade in dem Bereich doch häufiger große Probleme. Ich möchte die Empfehlung des zweiten Bildungsweges zum Schulabschluss nochmal untermauern.